Wir kommen zur Abstimmung über die Teilüberschriften. Diese sind unverändert. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Enthaltungen mit gleicher Mehrheit so beschlossen.
Dann kommen wir zur Abstimmung über die vom Ausschuss vorgeschlagene Gesetzesüberschrift. Sie soll lauten: Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesbodenschutzgesetz. Wer dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Identisches Stimmverhalten. Dann ist die Gesetzesüberschrift so angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Wir haben das gleiche Abstimmungsbild. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.
Grundlage der Ausschussberatung war die Überweisung nach der ersten Beratung in der 22. Sitzung des Landtages am 17. Juni 1999. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Czeke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS ist, wie der Herr Präsident eben schon sagte, in der 22. Sitzung des Landtages am 17. Juni 1999 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden.
Die Beratungen im Umweltausschuss zu diesem Gesetzentwurf fanden am 9. September und am 9. Dezember 1999, am 16. März, am 19. Oktober und am 23. November 2000, am 8. Februar 2001 sowie am 7. Februar 2002 statt.
Am 13. Oktober 1999 wurde eine Anhörung betroffener Verbände und Institutionen durchgeführt, in der insbesondere Unterhaltungsverbände zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung, Landwirtschafts- und Naturschutzverbände, die kommunalen Spitzenverbände und ausgewählte Landkreise gehört worden sind. An der Anhörung nahmen die Vertreter beider beteiligten Ausschüsse teil.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, welcher inzwischen die vierte Änderung des Wassergesetzes gewesen wäre, sollte eine praktikable Lösung zur verbindlichen Klärung der Nutznießerschaft und zur Benennung eines Pflichtigen für den Betrieb und die Unterhaltung von Stauanlagen geschaffen werden. Deshalb sah der Gesetzentwurf vor, die Regelung des § 83 a zu Altanlagen im bestehenden Wassergesetz zu ändern.
In der Sitzung am 9. Dezember 1999 führte die Landesregierung aus, dass der wasserrechtliche Vollzug des bestehenden § 83 a eine Klarstellung der eigentumsrechtlichen Situation der Stauanlagen erfordere. Grundlagen für die Betrachtung seien unter anderem der Zweck der Anlage sowie die Eigentumsform während der DDR-Zeit, aus der sich letztendlich unter Beachtung der vermögensrechtlichen Bestimmungen des Bundes die heutige Zuordnung ergebe.
In der gleichen Sitzung legte die Fraktion der CDU einen Änderungsantrag vor. Die CDU-Fraktion äußerte, sie sehe das Hauptproblem darin, dass die Stauanlagen nicht nur einem Nutznießer zuzuordnen seien, und verfolge mit ihrem Änderungsantrag das Ziel, Aufgaben und Kosten anders zu verteilen.
Die Landesregierung teilte in dieser Sitzung mit, dass die Aktualisierung der Erfassung der Stauanlagen in den Gewässern erster und zweiter Ordnung sowie die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse und die Antragstellung noch anhielten. Damit seien keine abschließenden Aussagen möglich.
Wegen der bestehenden Defizite einigte sich der Ausschuss darauf, die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung zu vertagen.
Es folgten drei weitere Sitzungen des Ausschusses, in denen der aktuelle Stand der Problematik aufgezeigt wurde. Die Landesregierung legte dazu dem Ausschuss im März und im September 2000 einen schriftlichen Bericht vor. Die Mitglieder des Umweltausschusses sahen sich jedoch wegen der Probleme, die in der Praxis immer wieder zutage traten, nicht in der Lage, eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten, und vertagten den Gesetzentwurf erneut.
In der Sitzung des Umweltausschusses am 8. Februar 2001 bat die Fraktion der PDS darum, den Gesetzentwurf aufgrund der komplexen Rechtslage ruhen zu lassen. Sie hob gleichzeitig hervor, dass neben der juristischen auch eine inhaltliche und fachliche Prüfung bei den Stauanlagen erforderlich sei. Zudem sei die EUWasserrahmenrichtlinie veröffentlicht worden, die konkrete Fristen zur Umsetzung in nationales Recht enthalte. Es wäre fatal, wenn jetzt Stauanlagen zurückgebaut würden, die infolge der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht wieder errichtet werden müssten, etwa im Zusammenhang mit ausgewiesenen FFHGebieten.
Der Ausschuss kam überein, den Gesetzentwurf zurückzustellen, da noch nicht bekannt sei, wie sich das europäische Recht nach der Umsetzung durch den Bund im Land Sachsen-Anhalt auswirken werde. Gleichzeitig vertrat der Ausschuss die Meinung, dass das Thema selbst wohl die nächsten zehn Jahre aktuell bleiben werde.
In der Sitzung am 7. Februar 2002 einigte sich der Ausschuss darauf, den Gesetzentwurf zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt für erledigt zu erklären. Als Gründe für die Erledigung des Gesetzentwurfs sah der Ausschuss einerseits die Überschreitung der im Gesetzestext vorgesehenen Fristen und andererseits die im Raum stehende EU-Wasserrahmenrichtlinie an. Trotzdem ist der Ausschuss überzeugt davon, dass vor dem Hintergrund der europäischen Regelung eine praktikable Entscheidung für Sachsen-Anhalt einschließlich eines Einführungstermins für die Neuregelung dringend notwendig ist.
Ein abschließendes persönliches Wort sei mir gestattet. Als Landwirt, aber auch als Ausschussmitglied in einem Unterhaltungsverband juckt es mir natürlich bei diesem Thema in den Fingern und das Beratungsergebnis stimmt mich wahrlich nicht fröhlich. Ich hoffe trotzdem, dem Neutralitätsgebot der Berichterstattung gerecht geworden zu sein. Obwohl dies im Hohen Haus eindeutig festgelegt ist, war dies die ausdrückliche Mahnung des Ausschusses an mich. Ich bitte nun das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Czeke. - Wir kommen zur Abstimmung über die Drs. 3/5306. Darin empfiehlt der Ausschuss, den Gesetzentwurf in Drs. 3/1741 für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das gibt es beides nicht.
- Bitte? - Gab es eine Enthaltung? - Nein. Damit ist das einstimmig so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist erledigt.
Die erste Beratung fand in der 60. Sitzung des Landtages am 29. Juni 2001 statt. Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Herr Sachse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion wurde vom Landtag am 29. Juni 2001 in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen.
Erstmalig war der Antrag in der 44. Sitzung des Ausschusses am 5. Oktober 2001 auf der Tagesordnung. Es erfolgte eine Berichterstattung der Landesregierung zu den einzelnen Flugplätzen des Landes Sachsen-Anhalt. Natürlich wurde dabei insbesondere die luftverkehrliche und betriebswirtschaftliche Situation des Flugplatzes Cochstedt hinterfragt.
Eine zweite Beratung des Antrages erfolgte in der 47. Sitzung des Ausschusses am 30. November des vorigen Jahres. Auch in dieser Sitzung wurde wiederum von der CDU-Fraktion die besondere Situation Cochstedts hinterfragt und die Landesregierung um eine Aktualisierung des Entwicklungsstandes gebeten. Es ergaben sich bezüglich des Flughafens Cochstedt keine Veränderungen gegenüber den Ausführungen vom
Durch die CDU wurde kritisiert, dass das Flugplatzkonzept von der Landesregierung erst zum Ende der Legislaturperiode vorgelegt werde und der Flugplatz zwar gebaut worden sei, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt das Kosten-Nutzen-Verhältnis untersucht werde.
Die SPD brachte zum Ausdruck, dass diese Thematik nicht losgelöst von den Verantwortlichkeiten betrachtet werden könne, die es speziell im Wirtschaftsbereich insbesondere unter dem Stichwort Fördermittel für den Flughafen Cochstedt gebe. - Ich verweise darauf, dass es hierzu begleitende Beratungen des Wirtschaftsausschusses gegeben hat, und zwar am 14. September 2001 und am Rande der Landtagssitzung am 18. Januar 2002.
SPD und PDS traten dafür ein, die Beschlussempfehlung noch nicht in der Ausschussberatung am 30. November 2001, sondern erst im Dezember oder Januar zu erarbeiten, da noch nicht genügend Erkenntnisse bezüglich des Flugplatzkonzeptes und bezüglich der Zukunft des Flugplatzes Cochstedt vorlägen. Die Aktualität sollte weiter zeitnah begleitet werden.
Am 30. November 2001 beschloss der Ausschuss einstimmig, den Antrag am 1. Februar 2002 wieder aufzurufen. Die Landesregierung wurde beauftragt, dann erneut über den Stand der Erarbeitung des Flugplatzkonzeptes für das Land Sachsen-Anhalt zu berichten.
Am 1. Februar 2002 ergab sich im Ausschuss keine veränderte Sachlage zu den vorhergehenden Beratungen. Die Landesregierung berichtete des Weiteren zum Stand der Erarbeitung des Flugplatzkonzeptes für Sachsen-Anhalt und beantwortete Fragen des Ausschusses, insbesondere zur Verkehrs-, Betriebs- und Anlagensicherung.
Die SPD führte aus, sie wolle den Antrag der CDUFraktion mit der Berichterstattung der Landesregierung für erledigt erklären und mit einer Beschlussempfehlung einen sachlichen Abschluss der Beratung herbeiführen. Die CDU wollte dem aber so lange nicht folgen, bis ein entsprechendes Flugplatzkonzept vorliege.
Dennoch wurde im Ausschuss eine Beschlussempfehlung formuliert. Unter Punkt 1 wird darin dargelegt, dass die Landesregierung beabsichtigt, das Flugplatzkonzept noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen. Unter Punkt 2 wird auf die vorgezogene Prüfung der Standorte Magdeburg-Süd und Cochstedt auf ihre Eignung als Regionalflughafen eingegangen.
Die PDS stimmte dem vorgelegten Entwurf der Beschlussempfehlung zu, um einen gewissen Abschluss der Facharbeit im Ausschuss zu finden, wies aber auf Bedenken hinsichtlich des Punktes 2 der Beschlussempfehlung hin. Sie vertrat die Auffassung, dass das Anliegen des Antrages weiter verfolgt werden müsse. Dem konnte sich letztendlich auch die CDU-Fraktion anschließen, sodass die Beschlussempfehlung im Ausschuss einstimmig angenommen werden konnte, was aus meiner Sicht ein bemerkenswerter Sachstand ist.
Ich verweise darauf, dass der Flughafen weiterhin Gegenstand von Beratungen sein wird. Wir werden uns im Wirtschaftsausschuss am 27. Februar 2002 wieder
um mit dem Sachstand beschäftigten. - Ich bitte im Namen des Ausschusses darum, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Danke schön. - Bevor wir mit der Debatte beginnen, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Elbingerode, die heute den Landtag besuchen. Herzlich willkommen!