Herr Kurze, ich habe mich deswegen zu Wort gemeldet, weil ich Ihre Reaktion auf das Problem der behinderten Kinder, das ich angesprochen habe, ausdrücklich zurückweisen will. Ich sage Ihnen ausdrücklich, die Probleme, die damit zusammenhängen, hängen nicht zwingend mit dem Gesetz, sondern mit der Tätigkeit des Sozialministers zusammen.
Sie hängen damit zusammen, dass die Grundanerkenntnis für diese behinderten Kinder aufgehoben worden ist,
dass es nur einen vorläufigen Bescheid der Kostenübernahme gibt und dass es Unklarheiten darüber gibt, wer rückwirkend seit dem 1. April 2003 die Kosten zu tragen hätte, wenn für die Kinder bei einer Überprüfung ein anderer Hilfebedarf bestimmt werden würde. Dies führt bereits jetzt dazu, dass in bestimmten Einrichtungen Betreuungsschlüssel abgebaut werden, weil man die alten Personalschlüssel aufgrund des Gesetzes schließlich nicht mehr vorhalten muss. Die entsprechende Kommission, die die Qualitätskriterien festlegen soll, arbeitet zwar jetzt, hat aber die Qualitätskriterien noch nicht festgelegt. Deswegen weiß man übrigens auch noch gar nicht, wie man einzelne Pflegesatzverhandlungen durch
Seit dem 1. April 2003 gibt es verschlechterte Betreuungsstandards in integrativen Einrichtungen. Herr Kurze, ich lasse mir das von Ihnen nicht ausreden. Ich bin betroffener Vater. Der Betreuungsschlüssel für meinen Sohn ist verringert worden, wegen dieses Gesetzes und wegen der entsprechenden Handlungen aus dem Sozialministerium und aus dem Landesamt für Versorgung und Soziales. Das ist genau das Problem. Aber Sie wollen die Probleme nicht sehen, und weil Sie sie nicht sehen, können Sie sie nicht lösen. - Danke.
Herr Gallert, Sie können uns nicht für das Handeln der einzelnen Einrichtungen verantwortlich machen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass allen Einrichtungen mitgeteilt wurde, dass in dem Übergangszeitraum die bisherige Finanzierung beibehalten wird. Wenn das allen Einrichtungen mitgeteilt wurde, dann frage ich mich, warum ausgerechnet in der Einrichtung, zu der Sie einen persönlichen Bezug haben, Änderungen vorgenommen werden, obwohl das doch gar nicht notwendig ist.
Ich kenne die Schreiben des Ministeriums und des Landesamtes für Versorgung und Soziales. Deshalb verstehe ich diese Aufregung nicht. Das ist genau wieder der Punkt: Man kann diese Aufregung schüren oder man hält sich an die Fakten. Und die Fakten sagen nun einmal aus, dass die bisherige Finanzierung des zusätzlichen Betreuungsaufwandes beibehalten wird. Dass die Kinder zusätzlich neu eingestuft werden müssen, liegt nicht an uns, sondern hängt mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg aus dem Jahr 2001 zusammen. Das wissen Sie.
Ad 1: Ist Ihnen der Unterschied zwischen dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und dem BSHG bekannt und können Sie mir sagen, wo in den §§ 40 ff. BSHG der behinderungsbedingte Mehraufwand insbesondere für Personen unter 16 Jahren definiert sein soll?
Ad 2: Ich war in mehreren Einrichtungen und kann das bestätigen, was Herr Gallert schon gesagt hat. Die Verantwortlichen vor Ort sind durch die Mitteilungen auch vom Ministerium gehalten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
In den Mitteilungen des Ministeriums wird darauf abgehoben, erstens ein neues Grundanerkenntnis zu erstellen und zweitens festzustellen, wer zuständig ist, und nicht - so wie es der Minister im Ausschuss dargestellt hat - dafür zu sorgen, dass nach den §§ 93 ff. die Hilfebedarfsgruppen festgelegt werden. Das ist etwas ganz anderes als das, was hier immer dargestellt wird.
Die Träger der Einrichtungen vor Ort sind natürlich auch deswegen verunsichert, weil sie in der Mitteilung des Ministeriums auch darüber informiert werden, dass sie im Unterschied zu dem, was immer dargestellt wird, weniger Geld zur Verfügung haben, und zwar ab dem 1. April 2003. Ich kann Ihnen dazu deutlich sagen, wie hoch die Pauschalen sind. Ich müsste noch einmal nachsehen. Es sind pro Kind etwa 50 € pro Monat weniger.
Herr Dr. Eckert, ich denke, dass ich auch jetzt eine Antwort geben könnte, aber die detaillierte Diskussion über diese Frage sollten wir beide im Ausschuss führen. Wir kennen uns ja und da können wir, denke ich, auch vernünftig darüber reden.
Das BSHG regelt nun einmal den zusätzlichen Betreuungsaufwand und wird diesen Aufwand auch weiterhin finanzieren. Wenn das Ministerium mitteilt, dass sich im Grunde genommen die finanzielle Ausgestaltung in diesem Übergangszeitraum nicht ändert, in dem Zeitraum, in dem die Kinder neu überprüft werden müssten, dann müssen wir mit dieser Situation auch leben. Dass da auch Verunsicherung vorhanden ist, das mag ich gern glauben. Aber wir müssen dann natürlich auch alle gemeinsam daran arbeiten, diese Verunsicherung wieder abzubauen.
Damit schließen wir das zweite Thema der Aktuellen Debatte noch nicht ab. Ich sehe eine Wortmeldung von Herrn Dr. Püchel, der als Vorsitzender der SPD-Fraktion das Wort ergreifen möchte. Bitte sehr, Herr Dr. Püchel.
Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Präsident! Herr Ministerpräsident, es ist richtig, dass Sie sich hier vorn hingestellt und Ihren Minister in Schutz genommen haben, denn Sie haben ihn zum Minister ernannt. Es ist falsch, im Landtag oberste moralische Instanz spielen zu wollen. Das steht Ihnen nicht zu.
In den vergangenen acht Jahren haben wir im Landtag oft genug erlebt, wie Mitglieder der alten Landesregie
rung wegen Kleinigkeiten kritisiert und diffamiert wurden, in erster Linie von Ihrer Fraktion. Ich erinnere an die Diskussion zum KiBeG, in der Frau Kuppe vorgeführt wurde. Es gab noch andere Dinge, die nichtig gewesen sind und wozu es keinen Grund gab, solche Attacken zu starten.
Eines verspreche ich Ihnen: Wir werden uns immer wieder zu Wort melden, wenn wir es für richtig halten. Ihr Kabinett gibt uns genug Gelegenheit, dass wir es auch tun werden.
Eine Bitte habe ich an Sie: Bitte spielen Sie nicht den Schiedsrichter im Landtag, wie Sie es eben getan haben, als mein Kollege Heyer einen Zwischenruf getätigt hat. Das steht Ihnen nicht zu.
Noch eines: Ihren frenetischen Beifall am Schluss der Ausführungen des Ministerpräsidenten fand ich wirklich gut. Da haben Sie mich an kleine Kinder erinnert, die im Dunkeln durch den Wald gegangen sind und gepfiffen haben, weil sie Angst hatten.
Danke, Herr Dr. Püchel. - Damit ist das zweite Thema im Rahmen der Aktuellen Debatte beendet und der Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen.
Gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Drs. 4/661 insgesamt fünf Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.
Bevor ich diese Fragen aufrufe, möchte ich Damen und Herren der Kreisvolkshochschule Halberstadt sowie Gäste der Landeszentrale für Politische Bildung auf der Tribüne begrüßen.
Wir kommen zur Frage 1. Sie betrifft die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen und wird von der Abgeordneten Frau Sabine Dirlich von der PDS-Fraktion gestellt. Bitte sehr, Frau Dirlich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung ist mit Beschluss des Landtages in Drs. 4/10/316 B vom 15. November 2002 aufgefordert, gegen die „Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen“ des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 24. Mai 2002 aktiv zu werden und eine Aufhebung zu verlangen.
Der PDS-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt liegen Informationen vor, dass gegen einen ehrenamtlichen Bürgermeister im Landkreis Köthen diese Verordnung durchgesetzt wurde, sodass er seit November 2002 allein von der Aufwandsentschädigung des
1. Welche Ergebnisse hatte die Initiative der Landesregierung bezogen auf den oben genannten Landtagsbeschluss?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, in dem vorliegenden konkreten Fall aktiv zu werden?