Protocol of the Session on November 15, 2002

Die einzige einigermaßen verlässliche Geldquelle für den Vermögenshaushalt wird das 100-Millionen-Investitionsprogramm der Landesregierung sein. Dies aber wird zu etwa 75 % aus GA-Mitteln gespeist und diese sind wiederum keineswegs für Schulgebäudesanierungen einzusetzen. Somit entsteht die Situation - anders als in den Vorjahren, als noch die IfG-Mittel oder das Investitionsprogramm 2002 zur Verfügung standen -, dass die Kommunen mit ganz wenigen Ausnahmen keine Bauinvestitionen an Schulen realisieren können.

In dieser Situation darf das Land nicht untätig bleiben. Wenn die ordnungsgemäße Beschulung von Kindern und Jugendlichen wegen fehlender Mittel der Schulträger gefährdet ist, müssen wir reagieren. Der einzige Ausweg ist ein Schulsanierungsprogramm.

Dabei will ich die CDU nur daran erinnern, dass sie in den Haushaltsberatungen, zumindest in den ersten Jahren der Regierung der SPD, immer sehr vollmündig große Summen gefordert hat,

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

- der SPD; die SPD hat immer noch die Regierung geführt, das wollen wir ihr gar nicht abnehmen - um Schulen zu sanieren, sie direkt zu sanieren. Wir hoffen, dass wir wenigstens einen kleinen Teil davon heute auch von Ihnen bekommen.

Wir schlagen Ihnen deshalb ein solches besonderes Programm vor, um in den problematischsten Fällen die Schulträger durch Landeszuschüsse zu unterstützen, damit die Schulpflicht realisiert werden kann. Das Programm soll, beginnend mit dem Haushalt 2003, 20 Millionen € zur Unterstützung von dringenden Schulbausanierungsmaßnahmen bereitstellen.

(Herr Gürth, CDU: Wo kam das Geld noch mal her?)

Es ist uns völlig bewusst - - Sie fragen mich jetzt, woher wir das Geld nehmen sollen. Das wussten Sie vor drei, vier Jahren auch nicht. Da haben Sie das aber immer eingefordert. Jetzt sind wir mit Ihnen mal einer Meinung. Lassen Sie es uns doch machen!

(Herr Gürth, CDU: Es ist doch nicht Nikolaus heu- te, dass jeder mal 20 Millionen verschenkt und nicht dazusagt, woher sie kommen sollen!)

- Dazu muss ich Ihnen Folgendes sagen: Sie können hier lange erklären, Sie hätten kein Geld. Sie gehen mit Ihrem Haushalt genau in die falsche Richtung.

(Herr Gürth, CDU: Weil Sie acht Jahre in die fal- sche Richtung gegangen sind!)

Und Sie haben in Ihrem Wahlkampf damit geworben, dass Sie die Bildung an eine der ersten Stellen setzen wollen, Sie und die FDP.

(Beifall bei der PDS - Zuruf von der CDU: Haben wir doch!)

- Das tun Sie eben genau nicht; denn dazu gehört die materielle Ausstattung genauso.

(Zurufe von der CDU)

Wir wissen sehr wohl, wie schwierig das ist. Wir wissen auch, dass diese 20 Millionen € keinesfalls reichen werden, um alle Wünsche zu erfüllen, nicht einmal die notwendigsten.

(Zurufe von der CDU: Weil Sie alles haben ver- gammeln lassen acht Jahre lang! - Sie haben sich nicht darum gekümmert!)

- Ich finde, Sie sollten ein wenig ruhiger sein.

(Unruhe bei der CDU)

Ich habe Ihnen vorhin gesagt, wo die Ursachen dafür liegen, dass wir jetzt einen solch hohen Nachholebedarf haben. Der kommt nämlich vor allem daher, dass in den ersten vier Jahren Ihrer Regierungszeit

(Unruhe bei und Zurufe von der CDU)

durch die Aufgliederung in verschiedene Schulformen zusätzliche Baubedarfe entstanden sind, die die Kommunen selbstverständlich zu decken versucht haben. Die haben sich mit den anderen Baubedarfen potenziert.

(Frau Feußner, CDU: Das glauben Sie doch nicht ernsthaft selbst!)

- Natürlich glaube ich das. - Dazu muss ich einmal sagen,

(Beifall bei der PDS - Unruhe bei der CDU - Frau Feußner, CDU: Was wir aus der DDR-Zeit über- nommen haben! Das glauben Sie doch wohl selbst nicht! - Zuruf von Herrn Gürth, CDU)

- Frau Feußner, möglicherweise haben Sie am Anfang meiner Rede noch nicht richtig hingehört. Da habe ich genau darauf verwiesen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Was Sie jetzt hier abziehen bei einem Thema, das uns gemeinsam berühren sollte,

(Frau Feußner, CDU: Sicher, das berührt uns auch!)

das finde ich unwürdig hoch drei.

(Beifall bei der PDS - Herr Gürth, CDU: Sicher! Na klar! Ihr scheinheiliger Vortrag!)

Meine Damen und Herren, könnten wir eventuell die Zwischenrufe auf ein solches Maß zurückführen, dass wir die Debatte fortsetzen können.

Ich möchte zu diesem Programm noch sagen, dass es hier nicht um ein Kofinanzierungsprogramm geht. Ich möchte auch gern eingestehen, dass wir nach sehr verschiedenen Möglichkeiten suchen müssen, Schulen zu sanieren, und dabei auch ungewöhnliche Wege gehen müssen.

(Frau Feußner, CDU: Jawohl!)

Es ist aber nicht möglich, dass die Landesregierung ihren Landesverfassungsauftrag, ihre Verantwortung für den Bereich der Bildung so wahrnimmt, dass sie diesen Missstand in keiner Weise würdigt und in keiner Weise versucht gegenzusteuern.

(Herr Gürth, CDU: Es ist doch Ihr Missstand, den Sie hinterlassen haben! Das ist dreist!)

Ich kann Ihnen sagen: Was wir hier fordern, stand auf dem Tableau unseres Angebotes. Wir machen nichts anderes als das, was wir selbst auch getan hätten und bei dem wir selbst auch unsere Schwerpunkte gesetzt hätten.

(Beifall bei der PDS - Herr Gürth, CDU: Nein!)

Dies allerdings fordern wir jetzt auch von Ihnen ein. Sie haben es in den letzten Jahren regelmäßig in den Haushaltsberatungen von der Landesregierung gefordert. Nun erfüllen Sie diese Forderung, wenn Sie selbst an der Regierung sind. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS - Frau Feußner, CDU: Eben! Richtig!)

Danke, Frau Dr. Hein, für die Einbringung. - Für die Landesregierung hat zunächst Professor Dr. Olbertz um das Wort gebeten. Herr Kultusminister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der PDS-Fraktion gliedert sich in drei Punkte.

Erstens. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Landtag über den Sanierungsbedarf an den Schulgebäuden im Land und darunter über besondere Schwerpunkte zu informieren.

Zweitens. Die Landesregierung wird aufgefordert, in den Haushaltsplan 2003 20 Millionen € einzustellen.

Drittens. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ein Sanierungsprogramm vorzulegen, das nach Maßgabe des Haushalts gewährleistet, dass Schulträgern bei dringenden Sanierungsaufgaben an Schulgebäuden Landeszuschüsse zukommen. - Ich habe es etwas gekürzt.

Zum ersten Punkt. Nach § 70 des Schulgesetzes sind die Schulträger für die Aufbringung der Sachkosten an öffentlichen Schulen zuständig. Allerdings besagt § 73 des Schulgesetzes, dass eine finanzielle Unterstützung für Schulbaumaßnahmen und für Erstausstattungen in Form von Zuwendungen des Landes nach Maßgabe des Landeshaushaltes möglich ist.

Aus dieser klar geregelten Zuständigkeit der Schulträger für den Schulbau ergibt sich, dass auf Landesebene kein flächendeckender Überblick über die Gesamthöhe des aktuellen Sanierungsbedarfes vorliegt. Punktuell veröffentlichten die Schulträger Angaben zum Sanierungsbedarf. So bezifferte zum Beispiel die Landeshauptstadt Magdeburg den aktuellen Sanierungsbedarf an allen schulischen Anlagen kürzlich auf 333 Millionen €.

Um den von der PDS geforderten Bericht vorlegen zu können, wäre eine konkrete Abfrage des aktuellen Sanierungsbedarfs bei allen Schulträgern des Landes notwendig. Diese Abfrage müsste sehr eng mit den Auswirkungen der Schulentwicklungsplanung korrespondieren, um sicherzustellen, dass nur Sanierungsbedarfe erfasst werden, die an mittelfristig bestandsfähigen Schulanlagen entstehen. Eine solche Erhebung wäre sehr zeit- und arbeitsaufwendig und durch das Kultusministerium nur bedingt überprüfbar.

Zum zweiten Punkt. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützte die Schulträger in den Jahren von 1991 bis 2002 beim Schulbau mit einer Gesamtsumme von ungefähr 163 Millionen €. Diese Mittel wurden je zur Hälfte für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten oder für die Sanierung verwandt.

Die Förderung wurde in verschiedenen Formen gewehrt. Von der Vergabe verlorener Zuschüsse über Schuldendiensthilfen bis hin zum Zinszuschussprogramm. Die durchschnittliche Förderhöhe wird ungefähr bei 40 % liegen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass seit 1991 insgesamt etwa 350 bis 400 Millionen € in die Sanierung bzw. in den Neu-, Um- oder Ausbau von allgemein bildenden Schulen geflossen sind. Die Schulträger haben übrigens gelegentlich auch ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln investiert.

Der aktuelle Bedarf, meine Damen und Herren, ist, wie gesagt, nur schwer zu beziffern. Folgende Modellrechnung könnte einen Anhaltspunkt liefern: Auf dem Tiefpunkt der Schülerzahlentwicklung - also in den Jahren 2010 und 2011 - wird es in Sachsen-Anhalt noch ungefähr 1 000 Schulen geben. Der aktuelle Sanierungsstand liegt bei optimistischer Schätzung im Bereich von etwa 50 % der Schulen, wobei ich hier nur von der Grundsanierung spreche.

Auf der Basis von Erfahrungswerten meines Ressorts, die eng mit den Ergebnissen einer KMK-Arbeitsgruppe zu den Sanierungskosten von DDR-Typenbauten korrespondieren, liegt der durchschnittliche Sanierungsaufwand einer Schule für die Grundsanierung bei ungefähr 3,5 Millionen €. Damit ergäbe sich landesweit ein Investitionsbedarf, wenn wir von diesen 50 % noch nicht sanierten Schulen reden, in Höhe von ca. 1,7 Milliarden €.

Die mit dem aktuellen Zinszuschussprogramm erreichte Förderhöhe beträgt ungefähr 26 %. Die Fortführung dieser sehr geringen Förderhöhe unterstellt, wären also bezogen auf ein Zehnjahresprogramm Landesmittel in Höhe von ungefähr 44,2 Millionen € jährlich notwendig.