Protocol of the Session on June 12, 2003

Vielen Dank. Das war eine Anmerkung. - Jetzt Frau Dr. Hüskens, danach Frau Dr. Sitte.

Frau Grimm-Benne, Sie haben schon gesagt, dass Sie der Auffassung sind, dass der eigentliche Ausschuss für Sport so viele Themen auf der Tagesordnung habe, dass er sich nicht auch noch mit Olympia beschäftigen könne. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass sich, da es ein so wichtiges Thema ist, sicherlich alle 13 Abgeordneten, die dem Ausschuss angehören, gerne zu weiteren Sitzungen zusammenfinden werden, um von mir aus auf der Tagesordnung ausschließlich die Olympiabewerbung zu diskutieren?

Wenn wir einen Unterausschuss bilden, haben wir dort in der Regel mindestens vier Abgeordnete. Es ist doch nicht logisch, wenn Sie sagen: Weil es so wichtig ist, dürfen sich nur diese vier damit beschäftigen. - Ich würde im Gegenteil zum jetzigen Zeitpunkt, da wir keine konkreten Projekte zu besprechen haben, sagen, dass sich der ganze Ausschuss damit beschäftigen muss.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Frau Dr. Sitte, bitte.

Ich versuche jetzt, ein bisschen Schadensbegrenzung zu betreiben. Ich halte den Ansatz auch nicht für sehr glücklich, dass wir erst jetzt im Plenum feststellen, dass es keine Gemeinsamkeit zu diesem Antrag gibt.

Es gibt mehrere Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit wäre, wie es Herr Bischoff beantragt hat, dass dieser Antrag in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport überwiesen wird. Es gibt eine weitere Möglichkeit, von der ich gerne Gebrauch machen würde. Sie besteht darin, dass wir die Aussprache unterbrechen und uns zwischen den Fraktionen zu verständigen versuchen, welche Möglichkeit es gibt. Es gibt drittens auch noch die Möglichkeit, dass der Landtag gemäß § 71 unserer Geschäftsordnung über den Antrag in der nächsten Sitzung abstimmt. Das würde ich für etwas zu kompliziert halten.

Mein Vorschlag wäre also, die Abstimmung erst einmal zu verschieben und zwischen den Fraktionen eine Verständigungsvariante zu finden. Ich sage es noch einmal: Mein Problem ist nicht, ob der Unterausschuss oder irgendein anderes Gremium zuständig ist. Sachsen hat einen Staatssekretär für dieses Problem eingesetzt, Halle hat einen Olympiabeauftragten eingesetzt.

Wenn in der Zeitung die Überschrift auftaucht „Der Landtag von Sachsen-Anhalt war nicht in der Lage, unter ei

nem gemeinsamen Nenner zu handeln“, dann ist das - auf Deutsch gesagt - eine fatale Botschaft für SachsenAnhalt und hilft weder Halle noch den Sachsen bei ihrer Bewerbung. Es ist ein Politikum, was wir gerade tun. Deshalb meine Intervention an dieser Stelle.

(Beifall bei der PDS und bei der SPD)

Frau Grimm-Benne, möchten Sie noch etwas dazu sagen?

Ich denke, Frau Dr. Hüskens, ich habe Ihre Frage schon einmal beantwortet. Was den Gleichstellungsausschuss angeht, so habe ich nicht erwartet, dass dieser Unterausschuss zu einem Mehraufwand führt und dass man den Formalismus so hoch hängt, nur weil ein Unterausschuss gebildet wird. Ein solcher hat nämlich zum Beispiel auch die Möglichkeit, in die Region zu reisen, sich Sportstätten anzusehen, also alles das zu tun, was der große Gleichstellungsausschuss mit seinen verschiedenen Bereichen nur schwerfällig machen kann.

Ich bin der Meinung, dass wir Sachsen zeigen könnten, dass wir ein Partner wären und dass der Landtag von Sachsen-Anhalt vollkommen hinter dieser Idee steht. Ich kann nicht verstehen - das habe ich schon eingangs gesagt -, dass man das hier so zerreden muss.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Noch einmal Frau Dr. Hüskens.

Ich habe keine Nachfrage, sondern ich möchte eine Intervention vorbringen. Wir können dem Vorschlag von Herrn Bischoff zustimmen, dass wir den Antrag in den Ausschuss überweisen und sich dieser selbst darüber klar wird, ob er sich in seiner Gänze oder ob sich ein Unterausschuss mit diesem - darin sind wir uns alle einig - wichtigen Thema beschäftigt.

Meine Damen und Herren! Eigentlich steht in dem Antrag nicht viel mehr. Wenn wir den Antrag an diesen Ausschuss überweisen, dann müsste er theoretisch darüber nachdenken, was er dem Landtag empfiehlt, ob er empfiehlt, dass der Landtag ihn bitten soll, das zu tun, wozu er ohnehin berechtigt ist.

(Unruhe - Frau Budde, SPD, lacht - Frau Dr. Hüs- kens, FDP: Ja! - Frau Dr. Sitte, PDS: Oder in an- derer Form!)

Wenn dies ein Weg zum Erfolg ist, dann stelle ich den Antrag auf Ausschussüberweisung dennoch zur Abstimmung. Wer diesen Antrag unter den genannten Gesichtspunkten an den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport überweisen will, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Einigkeit ist groß.

(Heiterkeit)

Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Dann weiß der Ausschuss jetzt, dass er über eine Bitte nachdenken soll, die er dann vom Landtag wieder übermittelt bekommt. Es sei denn,

er beschließt etwas, das das Ganze für überflüssig erklärt. Damit ist der Tagesordnungspunkt 13 abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Beratung

Mindestjahrgangsstärke bei der Bildung von Anfangsklassen

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/781

Ich bitte Frau Dr. Hein, für die Fraktion der PDS die Einbringung des Antrags vorzunehmen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute Morgen haben Eltern vor dem Landtag gegen die Aushebelung der Schulentwicklungsplanung durch die Landesregierung protestiert, die durch den Erlass zur Bildung der Anfangsklassen an den weiterführenden Schulen bedingt ist.

Ich darf an Folgendes erinnern: Am 10. April 2003 haben wir in der entsprechenden Debatte in diesem Hohen Hause auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und Sie, verehrter Kultusminister - ich hoffe, er ist irgendwo in der Nähe -,

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Hier!)

- gut - hatten versprochen, das zu prüfen. Das Ergebnis Ihrer Prüfung kann ich nur den Protesten vor der Landtagstür auf dem Domplatz und den Beratungen in den Kreisen in den letzten Tagen und Wochen entnehmen; Sie fanden offensichtlich nichts, was zu beanstanden wäre.

Was ist das Problem? - Mit dem Erlass vom 10. März 2003 haben Sie verfügt, dass künftig Anfangsklassen an weiterführenden Schulen nicht mehr eingerichtet werden dürfen, wenn die vorgegebene Mindestjahrgangsstärke von 40 in der Sekundarschule und 50 bzw. 75 im Gymnasium nicht erreicht wird. Dass es für das Jahr 2003 eine Ausnahme für die Festlegung der Zügigkeit gibt, die der Einzügigkeit bzw. der Zweizügigkeit bei Gymnasien entspricht, ist dabei nur ein schwacher Trost.

Das Undemokratische an diesem Vorgehen ist: Ihr Erlass soll schon für das kommende Schuljahr gelten. Die Verordnung, auf deren Grundlage die Landkreise die Schulentwicklungsplanung verabschieden sollen - auch Sie haben mehrfach betont, dass die Schulentwicklungsplanung zum Wirkungskreis der Landkreise gehört -, war aber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Erlasses noch nicht einmal verabschiedet. Der späteste Zeitpunkt für die Beschlussfassung in den Kreisen liegt darum aus gutem Grund am Ende des Jahres, genauer gesagt am 31. Dezember 2003. Aber bereits im August/ September sollen Klassen nicht mehr gebildet werden können, die der Mindestjahrgangsstärke der noch nicht untersetzten Verordnung in den Klassenstufen 5 nicht entsprechen.

Das konnten die Planungsträger nicht vorhersehen. Die Einbeziehung der 5. und 6. Klassen war nämlich bei der vorangegangen Planungsgrundlage noch nicht vorgesehen und brauchte deshalb in den bisherigen Planungen nicht berücksichtigt zu werden.

Verschärfend und eigentlich auch die Schulentwicklungsplanung aushebelnd kommt hinzu, dass Sie im Erlass von Mindestjahrgangsstärken in den Eingangsklassen sprechen, während in der Verordnung in den übrigen Jahrgängen von einer durchschnittlichen Jahrgangsstärke ausgegangen wird. Ein Ausgleich mit geburtenstärkeren älteren Jahrgängen ist also bezüglich der 5. Klassen in diesem und in den Folgejahren nicht gewollt. Damit wird die Durchschnittszahl für diesen Jahrgang zur Sollzahl und verschärft die Verordnung durch den Erlass.

Das alles - so könnten Sie sagen - sei unabwendbar und es sei gleich, ob eine Schule ein Jahr früher oder ein Jahr später geschlossen werde. - Ich denke, so einfach ist das nicht.

Erstens. Die Entscheidung durch die Exekutive, eine Anfangsklasse nicht mehr zu bilden, schreibt das Aus der betroffenen Schulen fest. Die Kreistage haben gar keine Möglichkeit mehr, Schuleinzugsbereiche in Abhängigkeit von örtlichen Gegebenheiten und planerischen Überlegungen anders zu gliedern. Welche Schule erhalten bleibt und welche nicht, hängt nun von der Möglichkeit der Bildung der Anfangsklasse in diesem Jahr ab. Zudem werden Mitspracherechte massiv beschnitten.

Wer solche Erlasse schreibt, darf nie wieder sagen, dass die Landkreise für die Planung zuständig seien; denn wesentliche Planungsgrundlagen wurden ihnen durch die Vorabentscheidung des Ministeriums de facto entzogen.

Zweitens. Es ist für die betroffenen Schulstandorte, die in diesen Schulen lernenden Kinder und deren Eltern schon von Belang, wie lange ein Kind an einem Standort unterrichtet werden kann. Die von Ihnen eingeleitete Praxis verunsichert Eltern zusätzlich. Sie werden, teilweise in vorauseilendem Gehorsam, durch die Wahl einer anderen Schulform für ihr Kind die in Bezug auf den Schulweg günstigere Schule aussuchen, auch wenn diese eventuell einen anderem Bildungsgang anbietet als den, den sie ursprünglich für ihr Kind vorgesehen haben, sei es ein Gymnasium oder eine Sekundarschule. Auch das dürfte nicht in Ihrem Interesse liegen.

Drittens bleibt bei einer solchen formalen Herangehensweise völlig außer Acht, dass die Frage, welche Schule künftig Kinder aus anderen Schulstandorten aufnehmen soll, auch vom Platzangebot abhängig ist, das vielleicht künftig vorhanden ist, jetzt aber durch die oberen starken Jahrgänge noch nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht. Auch dies muss in der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden.

Ferner bekommen Sie es zu allem Überfluss auch noch fertig, diese Verschärfung in der ohnehin nicht erbaulichen Situation just in diesem Schuljahr einzuführen, in dem die geburtenschwächsten Jahrgänge von 1993 und 1994 in die weiterführenden Schulen wechseln.

Deshalb zielt unser Antrag darauf, erstens der Entscheidung durch die Planungsträger Landkreise nicht per Erlass vorzugreifen und zweitens den in der Verordnung möglichen Ausgleich mit anderen Jahrgängen im Sinne der Durchschnittswerte bei den Mindestjahrgangsstärken auch bei der Bildung von Anfangsklassen zuzulassen. Drittens soll im Ausschuss über Ihre Maßnahmen und vor allen Dingen über deren Wirkungen informiert werden.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag; denn die Umsetzung dieses Antrags duldet keinen Zeitverzug.

Deshalb macht eine Überweisung aus unserer Sicht keinen Sinn. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Hein. - Zunächst hat Herr Minister Olbertz um das Wort gebeten. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Zur Umsetzung der pädagogischen Konzepte in den einzelnen Schulformen müssen die weitergehenden Schulen eine bestimmte Mindestgröße aufweisen. Es ist die Pflicht des Landes, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Schulwesen so zu fördern, dass die Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. Dazu muss an jeder Schule ein bestimmtes Fächerspektrum und ein ausreichend vielfältiges Angebot an Kursen, Arbeitsgemeinschaften und auch Förderunterricht organisierbar bleiben. Dies ist erst beim Erreichen von bestimmten Mindestjahrgangsstärken möglich und von den Kosten her vertretbar.

Die entsprechenden Vorgaben für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Schulen sind also notwendig, um zu sichern, dass den verschiedenen Lernvoraussetzungen, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann.

Außerdem ist das Land nicht in der Lage, für allzu kleine Klassen in großer Zahl das unverminderte Lehrkräftepotenzial bereitzustellen. Mit den hierfür gültigen Parametern bewegen wir uns übrigens bereits an der Obergrenze des Durchschnitts der neuen Länder, ganz zu schweigen von den Werten für Deutschland insgesamt. Ein Land wie Sachsen-Anhalt, das nur ca. 44 % seiner öffentlichen Ausgaben selbst erwirtschaftet, mehr als die Hälfte also über den Finanzausgleich von den reicheren Ländern erhält, kann sich zumindest deutlich bessere Rahmenbedingungen für die Schulen, als sie anderswo gelten, beim besten Willen nicht leisten.

Aber gemäß § 13 Abs. 4 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt kann die Aufnahme in eine bestimmte Schule abgelehnt werden, wenn die Zahl der Anmeldungen niedriger ist als die Mindestjahrgangsstärke, die im Grunde genommen nichts anderes ist als das Produkt des für die Bildung einer Klasse festgelegten Mindestwertes und der Regelmindestzügigkeit der jeweiligen Schulform.