Protocol of the Session on February 21, 2002

Danke, Frau Ministerin. - Bevor ich die nächste Frage aufrufe, begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Klötze, die heute den Landtag besuchen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe die Frage 3 zum Thema Kindgerechte Krankenhausversorgung auf, die von der Abgeordneten Frau Krause gestellt wird.

In den vergangenen zehn Jahren wurde in SachsenAnhalt die Zahl der kindermedizinischen Betten erheblich gekürzt. Von 39 selbständigen Kinderkliniken bzw. Kinderabteilungen sind zwölf geschlossen worden, die Bettenzahl sank von 3 226 im Jahre 1989 auf 1 122 im Jahre 1999.

Die kindgerechte Versorgung in einer ihrem Alter, ihrem Zustand, ihren Bedürfnissen entsprechenden Umgebung durch entsprechend speziell qualifiziertes Personal - ein in der Charta für Kinder in Krankenhäusern sowie in der Deklaration des Weltärztebundes in Ottawa formuliertes Recht - beträgt in Sachsen-Anhalt insgesamt 69 %.

Auch in der Fortschreibung der Krankenhausplanung 2002 sowie der Krankenhausperspektivplanung 2006 sind weitere erhebliche Kürzungen von Kinderklinikbetten vorgesehen. Dies auch im Wissen darum, dass sich damit die qualifizierte und flächendeckende statio

näre kindgerechte Versorgung verringern wird, zumal auch die Zahl der niedergelassenen Kinderärzte sowie ambulante Pflegestrukturen für eine qualitative Nachsorge nicht ausreichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Position bezieht die Landesregierung zur Notwendigkeit einer eigenständigen, qualifizierten stationären pädiatrischen Versorgung?

2. Welche Gründe veranlassen die Landesregierung, nicht den Erhalt der jetzt in Sachsen-Anhalt vorgehaltenen Betten in Kinderkliniken und -stationen zu gewährleisten, sondern in den Plänen dem weiteren Abbau pädiatrischer Betten zuzustimmen?

Danke schön. - Auch diese Frage wird von der Frau Ministerin Dr. Kuppe beantwortet.

Herr Präsident, die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Krause beantworte ich wie folgt.

Zu 1: Der Planung von Krankenhausbetten für Kinderheilkunde in Sachsen-Anhalt liegen seit Jahren die von Expertinnen und Experten der Kinderheilkunde geforderten Kriterien zugrunde. Entsprechend diesen Kriterien besteht das Ziel der Krankenhausplanung unter anderem darin, Kinderabteilungen mit 30 bis 35 Betten bei einem Besatz von mindestens sechs Kinderärztinnen oder Kinderärzten und entsprechenden Kinderkrankenschwestern zu schaffen, um die Qualität der Versorgung zu gewährleisten. Eine Kinderabteilung soll - ebenfalls nach diesen Kriterien - in 45 Minuten Fahrzeit erreichbar sein, was einer maximalen Entfernung von 35 bis 40 km entspricht.

Sachsen-Anhalt hält unter den Flächenländern gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern bezogen auf die Einwohnerzahl die meisten Kinderbetten in Krankenhäusern vor. Der Krankenhausplan des Jahres 2002 weist landesweit 1 010 Planbetten für Kinderheilkunde aus. Dies entspricht einer Bettenzahl von 3,83 Betten je 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Bundesdurchschnitt liegt bei nur 2,8 Betten. Daraus ist ersichtlich, dass die Landesregierung konsequent die Notwendigkeit einer eigenständigen, qualifizierten stationären pädiatrischen Versorgung anerkennt.

Zu Frage 2: Die mittelfristige Krankenhausplanung berücksichtigt den im Gutachten zur Krankenhausperspektivplanung 2005 festgestellten Bedarf an stationären Kapazitäten für Kinderheilkunde. Eigenständige Kinderabteilungen werden unter Berücksichtigung der in der Antwort auf Frage 1 genannten Kriterien flächendeckend vorgehalten. Um die Kriterien, die die Fachleute definiert haben, zu erreichen, sind zwangsläufig kleinere Abteilungen, die wesentlich unter der optimalen Größe von 30 bis 35 Betten liegen und auch den erforderlichen Arztbesatz nicht gewährleisten können, zu schließen. Eine alternative Möglichkeit wäre aber beispielsweise die Fusion von Kinderabteilungen eines Landkreises.

Aus Bedarfsgründen und aus wirtschaftlichen Gründen können Kinderabteilungen nicht zum Leistungsangebot jedes Krankenhauses der Grund- und Regelversorgung gehören, jedenfalls nicht solche Kinderabteilungen, die von einem leitenden Kinderarzt oder einer leitenden

Kinderärztin geleitet werden. Damit in diesen Krankenhäusern aber dennoch eine kindgerechte Versorgung gewährleistet werden kann, empfehle ich, interdisziplinäre kindgerechte Versorgungsangebote vorzuhalten, ohne dass zwingend ein leitender Kinderarzt oder eine leitende Kinderärztin vorhanden sein muss. Das kann beispielsweise auch durch einen Kinderchirurgen oder eine Kinderchirurgin bzw. einen Facharzt oder eine Fachärztin einer anderen Disziplin möglich gemacht werden.

Danke schön, Frau Ministerin. Nachfragen sehe ich nicht.

Ich rufe dann die Frage 4 zu dem Thema Ortsumgehung Salzwedel auf, die von dem Abgeordneten Herrn Krause gestellt wird.

Der Bundestagsabgeordnete Reinhard Weiss, SPD, hat am 5. Februar 2002 in Salzwedel erklärt, dass für die Eisenbahnkreuzungsmaßnahme im Zuge der B 71 sowie B 248 und damit für die Umgehungsstraße in Salzwedel die finanziellen Mittel bereitstehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bestätigt die Landesregierung diese Aussage des genannten MdB? Wenn ja, in welchem Umfang stehen finanzielle Mittel des Bundes für das Haushaltsjahr 2002 bzw. 2003 zur Verfügung?

2. Wie ist der gegenwärtige Stand der Planung, welche baurechtlichen Probleme sind noch zu klären und wann kann mit dem Baubeginn der Ortsumgehung Salzwedel gerechnet werden?

Danke schön, Herr Krause. - Diese Frage wird vom Minister für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr Herrn Dr. Heyer beantwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Kollegen Krause beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Das Bundesverkehrsministerium hat mitgeteilt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel für die Eisenbahnkreuzungsmaßnahme im Zuge der künftigen Ortsumgehung Salzwedel zur Verfügung stehen. Da die Gesamtmaßnahme der Ortsumgehung aber nur bei vollständiger Realisierung verkehrswirksam werden kann, geht die Landesregierung davon aus, dass die Bundesregierung im Zuge der Fortschreibung ihrer Investitionsprogramme auch die weiteren erforderlichen Finanzmittel für die Ortsumgehung Salzwedel zur Verfügung stellen wird.

Zu Frage 2: Das straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren wird derzeit beim Regierungspräsidium Magdeburg durchgeführt. Die DB Projekt Verkehrsbau GmbH beabsichtigt, im Hinblick auf die Schallschutzproblematik ein weiteres eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Zusätzlich ist der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung erforderlich. Baurecht für die

Ortsumgehung Salzwedel kann damit Ende 2002/Anfang 2003 vorliegen.

Danke schön, Herr Minister. Es gibt keine Nachfragen.

Dann rufe ich die Frage 5 zu dem Thema Künftige Förderung von Schulsozialarbeit auf. Die Frage wird von Frau Dr. Weiher gestellt.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt, läuft zum 31. Dezember 2002 aus.

Ich gehe davon aus, dass die Schulsozialarbeit an Schulen in Sachsen-Anhalt weitergeführt werden soll. Um Planungssicherheit für die Träger von Projekten der Schulsozialarbeit sowie für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu gewährleisten, ist es für sie wichtig, Gewissheit über die künftigen Finanzierungsund Antragsmodalitäten zu erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist aus derzeitiger Sicht die Fortsetzung des Programms der Schulsozialarbeit beabsichtigt und, wenn ja, wann ist mit der Veröffentlichung der ab 1. Januar 2003 gültigen Förderrichtlinie zu rechnen?

2. Sollte in der nächsten Zeit mit der Veröffentlichung der genannten Förderrichtlinie zu rechnen sein, welches sind die wesentlichen Eckpunkte des künftigen Förderverfahrens?

Danke schön, Frau Dr. Weiher. - Das Wort hat der Kultusminister Herr Dr. Harms.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Frau Dr. Weiher, für das Programm Schulsozialarbeit stellt das Land jährlich Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 2 045 200 € zur Verfügung. Damit werden zurzeit 64 Projekte an 70 Schulen in Sachsen-Anhalt gefördert. Der Bedarf an Schulsozialarbeit ist allerdings erheblich größer. Das Programm Schulsozialarbeit wird von den allermeisten Beteiligten als wichtig und erfolgreich eingestuft.

Die Landesregierung will das Programm über die Gültigkeitsdauer der oben genannten Förderrichtlinie hinaus, das heißt über den 31. Dezember 2002 hinaus fortsetzen. Die Entscheidung trifft der Landtag mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2003. Dabei strebe ich eine stärkere Beteiligung der für die Sozialarbeit zuständigen kommunalen Seite an. Eine neue Förderrichtlinie kann erst danach erscheinen. Die übrigen Regelungen des Runderlasses vom 18. Februar 1998 zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe/Schulsozialarbeit, der die Rahmenbedingungen für Schulsozialarbeit sowie die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche der sozialpädagogischen Fachkräfte beschreibt, sollen unverändert erhalten bleiben. - Danke sehr.

Danke schön. Ich sehe keine Nachfrage.

Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Herrn Dr. Eckert zur Betreuung behinderter Schülerinnen und Schüler über 14 Jahre nach dem Unterricht auf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sonderschulen sind Ganztagsschulen. Bis zum Juli des Jahres 2001 wurden Schülerinnen und Schüler dieser Schulen nach dem Unterricht in der Regel bis 16 Uhr betreut, wobei bisher unstrittig war, dass Betreuungsangebote in diesem Bereich keine Horte nach dem Hortgesetz sind. Somit gehören Betreuungsangebote an den Sonderschulen zum sonderpädagogischen Konzept der Schulen, für die keine Elternbeiträge erhoben werden. Eine Altersbegrenzung für die Betreuung besteht nicht. Dennoch ergeben sich mit der Umsetzung des Runderlasses des MK vom 27. Juni 2001 erhebliche Probleme bei der Sicherstellung und Finanzierung eines entsprechenden Betreuungsangebotes an Geistig-Behinderten-Schulen, insbesondere bei Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler über 14 Jahre.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Geistig-Behinderten-Schulen in SachsenAnhalt gewährleisten gegenwärtig ein Betreuungsangebot bis 16 Uhr?

2. Wann ist mit einer verlässlichen und eindeutigen Klärung der gegenwärtigen finanziellen und personellen Probleme im Zusammenhang mit der nachunterrichtlichen Betreuung für die über 14 Jahre alten Schülerinnen und Schüler der Geistig-Behinderten-Schulen, die dieses Angebot nicht gewähren, zu rechnen?

Danke schön, Herr Dr. Eckert. - Die Antwort gibt der Herr Kultusminister.

Herr Präsident! Herr Dr. Eckert, zu Frage 1: Im Land Sachsen-Anhalt gibt es im Schuljahr 2001/2002 insgesamt 41 staatliche Schulen für geistig Behinderte. Auf der Grundlage des Erlasses „Betreuungsangebote an Sonderschulen, Ganztagsschulen und Schulen mit besonderer sozialpädagogischer Aufgabenstellung durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ vom 27. Juni 2001 halten die Geistig-Behinderten-Schulen Angebote zur Betreuung vor, wenn eine entsprechende Gruppenstärke gegeben ist. Die Angebote können eine Stunde vor Unterrichtsbeginn und längstens bis 16 Uhr vorgehalten werden. Die Regelungen basieren auf dem Erlass zu Horten an den Schulen für Lernbehinderte, der sich in dieser Fassung in der Praxis bewährt hatte und an dem sich die anderen Sonderschulformen in der Regel orientiert haben.

Die Betreuungsangebote liegen nach Umfragen bei 38 Schulen für geistig Behinderte des Landes SachsenAnhalt im Zeitraum von 6.30 Uhr bis 15.30 Uhr bzw. 16 Uhr vor. Nur im Schulamtsbereich Halberstadt kann dieser Betreuungsrahmen aufgrund der derzeitigen personellen Ausstattung nicht vorgehalten werden.

Zu Frage 2: Mit Blick auf das Betreuungsangebot für schulpflichtige Kinder, die das 14. Lebensjahr überschritten haben, hat es zwischen dem Kultusministerium und dem Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und So

ziales mehrfache Verständigungen und Beratungen gegeben. Dabei wurde festgestellt, dass ein Rechtsanspruch, wie ihn das KiBeG für Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren beschreibt, nicht besteht. Deshalb gibt es für Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen, die älter als 14 Jahre sind, ausschließlich die bisher von den Schulen vorgehaltenen Angebote auf der Basis des genannten Erlasses. Im Einzelfall haben Eltern die Möglichkeit, im Rahmen der Gewährung von Eingliederungshilfe teilstationäre Betreuung in Anspruch zu nehmen.

Danke schön, Herr Minister. - Es gibt eine Zusatzfrage vom Kollegen Dr. Eckert.

Herr Minister, mir ist bekannt, dass im Schulamtsbereich Halberstadt gerade diese Probleme bestehen und zum Beispiel aufgrund einer Sondergenehmigung seit Oktober des vergangenen Jahres ein entsprechendes Angebot vorgehalten wird. Meines Wissens ist bis heute noch keine Zahlung für diese Leistung erfolgt. Wie wollen Sie das regeln?