Protocol of the Session on April 11, 2003

Noch eine Bemerkung zu Frau Theil. Die Fleischbeschau interessiert vordergründig zunächst überhaupt keinen Bürgermeister. Nehmen Sie an dieser Stelle bitte zur Kenntnis, dass ich vor kurzem mit einem Wildfleischer sprach, der mir erklärte, dass die Höhe der Gebühren für die Begutachtung eines Stückes Rehwild in den einzelnen Bundesländern zwischen 50 Cent und 7 € schwankt. Das stimmt einen schon nachdenklich, vor allem dann, wenn man weiß, dass der Amtsarzt für die Begutachtung eines Stückes ungefähr fünf Minuten braucht.

Damit kommen wir in die Nähe dessen, was ich eigentlich ausführen möchte: Die Gebühren müssen zumindest annähernd auskömmlich sein. Insgesamt gesehen ist die Erhebung von Gebühren für alle Bürgerinnen und Bürger zunächst etwas relativ Unangenehmes, vor allen Dingen deshalb, weil das Gebührenwesen mit Sicherheit von den wenigsten durchschaut wird. Ich glaube, auch etliche Kollegen hier im Hause haben damit sicherlich Probleme. Daher ein paar Hinweise zu diesem Thema.

Gebühren werden für Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung oder einer als verlängerter Arm einer Behörde tätigen Institution, zum Beispiel des TÜV, so genannter Beliehener, erhoben. Anders als Steuern zahlt der Bürger die Gebühr für eine von ihm veranlasste besondere Inanspruchnahme der Verwaltung, etwa für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges.

Die Gebühr dient in erster Linie der Refinanzierung des mit der Erbringung der Leistung verbundenen Verwaltungsaufwandes. Vom Gebührenrecht spricht man auch als Abgabenrecht besonderer Art. Würden für einzelne öffentliche Leistungen keine Gebühren verlangt werden, müsste im Gegenzug die Steuerlast für alle Bürger entsprechend höher sein. Hieran wird das Problem deutlich,

sowohl für die Bürger als auch für die Kommunen, für die öffentliche Hand insgesamt. Mehr verursachungsgerechte Gebührenfinanzierung bedeutet also gleichzeitig eine Begrenzung der Steuerlast.

(Herr Gürth, CDU: Genau!)

Mit der Gestaltung seiner Gebührenregelungen will das Land Sachsen-Anhalt nicht nur diese, sondern auch andere Ziele erreichen. Die Öffentlichkeit soll dafür sensibilisiert werden, dass staatliche Leistungen nicht umsonst sein können. Sie haben ihren Preis. Dass dieses Verständnis fehlt, kann man landauf, landab immer wieder feststellen. Jeder Bürger, der in einen Kaufmarkt geht, sieht nach, was die einzelnen Dinge kosten. An den Leistungen der öffentlichen Hand stehen grundsätzlich keine Preise. Deshalb sind das Preisbewusstsein und das Verständnis für Kosten im öffentlichen Dienst insgesamt mehr als unterentwickelt.

(Zustimmung bei der CDU)

Wir haben erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um das Bewusstsein für die Kosten zu schärfen. Es muss natürlich auch festgestellt werden, dass vor jeder Leistung des Staates die offene Hand des Fiskus steht. Auch das ist den meisten Leuten nicht bewusst.

Über die Gebühren soll dem Verursacher ein größerer Teil der durch die Gewährung staatlicher Leistungen entstehenden Kosten auferlegt werden. Die Schärfung des Kostenbewusstseins und der sparsame Umgang mit öffentlichen Leistungen innerhalb und außerhalb der Verwaltung sind ein wesentliches Ziel. Kostendeckende Gebühren sollen in den Bereichen, in denen staatliche und private Anbieter in Konkurrenz zueinander stehen, für einen fairen Wettbewerb sorgen.

Eine systematische Erfassung von Gebührentatbeständen sowie eine einheitliche Erhebungspraxis zielen auf mehr Gerechtigkeit. Mehr Gebühren und eine geringere Finanzierung der Leistungen über Steuern tragen dazu bei, den Steuerzahler zu entlasten.

Die Allgemeine Gebührenordnung mit ihren zahlreichen Gebührentatbeständen ist der zentrale Kostentarif des Landes Sachsen-Anhalt. Daneben gibt es weitere, besondere Gebührenordnungen des Landes SachsenAnhalt. Für die Gebührenerhebung für im eigenen Wirkungskreis erbrachte Leistungen der kommunalen Körperschaften gelten zum Beispiel das Kommunalabgabengesetz sowie örtliche Satzungen. Hier ist der Zusammenhang zwischen dem, was das Land regeln muss, und dem, was die Kommunen regeln können, gegeben.

An dieser Stelle komme ich zum Schluss und sage, die Kostendeckung kann nicht der alleinige Maßstab für die Festsetzung der Gebühren sein. Am Beispiel des Wildes habe ich Ihnen das erläutert. Dieses Thema muss auch eine Äquivalenzbetrachtung beinhalten. Das heißt, dass die Gebühren erhebende Stelle zugunsten anderer Kriterien, die genauso wertvoll erscheinen können, bewusst auf die Auskömmlichkeit der Gebühren verzichtet. Deshalb, meine ich, ist das insgesamt ein aktuelles Problem, das wir lösen müssen. Ich bitte Sie, dem Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Maertens. - Als Letztem erteile ich noch einmal Herrn Wolpert für die Einbringer das Wort. Bitte, Herr Wolpert.

Ich verzichte auf einen weiteren Redebeitrag. Es ist alles gesagt geworden.

Herr Wolpert verzichtet. Dann können wir zur Abstimmung kommen.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen über den Antrag als solchen ab. Wer dem Antrag der Fraktionen der FDP und der CDU in der Drs. 4/662 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen der CDU und der FDP. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Enthaltungen bei den Fraktionen der SPD und der PDS. Damit ist diesem Antrag zugestimmt worden. Wir haben somit den Tagesordnungspunkt 16 abgeschlossen.

(Unruhe)

- Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, noch einen Moment zuzuhören.

Wir sind damit am Ende der 10. Sitzungsperiode des Landtages angekommen. Ich berufe den Landtag zu seiner 11. Sitzungsperiode für den 15. und 16. Mai 2003 ein. Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen einen guten Nachhauseweg und, sofern wir uns in der nächsten Woche nicht mehr sehen, ein erholsames und frohes Osterfest.

(Beifall im ganzen Hause)

Schluss der Sitzung: 12.52 Uhr.