Protocol of the Session on December 13, 2001

Als Prophet werde ich mich hier und heute nicht betätigen. Das kann auch keiner sagen. Diejenigen, die in diesem Parlament sein werden, werden entsprechend der dann gegebenen Situation entscheiden, wie den Kommunen geholfen werden muss und kann.

Lassen Sie mich noch eines sagen. Sie lesen auch die „Volksstimme“; Sie bekommen sie auch nach Hause und haben sie ebenfalls auf Ihrem Schreibtisch. In dieser Woche hat die Landeshauptstadt ihren Haushalt verabschiedet. Es gibt einen Abgeordneten in diesem Landtag, der auch im Stadtparlament tätig ist und dort sehr bewusst Politik für Sachsen-Anhalt und für Magdeburg macht.

(Herr Bischoff, SPD: Oh, danke!)

In dieser Zeitung ist Herr Czogalla zitiert: ein scharf geschnittener Haushalt, der Wünsche erfülle, aber auch offen lasse.

Die Stadtverordneten haben diesen Haushalt verabschiedet; es ist kein Horrorszenario entstanden. Lassen Sie die nächsten Tage und Wochen ins Land gehen; dann wird auch Schönebeck seinen Haushalt verabschieden, dann wird auch Wittenberg seinen Haushalt verabschieden,

(Zuruf von Herrn Dr. Daehre, CDU)

die Kreistage, und dann werden die Städte und Kommunen ihre Haushalte ebenfalls verabschieden.

(Zurufe von Frau Lindemann, SPD, und von Herrn Becker, CDU)

Diesbezüglich wird in Sachsen-Anhalt keine Desaster entstehen. Das sage ich Ihnen jetzt und darüber reden wir dann im Februar und März.

(Beifall bei der SPD)

Herr Rehhahn, würden Sie noch eine Frage von Herrn Scharf beantworten?

Wenn es nicht von der Zeit abgeht.

Nein, das habe ich vorhin verkündet, da müssen Sie ein wenig zuhören.

Bitte, Herr Scharf.

Herr Dr. Rehhahn, ein kleiner Hinweis: Die Magdeburger sind leider von der irrigen Annahme ausgegangen, dass im Rahmen der parlamentarischen Beratung die Kürzungen bei den Mitteln für die Kommunen noch einmal um die Hälfte reduziert werden.

(Herr Bullerjahn, SPD: Wer hat ihnen denn das erzählt?)

Wo steht denn das?

Das haben sie bei der Gesamtveranschlagung vorgesehen. Aber freilich!

(Herr Dr. Fikentscher, SPD: Das ist ein Gerücht, das weit verbreitet ist!)

Herr Scharf, das können wir dann in den nächsten Tagen klären. Das hätte mir Herr Bischoff sicher erzählt. Von dieser Situation kann ich im Moment nicht ausgehen.

(Herr Bullerjahn, SPD: Dafür gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage, Herr Scharf!)

Ich wiederhole es noch einmal, meine Damen und Herren, damit diese Frage nicht jedes Mal wieder gestellt wird: Wenn ein Kollege oder eine Kollegin aus einer anderen Fraktion eine Frage stellt, wird die Zeit dafür nicht auf die Redezeit des Redners angerechnet. Das ist nur der Fall, wenn eine Frage von einem Kollegen aus der eigenen Fraktion gestellt wird. Die Zeit für eine Kurzintervention wird generell nicht angerechnet, auch wenn sie aus der eigenen Fraktion kommt. Ich hoffe, ich muss das nicht noch einmal sagen.

(Heiterkeit bei und Zuruf von der SPD)

- So ist es mit den Lehrern immer; die müssen das machen.

(Unruhe - Herr Dr. Keitel, CDU: Sind die alle däm- lich!)

Ich habe es gerade vorher erklärt und dann kam die Frage.

Meine Damen und Herren! Wir haben damit die Debatte zum Einzelplan 13 abgeschlossen.

Ich rufe Einzelplan 14 - Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - auf. Als Erstem erteile ich dem Abgeordneten Herrn Felke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich habe verstanden.

(Heiterkeit bei der SPD - Zustimmung von Frau Fischer, Naumburg, SPD)

Sehr schön.

Meine Damen und Herren! Der Einzelplan des Ministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr setzt auf die richtigen Schwerpunkte. Das Gesamtvolumen in Höhe von 1,03 Milliarden € bewegt sich fast auf dem Niveau dieses Jahres. Rund 47 % der Gesamtausgaben - das entspricht etwa 480 Millionen € - sind direkte Investitionsmittel. Alle mit Landesmitteln gegenzufinanzierenden Bund-Länder-Programme werden auch im Haushaltsjahr 2002 genutzt.

Neu im Einzelplan 14 sind zwei zusätzliche Kapitel, und zwar das Kapitel 14 04 für die vertraglich übernommene Auftragsverwaltung für die Bundesstraßenverwaltung und die Kreisstraßenverwaltung und das Kapitel 14 10, in dem alle Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zusammengefasst sind, die bisher zum Teil bei Kapitel 14 07 - Städtebau - und bei Kapitel 14 08 - Wohnungswesen - dargestellt worden sind und jetzt gezielt für den Prozess des Stadtumbaus eingesetzt werden sollen.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zuerst einige Ausführungen zum Bereich Verkehr. Der öffentliche Personennahverkehr bildet einen Schwerpunkt im Kapitel 14 03. Hier müssen sich insbesondere die Unternehmen des Straßenpersonennahverkehrs in den nächsten Jahren verstärkt dem Wettbewerb stellen. Uns geht es darum, die Unternehmen mit einer gezielten Förderpolitik auf diesen Wettbewerb vorzubereiten und Umstrukturierungsprozesse gezielt zu unterstützen.

Neben der weiteren Unterstützung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes steht für uns die Gründung eines landesweiten Verkehrsverbundes im Mittelpunkt. Nicht unerwähnt soll auch bleiben, dass mit neuen Verwaltungsvorschriften und Förderprogrammen sichergestellt werden soll, dass die Belange Mobilitätsbeeinträchtigter besser berücksichtigt bzw. speziell gefördert werden.

Einer besonderen Betrachtung - hierauf ist heute schon eingegangen worden - bedarf der Sachverhalt, dass im nächsten Jahr die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr in Höhe von 42 Millionen € aus den Regionalisierungsmitteln finanziert werden sollen. Wir als Fraktion tun uns mit diesem Umstand nicht leicht. Mögliche Konsequenzen für den Schienenpersonennahverkehr müssen und werden wir sehr genau im Auge behalten.

Konkrete Überlegungen zu Streckenabbestellungen kann es aber aufgrund einer Reihe von Unbekannten derzeit nicht geben. Insofern können wir die vonseiten der CDU angestellten Hochrechnungen zum Wegfall mehrerer Millionen Zugkilometer und zu der Abbestellung auf einem großen Teil des Streckennetzes nur zurückweisen.

Wir wollen keine Panik verbreiten. Wir stellen uns vielmehr verantwortlich den Notwendigkeiten. Für uns ist klar, dass unrentable Strecken auf den Prüfstand gehören und dass dieser Sachverhalt neben einer Reihe weiterer Punkte in den Vertragsverhandlungen mit der

DB AG zu berücksichtigen ist. Das genaue Bestellvolumen kann aber erst festgelegt werden, wenn die Fragen hinsichtlich der Entwicklung des Regionalisierungsgesetzes zwischen dem Bund und den Ländern geklärt worden sind.

Die rechtlichen Aspekte dieser Maßnahme, die natürlich dazu dient, frei werdende Landesmittel für andere Zwecke einsetzen zu können, halten wir für hinreichend berücksichtigt. Die Regionalisierungsmittel müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt werden. Das heißt, dass sie mehrheitlich dafür verwendet werden müssen. Für die Länder heißt das, dass die Möglichkeit besteht, in bestimmtem Umfang Mittel so einzusetzen, dass sie dem ÖPNV als Grundsystem dienen.

Das Personenbeförderungsgesetz enthält für die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr Bestimmungen, die dafür sprechen, dass diese Leistungen Bestandteil des ÖPNV sind. Berücksichtigen mussten wir auch die Auswirkungen auf das ÖPNV-Gesetz unseres Landes.

Im Ergebnis dessen liegt Ihnen eine Ergänzung des Haushaltsgesetzes vor, die ausdrücklich darauf abstellt, dass es sich nur um eine Maßnahme für das Haushaltsjahr 2002 handelt. Wir wollen für das Land SachsenAnhalt auch in den nächsten Jahren auf jeden Fall ein gutes Bahnangebot vorhalten und in den Schienenverkehrsunternehmen und in der Schienenfahrzeugindustrie in Ammendorf und an anderen Stellen im Land möglichst viele Arbeitsplätze sichern.

Meine Damen und Herren! Die Bereitstellung von Mitteln für den Schienengüterverkehr und für Häfen macht deutlich, wie wichtig uns die Stärkung alternativer Verkehrsträger in Konkurrenz zur Straße ist. Dies schließt freilich ein, dass auch dort möglichst effektiv gearbeitet werden muss. Mit den Entscheidungen im Finanzausschuss wollen wir den Konsolidierungsprozess bei der Magdeburger Hafen GmbH begleiten und unterstützen ausdrücklich die Vorstellungen des Aufsichtsrates.

Zum Straßenbau. Für die planungstechnische Vorbereitung der Baumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen stehen Mittel in Höhe von mehr als 26 Millionen € zur Verfügung. Die Erhöhung der Planungshilfe für Bundesfernstraßen ist notwendig, um sowohl die Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Bundesmittel zu gewährleisten als auch die stetige Bauausführung der mit EFRE-Mitteln finanzierten B 6 n abzusichern.

Die Mittel zur Finanzierung notwendiger Neubau-, Ausbau- und Instandsetzungsmaßnahmen im Zuge der Landesstraßen sind bei Einzelplan 14 mit 52,3 Millionen € und damit sogar etwas höher als in diesem Jahr veranschlagt.

Obwohl in den vergangenen zehn Jahren bereits etwa ein Drittel des Landesstraßennetzes den geltenden Straßenbaustandards angepasst werden konnte, müssen wir auch weiterhin von hohen Anforderungen an den Straßenbauhaushalt ausgehen.

Meine Damen und Herren! Städte und Gemeinden in allen ostdeutschen Bundesländern stehen in den nächsten Jahren vor einer der größten Herausforderungen ihrer Entwicklung. Die Aufgabe besteht darin, einen Umbau der Städte zu bewältigen, der insbesondere dem wohnungswirtschaftlichen Strukturwandel Rechnung trägt. Bund, Länder und Kommunen müssen Antworten finden auf die sich verändernde quantitative und

qualitative Inanspruchnahme der städtischen Infrastruktur.

Bereits Anfang dieses Jahres hat die Landesregierung mit der Orientierung auf ganzheitliche Stadtentwicklungskonzepte reagiert. In 43 zentralen Orten wird mit finanzieller Unterstützung ein konzeptioneller Vorlauf für die gezielte Umsetzung des Stadtumbauprogramms geschaffen.

Ausgehend von den Empfehlungen der Expertenkommission „Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel“ und den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Leerstand Ost“ hat die Bundesregierung wesentliche Grundlagen geschaffen. Insbesondere muss hervorgehoben werden, dass mit der Reichweite bis zum Jahr 2009 für Länder und Kommunen mittelfristig Planungssicherheit für die Umsetzung der Stadtentwicklungskonzepte gegeben ist, was die Finanzierungsgrundlage in Form von Bundesfinanzhilfen anbetrifft.

Das Stadtumbauprogramm Ost folgt dabei der Linie der Landesregierung, nicht nur den Abriss leer stehender Wohnungen zu sehen, sondern auch auf der Grundlage der Stadtentwicklungskonzepte die Quartiere weiterzuentwickeln.