Protocol of the Session on March 14, 2002

Mit der Verabschiedung der EG-Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1997 wurden alle Rabenvögel unter Schutz gestellt. Mit der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht im Jahr 1987 wurden Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Im Jahr 1994 wurde endlich die EG-Vogelschutzrichtlinie dahin gehend geändert, dass das Verbot der Bejagung von Rabenvögeln auf EU-Ebene aufgehoben wurde. Ab diesem Zeitpunkt bestand die Möglichkeit, auf Länderebene eine Regulierung der Rabenvögelpopulation mittels Jagd zuzulassen.

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs der CDU wäre in Sachsen-Anhalt die Regulierung des Bestandes einiger Rabenvogelarten außerhalb ihrer Brut- und Schonzeit wieder möglich. Die Jäger haben dann eine Chance, durch gezielte und revierangepasste Bejagung den Druck von Rabenvögeln auf Niederwild und Singvögel zu reduzieren.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die von uns vorgesehenen Jagdzeiten für Elstern und Aaskrähen nicht nur in Abstimmung mit dem Landesjagdverband festgelegt worden sind. Vielmehr belegen viele Gutachten, dass eine Regulierung der betreffenden Populationen ohne die Jagd nicht möglich ist. Es dürfte unbestritten sein, dass Aaskrähen und Elstern durch die heutige Flächennutzung in unserer Wohlstandsgesellschaft und das damit zusammenhängende ganzjährige Nahrungsangebot begünstigt werden.

Die These der langfristigen Selbstregulierung der Natur bzw. der Arten wird durch Analysen eindeutig widerlegt. Um die Artenvielfalt für die Zukunft zu sichern - ich betone ausdrücklich: zu sichern -, bedarf es des regulierenden Eingriffs in den Naturhaushalt durch den Menschen. Daher fordern wir Jagdzeiten für Aaskrähe und Elster ein. Es ist mittlerweile jagdpolitisch und wissenschaftlich anerkannt, dass eine Bejagung den Bestand an Rabenvögeln und Elstern nicht gefährdet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU stimmt der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses, die weitgehend unserem Gesetzentwurf entspricht, selbstverständlich zu.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Frau Wernicke, es gab noch eine Frage von Herrn Dr. Köck.

Nein, Herr Köck, wir hatten genug Zeit.

Die Frage soll also nicht beantwortet werden. Es tut mir Leid.

(Herr Dr. Köck, PDS: Aber ich kann eine Inter- vention machen, ja?)

- Eine Intervention gern. Bitte.

Bei diesem Schnellschuss am Ende ist ein Fehler unterlaufen. Ich muss mich dafür entschuldigen, dass ich erst hier nachfrage, aber ich hatte eigentlich schon mit dem Thema abgeschlossen und mich nicht sehr intensiv damit befassen können.

In § 2 - Hege - müsste meines Erachtens eine Ergänzung vorgenommen werden, und zwar „die Nutria“.

(Herr Dr. Rehhahn, SPD: Das steht hier!)

- In § 2 ist es nicht enthalten.

(Herr Dr. Rehhahn, SPD: Das steht drin!)

- Die Aufzählung in § 4 ist um die Nutria ergänzt worden, nicht aber § 2, Herr Rehhahn. Das ist etwas anderes.

(Herr Dr. Rehhahn, SPD: Das wird doch nach drei Jahren angepasst!)

- Aber das müssen wir machen. Wir können nicht einfach ein Tier hinzuschreiben, ohne das anzupassen. § 2 - Hege - lautet:

„Mit Ausnahme von Waschbär, Marderhund und Mink darf keine Art der jagdbaren Tiere in ihrem Bestand gefährdet werden.“

Das dürfte bei der Nutria wohl nicht der Fall sein. Das war das Erste.

Das Zweite. Das Protokoll lag noch nicht vor. Frau Wernicke, Sie haben auch von den Jagdzeiten gesprochen. An den Herrn Minister war in diesem Zusammenhang die Frage gerichtet worden, ob die Jagdzeitenverordnung entsprechend geändert werden müsse.

(Herr Gürth, CDU: Er wollte doch keine Fragen stellen! Das ist keine Intervention!)

Passiert das zeitgleich? Oder wird es so sein, dass die Jäger zwar schießen möchten, es aber nicht dürfen? Diese Frage stelle ich, weil ich wusste, dass der Herr Minister jetzt sprechen wird.

Meine Damen und Herren! Es ist möglicherweise mit Schwierigkeiten verbunden, einen solchen Vorschlag zur Ergänzung des Gesetzesentwurfs jetzt in dieser Weise zu erörtern. Ich weiß nicht, ob der Minister in seiner Weisheit eine eventuell entstandene und erst jetzt erkannte Lücke schließen kann. Ich bitte zu überlegen, ob der Einwand des Kollegen Dr. Köck, dass möglicherweise ein kleiner Widerspruch übersehen wurde, parallel geprüft werden kann. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst für Ihre Äußerung, dass Sie mir Weisheit zutrauen. Ich will versuchen, damit umzugehen.

(Heiterkeit bei der SPD und bei der CDU)

Zu dem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren! Ich finde es erstaunlich, dass ein solches Thema, das Jäger und Naturschützer seit vielen Jahren, seit Mitte der 80er-Jahre, sehr emotional bewegt hat, im sachsenanhaltinischen Landtag heute so unspektakulär beendet wird. Lassen Sie mich dazu einige kurze Anmerkungen machen.

Ich habe mich sowohl in meiner Eigenschaft als Umweltminister als auch in meiner Eigenschaft als Landwirtschaftsminister als für die Jagd zuständiger Minister schon über viele Jahre hinweg sehr intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Ich plädiere dafür, diesen Gesetz

entwurf heute zu verabschieden, weil ich glaube, dass damit einerseits eine Debatte beendet wird und dass sich damit andererseits viele Märchen, die über die Rabenvögel verbreitet werden, als unwahr erweisen werden.

(Zustimmung von Herrn Sommerfeld, CDU)

Das betrifft zum einen die Seite der Jäger - Horrorgeschichten von geschlagenen Schafen und ähnliches werden sich nicht als wahr erweisen, haben sich nie als wahr erwiesen und werden auch nicht dadurch aus der Welt geschafft werden, dass die Rabenvögel nun jagdbares Wild werden. Auf der anderen Seite werden sich die Naturschützer nicht in der Befürchtung bestätigt sehen, dass durch die Jagd die Rabenvögel hier verschwinden werden.

(Herr Krause, PDS: Genau!)

Ich gehe davon aus, dass die Tiere so schlau wie andere Tierarten auch sind und dass sie sich entsprechend verhalten werden. Ich erinnere beispielsweise an die Gänse, die jagdbares Wild sind.

Wenn ich meine persönliche Auffassung zu dem Thema sagen darf, dann sage ich hier: Wenn man allgemein der Auffassung ist, dass es ethisch vertretbar ist, Tiere zu bejagen, dann spricht nichts dagegen, die Rabenvögel zu bejagen. Es gibt viele Gutachten zu diesen Themen. Keines hat dazu geführt, dass man nun die endgültige Weisheit gefunden hat.

Insofern wird das Thema auch durch den Gesetzentwurf richtig behandelt, zumal wir in den anderen Bundesländern, in denen eine entsprechende Gesetzeslage in der Zwischenzeit geschaffen wurde, weder das Verschwinden von Rabenvögeln zu beobachten haben noch feststellen können, dass die Probleme mit diesen Tieren größer werden.

Herr Dr. Köck hat ein Thema angesprochen, das ich hier auf die Schnelle nicht beantworten kann. Dazu müsste ich mir den Gesetzentwurf genau ansehen.

Die Frage, die Sie gestellt haben, kann ich allerdings beantworten. Wir werden die Jagdzeit sofort nach der Verabschiedung dieses Gesetzes regeln; denn es muss eine Regelung nach der Jagdzeitenverordnung erfolgen. Es muss nicht befürchtet werden, dass an jedem Ort geschossen werden kann. In Städten beispielsweise ist das nicht möglich.

Lassen Sie mich die Beratung dieses Gesetzes noch zu einer weiteren Anmerkung nutzen, die ich gern dem nächsten Landtag mit auf den Weg geben möchte.

Als die Debatte über die Frage stattfand, ob die gesetzliche Regelung möglich wäre und ob sich hierfür eine Mehrheit im Landtag finden würde, habe ich versucht, die Problematik durch einen Runderlass zu regeln. Ich muss feststellen und ich scheue mich nicht, hier zu sagen, dass die kommunalen unteren Naturschutzbehörden, die als Fachbehörden tätig sind, die Intentionen des Ministeriums als oberste Behörde nicht umgesetzt haben.

(Zustimmung von Herrn Krause, PDS)

Das wirft ein Schlaglicht darauf, dass der neue Landtag im Rahmen der Funktionalreform dafür sorgen muss, dass die Landesaufgaben, also die Aufgaben, die nicht der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen und die nach dem Willen des Landtages kommunalisiert werden

sollen, einer wirklich durchgreifenden Fachaufsicht durch die obersten Landesbehörden unterworfen werden.

(Zustimmung bei der SPD)

Das ist ein wesentlicher Punkt, der meines Erachtens zu berücksichtigen ist; denn sonst können wir uns in der Landespolitik von der Wahrnehmung unserer Aufgaben verabschieden.

Insofern, meine Damen und Herren, werden wir sehen, wie sich nach der Verabschiedung dieses Gesetzes die Dinge weiter entwickeln werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Dr. Süß, PDS)

Danke schön, Herr Minister. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wenn ich die Debatte vor der CDUBank als eine Gestaltungsdiskussion begreifen darf, dann mögen Sie sie bitte fortsetzen, sonst -

Wir können hier nur über die Ausschussvorlage abstimmen, wenn wir keinen Änderungsantrag vorliegen haben. Ein Änderungsantrag ist nicht gestellt worden. Die Intervention haben wir gehört. Es hat sich daraus kein Änderungsantrag abgeleitet.

Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren. - Herr Dr. Köck, jetzt müssen Sie sich äußern: Wollen Sie eine Intervention machen oder wollen Sie unter Bezugnahme auf die Tatsache, dass der Minister geredet hat, zum Ende der Diskussion noch einmal reden? Oder wollen Sie einen Antrag stellen?

Ich möchte den Antrag stellen, dass man in § 2 die Nutria einfügt. Die genaue Position kann der GBD dann festlegen.