Den Fall, dass zu einem Antrag zwei Alternativanträge vorliegen, hatten wir bisher noch nicht. - Ich bitte zunächst Herrn Oleikiewitz, die Einbringung vorzunehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann nichts dafür, wenn der Ältestenrat die Tagesordnungspunkte, zu denen ich sprechen soll, immer zusammenlegt. Deswegen stehe ich immer wieder mehrfach hier vorn.
Meine Damen und Herren! Verschiedene Verlautbarungen aus Ihren Kreisen, meine lieben Damen und Herren von der CDU-FDP-Koalition, lassen befürchten, dass die seit August 2001 geltende Verordnung zum Nationalpark Hochharz über die Öffnungszeiten der gastronomischen Einrichtungen und das Befahren der Bahnstrecke im Nationalpark außer Kraft gesetzt bzw. wesentlich verändert werden soll.
Das wäre allerdings nur konsequent, wenn man sich die Position der Gegner des Nationalparkgesetzes und der Verordnung während der parlamentarischen Beratung und bei der Beschlussfassung über die Regelungen in Erinnerung ruft. Die Vertreter der damaligen CDU-Opposition ließen in dieser Zeit und vor allem während des letzten Wahlkampfes keine Möglichkeit aus, um ihre Abneigung gegen das Gesetz und die Verordnung zu bekunden.
Der jetzige Verkehrsminister und damalige Vorsitzende des Umweltausschusses, Herr Dr. Daehre - er ist leider jetzt nicht da; doch, hier sitzt er ja; er hat es gewusst -,
ließ sich im Juni 2001 gar zu der Einschätzung hinreißen: Die Verordnung des Landes ist ein Affront gegen den Tourismus, gegen den Brocken als Aushängeschild des Landes.
Er setzte noch einen drauf: Sie hat nur einen Vorteil - dass eine neue Landesregierung sie schnell wieder ändern kann.
- Genau. - Dr. Daehre, wie gesagt, damals immerhin Vorsitzender des Umweltausschusses. Er setzte die Priori
täten der CDU zum Nationalpark ganz klar: Es geht um die vielen Touristen, denen etwas geboten werden muss. - Genau das, meine Damen und Herren, ist des Pudels Kern. Ich habe die böse Ahnung, dass sich an diesen Überzeugungen nichts geändert hat.
Es wäre allerdings dramatisch, wenn diese Überzeugungen der maßgeblichen Gegner des Nationalparkgesetzes und der Verordnung Maßstab für das künftige Handeln im Nationalpark werden würden. Denn ich glaube eher nicht, dass Änderungen seitens der jetzigen Regierung eine weitere Erhöhung des Schutzes des Nationalparks zum Inhalt hätten.
Genau das Gegenteil ist zu befürchten; denn nie ging es den Gegnern dieser Regelungen vorrangig um den Schutz des Nationalparks als einmaliges Biotop. Immer ging es und immer geht es nur um die zweifelhafte Befriedigung wirtschaftlicher Interessen und die ungehinderte gastromanische Entfaltungsfreiheit, frei nach dem Motto: Was interessiert mich die Alpenringdrossel? Ich will Fez und ich will feiern!
Dass die Menschen schon viel früher viel weiter waren, zeigt die Geschichte. Schon Graf Christian Ernst zu Wernigerode-Stolberg erkannte die Einmaligkeit der Natur im Oberharz und am Brocken und erließ im Jahr 1718 eine Verfügung zum Schutz des BrockenUrwaldes. - Welche Weitsicht, meine Damen und Herren!
Goethe und Heine, Andersen und Spitzweg genossen die Einmaligkeit des Ortes und der Natur. Das Ergebnis waren Dichtungen, die in der ganzen Welt gelesen werden, Bilder, die heute noch faszinieren.
Bis heute hat die Region um den Brocken nichts von ihrer Anziehungskraft verloren. Die Mehrheit der Besucher genießt Ausblick und Natur, egal ob es dort Gaststätten oder Hotels gibt.
Sicherlich, auch dieses Angebot wird letztlich in Anspruch genommen. Aber die Besucher kommen eben nicht, weil ihnen dort oben etwas geboten wird.
Sicher, schon im 18. Jahrhundert machte man sich darüber Gedanken, wie man den elementaren Bedürfnissen der Besucher gerecht werden könnte. Der Bau des Wolkenhäuschens im Jahr 1736 und eines Gast- und Logierhauses im 18. Jahrhundert waren die Folge. Aber damals gab es weder Brockenbahn noch Kremser und eine richtig wetterfeste Kleidung gab es auch noch nicht.
Das ist heute anders. Aber das ist auch nicht das Problem. Auch wir akzeptieren natürlich Gaststätte und Herberge. Was wir wollen, ist eine vernünftige Begrenzung von Veranstaltungen, die über das Maß der gastronomischen Versorgung hinausgehen.
Wir wollen, um es auf den Punkt zu bringen, wie es Frau Kachel schon einmal sehr treffend formuliert hat, keinen Ballermann am Brocken.
Das würde nicht nur dem Schutzziel des Nationalparkgedankens zuwiderlaufen, das würde mit Sicherheit auch dazu führen, dass der Tourismus Schaden nimmt; denn wer reist schon gern aus München auf den Brocken, um auf den Spuren von Heine und Goethe zu wandeln, wenn er weiß, was dort oben passiert?
Es gibt keine Alternative zum Schutz der Einmaligkeit von Hochharz und Brocken. Deswegen - und nur deswegen - haben wir in der letzten Legislaturperiode dieses Nationalparkgesetz und die Verordnung dazu erlassen. Denn diese Regelungen, die im Ergebnis einer breiten öffentlichen Diskussion mit Vereinen, Verbänden, Gemeinden und Unternehmen entstanden sind, ermöglichen sowohl einen optimalen Schutz der Natur als auch eine ausgewogene gastronomische Nutzung des Brockens.
- Das sage ich aus meiner Überzeugung. - Es gibt also aus meiner Sicht, aus der Sicht der SPD-Fraktion keinen vernünftigen Grund, daran etwas zu ändern.
- Dem Wähler ging es bei seiner Entscheidung überhaupt nicht um den Nationalpark und um den Brockenwirt, Herr Schomburg. Das wissen Sie doch ganz genau.
Vor allem auch deshalb nicht, weil die orakelhaften Voraussagen des Brockenwirts, der im Mai 2001 in der „Mitteldeutschen Zeitung“ feststellte: „Wenn die Verordnung kommt, können wir in diesem Jahr“ - also 2001 - „hier oben dichtmachen“, nicht eingetroffen sind. Soviel ich weiß, ist er noch da.
Er hat noch nicht einmal die ihm zugestandenen Veranstaltungen ausgenutzt. Von 18 Veranstaltungen, die ihm zugestanden hätten, hat er nach meiner Kenntnis nur sechs wahrgenommen.
Was ist es also, was Sie antreibt, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP? Ich vermag es anhand der tatsächlichen Fakten nicht einzuschätzen.
Deshalb bitte ich Sie, meinen Einschätzungen, meinen Überlegungen zu folgen und unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Oleikiewitz hat eben schon ausgeführt, dass in der mit dem Gesetz über den Nationalpark Hochharz in Kraft getretenen Nationalparkverordnung die Öffnungszeiten der gastronomischen Einrichtungen und das Befahren der Bahnstrecke im Nationalpark neu geregelt sind.
Nach einer Geltungsdauer von nunmehr gut einem Jahr ist es sinnvoll, auch diese Verordnung auf ihre Zweckmäßigkeit und weitere Erforderlichkeit hin zu überprüfen und ein Jahr nach der Einführung Bilanz zu ziehen. Das hat schon die Vorgängerregierung festgelegt und genau das tun wir jetzt.