Protocol of the Session on December 13, 2001

Sie haben aber gegenüber dem landwirtschaftlichen Berufsstand auch eine Verantwortung. Wenn das für uns in der Landwirtschaft einhergeht mit dem Wegfall des Besitzstandes, nämlich der Kostenbefreiung für diesen Teil, dann ist das schon sehr herb.

Es kann nicht sein, dass der Verbraucherschutz und alles, was sich um ihn herum rankt, jetzt auf dem Rücken und zulasten der Landwirtschaft einseitig abgewälzt wird.

(Zustimmung von Herrn Krause, PDS - Herr Dr. Bergner, CDU: Das ist wohl wahr!)

Ich habe bei der ersten Beratung zu diesem Thema schon einmal deutlich gemacht, welchem Preisverfall wir uns gegenübersehen. Vor einem Jahr, vor der BSEKrise, erhielten wir für ein Kalb, schwarz-bunt, 300 DM, jetzt erhalten wir zwischen 80 und 100 DM. Zusätzlich werden wir dann mit 25 % der Entsorgungskosten zur Kasse gebeten.

Es gibt auch andere Modelle. Zum Beispiel dass aus dem Anteil der Mehrwertsteuer, den die Bundesrepublik Deutschland einzieht, auf Fleisch- und Wurstwaren eine Abgabe zu leisten ist. Der Bauernverband überlegt in ähnliche Richtung. Frankreich - wenn wir uns schon über eine Gleichbehandlung in der EU unterhalten - stützt seine Fleischerzeuger, dass den anderen Nationen in dieser Europäischen Union schon angst und bange wird. Aber wir zahlen und neben dem Wegfall der Besitzstandswahrung fällt dann auch noch das Solidarprinzip.

Es ist sehr schwierig, sich dann eine Zustimmung abzuringen. Aber ich werde dem zustimmen; denn noch unterhalten wir uns über 25 %. Den Änderungsantrag lehnen wir ab. Da finde ich Sie, muss ich sagen, „richtig bescheiden“, wenn Sie nur ein Drittel und nicht gleich 50 % fordern.

An Herrn Minister Keller sei mein Dank dafür gerichtet, dass er unseren Vorschlägen folgen konnte und dass wir die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalts in diesem Fall nicht in das Verfahren einbeziehen. Denn wir waren der Auffassung, das würde Aufgaben verwischen. Mit der Formulierung, wie sie in der Vorlage war, wäre es auch ein Freibrief für Kommendes. Man weiß ja nicht, was Frau Kühnast eventuell noch ans Tageslicht fördert. Ich habe ein Problem damit. Es gibt den Spruch: Wer bestellt, der bezahlt. Wenn Frau Kühnast eben „kein Tiermehl mehr in der Fütterung“ bestellt hat, bin ich auch der Meinung, dass der Bund hierbei seiner Verantwortung gerecht werden müsste

(Zustimmung von Herrn Dr. Bergner, CDU)

und sich dieser Verantwortung nicht entledigen dürfte, indem er es uns aufbürdet - Ihnen als zahlenden Landkreisen und uns als Landwirten.

(Zustimmung von Herrn Krause, PDS, und von Herrn Dr. Bergner, CDU)

Das funktioniert einfach nicht. Die EU macht es uns auch vor.

Zu der gesellschaftlichen Notwendigkeit und den gesetzlichen Regelungen muss ich, denke ich, nichts weiter erläutern. Es geht im Endeffekt tatsächlich um die Neuverteilung der Kosten und das ist meiner Meinung nach viel zu kurz gegriffen. Es ist schade, dass wir die Möglichkeit nicht genutzt haben, eine Diskussion, eine Debatte tatsächlich in Sinne des Verbraucherschutzes zu führen.

Im verarbeitenden Gewerbe, gerade im Nahrungsmittelbereich, verweist man immer auf die höchsten Steigerungsraten, ob es der Ministerpräsident auf der „Grünen Woche“ ist oder heute der Finanzminister. Er meinte aber die Anbindung der Altmark. Da habe ich ein Problem. In der Altmark lebt das Vieh und der Schlachthof steht in Weißenfels im Süden. Deswegen brauchen wir die A 14 garantiert nicht. Das ist dann natürlich schwierig. Wir in der Urproduktion werden belastet und die Gewinne werden woanders gemacht. Es ist sehr schwer, das nachzuvollziehen.

Den Änderungsantrag lehnen wir, wie gesagt, ab. Verbraucherschutz ja, aber nicht auf dem Rücken der Landwirte.

Ein Problem sehe ich noch: Es war im Agrarausschuss von Herrn Minister Keller vorgeschlagen worden, zur Genehmigung der Entgeltliste, § 5 Abs. 3 betreffend, die berufsständische Vertretung - so hatten wir es erbeten mit ins Boot zu bekommen, um die Prüfung vornehmen zu können. Meines Wissens hat die Landesregierung nicht, wie zugesagt, im Innenausschuss eine Stellungnahme abgegeben, sodass wir dazu auch im Agrarausschuss nicht verhandeln konnten. Das, denke ich, ist ein Mangel, dem man abhelfen muss.

Wie gesagt, ich hoffe, dass wir als Landwirte hier „nur“ mit 25 % belastet werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der PDS)

Danke schön, Herr Czeke. - Das Wort für die SPDFraktion hat der Kollege Barth.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren. Es ist heute schon mehrmals zu diesem Thema das Wort „Kompromiss“ gefallen und ich möchte das noch einmal eindeutig betonen. Die angestrebte Entlastung der Landkreise, die vertretbare Belastung des Landeshaushalts sowie die maximal zumutbare Beteiligung der Landwirte, das ist dieser ausgehandelte Kompromiss. Ich bitte eindringlich darum, diesen Kompromiss nicht aufzugeben.

Unabhängig von diesem Kompromiss dürfte das für die Futterbetriebe bei den heute zur Debatte stehenden Regelungen eine weitere, wenn auch geringe Belastung ihrer wirtschaftlichen Situation darstellen. Unter den heutigen Bedingungen - das möchte ich ausdrücklich anmerken - werden die Futterbetriebe ohne zusätzliche Unterstützung kaum noch existenzfähig sein. Wenn der

Viehbestand, wie auch im Rahmen der Enquetekommission unseres Hohen Hauses angemahnt wurde, langfristig aufgestockt werden soll, geht dies nur durch tiefgreifende Veränderung der agrarpolitischen Förderpolitik.

In meiner Rede zur ersten Lesung habe ich darauf verwiesen, dass eine Einführung des Verursacherprinzips bei der Kostenverteilung für die Tierkörperbeseitigung durchaus zu überdenken wäre, wenn die eingesparten Mittel an anderer Stelle sinnvoll zur Bewältigung der schwierigen wirtschaftlichen Situation Vieh haltender Betriebe eingesetzt werden würden. Leider lässt die notwendige Konsolidierung des Landeshaushalts diese Vorgehensweise zum heutigen Tage nicht zu.

Unter dem Gesichtspunkt der Kostentransparenz ist dem in der Beschlussempfehlung enthaltenen direkten Verursacherprinzip durchaus auch einiges Positives abzugewinnen.

Zum einen wird damit sichergestellt, dass nur die Tiere in Rechnung gestellt werden, die auch wirklich in der Tierkörperbeseitigungsanlage ankommen. Zum anderen ist schon kritisch zu hinterfragen, wieso ein Landkreis zum Beispiel für die Beseitigung verendeter Legehennen aufkommen soll, wobei in der Geflügelhaltung die Tierkörperbeseitigungskosten durchaus den Betriebskosten zugeordnet werden können.

Die vom Innenausschuss angestrebte Drittel-Lösung mag aus der Sicht der Kommunalpolitiker verständlich sein, berücksichtigt aber die angespannte Situation Vieh haltender Betriebe nur unzureichend.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann an dieser Stelle nur wiederholen, dass die Beschlussempfehlung angesichts der aufgezeigten Argumente einen tragfähigen Kompromiss darstellt, an dem nicht mehr gerüttelt werden sollte. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich einstimmig zu der vorliegenden Beschlussempfehlung bekannt. Im Namen meiner Fraktion bitte ich um Zustimmung. Dem vorliegenden Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter kann aus den genannten Gründen nicht zugestimmt werden.

Abschließend möchte ich noch auf zwei notwendige redaktionelle Änderungen im Gesetzestext hinweisen und dessen Korrektur mündlich beantragen. In Artikel 1 ist in § 5 Abs. 3 das Wort „ihm“ durch das Wort „ihr“ zu ersetzen. In Artikel 2 müssen bei § 8 Abs. 1 die Worte „vorgeschriebenen Entschädigung“ durch die Worte „vorgeschriebenen Entschädigungen“ ersetzt werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Krause, PDS)

Danke schön, Herr Barth. - Für die CDU hat der Kollege Sommerfeld das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Tierkörperbeseitigungsgesetz wurde in der ersten Wahlperiode am 20. Dezember 1990 in den Landtag eingebracht und nach einmaliger Beratung in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Naturschutz bereits am 31. Januar 1991 im Landtag ohne Debatte einstimmig verabschiedet. Das war ein Beispiel für schnelle Landtagsarbeit.

Es bestand damals dringender Handlungsbedarf, um die unschädliche Beseitigung und Verwertung von Tierkörpern zu gewährleisten, nicht zuletzt um eine unzulässige Beseitigung, eine Vernichtung, eine Vergrabung usw. endgültig zu vermeiden. Wegen dieses grundsätzlichen Interesses der Kommunen an einer schadlosen Beseitigung wurden diese dafür in die Verantwortung genommen.

Heute ist dringender Handlungsbedarf geboten, da den Kommunen aufgrund der BSE-Krise usw. eine Belastung droht, die sie nicht allein bewältigen können.

Wir betrachten mit diesem Gesetz bei der Tierkörperbeseitigung den Normalfall, nicht den Seuchenfall, nicht staatlich angeordnete Maßnahmen wie bei BSE. Deshalb ist es erst einmal fachlich richtig gewesen, entgegen dem Entwurf der Landesregierung die Tierseuchenkasse nicht an der Finanzierung zu beteiligen.

Meine Damen und Herren! Durch die vorliegende Novelle wird neben den Landkreisen und dem Land der Tierhalter zusätzlich mit 25 % der Kosten belastet. Das sind Kosten, die für die ohnehin stark belasteten landwirtschaftlichen Betriebe zu der Kostenexplosion nach der BSE-Krise durch die hausgemachten Probleme - ich will sie jetzt nicht aufzählen - einfach hinzugekommen sind. Diese zusätzlichen Kostenbelastungen für unsere Landwirte sind in der derzeitigen Situation kaum mehr zu vertreten.

Es ist uns im Ausschuss schwer gefallen, diesen Kompromiss so zu fassen. Aber die gefundene Regelung wird auch dazu beitragen, dass es wieder zu einwandfreien Abrechnungen in der Tierkörperbeseitigung kommt, zu der der Tierkörperbeseitigungsverband entsprechend seinen eigenen Ausführungen vor dem Ausschuss nicht immer in der Lage war.

Zu der Anhörung, die der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durchgeführt hat, waren leider die Mitglieder des Innenausschusses trotz Einladung nicht erschienen.

Die vorgetragene Kritik der kommunalen Spitzenverbände, dass es eine ungleiche Belastung der Landkreise gebe, ist bekannt. Doch für die Landkreise hat sich durch die Änderung des Gesetzes keine finanzielle Schlechterstellung gegenüber den Vorjahren ergeben.

Das Problem, welches die Landkreise deutlich machten, liegt an der Verteilung der Kosten unter den Landkreisen. Einige Landkreisen in viehstarken Regionen, vor allem im Norden unseres Landes, beispielsweise in der Altmark, zahlen weitaus mehr als die anderen Regionen des Landes. Sollte es künftig für eine gerechte Kostenaufteilung zu Ausgleichszahlungen zum Beispiel im FAG kommen, könnten so auch die kreisfreien Städte mit in die Verantwortung genommen werden. Damit wären die Lasten gleichmäßiger zwischen den Landkreisen und den Großstädten verteilt. Aber dies muss gesetzlich in anderen Bereichen gelöst werden und nicht auf dem Rücken der Landwirte.

(Zustimmung von Herrn Czeke, PDS, und von Herrn Krause, PDS)

Eine weitergehende Belastung der Landwirte mit einer Drittel-Lösung, wie sie einige Innenpolitiker anstreben, muss abgelehnt werden.

(Zustimmung von Herrn Czeke, PDS, und von Herrn Krause, PDS)

Das neue Verfahren, dass Landwirte direkt für ihre gefallenen Tiere zahlen müssen, wird aufgrund des Eigeninteresses zu einer genaueren Dokumentation bzw. zu einem genauen Nachweisverfahren zur Entsorgung führen. Nicht zuletzt werden auch Landwirte mit vielen gefallenen Tieren, im Klartext mit zu hohen Tierverlusten, zur Veränderung ihrer Tierhaltung und ihrer Wirtschaftsweise angeregt. Das war ein weiterer wesentlicher Umstand, der dazu beigetragen hat, sich für die vorliegende Fassung zu entscheiden. Aus diesem Grund stimmen Sie bitte dem Gesetzentwurf zu.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und von Herrn Krause, PDS)

Danke schön, Herr Sommerfeld. - Wir sind am Ende der Debatte. Bevor ich zur Abstimmung aufrufe, darf ich auf der rechten Tribüne Besucher vom Kommunalen Studieninstitut Magdeburg herzlich begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Uns liegen dazu eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter vor. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, sollten wir zunächst über den Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter entscheiden. Vielleicht können wir anschließend einiges zusammenfassen.

Der Änderungsantrag befasst sich mit Artikel 1 Nr. 5/1, betreffend § 4 Abs. 2. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist der Änderungsantrag mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt worden.

Damit liegt zur Abstimmung vor die unveränderte Beschlussempfehlung des Ausschusses. Ich schlage vor, über die Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Wer den Einzelbestimmungen in ihrer Gesamtheit in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt worden.

Wir kommen dann zur Abstimmung über die Artikelüberschriften. Dazu liegt Ihnen eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer den Artikelüberschriften in der geänderten Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen sind die Artikelüberschriften so beschlossen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift, die lautet: Gesetz zur Änderung tierkörperbeseitigungsrechtlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften. Wer der Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit ist die Gesetzesüberschrift so beschlossen worden.