Protocol of the Session on February 7, 2003

Das System der Freiwilligkeit begründet Zweifel in Bezug auf eine hohe Beteiligung der Landwirte. Es gibt bisher auch keine Aussagen vom Berufsstand. Der Bund hat beim Berufsstand und bei den interessierten Ländern Stellungnahmen abgefordert, in welchem Umfang sie zu einer finanziellen Beteiligung bereit wären.

Der Freistaat Sachsen wurde auf der Grundlage der Erkenntnisse dieser Informationstagung aufgefordert, für die Agrarministerkonferenz, die in Schwerin stattfinden

wird, einen Bericht vorzulegen. Diese Agrarministerkonferenz ist für den 20. und 21. März 2003 geplant.

Ich schlage Ihnen vor, den Bericht des Freistaates Sachsen abzuwarten. Darüber können wir im Agrarausschuss reden. Statt uns bereits jetzt auf eine Bundesratsinitiative festzulegen, sollten wir, nachdem uns die Sachsen vielleicht eine Grundlage gegeben haben, entscheiden, wie das Land weiter verfahren wird. Das würde darauf hinauslaufen, dem Änderungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Minister. - Die Debatte wird eröffnet durch den Abgeordneten der CDU-Fraktion Herrn Daldrup. Bitte sehr, Herr Daldrup.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Die CDU sieht das Anliegen sehr wohl und steht ihm auch positiv gegenüber. Aber der Antrag nimmt die Landesregierung in die Pflicht und nimmt die Ergebnisse der notwendigen und noch nicht erfolgten Beratungen vorweg. Deshalb haben wir den Änderungsantrag gestellt, im Ausschuss ausführlich über das Thema zu beraten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Daldrup. - Für die SPD-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Frau Hajek das Wort. Bitte sehr, Frau Hajek.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Eine Mehrgefahrenversicherung wäre genaugenommen ein privatwirtschaftlicher Nothilfefonds mit staatlicher finanzieller Unterstützung. Eine Modulation, wie sie in Sachsen angestrebt wird, scheint ein sinnvoller Weg zu sein. Das ist auch nach unserer Auffassung sinnvoll. Aber bis 2007 werden die Möglichkeiten der Ausgestaltung noch nicht genau festgelegt sein, sodass wir einige Aspekte berücksichtigen wollen, bei denen die SPD Probleme sieht.

Dennoch finde ich es gut, dass die Initiative auch in die Richtung der Landesregierung geht und nicht nur der Bund in die Pflicht genommen wird. So ist es sinnvoll, dem Änderungsantrag zu folgen. Er ist doch weitergehend. Wir können dem ebenfalls zustimmen.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke, Frau Hajek. - Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Hauser das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Idee einer Mehrgefahrenabsicherung ist in der Landwirtschaft nicht neu. Die beste Mehrgefahrenabsicherung sind erwirtschaftete Rücklagen.

Sehr geehrte Herr Kollege Krause, Sie haben ein Wort gesagt, das ich an dieser Stelle wiederholen möchte. Sie

haben vom „Bittsteller“ gesprochen. Das Grundproblem der Agrarpolitik in der EU bzw. in Deutschland ist und bleibt in absehbarer Zeit - und das finde ich ausgesprochen fürchterlich -, dass wir permanent von Subventionen abhängig sind, dass wir die Gewinne aus eigener Kraft nicht erwirtschaften können und damit die Problematik einer mangelnden Rücklagenbildung automatisch entsteht.

Wenn man ehrlich ist, muss man auch sagen, dass unter den einzelnen Betriebsformen auch eine Gewinnabstufung stattfindet. Was auch sehr problematisch ist - das sehe wenigstens ich so -, ist, dass diese Gelder vor allem von Bundesseite und von der EU-Seite aus politischer Sicht nicht zur Verfügung stehen werden und das Land von sich aus diese Summen wahrscheinlich nicht aufbringen wird.

Egal, wie es ist oder sei, wir müssen uns dieser Problematik uneingeschränkt annehmen. Das ist richtig. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP auf Befassung des Landwirtschaftsausschusses anzunehmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Hauser. - Herr Krause, Sie haben jetzt noch einmal die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen.

Ich wollte nur noch bezüglich der Überweisung etwas sagen. Ich meine, der Änderungsantrag der CDU-Fraktion ist so formuliert, dass er direkt angenommen werden kann und nicht in den Ausschuss überwiesen werden muss. Denn er beinhaltet ja eine Berichterstattung im Ausschuss.

(Herr Schomburg, CDU: Ja, korrekt!)

Würden Sie Ihren Antrag auf Überweisung zurückziehen?

(Herr Hauser, FDP: Ja, mach ich!)

- Dann stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag von CDU- und FDP-Fraktion in der Drs. 4/545 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen worden.

Wir müssen noch über den so geänderten Antrag abstimmen. Wer diesem so geänderten Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. - Das ist ebenfalls einstimmig. Herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 29:

Beratung

Bundesratsinitiative zum Landesrechtsvorbehalt in § 85 Abs. 2 Nr. 6 SGB VIII

Antrag der Fraktionen der FDP und der CDU - Drs. 4/502

Als Einbringerin erteile ich zunächst der Abgeordneten Frau Seifert das Wort. Bitte sehr, Frau Seifert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Landtagsabgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Antrag der FDP und gebe meine Einführungsrede zu Protokoll.

(Zustimmung bei der CDU und von der Regie- rungsbank)

(Zu Protokoll:)

Nach dem Beschluss des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt am heutigen Morgen möchte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag bitten.

Mit der Änderung der Rechtsverpflichtung für die Aufgabe der Tageseinrichtungen auf die Ebene der Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften möchten wir prüfen lassen, inwieweit die Möglichkeit besteht, die Aufsichtsbefugnisse auf die Ebene der örtlichen Träger der Jugendhilfe, sprich Landkreise, zu übertragen, welche sich zurzeit beim überörtlichen Träger - dem Landesjugendamt - befinden.

Dies ist eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände, die sie in der Anhörung zum KiFöG mit Nachdruck zum Ausdruck brachten. Wir konnten dieser Forderung nicht nachkommen, da dies einer Änderung des § 85 SGB VIII bedarf.

Nachdem die Leistungsverpflichteten jetzt die Gemeinden bzw. die Verwaltungsgemeinschaften sind, könnte die Aufsichtsbehörde der örtliche Träger der Jugendhilfe, der Landkreis, sein.

Zum Verständnis: Der Rechtsverpflichtete, also der, gegen den sich der Rechtsanspruch richtet, sollte nicht gleichzeitig auch die Aufsichtsbehörde sein, da dies unter Umständen zu Interessenkollisionen führen könnte.

Diese Zuständigkeitsregelung hielten wir für ungünstig. Mit der Verabschiedung des KiFöG verlagert sich die Rechtsverpflichtung, wie schon erwähnt, neu auf die Ebene der Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften, und jetzt wäre es sehr wohl denkbar, die Zuständigkeit für die Aufsicht auf die Ebene der örtlichen Träger der Jugendhilfe - sprich: Landkreise - zu verlagern - geht aber nicht, weil im SGB VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, anders geregelt.

Wir möchten die Landesregierung beauftragen, eine Bundesratsinitiative zu initiieren, die eine Änderung des § 85 SGB VIII, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, herbeiführt, die den Ländern das Recht einräumt, die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen abweichend von § 85 SGB VIII zu regeln.

Herzlichen Dank, Frau Seifert, dafür. - Nun eröffnen wir die Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion. Für die PDS-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Frau von Angern das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe meine Rede ebenfalls zu Protokoll.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

(Zu Protokoll:)

Sie möchten durch eine Bundesratsinitiative erreichen, dass eine Änderung im § 85 SGB VIII vorgenommen wird, damit in Zukunft die Länder für die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen zuständig sind.

Nun kann ich zunächst sagen, die PDS begrüßt es, wenn die Länder ihre politische Zukunft eigenverantwortlich in die Hände nehmen. Dies eröffnet den Ländern einen eigenverantwortlichen Gestaltungsspielraum.

Wenn ich mir allerdings einen Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2001 ansehe, dessen Meinung ich im Übrigen sehr ernst nehme, da in diesem Gremium die Fachleute sitzen, dann entnehme ich diesem, dass sich der LJHA nach fachlicher Erörterung gegen eine Kommunalisierung der Fachberatung und Wahrnehmung der Aufgaben nach § 85 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII ausspricht. Da frage ich mich natürlich, warum.

Wenn ich mir dann noch einen Beitrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zu Rate hole, komme ich zu folgendem Ergebnis: Die BAG spricht sich natürlich, wen mag es verwundern, ebenfalls gegen eine Änderung der entsprechenden Regelung im SGB VIII aus. Die Gefahr einer Änderung der Zuständigkeit besteht darin, dass zum einen die Zuständigkeiten von Land zu Land sehr unterschiedlich geregelt werden würden. Da stellt sich die Frage, ob eine dem Gebot der Gleichbehandlung entsprechenden Aufsichtspraxis überhaupt noch möglich ist.

Zum anderen entsteht ein hoher zusätzlicher Bedarf an personalintensiver und politisch komplizierter Koordination. Das hat also eine Kostensteigerung für die Kommunen zur Folge. Woher sollen diese aber noch das Geld nehmen?

In dem Zusammenhang möchte ich übrigens darauf hinweisen, dass das Landesverfassungsgericht bereits in einem anderen, ähnlich gelagerten Fall entschieden hat, dass das Land gemäß Artikel 88 LV LSA neben der so genannten finanziellen „Grundausstattung“ besondere Regelungen über die Kosten zu treffen hat, welche durch übertragene Aufgaben entstehen.