Bei der Diskussion sollten auch die Entwicklungen im EU-Recht nicht vergessen werden. Es gibt bereits zahlreiche EG-Richtlinien, die ein Recht der Arbeitnehmer auf vorherige Unterrichtung und Konsultation bei Entscheidungen festschreiben, die Folgen für die Arbeitnehmer haben könnten.
Natürlich ist es einfacher und bequemer, Organisationsentscheidungen allein zu treffen. Vielleicht dauert der Prozess der Entscheidungsfindung mitunter auch etwas länger, wenn die Beschäftigten einbezogen werden.
Aber, meine Damen und Herren, die Mitarbeit einer motivierten und verantwortungsbewussten Personalvertretung bietet eben auch eine Chance für die Umsetzung einer Verwaltungsmodernisierung.
Springen Sie also über Ihren Schatten! Beweisen Sie, dass auch die Fraktionen der CDU und der FDP die Fachkenntnisse der Beschäftigten schätzen, und schütteln Sie Ihre Angst vor etwas zu viel Mitbestimmung ab.
Die SPD-Fraktion hat sich in den vergangenen Tagen und Wochen intensiv mit dem Thema Personalvertretung auseinander gesetzt und wird sich auch in den Beratungen im Innenausschuss mit eigenen Vorschlägen einbringen bzw. vorgeschlagene Ideen unterstützen, etwa die Mitbestimmung des Personalrats bei Maßnahmen der Organisations- und Strukturänderung durch rechtzeitiges Einbinden in Projektgruppen, aber auch notwendige Anpassungen des Landespersonalvertretungsgesetzes an das Betriebsverfassungsgesetz. Die Chance für ein modernes Personalvertretungsgesetz in Sachsen-Anhalt sollte nicht leichtsinnig verspielt werden.
Wir werden der Überweisung Ihres Gesetzentwurfs an den Innenausschuss zustimmen. Wir sind allerdings der Meinung, dass es dann einer weiteren Beratung im Ausschuss für Recht und Verfassung bedarf. So viel Zeit, denke ich, sollten wir uns nehmen. - Danke.
Vielen Dank, Frau Fischer. - Nun bitte noch einmal Herr Scharf. Vielleicht können Sie gleich klären, wie Sie sich das mit der Beratung vorstellen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Dr. Paschke! Ich habe gerade noch einmal mit der FDP gesprochen. Wir sind jetzt auch technisch in der Lage, unseren Änderungsantrag, den wir dann im Innenausschuss stellen wollen, in Kürze fertig zu stellen. Es gibt keinen Grund, der uns daran hindert, der SPD und der PDS diesen Änderungsantrag schon vorab zur Kenntnis zu geben. Damit würde der Beratungsgang im Ausschuss in der Tat einfacher. Nur auf der Grundlage einer Tischvorlage zu arbeiten, ist immer etwas misslich. Das muss nicht sein. Diese Arbeitserleichterung werden wir Ihnen rechtzeitig geben. Das heißt, wir werden Ihnen unseren Änderungsantrag vorab übersenden.
Welcher der Gesetzentwürfe - der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP, früher der der Landesregierung, oder der der Fraktion der PDS - dann Beratungsgrundlage sein wird, muss der Ausschuss bestimmen. Ich will jedoch nicht verhehlen, dass CDU und FDP meinen, dass ihr Gesetzentwurf die geeignetere Beratungsgrundlage ist. Aber das muss der Ausschuss festlegen.
Kollegin Fischer, ich möchte Ihnen noch eines mit auf den Weg geben: Ich warne die SPD davor, Krokodilstränen zu vergießen und zu meinen, wir würden Mitbestimmungsrechte verschlechtern. Wir setzen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um und werden im
Zuge dieser Umsetzung Verbesserungen, die trotzdem möglich, notwendig und sinnvoll sind, in den Beratungsgang einbringen.
Ich möchte daran erinnern, dass das Kabinett unter dem damaligen Ministerpräsidenten Dr. Höppner im April 2000 einen Gesetzentwurf beschlossen, diesen dann aber nicht in den parlamentarischen Beratungsgang eingebracht hat,
- das müssen Sie schon die Kollegen von der SPD fragen - der ziemlich genau das ist, was sich damals im Haushaltssanierungsgesetz wiedergefunden hat. Wenn die SPD jetzt eine ganz andere Linie fährt, dann möchte sie doch bitte ihren früheren Innenminister fragen, was in der Zwischenzeit passiert ist.
(Frau Fischer, Naumburg, SPD: Das haben wir getan! - Herr Dr. Püchel, SPD: Da waren ein paar Wahlen! - Heiterkeit bei der SPD - Herr Gallert, PDS: Hat Sie das überzeugt?)
Herr Scharf, beabsichtigen die Koalitionsfraktionen, die Mitbestimmungsrechte ein ganzes Stück über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinaus einzuschränken? Oder wird es Teil der von Ihnen angekündigten Änderungen sein, dass man ein Minimum an Einschränkungen vornimmt?
Die Linie des Gesetzentwurfs im Haushaltssanierungsgesetz bleibt erhalten. Aber um es einmal ganz grob zu formulieren: Wir sind dafür, dass die Behörden ihre Entscheidungen qualifiziert begründen müssen. Etwas vereinfacht gesagt: Dort, wo das Bundesverfassungsgericht Mitbestimmungsrechte zu Informationsrechten umdeklariert hat, gehen wir diesen Empfehlungen auch nach; aber wir legen sehr großen Wert darauf, dass die Entscheidungen der Behörden qualifiziert begründet werden, sodass die Personalräte wissen, woran sie sind.
Aber es wird nicht dazu kommen, dass die Mitbestimmung über die Grenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hinaus ausgedehnt wird. Das haben wir - so haben wir es von Anfang an gesagt - nicht vor.
Die Tatsache, dass es in Artikel 6 des Haushaltssanierungsgesetzes stand, bezog sich auf diesen einzelnen speziellen Fall der Umsetzung des Urteils. Das ist das eine.
Das andere ist, dass in der Diskussion in der Öffentlichkeit, insbesondere auch während des Wahlkampfes, oftmals gefragt wurde, wie man denn prinzipiell mit der Veränderung bzw. Modernisierung des Personalvertretungsrechts im Land umgehen wolle. Dazu habe ich ziemlich genau in Erinnerung, dass die verschiedenen Parteien jeweils gesagt haben: Ja, es wäre durchaus notwendig, das Personalvertretungsrecht zu modernisieren.
Meine Frage lautet also: Wenn Sie in der nächsten Woche zum Abschluss dieser Diskussion kommen wollen, ist das dann für Sie in dieser Legislaturperiode das letzte Wort zum Thema Veränderung des Personalvertretungsgesetzes in Sachsen-Anhalt?
Eine kleine Erläuterung. Ich frage das deshalb: Sie wissen, dass unser Gesetzentwurf relativ umfangreich ist. Für uns wäre es schon wichtig, das zu wissen, um einschätzen zu können, wie weit wir uns am Mittwoch auf den gesamten Änderungsprozess in voller Tiefe einlassen müssen. Inwieweit sehen Sie noch eine Chance, in dieser Legislaturperiode darüber hinaus zu Veränderungen zu kommen?
Diese Frage ist unter uns noch nicht abschließend beraten worden. Es gibt aber im Moment keine aktuelle Initiative, darüber hinaus gleich wieder in ein neues Gesetzgebungsverfahren einzutreten. Ich will eines sagen: Kein Gesetz ist ewig. Wenn es gute neue Vorschläge gibt, können wir im Parlament immer darüber sprechen. Aber es gibt keine aktuelle Initiative, die gleich eine zweite Novelle vorsieht. Das möchte ich deutlich sagen.
Vielen Dank, Herr Scharf. - Da die Landesregierung auf einen Redebeitrag verzichtet, sind wir nunmehr am Ende der Debatte angelangt und können über die Überweisung des Gesetzentwurfs abstimmen. Es wurde auf jeden Fall eine Überweisung an den Innenausschuss beantragt.
- Nur an den Innenausschuss. Das wäre die nächste Frage. Aber es ist doch auch eine Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verfassung beantragt worden?
Wer stimmt der Überweisung zur federführenden Beratung an den Innenausschuss zu? - Das ist ganz offensichtlich die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Eine größere Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist diese Überweisung vorgenommen worden.
Wer stimmt der Überweisung zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit der Koalitionsfraktionen. Damit ist eine Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verfassung abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.
Die erste Beratung fand in der 3. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2002 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Schellenberger. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist in der 3. Sitzung des Landtags am 20. Juni 2002 dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zur Beratung überwiesen worden. Eine erste Beratung zu dem Antrag fand in der 4. Sitzung des Ausschusses am 9. Oktober 2002 statt. In dieser Sitzung stellte das Kultusministerium dem Ausschuss den Abschlussbericht der Landesregierung zum Lehrkräftebedarf vor, der im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum Lehrertarifvertrag erarbeitet worden ist.
Im Ergebnis der Sitzung vereinbarte der Ausschuss, den Antrag der Fraktion der PDS entsprechend dem Fortgang der Tarifverhandlungen zu gegebener Zeit erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Mit dem Beschluss „Einigung über einen Anschlusstarifvertrag für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt“ bat der Landtag in der 11. Sitzung am 12. Dezember 2002 die Landesregierung, in den Ausschüssen für Bildung und Wissenschaft und für Finanzen über die Auswirkungen des abgeschlossenen Tarifvertrages auf den Einzelplan 07 des Landeshaushaltes für das Haushaltsjahr 2003 und auf die mittel- und langfristige Personalplanung im Verantwortungsbereich des Kultusministeriums zu berichten.
Eine entsprechende Berichterstattung nahm das Kultusministerium im Rahmen der Beratung zum Einzelplan 07 des Entwurfes des Haushaltsgesetzes 2003 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am 18. Dezember 2002 vor. In der 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft am 26. Februar 2003 gab das Kultusministerium einen weiteren Bericht zu den Ergebnissen des Anschlusstarifvertrages und seinen Auswirkungen auf den Landeshaushalt 2003.
Auf der Grundlage dieser Berichterstattungen sah der Ausschuss den Landtagsbeschluss als erledigt an. Der Ausschuss sprach sich aus eben diesem Grunde mit 5 : 0 : 5 Stimmen dafür aus, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der PDS für erledigt zu erklären. Im Ausschuss hat man sich auf die Empfehlung verständigt, dazu keine Debatte zu führen.
Im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft bitte ich den Landtag, der vorliegenden Beschlussempfehlung die Zustimmung zu erteilen. Die PDS-Frak