Zu der Frage Elbingerode, Herr Kollege Polte, weil Sie darauf eingegangen sind: Wenn sich Gemeinden, wie dort erfolgt - - Fragen Sie mal die Kollegen, die da waren; ich glaube, einige Kollegen der SPD waren auch dabei. Dort war ein Vertreter der Partnergemeinde von Elbingerode, einer niedersächsischen Partnergemeinde, anwesend, der den Elbingerödern gesagt hat: Ihr habt es besser gehabt als wir. Ihr habt diesen Schritt zur Bildung einer neuen Gemeinde Elbingerode von euch aus gemacht; wir mussten es tun. Wir haben wegen des Tunmüssens heute noch Probleme.
Insoweit ist unser Ansatz: Wenn Gemeinden von sich aus, aus eigener Entscheidung ihre kommunale Selbständigkeit aufgeben wollen, um sich mit anderen zu einer neuen Kommune zusammenzufinden, dann ist das eine Entscheidung, die von den Verantwortlichen im Gemeinderat und vom Bürgermeister getroffen worden ist und die - wie in Elbingerode - auch von der Bürgerschaft in den Gemeinden mitgetragen wird. Dann ist das ein Weg, der mit Sicherheit zu einer vernünftigen Entwicklung in diesem Bereich führen wird.
Insoweit kann ich das nur begrüßen und unterstütze so etwas. Aber wenn es in den Gemeinden dafür keine entsprechenden Mehrheiten und Vorstellungen gibt, dann sollte man sich von Magdeburg aus auch ein Stück weit heraushalten
und sollte nicht so tun, als ob man von Magdeburg aus dem Landtag heraus oder von woher auch immer am besten weiß,
Überlassen Sie solche Überlegungen bitte denen, die in diesen Regionen wohnen, die in diesen Regionen mit all dem, was in ihren Gemeinden im Angebot ist, klarkommen wollen und klarkommen müssen. Ich glaube, die Ortsnähe bringt auch in diesem Punkt eine bessere Entscheidung als politische Vorgaben, die man im Zweifel anderen aufzwingen möchte.
Noch eines, Herr Kollege Polte, zu der Frage hinsichtlich der Ortschaftsverfassungsregelungen, weil das immer so hochgehalten wird: Ich habe mich bei der Veranstaltung mit dem Bürgermeister der Stadt Elbingerode darüber ausgetauscht, wie die Gemeinden jetzt ihre Ortschaftsverfassungsregelung darstellen - kein Vorwurf, das haben die Gemeinden so vereinbart.
Es wird in Elbingerode folgendermaßen sein: Es wird einen Stadtrat zu Elbingerode geben und es wird drei Ortschaftsräte geben, auch noch einen in Elbingerode. Alle drei Ortschaften sollen ein kleines Budgetrecht bekommen. Vom Verwaltungshandling her - nur darüber spreche ich; wenn die Gemeinden das so vorsehen, ist das ihr gutes Recht - ändert sich gegenüber der Situation, die sie bisher hatten, nämlich Zusammenarbeit in einer Verwaltungsgemeinschaft, relativ wenig.
Zu der Frage der Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses nur eine Bemerkung: Es ist nicht die Sache der Landesregierung und nicht die Sache des Innenministers, darüber zu befinden, wie viel und welche Ausschüsse der Landtag einrichtet. Das ist originäre Angelegenheit und Zuständigkeit des Landtages. Ich weise nur darauf hin, dass die CDU sich bei der Einrichtung des zeitweiligen Ausschusses in der letzten Legislaturperiode schon damals mit der klaren Aussage dagegen gewandt hat: Solche Angelegenheiten sind im Innenausschuss zu behandeln,
Insoweit sind die Überlegungen der CDU- und der FDPFraktion zur Einrichtung eines weiteren Ausschusses im Landtag wohl nachvollziehbar. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Minister. Sind Sie bereit, eine Frage der Abgeordneten Frau Dr. Paschke zu beantworten?
Herr Minister, könnten Sie mir bitte einmal sagen, wer im Kabinett für den Gesamtkomplex „Verwaltungs-, Funk
tional- und kommunale Strukturreform“ federführend ist? - Ich frage nicht nur im Hinblick auf den zeitweiligen Ausschuss, der nun höchstwahrscheinlich nicht zustande kommen wird, sondern ich frage vor allem auch deshalb, weil bei der letzten Diskussion zu den Privatisierungsfragen Herr Staatsminister Robra im Plenarsaal gesessen hat und der Wirtschaftsminister im Auftrag des Finanzministers geantwortet hat, die Problematik aber eine typische Frage der Verwaltungs-, Funktional- und kommunalen Strukturreform ist, sodass dann auch der Innenausschuss genau weiß, wer sozusagen das Zepter dieses Reformkomplexes in der Hand hat.
Frau Dr. Paschke, Sie wissen, dass bei einer Verwaltungsreform nicht nur Angelegenheiten des Innenressorts oder nur eines anderen Ressorts berührt sind, sondern dass gerade in diesem Prozess alle Ressorts betroffen sind. Deswegen dürfte es nicht verwundern, dass wir eine Lenkungsgruppe für die Verwaltungsreform haben, in der die Rechtsfragen durch das Justizministerium vertreten werden - keinen Ausschuss, sondern bei uns im Kabinett.
- Entschuldigung, lassen Sie mich doch einmal ausreden. Ich beschreibe es Ihnen so, wie es gehandhabt werden muss. Diese Diskussion ist nicht neu.
Da ist also der Justizbereich vertreten, wegen der Rechtsprüfung, die immer wieder notwendig ist, der Innenbereich natürlich auch, weil wir die Organisationszuständigkeit im Kabinett haben. Finanzen gehören immer dazu, weil es schlichtweg auch um Geldfragen geht, aber den Vorsitz hat der Ministerkollege Robra. Damit ist klar: Wenn man das alles zusammennehmen und am Ende zu einer Entscheidung kommen will, ist die Staatskanzlei gefragt. Das ist aus meiner Sicht eine ganz logische Geschichte.
Wenn im Innenausschuss über diese Fragen zu debattieren ist, geht die Einladung dann natürlich insgesamt an die Landesregierung, aber die Vertretung wird durch den Bereich wahrgenommen, den ich eben beschrieben habe, nämlich durch mehrere Ministerien, die in einer solchen Lenkungsgruppe für die Verwaltungsreform zusammenarbeiten.
Herr Minister, sind Sie bereit, zwei weitere Fragen zu beantworten, zunächst von Herrn Bullerjahn und dann von Frau Dr. Sitte?
Werter Herr Minister Jeziorsky, ist das aber nicht die beste Antwort auf den Antrag, der zur Bildung eines res
Herr Kollege Bullerjahn, wie man es innerhalb der Landesregierung vorbereitet, ist die eine Geschichte. Ich erinnere nur ganz vorsichtig daran: Als es den zeitweiligen Ausschuss in der letzten Legislaturperiode gegeben hat, war es, zumindest am Anfang, sehr lange strittig, wer eigentlich die Landesregierung in diesem Ausschuss vertritt, ehe sich dann die Erkenntnis durchgesetzt hatte, es müsste eigentlich die Staatskanzlei sein. Aber es kommt selten jemand aus der Staatskanzlei. Das beschreibt wohl das Problem.
(Zustimmung bei der CDU - Herr Bullerjahn, SPD: Warum geben Sie keine Antwort? - Frau Budde, SPD: Das ist keine Antwort! - Herr Bullerjahn, SPD: Jetzt kneift einer!)
Glauben Sie nicht, Herr Minister, dass die gleiche Begründung, mit der Sie die Berechtigung der Landesregierung zur Bildung dieser Arbeitsgruppe hier angeführt haben, eigentlich als Empfehlung an Ihre Abgeordneten im Landtag gelten müsste, einen zeitweiligen Ausschuss einzusetzen?
Frau Dr. Sitte, das können Sie bewerten, wie Sie wollen. Sie haben es ja auch getan. Der Landtag hat Ausschüsse für verschiedene politische Fachbereiche. Der Innenausschuss bündelt eine ganze Menge, auch an dieser Stelle. Für solche Angelegenheiten - auch für die Frage, wie denn hinterher die Organisation der Landesverwaltung aussehen soll - ist der Innenausschuss nicht nur Kommunalausschuss, sondern auch genauso zuständig. Das Einbeziehen anderer Ressorts an dieser Stelle - genauso wie es im Kabinett passiert - passiert üblicherweise im Landtag durch die Beteiligung von mitberatenden Ausschüssen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Da der Minister als letzter Redner gesprochen hat, stelle ich nicht fest, sondern frage: Können wir die Debatte hiermit abschließen? - Das ist der Fall. Dann können wir in den Abstimmungsprozess eintreten.
Bevor wir dies tun, erlauben Sie mir noch, Schülerinnen und Schüler der Heide-Schule Gossa sehr herzlich zu begrüßen.
Meine Damen und Herren! Wir wollen gemäß dem Antrag von Herrn Rothe zunächst über den Antrag der PDS-Fraktion in Drs. 4/737 abstimmen. Wer dem Antrag der PDS-Fraktion auf Einrichtung eines zeitweiligen Aus
schusses „Funktional- und Verwaltungsreform/Kommunale Gebietsreform“ seine Zustimmung gibt, den bitte um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei CDU- und FDP-Fraktion.
Damit ist die Einrichtung eines solchen Ausschusses mehrheitlich abgelehnt worden und damit auch die Möglichkeit verbaut, Herr Rothe, den Gesetzentwurf in diesen Ausschuss zu überweisen. Ich frage Sie deshalb, in welchen Ausschuss der Gesetzentwurf überwiesen werden soll. Von Herrn Gallert kam der Vorschlag, den Gesetzentwurf in den Innenausschuss zu überweisen.