Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der 7. Sitzung des Landtages am 10. Oktober 2002 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Der Ausschuss für Inneres befasste sich in der 5. Sitzung am 16. Oktober 2002 erstmalig mit dem Gesetzentwurf und nahm die Einführung der Landesregierung entgegen. Des Weiteren wurden Fragen der Abgeordneten beantwortet und eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Kenntnis genommen.
In der 6. Sitzung am 1. November 2002 führte der Ausschuss für Inneres eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch und verabschiedete in der 7. Sitzung am 20. November 2002 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen. Bei der Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung war der Ausschuss mehrheitlich den Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU und der FDP gefolgt.
Der Ausschuss für Finanzen bestätigte in der 16. Sitzung am 16. Januar 2003 die vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres ohne Änderung.
In der 10. Sitzung am 29. Januar 2003 hat der Ausschuss für Inneres die vorläufige Beschlussempfehlung nach zwei redaktionellen Änderungen mit 7 : 6 : 0 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.
Vielen Dank, Herr Kolze. - Wir treten in die Debatte ein. Es spricht für die FDP-Fraktion Herr Kosmehl. - Entschuldigung, ich höre in dem Moment, dass der Herr Minister sprechen möchte. Bitte schön, Herr Minister, dann dürfen Sie das.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Oktober 2002 hat die Landesregierung den Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes als ersten Baustein der Verwaltungsreform in den Landtag eingebracht. Die Beratungen in den Ausschüssen für Inneres und für Finanzen sowie die Anhörung der Gewerkschaften und der kommunalen Spitzenverbände haben deutlich werden lassen: Hinsichtlich einer Modernisierung der Verwaltung besteht Handlungsbedarf und wir sind auf dem richtigen Wege.
In den parlamentarischen Beratungen ergaben sich, auch auf Anregung der kommunalen Spitzenverbände, Veränderungen, die zur Verbesserung von Verfahrensschritten bei einzelnen Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung führen. Die Ziele des Gesetzes, die ich bereits bei der Einbringung ausführlich dargelegt habe, sind unverändert geblieben.
Gerade vor dem Hintergrund der heute diskutierten Haushaltssituation dürften wir uns weitgehend darin einig sein, dass Modernisierungs- und Einsparpotenziale in allen Bereichen der Verwaltung unbedingt genutzt und jetzt zügig umgesetzt werden müssen. Die Grundlagen dafür sind in dem vorliegenden Entwurf enthalten.
Für alle Zweige der Verwaltung ist eine systematische Aufgabenkritik durchzuführen. Aufgabenverzicht, Privatisierung oder Kommunalisierung sind zu prüfen. Erst wenn diese drei Fragen mit Nein beantwortet sind, wird die betreffende Aufgabe weiterhin durch die Landesverwaltung wahrgenommen. Dabei gilt auch für die Aufgabenerledigung innerhalb der Landesverwaltung das Subsidiaritätsprinzip. Die Prüfung, ob eine Aufgabe überhaupt noch durchgeführt werden muss oder ob die Art und Weise ihrer Erledigung noch sachgerecht ist, ist damit eine Daueraufgabe der gesamten Verwaltung.
Zu begrüßen ist in dem Zusammenhang, dass in der Beschlussempfehlung eine Verpflichtung zur systematischen Erfassung des gesamten Aufgabenbestandes innerhalb der mittelbaren und unmittelbaren Landesverwaltung bis zum 30. Juni dieses Jahres und deren Fortschreibung vorgesehen ist. Mit dieser Erfassung, meine Damen und Herren, haben wir bereits begonnen.
Für die nach dieser umfassenden Prüfung weiterhin von der Verwaltung wahrzunehmenden Aufgaben ist eine Verpflichtung zur Deregulierung mit dem Ziel der Begrenzung auf unverzichtbare Regelungen vorgesehen. Damit werden wir eine Entbürokratisierung auch in die Tat umsetzen.
Als zukunftsweisend möchte ich die Regelung zur Informationstechnologie nochmals hervorheben. Land und Kommunen sollen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine digitale Kommunikation zwischen den Behörden schaffen. Wir werden damit auch die technischen Möglichkeiten für neue Kooperationsmöglichkeiten im Verwaltungsbereich nutzen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie sich in den parlamentarischen Beratungen gezeigt hat, wird das Ziel der Landesregierung, die drei Regierungspräsidien Halle, Dessau und Magdeburg bereits zum Jahresende aufzulösen und zum 1. Januar 2004 ein Landesverwaltungsamt einzurichten, allgemein begrüßt.
Durch die Festschreibung als unselbständige Nebenstellen soll sichergestellt werden, dass an diesen Standorten keine Querschnitts- und Leitungsaufgaben mehr wahrgenommen werden und damit Einsparpotenziale genutzt werden können.
In den parlamentarischen Beratungen hat sich der Standpunkt der Landesregierung bestätigt, dass Verwaltungsaufgaben vorrangig nur an einem Standort wahrgenommen werden sollen. Damit wird der bislang bei drei Standorten erforderliche Koordinierungsbedarf entfallen und die Aufgabenerledigung rationeller.
Weitere Rationalisierungsgewinne werden sich durch die Eingliederung von Sonderbehörden in das Landesverwaltungsamt ergeben. Soweit die Aufgaben einer Sonderbehörde nicht kommunalisiert werden können, sind sie auf das Landesverwaltungsamt zu übertragen. Diese vorgesehene gesetzliche Verpflichtung zur Eingliederung besteht nur dann nicht, wenn der Nachweis vorliegt, dass die Eingliederung keine Effizienzsteigerung mit sich bringt. Zurzeit findet hierzu eine umfassende Prüfung in allen Ressorts statt.
Damit, meine Damen und Herren, wird das Landesverwaltungsamt die Bündelungsbehörde der Landesverwaltung, zentraler Dienstleister, Ansprechpartner für Kommunen, Wirtschaft und Verbände sein.
Die von der Opposition in den Beratungen geäußerte Befürchtung, dass zum Jahreswechsel 2003/2004 nur die Behördenschilder an den Standorten Magdeburg und Dessau ausgetauscht würden, ist also unbegründet.
Dieses Gesetz muss sich notwendigerweise auf die Grundsätze beschränken. Deren erforderliche Konkretisierung hat dann im Landesorganisationsgesetz zu erfolgen. Dies gilt insbesondere für die in den §§ 6 und 7 vorgesehenen Gesetzesvorbehalte.
Es ist das erklärte Ziel, die Verwaltung einräumig zu organisieren. Aufgrund der hohen Bedeutung dieses Prinzips für den Aufbau einer sinnvollen und leistungsfähigen Verwaltung hat der Innenausschuss den Gesetzesvorbehalt in § 6 Abs. 5 Satz 3 aufgenommen und eine nähere Ausgestaltung dieses Prinzips im Landesorganisationsgesetz vorgesehen.
Aufgenommen wurde außerdem ein Gesetzesvorbehalt hinsichtlich der Anzahl der Sonderbehörden. Es gilt der Grundsatz, dass die Anzahl der Sonderbehörden auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen ist. Bei diesem Prozess handelt es sich um eine wesentliche Entscheidung des Staates zur Struktur der Verwaltung. Allein diesem Ziel dient die Einführung des § 7 Abs. 4. Hierdurch wird erreicht, dass der Gesetzgeber auch im Interesse der Bürger die oberen und unteren Landesbehörden durch Gesetz festlegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um einen zügigen Aufbau des Landesverwaltungsamtes zu gewährleisten, wurden am Jahresende 2002 die drei Regierungspräsidenten von ihren Aufgaben entbunden und der neu ernannte Regierungspräsident in Halle gleichzeitig mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Regierungspräsidenten von Magdeburg und Dessau betraut. Die zügige Zusammenlegung der drei Behörden unter einer einheitlichen Leitung wird damit erfolgen. Zusammen mit dem Regierungspräsidenten in Halle und seinem Aufbaustab ist mein Haus gegenwärtig in Abstimmung mit den anderen Ressorts bereits dabei, die organisatorischen Grundlagen für die neue, zentrale Vollzugsbehörde des Landes zu schaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz wird der Grundstein für eine umfassende Reform der gesamten Landesverwaltung gelegt. Noch in diesem Jahr werde ich die Funktionalreformgesetze zur Verlagerung staatlicher Aufgaben auf die kommunale Ebene und einen Gesetzentwurf zur interkommunalen Aufgabenverlagerung vorlegen. Den vorläufigen Abschluss bildet dann das Landesorganisationsgesetz.
Die schon im Jahr 1993 als notwendig erachtete Reform der Landesverwaltung kann somit endlich vorangebracht werden. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung zum Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes unterscheidet sich merklich von dem Entwurf, den dieses Hohe Haus in seiner 7. Sitzung federführend in den Innenausschuss überwiesen hatte. Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf die aus der Sicht der Fraktionen der CDU und der FDP wesentlichen Änderungen eingehen.
Da wäre zum einen der veränderte § 2 Abs. 1. Hierin wird nicht nur die Erfassung des Aufgabenbestandes der Landesbehörden, Landesbetriebe, beliehenen Einrichtungen und Kommunen geregelt - übrigens fristgebunden bis zum 30. Juni dieses Jahres -, sondern auch die weitere Fortschreibung des Aufgabenbestandes.
Die in § 2 beschriebene Aufgabenkritik sieht die FDPFraktion als notwendigen und wesentlichen Ausgangspunkt der gesamten Verwaltungsreform an; denn ohne eine ernsthafte und zügig durchgeführte Aufgabenkritik ist eine umfassende Verwaltungsreform nicht möglich.
Durch die Neufassung des § 3 wird deutlich, dass die Fraktionen der CDU und der FDP ihrer Forderung nach Deregulierung Nachdruck verleihen.
Zum Weiteren hat § 7 aus unserer Sicht eine sinnvoll Korrektur erfahren. Die Fraktionen wollen, dass möglichst viele Sonderbehörden in das Landesverwaltungsamt eingegliedert werden. Davon soll nur in Fällen von Ineffizienz abgesehen werden können.
Wir sind darüber hinaus der Auffassung, dass die Zahl der Sonderbehörden, die nicht in das Landesverwaltungsamt eingegliedert werden können, auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden muss, wie man § 7 Abs. 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung entnehmen kann.
Lassen Sie mich zum Schluss meiner inhaltlichen Ausführungen noch auf die veränderten § 6 Abs. 5 und § 7 Abs. 4 eingehen. Durch die Einführung dieser Regelungen behält sich der Gesetzgeber vor, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen. In diesem Zusammenhang wird vor allen Dingen an eine Konkretisierung in einem Landesorganisationsgesetz gedacht.
Sehr geehrter Herr Rothe, da ich heute das Glück oder Pech habe, vor Ihnen zu sprechen und damit nicht mehr
auf Sie reagieren zu können, möchte ich auf einige Ihrer Bemerkungen aus der Debatte bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfes eingehen. Damals hatten Sie bemängelt, dass die Gesetzesüberschrift rekordverdächtig lang sei. Ich habe das nicht weiter nachgeprüft, aber wir haben schon überlegt, ob die Überschrift noch gekürzt werden kann, ohne dass ihre Hinweiskraft auf den Inhalt des Gesetzes verloren geht.
Die Überschrift „Verwaltungsmodernisierungsgesetz“ würde verkennen, dass der Entwurf inhaltlich die aus der Sicht der Regierungskoalition tragenden Grundsätze der Verwaltungsreform wie Deregulierung, Aufgabenkritik und Privatisierung enthält. Die FDP-Fraktion geht daher davon aus, dass die aus dem Entwurf der Landesregierung übernommene Überschrift den Inhalt treffend konkretisiert und wiedergibt. Im Übrigen, Herr Rothe, haben wir uns doch schon alle an die Überschrift „Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz“ gewöhnt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wie sowohl bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfes als auch bei der Aussprache zur Großen Anfrage der PDS-Fraktion erläutert, ist das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz nur ein Baustein auf dem Weg zu der Reform der Landesverwaltung mit dem Ziel, eine starke und moderne Landesverwaltung zu schaffen.
Dass Sachsen-Anhalt eine moderne und leistungsstarke Verwaltung braucht, dürfte wohl niemand in diesem Haus ernsthaft infrage stellen. Weitere Schritte sind notwendig. Sie sind bereits mehrfach angekündigt worden, seien aber hier nochmals aufgezählt: Wir brauchen ein Gesetz zur Qualifizierung und Stärkung der Verwaltungsgemeinschaften, ein Gesetz zur Funktionalreform und zur interkommunalen Aufgabenverlagerung und am Ende ein Landesorganisationsgesetz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen also, die Verwaltungsreform im weiteren Sinne wird dieses Hohe Haus noch einige Zeit beschäftigen. In den kommenden Monaten werden die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen der CDU und der FDP die eben aufgezählten Vorhaben in die parlamentarische Diskussion einbringen.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Nun spricht für die PDSFraktion Frau Dr. Paschke. Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDSFraktion hat ihre wesentlichen Kritikpunkte bereits mehrmals dargelegt. Ich möchte daher heute ausnahmsweise im Interesse der Themen, die hier im Landtag noch keine Rolle gespielt haben und morgen am späten Abend behandelt werden sollen, meine Rede zu Protokoll geben.
Zu den Grundpositionen des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes hat sich die PDS bereits in der Einbringung und auch im Zusammenhang mit der Aussprache zur Großen Anfrage zur Verwaltungsmodernisierung geäußert. Diese Grundaussagen bleiben auch nach den im Gesetzgebungsverfahren vorgenommenen Änderungen im Wesentlichen unverändert.