Protocol of the Session on February 22, 2002

gründete Frauenhäuser finanziell unterstützt wurden. Noch im Jahr 1992 startete das Bundesministerium für Frauen und Jugend die Aktion „Keine Gewalt gegen Kinder - Signale sehen, Hilferufe hören“.

Das heute noch vorbildliche Berliner Interventionsprojekt „Gegen häusliche Gewalt“ wurde von der CDU-Bundesregierung initiiert und gemeinsam mit der Stadt Berlin finanziert. Bereits in diesem Projekt wurden die Grundzüge dafür festgelegt, wie Frauen während eines Verfahrens gegen den Täter unterstützt werden sollen. Ein Teil dieses Projekts beinhaltet des Weiteren ein Verhaltenstrainingsprogramm für Täter.

Meine Damen und Herren! Im Dezember 1993 hatte das damals CDU-geführte Bundesministerium für Frauen und Jugend eine große und vielfältige Kampagne unter dem Titel „Gewalt gegen Frauen? - Ein Thema für Männer!“ gestartet. Ziel der Politik der CDU war es, durch eine Vielzahl von politisch-administrativen Maßnahmen auf einen entsprechenden Bewusstseinswandel in Richtung auf einen partnerschaftlichen, gleichberechtigten und gewaltfreien Umgang der Geschlechter miteinander hinzuwirken.

Sie sehen also, dass dem Bundes- und dem Landesaktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder bereits wegbereitende Programme der CDU vorausgegangen sind.

In der Sache enthält der Landesaktionsplan, Frau Kollegin Schmidt, im Wesentlichen die gleichen Aussagen wie der Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

(Frau Bull, PDS, und Minister Herr Dr. Püchel: Das ist doch nicht schlecht!)

Parteiübergreifend und einstimmig hat der Bundestag am 8. November vergangenen Jahres das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennungen verabschiedet.

(Zuruf von Frau Ferchland, PDS)

Parteiübergreifend heißt, meine Damen und Herren, mit den Stimmen der CDU.

(Zurufe von Frau Bull, PDS, und von Frau Ferch- land, PDS)

Denn die CDU ist in ihrer Politik grundsätzlich immer der Sache verpflichtet, wenn es um Deutschland und um Sachsen-Anhalt geht.

(Zustimmung bei der CDU - Frau Dirlich, PDS: Aufschreiben! - Herr Bischoff, SPD: Und die Welt! - Frau Bull, PDS: Jetzt kommen Sie mal wieder herunter, Herr Schulze!)

Meine Damen und Herren! Weil wir das Ansinnen des Bundesgesetzes für richtig befinden, hat die CDU-Landtagsfraktion im Mai des vergangenen Jahres, Herr Bischoff, den Entwurf eines Gewaltschutzgesetzes zum häuslichen Nahbereich eingebracht, damit die Lücke zwischen Gewalthandlung und Erlassen einer einstweiligen Verfügung geschlossen werden kann. Dass dies richtig und notwendig ist, hat bereits unsere liebe Kollegin Frau Dr. Kuppe in ihrem Vorwort zu der von ihr herausgegebenen Broschüre „Zehn Jahre Frauenhaus

arbeit in Sachsen-Anhalt“ ausdrücklich bestätigt. Ich darf zitieren:

„Darüber hinaus steht die Forderung im Raum, das Polizeigesetz auf Landesebene zu ändern, um eine sofortige Wegweisung des Täters durch die Polizei aus der Wohnung analog dem österreichischen Gesetz zu ermöglichen. Das wird von mir nachhaltig unterstützt.“

Herr Innenminister, von mir auch, auch von Ihrer Kollegin. Warum wehren Sie sich dagegen?

Nun wissen wir, dass SPD und PDS unseren Gesetzentwurf heute höchstwahrscheinlich ablehnen werden.

(Zurufe von Frau Bull, PDS, von Frau Ferchland, PDS, und von Minister Herrn Dr. Püchel)

Abgelehnt wird der Gesetzentwurf - das muss ich Ihnen auch einmal ins Stammbuch schreiben - aus unserer Sicht ausschließlich aus politischem Kalkül,

(Zustimmung von Herrn Scharf, CDU)

nicht weil das Gesetz schlecht oder falsch wäre; denn es hätten sowohl die SPD als auch die PDS entsprechende Änderungsanträge unterbreiten können, um eine wohlfeilere Formulierung von ihrer Seite aus anzubringen. Wir wollten Ihre Ministerin, die heute leider nicht anwesend ist, ja sogar unterstützen.

(Frau Schmidt, SPD: Lesen Sie sich mal die Pro- tokolle der Anhörung durch!)

Aber, meine Damen und Herren, was nicht sein kann, das darf auch nicht sein. Der Vorschlag kam von uns und deswegen wurde er abgelehnt. Stattdessen verständigten sich SPD und PDS auf eine Beschlussempfehlung, Herr Innenminister, die die Landesregierung auffordert, eine Präzisierung der einschlägigen polizeirechtlichen Eingriffsbefugnisse vorzunehmen. Ich möchte noch einmal kurz zitieren:

„... dazu einen Gesetzentwurf vorzubereiten, um diesen in der nächsten Legislaturperiode des Landtages vor der parlamentarischen Sommerpause 2002 in das Gesetzgebungsverfahren einbringen zu können. Bei der Fassung des Gesetzentwurfs soll unter anderem das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Berücksichtigung finden.“

Dann frage ich mich: Warum machen Sie das denn nicht gleich?

Kollege Becker, von mir sehr geschätzt, hat im Innenausschuss Verhandlungsbereitschaft signalisiert, den Platzverweis auf zehn Tage auszudehnen, wie es etwa in NRW der Fall ist. Aber, meine Damen und Herren, Sie sind nicht darauf eingegangen.

Herr Kollege Bullerjahn, der sich jetzt leider nicht im Raum befindet,

(Zurufe von der SPD: Doch, doch! - Herr Bischoff, SPD, zeigt zur Regierungsbank)

- oh, hier hinten auf der Regierungsbank; Herr Kollege, ich bin erstaunt - hat gestern unserem Fraktionsvorsitzenden Herrn Professor Böhmer den Vorwurf gemacht, die CDU würde keine konkreten Vorschläge machen.

Meine Damen und Herren! Das vorliegende Beispiel ist einer von vielen Vorschlägen, die wir in diesem Hohen

Hause bereits unterbreitet haben. Fakt ist, dass die CDU konkrete Vorschläge macht und auch in Zukunft machen wird. Bisher wurden diese fast ausnahmslos von der SPD und auch vonseiten der PDS abgelehnt. Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der SPD und von der PDS: Wo sind eigentliche Ihre Änderungsvorschläge gewesen, nicht nur die Ablehnung?

Meine Damen und Herren! Seit Mai letzten Jahres haben Sie Zeit gehabt, Vorschläge zu unterbreiten. Die CDU-Fraktion hat sich kompromissbereit gezeigt. Uns liegen überhaupt keine Änderungsvorschläge vor. Wenn SPD und PDS in Nordrhein-Westfalen abschreiben wollen, hätten sie es bereits früher tun können. Dann wären wir auch bereit gewesen, uns darüber zu unterhalten. Aber es ist nichts gekommen - weder vonseiten der SPD noch vonseiten der PDS.

Meine Damen und Herren! Ich sage es jetzt noch einmal ganz deutlich, auch wenn das vielleicht ein bisschen brutal ist:

(Frau Dr. Sitte, PDS: Sie sagen alles sehr deut- lich!)

Sie spielen auf dem Rücken misshandelter Frauen auf Zeit, nur um irgendwann einmal einen Gesetzentwurf einzubringen,

(Zuruf von der PDS: Man merkt, dass Wahlkampf ist!)

der dann vielleicht - so die Hoffnung meines sehr geehrten und sehr geschätzten Kollegen Rothe - eine Punktlandung sein soll.

(Frau Fischer, Leuna, SPD: So viel Falschheit!)

Man kann nur hoffen, dass die SPD bei ihrem Absprung nicht zu sehr in Turbulenzen mit der PDS gerät und abgetrieben wird.

Meine Damen und Herren! Den Antrag zum Landesaktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen wird die CDU ablehnen. Ich darf mich auf wenige Bemerkungen beschränken.

Die CDU hat mit betroffenen Verbänden, Vereinen und Einrichtungen eine Anhörung zum Landesaktionsplan durchgeführt. Als Fazit muss festgestellt werden, dass große Erwartungen in den Landesaktionsplan gesetzt werden. Schon jetzt wird aber bemängelt, dass die konkrete Umsetzung des Programms vor Ort schwierig sein wird. Es fehlt an Ressourcen. Als Ziel wird Prävention groß geschrieben, jedoch darf dadurch kein Mehraufwand entstehen.

Meine Damen und Herren! Festzustellen ist, dass die Theorie des Programms mit der Praxis tatsächlich wenig zu vereinbaren ist. So fehlt es etwa an flächendeckenden Notrufmöglichkeiten. Aus Kostengründen werden bereits jetzt die Notruftelefone häufig nachts und am Wochenende abgestellt, obwohl die Problematik insbesondere in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Feiertagen auftritt.

Meine Damen und Herren! Schwierigkeiten bereitet auch die Zusammenarbeit mit Richtern und Gerichten. Es ist zu hören, dass selbst das Sozialministerium und das Justizministerium sich diesbezüglich - bisher wenig erfolgreich - bemüht haben.

Abschließend möchte ich eines sagen: Die CDU weiß, dass diese Landesregierung sowie SPD und PDS vieles von dem, was sie jetzt verkünden, nach dem 21. April

weder umsetzen noch finanziell unterstützen können. Mit der CDU wird es daher nach dem 21. April 2002 eine Politik geben, bei der sämtliche vorhandenen Ressourcen festgestellt, zusammengefasst und genutzt werden. Wir vonseiten der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands werden Opfern von häuslicher Gewalt angemessen und zielgerichtet helfen. Die notwendigen flankierenden Maßnahmen und Hilfsangebote werden wir von unserer Seite aus entsprechend finanzieren. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Kollege Schulze, Sie haben noch einmal die Gelegenheit, Ihre Redezeit zu überschreiten, dieses Mal auf der Grundlage der Geschäftsordnung. Frau Bull möchte eine Frage an Sie stellen. Beantworten Sie diese Frage? - Bitte schön, Frau Bull.

Es wird nicht schwer werden, Herr Schulze.

(Heiterkeit)

Ich freue mich, dass Sie mir derart entgegenkommen.

Verehrter Herr Kollege, ich bin durchaus bereit, Ihnen bei Erkenntnisgewinn den einen oder anderen Lorbeer zu gewähren. Lob sollte jedoch, denke ich, in homöopathischen Dosen verteilt werden.