Weiterhin haben die SWM an der örtlichen Wertschöpfung einen erheblichen Anteil. So haben sie im Jahr 2001 7,9 Millionen € an Konzessionsabgaben, 3,9 Millionen € an Gewerbesteuer und 0,2 Millionen € an Grundsteuer gezahlt.
Mein Fazit ist: Nur um die Stimmung Ihrer Gesprächspartner bei den Wirtschaftsverbänden etwas aufzuhellen, bringen Sie mit dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz Arbeitsplätze und Einnahmemöglichkeiten in den Kommunen in Gefahr. Dieses Gesetz bringt der
Andererseits hält sich der Schaden anfangs noch in Grenzen; denn glücklicherweise sind Sie im letzten Augenblick noch vor dem eigenen Mut zurückgeschreckt. Die Regelung gilt nämlich nur für zukünftige Aktivitäten der Kommunen. Ich weiß nicht, Herr Becker, ob die Kritiker des kommunalen Wirtschaftsrechts, die Ihnen Beifall zollen, Ihre Feigheit schon gemerkt haben. Ich bin über Ihre Feigheit erleichtert.
Meine Damen und Herren! Um bei den die Kommunen betreffenden Regelungen zu bleiben: Die von Ihnen geplante Regelung zur Ablösegebühr für Stellplätze lehnen wir ebenfalls ab. Die von Ihnen in diesem Zusammenhang behauptete Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist in Anbetracht der finanziellen Probleme der Kommunen blanker Hohn.
Wir alle wissen, dass den Kommunen keine tatsächliche Entscheidungsfreiheit bleibt, da sie kaum auf potenzielle Einnahmemöglichkeiten verzichten können. Die Kommunalaufsicht wird bei unausgeglichenen Gemeindehaushalten vornweg verhindern, dass auf Ablösesummen für Stellplätze verzichtet wird. Ich hoffe, dass der Justizminister, der ehemalige innenpolitische Sprecher seiner Fraktion, dies mit seinem Kollegen Innenminister vorher auch geklärt hat.
Meine Damen und Herren! Wenn etwas einen negativen Einfluss auf Investitionen hat, dann ist es der Kahlschlag bei den Kommunalfinanzen, den Sie zu verantworten haben. Das wissen Sie auch. Dafür werden Sie auch noch die Quittung bekommen.
Schließlich noch ein paar Worte zum Bildungsfreistellungsgesetz. In Sachsen-Anhalt waren im Berichtszeitraum 2001/2002 insgesamt 1 019 000 Anspruchsberechtigte beschäftigt. Von ihnen haben 1 231 Personen Bildungsfreistellung in Anspruch genommen.
- Herr Gürth, hören Sie doch bitte zu. Sie wollen uns doch nicht einreden, dass nun genau die Mitarbeiter die Freistellung in Anspruch genommen haben, die die Fördermittelanträge bearbeiten, und das genau an den fünf Tagen im Jahr, an denen sie frei bekommen können? - Soviel zum Thema Investitionshemmnis „Bildungsfreistellungsgesetz“.
Meine Damen und Herren! Bei der geplanten Reduzierung der Bildungsangebote auf die berufliche Weiterbildung wird die ohnehin bedauernswerte Bildungsfreistellungsquote noch einmal halbiert. Dies wäre der Beginn
Wissen Sie, was wirklich im Interesse des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger wäre? Eine Informationskampagne mit dem Ziel einer stärkeren Inanspruchnahme von Weiterbildungsmaßnahmen. Wahrscheinlich haben Sie nur noch nichts von der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens als Standortfaktor gehört.
Meine Damen und Herren! Es verstärkt sich auch bei dem gutgläubigsten Betrachter das Gefühl, dass unter der Überschrift „Investitionserleichterung“ momentan noch fast alles verkauft werden kann. Es ist ein Phänomen, dass unter dieser Überschrift die kritische Betrachtung zu leiden scheint. Wie schon bei dem so genannten Ersten Investitionserleichterungsgesetz handelt es sich um eine schöne Überschrift, ein Placebo, das von Kammern und Wirtschaftsverbänden gelobt werden wird, aber letztlich nichts zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage beitragen wird.
Herr Minister Becker, noch etwas zu der weißen Salbe. Sie haben den Carport angesprochen. Bei einem billigen Carport für 500 € gehört schon nicht viel dazu. Da müsste man prüfen lassen, wie stabil er ist. Aber was nicht stimmt - Radiohörer haben mitbekommen, dass Sie auch wieder Botschaften versenden -: Eine Genehmigung für einen Carport kostet 25 € - da hätten Sie vielleicht einmal den ehemaligen Landrat Jeziorsky fragen müssen -,
Meine Damen und Herren! Sie werden aber nicht an Ihren Worten gemessen, sondern an Ihren Taten. Durch ein weiteres Investitionserleichterungsgesetz, das vielleicht bald kommen wird, wird sich auch nichts ändern. In einem Jahr wird es genauso aussehen wie heute.
Meine Damen und Herren! Ich habe jetzt über das gesprochen, was im Gesetzentwurf steht. Fast noch interessanter ist, was zu meiner Überraschung nicht mehr drin steht.
Obwohl in den ersten Entwürfen noch enthalten, ist jetzt von der Lockerung des amtlichen Vermessungszwangs nichts mehr im Gesetz zu finden. In Ihrer Pressemitteilung vom 3. September 2002 hat die Landesregierung
den Wegfall der generellen Pflicht zur Vermessung bei Flurstücksbildungen noch als zentrale Maßnahme zur Ankurbelung der Wirtschaft abgefeiert. Der Ministerpräsident hat noch im Monat Januar auf Veranstaltungen unter Beifall erklärt, dass er absolut nicht nachvollziehen könne, dass Unternehmer Fördermittel bekämen und diese dann an das Katasteramt zurückzahlen müssten. Dies werde im Zweiten Investitionserleichterungsgesetz geändert.
Es wurde nicht geändert. Woher kommt der plötzliche Sinneswandel? Schade, dass bei anderen Gesetzesänderungen diese Weisheit nicht vorhanden war.
Ich komme zum Ende. Meine Damen und Herren! Vor einem Jahr konnten wir im Wahlkampf auf Plakaten zu Herzen gehende Bilder aus dem Kreißsaal sehen. Heute können wir feststellen: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Püchel, eine kurze Anmerkung zum Vermessungs- und Katastergesetz: Ich habe acht Jahre in Weißenfels darauf gewartet, dass mein oberster Dienstherr eine investitionserleichternde Verwaltungsvorschrift auf die Schiene schiebt. Ich habe bis zum 21. April vergeblich gewartet.
Ich habe das immer bedauert, denn immer wieder hat der Verband Anstrengungen unternommen, um zumindest im Bereich der Verwaltungsvorschriften Erleichterungen zu finden. Wie gesagt, es war Fehlanzeige.
Aber ich kann Sie beruhigen. Das Vermessungs- und Katastergesetz wird novelliert, und zwar im Ganzen, und der Innenminister wird für die Dinge sorgen, die Sie leider - das muss ich wirklich sagen - versäumt haben.
Die CDU-Fraktion unterstützt die Landesregierung in ihrem Bestreben, Investitionen in Sachsen-Anhalt zu erleichtern. Im Wettbewerb um die besten Standorte muss das Land Sachsen-Anhalt große Anstrengungen unternehmen. Die Mitbewerber in der Nachbarschaft unseres Landes schlafen nicht und mit der neuen Regierung in Niedersachsen wird die Konkurrenz nicht kleiner. Das sollten wir nicht beklagen, sondern mit Ehrgeiz und Entscheidungskraft für uns zum Vorteil wenden.
Die Vorabkritiker, wie Dr. Püchel und Dr. Thiel, verkündeten schon sehr rechtzeitig: Es handelt sich nur um weiße Salbe, die Wirtschaft wird nicht angekurbelt; zusätzliche Investoren wird es nicht anlocken; wir brauchen grundlegende Reformen.
Ich denke, Sie haben Recht. Wenn Wirtschaftspolitik so einfach wäre, dann sollten wir uns einfach mit dem Streichen von Paragrafen beschäftigen.