1. Welche Ergebnisse und Erfahrungen gibt es bei einer zentralen Unterbringung von ausreisepflichtigen Personen, die jedoch wegen fehlender Ausweispapiere nicht ausreisen können und ihrer Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten nicht nachkommen?
2. Beabsichtigt die Landesregierung, dieses Modellprojekt mit dem 1. Januar 2003 in eine dauerhafte Ausreiseeinrichtung für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer umzuwandeln, und wie soll durch Betreuung und Beratung die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise gefördert und die Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise gesichert werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordnete Tiedge namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Die zentrale Unterbringung ausreisepflichtiger Ausländer in der Gemeinschaftsunterkunft der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt ist als ein zunächst auf ein Jahr befristetes Modellvorhaben konzipiert. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen bis zu 100 ledige männliche Personen, die sich beharrlich weigern, bei der Passersatzbeschaffung mitzuwirken, untergebracht werden.
Eine Auswertung des ursprünglich am 31. Dezember 2002 auslaufenden Modellprojektes liegt noch nicht vor. Aufgrund anfänglicher Belegungsschwierigkeiten ist zunächst vorgesehen, das Modellprojekt bis Ende 2003 fortzusetzen, um auf der Grundlage bis dahin vorliegenden Erfahrungen eine Entscheidung über die Fortführung treffen zu können.
Zu Frage 2: Wie in der Antwort auf Frage 1 bereits ausgeführt, soll die Einrichtung bis Ende 2003 als Modellprojekt fortgeführt werden. Erst nach Auswertung der bis dahin gesammelten Erfahrungen wird die Landesregierung die Entscheidung treffen, ob dieses Modellprojekt in eine dauerhafte Ausreiseeinrichtung umgewandelt wird.
Durch die zentrale Unterbringung soll eine intensivere Betreuung des betroffenen Personenkreises ermöglicht werden. Durch die Kombination von verstärkter sozialer Betreuung und ausländerrechtlicher Betreuung soll den Ausländern verdeutlicht werden, dass keine Aufenthaltsperspektive in Deutschland und damit keine Alternative zu einer Ausreise besteht. Es soll außerdem die Bereitschaft, bei der Beschaffung fehlender Ausweisdokumente mitzuwirken, gefördert werden.
Die Wohnsitznahme in der Gemeinschaftsunterkunft der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber wird durch eine ausländerrechtliche Auflage angeordnet. So soll die Erreichbarkeit des Ausländers für andere Behörden und Gerichte besser gewährleistet sein.
Die Frage 2 zum Thema Stand der Auszahlung der Soforthilfe Hochwasser an betroffene Haushalte wird von dem Abgeordneten Herrn Matthias Gärtner gestellt. Bitte sehr, Herr Gärtner.
1. Wie viele Haushalte in Sachsen-Anhalt haben einen Antrag auf Soforthilfe zur Wiederbewohnbarmachung von Gebäuden bzw. für den Ausgleich von Inventarschäden gestellt, wie viele wurden davon bestätigt und wie viele Haushalte im Land haben diese Mittel bereits konkret erhalten? Bitte nach Landkreisen getrennt aufführen.
2. Wann ist mit der Auszahlung dieser Soforthilfen bei bestätigten Anträgen zu rechnen und wie nimmt die Landesregierung darauf Einfluss, dass das Verfahren beschleunigt wird?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau und Verkehr Herr Dr. Daehre. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Die Fragen des Abgeordneten Matthias Gärtner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Nach den Richtlinien über die Gewährung von Soforthilfen zur Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden sowie Übergangshilfen in SachsenAnhalt liegen über 8 500 Anträge vor. Nur durch den außergewöhnlichen Einsatz der Mitarbeiter in den Bewilligungsbehörden konnten in dieser kurzen Zeit insgesamt landesweit über 5 200 Bewilligungen mit einem Fördervolumen von rund 22,7 Millionen € ausgesprochen und diese Mittel auch zeitnah an die vom Hochwasser betroffenen Bürger ausgezahlt werden. Davon entfallen allein 14,9 Millionen € auf den Bereich der Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden.
Das Verlesen von Statistiktabellen möchte ich Ihnen und mir ersparen - ich bin aber gern bereit, Ihnen diese Angaben zu übergeben - und werde mich deshalb in meinen Ausführungen auf die im Land Sachsen-Anhalt am stärksten vom Hochwasser betroffenen Landkreise Bitterfeld und Wittenberg sowie die kreisfreie Stadt Dessau beschränken.
So wurden für die Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden im Landkreis Bitterfeld rund 5,8 Millionen €, im Landkreis Wittenberg rund 4,3 Millionen € und in der kreisfreien Stadt Dessau rund 3,6 Millionen € an die Bürger ausgezahlt. Bei den Übergangshilfen insbesondere für Inventarschäden sind bisher im Landkreis Bitterfeld rund 2,3 Millionen €, im Landkreis Wittenberg rund 1,4 Millionen € und in Dessau rund 3,9 Millionen € abgeflossen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich nochmals bei den Bewilligungsbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte Magdeburg und Dessau für die schnelle Umsetzung der Richtlinien meines Hauses bedanken.
Zu 2: Ihre zweite Frage habe ich zum Teil schon beantwortet. Ich möchte aber nochmals betonen, dass mit der
Erteilung der endgültigen Bewilligung und Festsetzung der Förderhöhe gleichzeitig auch die Auszahlung veranlasst wird. Zwischen dem Tag der Erteilung des Bewilligungsbescheides und dem Eingang der Zuwendung auf dem Bankkonto des Betroffenen können demnach nur übliche Banklaufzeiten von zwei bis drei Tagen liegen.
In meinem Haus ist zur Koordinierung, Bündelung und Verfahrensbeschleunigung eigens eine Stabsstelle Hochwasserschäden eingerichtet worden. In mehreren Dienstberatungen im Bau- und Verkehrsministerium sowie in Besprechungen vor Ort in einzelnen Landkreisen wurde das Bewilligungsverfahren umfassend erläutert und den Bewilligungsbehörden Unterstützung bei der schnellen Umsetzung der Richtlinie gegeben.
Bekanntermaßen hat es in einigen Fällen auch Probleme bei der Ausfüllung der Anträge gegeben. Das will ich gern eingestehen. Dabei geht es aber nicht um die Soforthilfe, sondern um den zweiten Schritt. Wir haben deshalb reagiert. Zuletzt fanden am 11. Dezember 2002, also gestern, in Wittenberg-Pratau und am 12. Dezember 2002, also heute, in Raguhn im Landkreis Bitterfeld mehrstündige Bürgerberatungen mit Mitarbeitern meines Ministeriums, des Regierungspräsidiums Dessau und der Wohnungsbauförderstellen der Landkreise statt, um den Bürgern weitere Erläuterungen und Hilfestellungen bei der Ausfüllung der Anträge zu geben.
Sollten diese Aktionen von gestern und heute noch nicht ausreichen, werden wir auch in der nächsten Woche in den betroffenen Orten vor Ort sein, damit die Bürger dann nicht zu den Wohnungsbauförderstellen gehen müssen. Wir wollen besonders den älteren Bürgern helfen, die Anträge auszufüllen, damit sie schnell realisiert werden können.
Letzte Anmerkung in diesem Zusammenhang, obwohl sie nicht direkt die Frage betrifft: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele die Anträge zur Unterstützung bei der Beseitigung von Schäden, die an Wohngebäuden auftreten - also nicht die auf Soforthilfe -, jetzt noch nicht stellen, sondern den Winter erst noch abwarten wollen, weil durch die Einwirkung von Frost die Schäden größer werden könnten. Das ist ein Fakt, den uns die Wohnungsbauförderstelle Bitterfeld mitgeteilt hat.
In den Richtlinien ist geregelt, dass bei Frostschäden, die nachträglich eintreten, auch noch im Frühjahr Anträge gestellt werden können und eine Nachbewilligung erfolgen kann. Wir werden mit diesen Anträgen großzügig umgehen. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Frage 3. Fragesteller ist der Abgeordnete Matthias Höhn von der PDS-Fraktion. Es geht um den Stand der Auszahlung der Soforthilfe Hochwasser an landwirtschaftliche Betriebe im Land Sachsen-Anhalt. Bitte, Herr Höhn.
1. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe in SachsenAnhalt haben einen Antrag zur Beseitigung von Hochwasserschäden in welcher finanziellen Höhe
gestellt, wie viele wurden davon bestätigt und wie viele landwirtschaftliche Betriebe im Land haben diese Mittel bereits konkret in welcher Höhe erhalten? Bitte nach Landkreisen getrennt aufführen.
2. Wann ist mit der Auszahlung der bislang schon bestätigten Anträge zu rechnen und wie nimmt die Landesregierung darauf Einfluss, dass das Verfahren beschleunigt wird? - Danke schön.
Danke schön. - Für die Landesregierung spricht die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Wernicke. Bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die ersten Hochwasserschäden in Sachsen-Anhalt waren in der 33. Kalenderwoche im Raum Bitterfeld zu verzeichnen. Bereits in der 36. Kalenderwoche wurde das Antragsverfahren nach den Verwaltungsvereinbarungen I und II eröffnet. Erfahrungen der Agrarverwaltung bei der Ausreichung der Dürrebeihilfen im Jahr 2000 konnten für ein zeitnahes Installieren der Antragsverfahren für die Hochwasserhilfen genutzt werden.
Die Förderrichtlinien basierten auf abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit den Ländern. Die Finanzierung erfolgt aus dem Ausgleichsfonds.
Die ersten Soforthilfen sind relativ zügig ausgezahlt worden mithilfe der Programme: Soforthilfen des Innenministeriums, Soforthilfen des Bundes an bestimmte Landkreise und kreisfreie Städte, Übergangshilfe für Hochwassergeschädigte in sozialen Notlagen. Hiermit konnten auch die Landwirte recht unbürokratisch schwierige Situationen unmittelbar nach der Flutkatastrophe überbrücken.
Das Verfahren in den zielgruppenspezifischen Hilfsprogrammen für Land- und Forstwirte gestaltete sich anfänglich äußerst kompliziert, weil sich der Mittelbedarf für die hochwassergeschädigten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen erst im Laufe der Abwicklung der Verfahren präzisierte. So standen der ursprüngliche Bedarf und die zugewiesenen Mittel in krassem Missverhältnis: Hochwasserhilfe I: 114 Antragsteller, beantragtes Mittelvolumen 6,9 Millionen €, zugewiesene Mittel 3,9 Millionen €. Hochwasserhilfe II: 455 Antragsteller, beantragtes Mittelvolumen 22,3 Millionen €, zugewiesene Mittel 4 Millionen €.
Aufgrund der unzureichenden Mittelausstattung der Programme wurde anfänglich seitens der Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung quotiert bewilligt, was erheblichen Unmut bei den betroffenen Landwirten hervorrief und darüber hinaus erhöhten Verwaltungsaufwand darstellte.
Dem Agrarsektor kommt aber zugute, dass das Aufbauhilfefonds-Gesetz Umschichtungen von Finanzmitteln aus Programmen zulässt, bei denen der Mittelbedarf geringer als ursprünglich angenommen ist. Da die Mittel für die verschiedenen Verwaltungsvereinbarungen aus dem Fonds Aufbauhilfe dem Land insgesamt zugewiesen wurden, hat mein Haus bei den anderen Ressorts nachgefragt, ob dort nicht benötigte Mittel umgeschichtet werden könnten.
Dies hat dazu geführt, dass das Ministerium für Bau und Verkehr dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 16 Millionen € zur Verfügung gestellt hat. Das Ministerium der Finanzen des Landes sowie das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft haben dem mittlerweile auch zugestimmt, sodass diese Mittel den Bewilligungsbehörden zur Verfügung gestellt werden konnten.
Die Umschichtung der Mittel aus anderen Ressorts im Lande gestaltete sich deshalb schwierig, da die dort laufenden Hilfsprogramme des Aufbauhilfefonds noch nicht abgeschlossen sind, der Mittelbedarf also noch nicht feststeht. Es kommt hinzu, dass in den anderen Hilfsprogrammen die Antragstellung gegenüber der Schadensmeldung weit zurückhängt.
Stand bei den einzelnen Programmen: Das Bewilligungsverfahren nach dem Programm Hochwasser I konnte inzwischen in der 50. Kalenderwoche abgeschlossen werden mit folgendem Stand: 92 Bewilligungen mit 4,226 Millionen €.
Die Auszahlung im Programm Soforthilfe II für Land- und Forstwirte wird bis zum Jahresende 2002 erfolgen. Die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung sind zur Sicherstellung des Termins mit Personal verstärkt worden. Derzeitiger Stand: 310 Bewilligungen mit 5 409 155 €.
Die weiteren Hilfsprogramme speziell für die Zielgruppe Landwirtschaft werden bisher nur gering angenommen. Im Soforthilfeprogramm Erlass/Teilerlass von Investitionskrediten für zerstörtes Anlagenvermögen gibt es bisher drei Antragsteller. Das Antragsvolumen beträgt 72 000 €.
Haftungsfreistellung für Kredite der landwirtschaftlichen Rentenbank: Zur Liquiditätssicherung der vom Hochwasser betroffenen Unternehmen sowie zur Schadensbeseitigung beteiligen sich der Bund und die Länder an einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung für Rentenbankkredite. Insgesamt stehen von 2003 bis 2022 8,2 Millionen € Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Der Anteil von Sachsen-Anhalt beträgt 20 %. Das entspricht 1,64 Millionen €. Die Refinanzierung erfolgt aus dem Fonds Aufbauhilfe. Bisher liegt kein Antrag vor.
Für besonders schwer geschädigte Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus sowie der Binnenfischerei wurde ein zusätzliches landeseigenes Hilfsprogramm beschlossen. Das Programm soll Betrieben dienen, die durch die Flut in ihrer Existenz nachhaltig gefährdet sind. Berücksichtigt werden Schäden, die nicht durch andere Programme, Versicherungsleistungen, Spenden etc. ausgeglichen werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des Gesamtschadens. Das eingestellte Volumen beträgt 10 Millionen €.
Ich weise darauf hin, dass für die letztgenannten Programme die Antragsfristen noch bis zum 28. Februar 2003 laufen und dass daher noch mit Anträgen zu rechnen ist.