Als Bürgermeister, dem es letztlich zukommt, die verfehlte Landespolitik in der Kommunalpolitik - das sage ich extra so - vor den Bürgern zu erklären und zu begründen, steht es mir schon zu, ein paar kritische Worte auch in Richtung der PDS-Fraktion zu verlieren.
Ich gebe Ihnen, den Antragstellern, Recht, dass es in diesem Parlament einen fraktionsübergreifenden Willen gab, Anlieger nicht für Straßenausbauten heranzuziehen, wenn es bis zum Abschluss der Maßnahme keine gültige Satzung gegeben hat. Aufgrund dieses gemeinsamen Grundkonsenses wäre der Landtag gut beraten gewesen, bei der letzten Novellierung des Kommunal
Aber damals hatten sich die SPD- und die PDS-Fraktion - sich jetzt auf die nicht einzuschätzende Zuarbeit der Landesregierung zurückzuziehen, Frau Theil, ist schon eine schlechte Ausrede - ganz bewusst auf einen eigenen Weg begeben, einen Weg, der wegen seiner offenkundigen Verfassungswidrigkeit von vornherein untauglich war.
Es ging Ihnen, so schätzen wir es ein, weniger um Recht, sondern um Rechthaberei. Mit der bundesweit einmaligen Rechtskeule, der so genannten authentischen Gesetzesinterpretation, sollten nach unserer Ansicht persönliche Befindlichkeiten zwischen Legislative und Judikative ausgetragen werden. Nun hat das Landesverfassungsgericht diesem Ränkespiel ein Ende gesetzt.
Ich erinnere an die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vom Mai 2000, in der die Gründe der Verfassungswidrigkeit ausführlich und nachvollziehbar dargelegt worden sind. Von der CDU-Fraktion hat unser innenpolitischer Sprecher Curt Becker vor dieser bundesweit einmaligen, offenkundig verfassungswidrigen Regelung nachdrücklich gewarnt. Er ist dafür mit Häme begossen worden.
Ich erinnere nur daran, dass der Innenminister in der Plenarberatung die Mahnung des Kollegen Becker als „Gewittergrollen aus dem Süden des Landes“ und „Donnerhall des Rufers von Naumburg gegen Dessau“ abgelehnt hat.
Ich verweise darauf, dass die CDU-Fraktion, gerade weil sie die verfassungsrechtlichen Bedenken ernst genommen hat, damals einen Änderungsantrag in das Plenum eingebracht hat, der die zweifelhafte authentische Gesetzesinterpretation durch eine nach unserer Auffassung rechtlich saubere Bestimmung ersetzt hätte. Aber die SPD und die PDS haben starrsinnig an ihrem Irrweg festgehalten und damit - das ist der eigentliche Skandal den unmittelbar betroffenen Bürgern und Kommunen einen Bärendienst erwiesen.
Die kommunalen Spitzenverbände haben damals in ihrer Stellungnahme nachdrücklich darum gebeten, von dieser Gesetzesänderung abzusehen, um die Kommunen im Land nicht weiter in aufwendige Gerichtsverfahren zu stürzen. Genau diese befürchtete Entwicklung ist eingetreten.
Frau Kollegin, was Sie als Erklärung oder Begründung hier brachten, war schon etwas naiv. Sie sprachen von den Auswirkungen auf die Bürger.
Die PDS-Fraktion suggeriert nun, dass durch eine Einflussnahme der Landesregierung auf die Kommunalaufsicht - so habe ich es in Erinnerung, so steht es in Ihrem Antrag - nun wieder eine Regelung herbeigeführt
werden kann, die diese rückwirkende Erhebung sozusagen ausschließt. Sie wecken damit wieder Hoffnungen bei den betroffenen Bürgern. Das ist die Scheinheiligkeit der PDS-Fraktion:
auf der einen Seite ein Gesetz mit beschließen und auf der anderen Seite - wenn es nicht funktioniert - suggerieren wollen, dass sie mit dieser Sache eigentlich nichts zu tun hat.
Die PDS-Fraktion entscheidet zwar munter in der Sache mit, ist aber hinterher nicht bereit, Verantwortung mitzutragen und eigene Fehler einzugestehen. Nichtsdestotrotz - aus Verantwortung gegenüber unseren Kommunen und unseren Bürgern - stimmen wir dem Antrag auf Berichterstattung im Innenausschuss zu. - Danke.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich ist der Spielraum der Kommunalaufsicht sehr, sehr eng; das ist allen klar. Deswegen müssen wir darüber reden, was wir machen können.
Liebe Kollegin Wernicke, an dieser Stelle müssen wir aber ein bisschen Vergangenheitsbewältigung betreiben. Vorab Folgendes: Diese authentische Interpretation war ein Versuch, etwas zu heilen, was kaum zu heilen war. Wir haben es versucht. Eingebracht wurde es von der SPD-Fraktion. Die Landesregierung hat es erarbeitet. So weit ist es klar. Es war nicht das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass so etwas gemacht worden ist, nur in dem Fall wurde es nun abgelehnt.
Aber jetzt komme ich zur Geschichte und zu meinem Freund Curt Becker. Wer hat uns dies alles eingebrockt? Wissen Sie das überhaupt? - Herr Abgeordneter Curt Becker aus Naumburg!
- Augenblick, lassen Sie mich ausreden. Sie können hinterher dazu noch etwas sagen, wenn Sie gern möchten. - Ich glaube, im Jahre 1996 war es, als wir über die so genannten Heilungsgesetze zu den Abwasserzweckverbänden beraten haben. Sie erinnern sich vielleicht daran. Ich habe diese in den Landtag eingebracht. Wir haben zwei gehabt. Mit dem zweiten Gesetz hatten wir vor dem Landesverfassungsgericht dann auch Erfolg.
Während der Beratungen hat Herr Becker im Landtag plötzlich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorgelegt, in dem er die Rückwirkung bei leitungsgebundenen Einrichtungen einführen wollte. Ich habe damals zu Herrn Becker gesagt, dass er das Heilungsgesetz nicht mit diesem Thema überfrachten solle, da wir nicht wüssten, wo wir landen würden. Eine Rückwirkung von Satzungsbeiträgen gab es vorher bei uns nicht. Es ist damals gefordert worden, dieses zu tun. Um eine vernünftige Mehrheit für dieses Heilungsgesetz im Landtag zu bekommen, haben wir das Kommunalabgabengesetz in seinem Sinn geändert.
Alles, was wir danach gemacht haben, von 1996 bis heute, war nur der Versuch, dieses irgendwie so hinzubekommen, dass es funktioniert. Wir merken heute, dass es so leider nicht funktioniert hat. Aber das war der Ausgangspunkt. Dieser sollte auch genannt werden. Ich wollte es eigentlich nicht machen, aber es war wohl notwendig.
Ich frage nach, ob die FDVP-Fraktion, die CDU-Fraktion oder die SPD-Fraktion dazu noch Redebedarf hat. - Das ist nicht der Fall. Dann spricht jetzt für die PDS-Fraktion noch einmal die Abgeordnete Frau Theil.
Frau Wernicke, ich lasse mich von Ihnen gern als naiv bezeichnen, wenn es um die Sache geht. Es geht hierbei aber um die Sache und nicht um Parteienhickhack.
Die Ursprungsgesetzlichkeit hat Ihnen Herr Püchel eben erläutert, nämlich wie es zu dieser Situation gekommen ist.
Sie wissen auch, dass wir beide Male den Antrag gestellt hatten, diese Novellierung herbeizuführen, weil die Regelung eben nicht mehr handhabbar war und weil sich das Verwaltungsgericht schon im Jahr 1999 völlig anders entschieden hat als wir, der Gesetzgeber. Da
Wissen Sie, wenn das so sicher wäre, wie Sie es heute hier darstellen, dann hätte Herr Becker nicht darum bitten müssen, heute hierüber nicht zu diskutieren; das war nämlich sein Anliegen an mich.
Wenn er sich so sicher gewesen wäre, dann wäre er heute sicherlich hier und hätte zu diesem Thema gesprochen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Debatte und kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/5307. Da eine Berichterstattung verlangt wird, ist über den Antrag selbst abzustimmen. Wer stimmt dem Antrag der PDS-Fraktion zu? - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Wenige Enthaltungen. Der Antrag hat damit eine deutliche Mehrheit gefunden.
Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der 70. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige 71. Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wir beginnen dann wie vereinbart mit dem Tagesordnungspunkt 2, der Aktuellen Debatte. Es folgen die Tagesordnungspunkte 5, 8 und 9.
Ich möchte noch einmal auf den heutigen parlamentarischen Abend hinweisen, der um 20 Uhr beginnt. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.