Vielen Dank, Herr Oleikiewitz. - Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage beendet und der Tagesordnungspunkt 4 a erledigt.
Wir kommen nun zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4 b. Eine zusätzliche Einbringung und Debatte über die Drs. 4/608 ist nicht vereinbart worden, deshalb stimmen wir jetzt über die Drucksache ab. Es wurde eine direkte Abstimmung gewünscht. Wer ist für diesen Antrag der SPD-Fraktion? - Das sind die Fraktionen der SPD und der PDS. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 4 ist abgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie daran erinnern, dass wir am gestrigen Tag vereinbart haben, dass die Mittagspause heute so gelegt wird, dass sich auf jeden Fall die Fraktionen oder einzelne Abgeordnete - je nachdem, wie Sie es möchten - in der Zeit von 11.50 bis 12 Uhr an dem Aufruf der Gewerkschaften gegen den Irak-Krieg beteiligen können.
Der nächste Tagesordnungspunkt wäre so umfangreich, dass er bis 11.50 Uhr nicht abgearbeitet werden kann. Wir hatten überlegt, ob der Tagesordnungspunkt zur Bildungspolitik noch eingeschoben werden könnte, aber allen Erfahrungen nach haben unsere Bildungspolitiker so viel mitzuteilen und sind so diskussionsfreudig, dass wir das nur unter größtem Druck - das wäre wiederum nicht angemessen - tun könnten. Ich unterbreche deswegen die Sitzung bis 12.15 Uhr.
Meine Damen und Herren! Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort mit Tagesordnungspunkt 9. Es war vereinbart, dass dies der dritte Punkt am heutigen Tage sein soll.
Ich bitte zunächst darum, die Anträge einzubringen. Die Abgeordnete Frau Dr. Kuppe wird als Einbringerin für die SPD-Fraktion sprechen. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordnete! Dass die Friedensaktion zu einer solchen Leere im Plenarsaal führt, ist bedauerlich. Aber ich hoffe, es kommen noch einige Abgeordnete dazu.
In den vergangenen Tagen konnten wir in den Medien unseres Landes Beiträge zur Kinderbetreuung lesen unter solchen Überschriften wie „Wer sind Eltern?“, „Was ist Arbeit?“, „Verwirrung um Recht auf Kita-Platz“, „Kinderbetreuungsgesetz noch nicht in Kraft“, „Zu viele offene Fragen“, „Merseburg musste Neuregelung zurücknehmen“, „Ärger um Kinderbetreuung“, „Umstrittenes Gesetz in Kraft“, „Ein Gesetz sorgt für große Verwirrung“, „Wirrwarr um Kita-Plätze“ und „Schlampige Vorbereitung“ - so hieß es gestern.
Herr Kley, das ist eine niederschmetternde Bilanz, auch wenn Sie heute in der „MZ“ den Versuch machen, sich reinzuwaschen von jeder Verantwortung dafür. Ihr Handeln bzw. Ihr Nichthandeln ignoriert völlig die Situation im Land und ignoriert auch die Absprachen bei den Ausschussberatungen und im sonstigen parlamentarischen Raum zur Auslegung und zur Begleitung der Änderung im Kinderbetreuungsrecht.
Wir können jedenfalls weder die rechtzeitige Vorbereitung der Verordnungsentwürfe noch die der Durchfüh
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die diesbezüglichen Fragen von Mitgliedern der SPD-Fraktion im Gleichstellungsausschuss beschied der Minister vor rund zwei Wochen abschlägig. Er beabsichtige nicht, irgendwelche Erläuterungen zu veröffentlichen; das Gesetz erkläre sich aus sich selbst heraus; die Kommunen sollten es ganz einfach umsetzen. So lautete sinngemäß seine Aussage.
Diese mangelnde Sensibilität gegenüber den Schwierigkeiten vor Ort hat meine Fraktion veranlasst, das Problem im Landtag nochmals zu thematisieren; denn viele Menschen im Land, unabhängig davon, ob es kommunale Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger sind, ob es sich um Erzieherinnen, Eltern oder Großeltern handelt, verfügen nicht über die Detailkenntnisse zum Diskussionsstand im Landtag oder gar in der Landesregierung. Deshalb ist eine rechtzeitige und eine sachliche Information die beste Voraussetzung für einen geordneten Gesetzesvollzug. Dass ein Minister daran Interesse haben müsste, das unterstelle ich einfach.
Erstens zu § 3 des Kinderförderungsgesetzes - Anspruch auf Kinderbetreuung. Stellen Sie klar, Herr Kley, dass auch geringfügig Beschäftigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung begründet.
Weisen Sie Interpretationen aus Ihrem Haus zurück, die mindestens fünf Stunden tägliche oder 25 Stunden wöchentliche Arbeitszeit als Voraussetzung dafür fordern. Machen Sie deutlich, dass für die häusliche Betreuungssituation entscheidend ist, ob Kind und Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben. Sagen Sie, welche Art der Datenerhebung zu diesen Komplexen unbürokratisch möglich ist.
Zweitens zu den §§ 5 und 8 und der Verbesserung der Chancengleichheit von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Erläutern Sie, Herr Kley, dass neben den Bestimmungen des Kinderförderungsgesetzes für behinderte Kinder auch die Eingliederungshilfe nach dem BSHG zählt, die entsprechend der jeweiligen Grundanerkenntnis nicht bei einer Halbtagsbetreuung Halt machen darf.
Drittens zu § 11 - Finanzierung der Tagesbetreuung. Herr Kley, informieren Sie die Kommunen und andere Träger von Einrichtungen darüber, wie im Jahr 2003 die jährliche Pauschalfinanzierung, die Finanzierung aus dem Sozialhilfetitel und die so genannte Übergangsfinanzierung organisiert werden soll und welche Übergangsregelungen überhaupt zum Anspruch auf die Übergangsfinanzierung führen werden.
Viertens zu § 21 - Fachpersonal. Räumen Sie auf, Herr Kley, mit den unzulässigen Vermengungen von Mindestpersonalschlüssel, also dem Verhältnis zwischen pädagogischer Fachkraft und der Anzahl der zu betreuenden Kinder, und den theoretischen Bemessungsgrößen als der Berechnungsgrundlage für die Bedarfsbemessung beim Fachpersonal.
Fünftens zu § 24 - Verordnungsermächtigungen. Damit komme ich zu einem Punkt, an dem sich das Sozialministerium der Missachtung des Parlaments schuldig gemacht hat.
Im Gleichstellungsausschuss, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, war den Abgeordneten zugesagt worden, dass zeitgleich mit der Verkündung des Gesetzes die Verordnungen wenigstens im Entwurf vorliegen werden und uns zuvor im Ausschuss zur Kenntnis gegeben werden. Bis jetzt ist nichts dergleichen passiert. Seit dem 7. März 2003 ist das Gesetz veröffentlicht. Alle Beilagen fehlen. Das ist Missmanagement in der Landesregierung, insbesondere in Ihrem Ministerium.
Sie haben doch, Herr Kley, gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium. Herr Scharf hat gestern in seiner Rede zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten ausdrücklich auf die Kompetenz der Ministerialen in unserem Land hingewiesen. Erteilen Sie konkrete Aufträge, die dann auch qualitäts- und termingerecht erledigt werden können.
Das Frage-und-Antwort-Spiel des Ministeriums im Internet ist jedenfalls unzureichend. An einigen Stellen ist es sogar irreführend und falsch und für manche interessierte Menschen in unserem Land ist es untauglich. Was dort beispielweise zur künstlerischen Tätigkeit in Bezug auf Erwerbstätigkeit geschrieben steht, zeugt von total fehlender Sachkenntnis.
Darüber hinaus - ich will noch ein weiteres Beispiel anführen - wurde bei dem gut besuchten Kita-Forum in Halle am Dienstag dieser Woche deutlich, dass die Mehrheit der dort anwesenden Eltern und Erzieherinnen noch gar nicht in der Lage ist, im Internet zu surfen. An diesen Menschen geht diese Informationsform des Ministeriums völlig vorbei.
Da wirkte es ausgesprochen hilflos, dass die anwesende Staatssekretärin fast keine der gestellten Fragen beantworten konnte, sondern auf das Internet verwies, wo alle relevanten Fragen und alle dazu passenden relevanten Antworten gesucht werden könnten. Die real anwesenden Fragestellerinnen und Fragesteller waren nicht nur verwundert, sondern sie waren empört - und das zu Recht, so meine ich.
Die SPD-Fraktion erwartet, dass die Verordnungsentwürfe jetzt umgehend auf den Tisch kommen und prägnant gefasste Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz erlassen werden. Dabei gehen wir weiter, als der Änderungsantrag der CDU- und der FDP-Fraktion es meint.
Das Kinderförderungsgesetz ist nicht irgendein Gesetz. Dieses Gesetz trifft einen zentralen Nerv von Familien und es berührt ganz existenziell einen sehr wichtigen sozialen Bereich in der kommunalen Verwaltung und Praxis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beantragen die Überweisung der Anträge in den Ausschuss für
Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport, in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und in den Innenausschuss. - Danke.
Vielen Dank, Frau Dr. Kuppe. - Die Einbringung des zweiten Antrages nimmt für die PDS-Fraktion Frau von Angern vor. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vor reichlich einem Monat hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das neue Kinderförderungsgesetz gegen die Stimmen der PDS und bei einigen wenigen Enthaltungen bei der SPD mit großer Mehrheit beschlossen. Außer der Tatsache, dass das Gesetz nun seit der letzten Woche in Kraft ist, hat sich allerdings auf Landesebene nicht viel getan, auf kommunaler Ebene hingegen sehr viel; denn das Kinderförderungsgesetz hält mit vielen Fragen Einzug in Sachsen-Anhalt.
Die meisten Fragen ranken sich natürlich um den Rechtsanspruch. Da werden in einigen Kommunen die Eltern aufgefordert, ihre Gehaltsscheine im Original vorzulegen, um nachzuweisen, dass sie erwerbstätig sind, was zunächst ein interessanter Punkt für den Datenschutzbeauftragten des Landes war. An anderer Stelle wieder wird davon gesprochen, dass erwerbstätig nur derjenige ist, der mindestens 400 € im Monat verdient, oder dass bei einer 20-Stunden-Erwerbstätigkeit pro Woche nur ein Anspruch auf fünf Stunden Betreuung besteht. Ich frage Sie: Wo steht das im Gesetz?
Eine andere Interpretation kann auch durchaus sein, dass die im Erziehungsjahr befindliche Mutter erwerbstätig ist, wenn sie zehn Stunden pro Woche arbeitet und damit einen Ganztagsanspruch hat. Oder wollen Sie auch hier den Rechtsanspruch am „tatsächlichen“ Bedarf der Eltern messen? Da frage ich mich doch, wie die Umsetzung bei Nachtarbeitern aussehen könnte.
In diesem Zusammenhang ist für die PDS noch immer ungeklärt, wie die Arbeitsämter vor Ort mit arbeitslosen Eltern umgehen werden und welche Aufgabe das Ministerium dabei haben wird.