Des Weiteren stellte die CDU-Fraktion bereits im Rahmen der Generaldebatte Anträge vor, die die Landesregierung mit der Erarbeitung bestimmter Vorlagen beauftragen sollten. Insbesondere wurde eine Kürzung der Personalausgaben um 2 % vorgeschlagen. Die Ausgaben für Dienstleistungen Außenstehender sollten um ein Drittel reduziert werden. Der zukünftige Verkauf des Landesweingutes Kloster Pforta sollte berücksichtigt werden. Schließlich beantragte die CDU-Fraktion die Halbierung der im Einzelplan 13 ausgewiesenen Bedarfszuweisungen an die Kommunen sowie eine Änderung des § 8 des Haushaltsgesetzes 2002, die das Finanzministerium ermächtigen sollte, zusätzliche Ausgaben bei unabwendbaren Bedarfszuweisungen vornehmen zu können.
Die CDU-Fraktion sprach sich gegen eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung aus und betonte, dass die Rückführung der Nettoneuverschuldung unterstützt werde.
Der Entschließungsantrag 1 der Fraktion der CDU, der die Senkung der Personalkosten um 2 % vorsah, wurde bei 3 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt. Der Entschließungsantrag 2 der CDU-Fraktion, das Landesweingut Kloster Pforta zu verkaufen, fand bei 3 : 7 : 1 Stimmen keine Mehrheit. Mit gleichem Abstimmungsergebnis wurde der Entschließungsantrag 3 der Fraktion der CDU, der die Kürzung der Ausgaben für Dienstleistungen Außenstehender um ein Drittel vorsah, abgelehnt.
Über den Entschließungsantrag 4 der CDU-Fraktion, eine kommunale Investitionspauschale in Höhe von 100 Millionen € einzustellen, wurde nochmals ausführlich diskutiert. In dem Bestreben, den Ansatz bei den Kommunalfinanzen zu erhöhen, waren sich die Fraktionen der SPD, der PDS und der CDU einig. Aber in Bezug auf das Anliegen, die Höhe gleich zu Beginn der Beratungen festzulegen, schieden sich die Meinungen. So wurde der Antrag bei 4 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Entschließungsantrag 5 und der Änderungsantrag zu § 8 des Haushaltsgesetzes wurden bis zur Beratung des Einzelplanes 13 zurückgestellt.
Meine Damen und Herren! Sie sehen, die Kommunalfinanzen waren das Top-Thema. Selbst die globale Minderausgabe, die in Höhe von 1 % des Haushaltsvolumens veranschlagt war, fand in diesem Jahr zu Beginn der Beratung nicht die Würdigung in Form einer Diskussion. Gleichwohl hat sie uns im Laufe der Beratung der Einzelpläne immer wieder eingeholt.
Dabei ging es in der Diskussion nicht nur um die veranschlagte Größenordnung und darum, wie viel jedes einzelne Ressort zusätzlich einzusparen hat; vielmehr beschäftigten uns folgende Fragen: Kann die im Haushaltsplan 2001 veranschlagte Summe erwirtschaftet werden? Wie sind die Aussichten, das für 2002 veranschlagte eine Prozent im Haushaltsvollzug zu erwirtschaften? Wer sich die Einzelpläne genau angesehen hatte, musste feststellen, dass Spielräume nicht zu erkennen waren. Auch der Finanzminister betonte, dass dieses im Jahre 2002 mit Sicherheit nicht einfacher sein werde.
Nicht minder spannend verlief die Diskussion in Sachen Personalkosten und Stellenpläne. Wie ich bereits ausführte, hatte die CDU-Fraktion gleich zu Beginn einen Antrag auf die pauschale Kürzung der Personalkosten um 2 % vorgelegt. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da der Finanzausschuss mehrheitlich die Meinung vertrat, dass der Haushaltsplanentwurf aufgrund der bereits seit Jahren erfolgenden strikten Deckelung der Hauptgrup
Die Tarifsteigerungen und die ständige Erhöhung der Vergütungen und Besoldungen im öffentlichen Dienst aufgrund des Bundesangestelltentarifvertrages und des Beamtenrechtes müssten eine Erhöhung der Personalkosten nach sich ziehen. Aber der politische Wille des Parlamentes, die Personalstellen jedes Jahr, so wie im Stellenabbaukonzept vorgesehen, zu senken, zwingt die Ressorts, in den berühmten Instrumentenkasten zu greifen und das Konzept so Schritt für Schritt umzusetzen.
Aus diesem Grund und um die Personalkosten realistisch anzusetzen, ist der Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt worden. Dennoch wurden die Stellenpläne in den Einzelplänen sehr genau betrachtet. Im Einzelplan 15 fiel dieser Betrachtungsweise eine Stelle der Besoldungsgruppe B 9 zum Opfer.
Nun zu den Beratungen im Einzelnen. Auf die Veränderung des Haushaltsplanes aufgrund der Steuerschätzung werde ich gleich eingehen. Zunächst möchte ich die sonstigen wesentlichen Veränderungsvorschläge des Finanzausschusses kurz erläutern.
Einzelplan 01 - Landtag von Sachsen-Anhalt. Veränderungen erfolgten im Wesentlichen bei den Titeln 411 01 und 684 02 infolge des am 11. Oktober 2001 beschlossenen Gesetzes zur Änderung parlaments- und wahlrechtlicher Vorschriften.
Ein sehr positiv diskutierter Antrag sah ab dem Ausbildungsjahr 2002 einen Ausbildungsgang für Maschinenstenografen vor. Hierfür wurde ein neuer Ansatz eingerichtet. Damit will der Landtag einen Beitrag zur Verbesserung des Ausbildungsangebotes leisten und vor allen Dingen einem erkannten Bedarf für diesen Ausbildungsgang Rechnung tragen. Diesem Antrag - eingebracht von den Fraktionen der SPD und der PDS - schloss sich die CDU-Fraktion an.
Einzelplan 02 - Staatskanzlei. Hierzu gab es Änderungen beim Kapitel der Landesvertretung in Berlin. Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf musste der Ansatz für Miete in der Zwischenunterkunft Reinhardtstraße erhöht werden. Die Deckung wurde aus dem Einzelplan erbracht.
Einzelplan 03 - Ministerium des Innern. Hierzu lag die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres vor. Hinzu kamen Änderungsanträge der SPD-Fraktion.
Vor dem Hintergrund der Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA und der damit veränderten Sicherheitslage auch in Sachsen-Anhalt wurden erhebliche Korrekturen bei den Kapiteln des Ministeriums, der Landespolizei und des Brand- und Katastrophenschutzes vorgenommen. So erhielt zum Beispiel das Ministerium zusätzlich 15 Stellen beim Verfassungsschutz unseres Landes.
Der Landespolizei wurden höhere personelle und sächliche Ausgaben zugestanden, denn die höheren Anstrengungen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit bedingen entsprechende Anpassungen. Ferner sind
Mittel für Mehr- und Überstunden, die nicht durch Freizeit abgegolten werden können, bereitgestellt worden.
Konkret sah das wie folgt aus: Im Hinblick auf die Erhöhung der Neueinstellungen für das Jahr 2002 um 15 Anwärter und die Mehrarbeitsvergütungen wurden die Ansätze bei den Titeln 422 41 und 422 61 um insgesamt 750 000 € erhöht. Für Investitionen stehen 900 000 € mehr zur Verfügung.
Beim Kapitel des Brand- und Katastrophenschutzes konnten 312 000 € zusätzlich und somit insgesamt 7 158 000 € an Zuweisungen für Investitionen eingestellt werden. Ein Aufwuchs in Höhe von 50 000 € für Zuschüsse an die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Organisationen stellt insgesamt den Betrag von rund 255 000 € sicher.
Die soeben geschilderten Änderungen, die der Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus und zur Stärkung der inneren Sicherheit dienen, wurden einstimmig beschlossen.
Die Umsetzung der Bezügestellen aus den Regierungspräsidien in die Bezügeverwaltung der Oberfinanzdirektion soll zum 1. Januar 2002 erfolgen. Dafür mussten die entsprechenden Stellen einschließlich der ausgebrachten kw-Vermerke und die entsprechenden Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 03 in den Einzelplan 04 übernommen werden. Auch hierbei folgte der Finanzausschuss der Beschlussempfehlung des Innenausschusses.
Einzelplan 05 - Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales. Es wurde eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2003 in Höhe von 1,3 Millionen € eingestellt. Das ist zusätzlich zu dem im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Baransatz nötig gewesen, damit die Sanierung der Sportinternate und deren Übertragung an den Landessportbund sichergestellt werden kann.
Beim Kapitel Gesundheitswesen wurden Zuschüsse für den Krankenhausbau in Form einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 109 Millionen € für die Jahre 2004 und folgende ausgebracht. Hierbei ist der Finanzausschuss in seiner Bereinigungssitzung dem Anliegen des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales gefolgt.
Beim Einzelplan 05 unbedingt zu erwähnen ist die Fortführung des Feststellenprogramms in der Kinder- und Jugendarbeit bis zum Jahre 2004.
Einzelplan 06 - Wissenschaft und Forschung. Hier wurden die Budgets der Fachhochschulen um 1,5 Millionen € erhöht. Die Erhöhung wurde zulasten eines für die Fachhochschulen vorgesehenen Innovationsfonds vorgenommen.
Im Einzelplan 07 - Schule und Kultur - war die wichtigste Änderung die Ausbringung eines Ansatzes für die Förderung kommunaler Bibliotheken in Höhe von 450 000 €. Diese Mittel wurden zulasten der Stiftung Burgen, Schlösser und Gärten umgeschichtet.
Im Einzelplan der Wirtschaftsministerin wurde im Förderfonds eine Ansatzerhöhung um rund 6 Millionen € vorgenommen. Damit sollen Immobilien für die Windkraftanlagen produzierenden Unternehmen hergerichtet werden.
Im Einzelplan für die Landwirtschaft wurde der Landesforstbetrieb in den Haushaltsplan eingefügt. Das war eine haushaltstechnische Umsetzung der Verwaltungsreformmaßnahme.
Im Einzelplan 20 - Hochbaumaßnahmen - waren im Haushaltsplanentwurf keine Neubeginne vorgesehen. Der Finanzausschuss beschloss letztlich, dennoch fünf neue Maßnahmen und die Sanierung des Westflügels des Landtagsgebäudes aufzunehmen. Das macht insgesamt 6,3 Millionen € aus.
In den Einzelplänen 02, 11 und 16 wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Deshalb werde ich zu diesen Einzelplänen keine weiteren Ausführungen machen.
Der Finanzausschuss hat sich natürlich auch mit dem Verkauf landwirtschaftlicher Flächen ausführlich beschäftigt. Die Landesregierung verdeutlichte, aus welchen Gründen sie die Veräußerung an die Landgesellschaft einem Verkauf auf dem freien Markt vorgezogen hat, und bestätigte noch einmal, dass die im Haushaltsplan 2002 veranschlagte Einnahme in Höhe von 60 Millionen € mit dem Verkaufserlös gleichzusetzen sei. Dabei wurde auch auf die Mehrerlösklausel verwiesen, durch die das Land Sachsen-Anhalt bei einem Weiterverkauf der landwirtschaftlichen Flächen eine Abschöpfung eventueller Mehrerlöse sicherstellen will.
Der Ausschuss verankerte in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung eine haushaltsgesetzliche Regelung zur Durchführung des Landverkaufs.
Lassen Sie mich nun auf die Steuerschätzung und die dadurch notwendig gewordenen Veränderungen im Haushaltsplan eingehen. Das Ergebnis der Steuerschätzung wurde von den Ausschussmitgliedern mit großer Spannung erwartet. Der Finanzminister musste uns auch gar nicht auf die berühmte Folter spannen. Er legte mit Schreiben vom 19. November 2001 die Auswirkungen der Ergebnisse der Novemberschätzung auf das Land Sachsen-Anhalt vor und berichtete am 21. November ausführlich im Ausschuss. Ich gehe davon aus, dass der Finanzminister in seinem Beitrag noch genauer darauf eingehen wird.
Unter dem Strich betrachtet, schlug für den Haushalt 2002 eine Steuermindereinnahme in Höhe von 344 Millionen € zu Buche, davon sind unmittelbar durch das Land 268,6 Millionen € zu schultern. Zusätzlich zu den ohnehin bereits knapp veranschlagten Einnahmen des Landes mussten nun auch noch diese 268,6 Millionen € weniger verkraftet werden. Das heißt im Umkehrschluss: Damit standen auch 268,6 Millionen € weniger an Ausgaben zur Verfügung.
Meine Damen und Herren! Man kann nur das ausgeben, was man hat. Gehen die Einnahmen zurück, müssen andererseits die Ausgaben verringert werden, oder man findet eine weitere Einnahmequelle. Ich kann Ihnen verraten: Die Einnahmequelle haben wir nicht gefunden. Also blieb nur noch die Änderung der Ausgabenansätze.
Das vom Finanzminister vorgelegte Schreiben beinhaltete bereits eine Liste mit einer Übersicht über Maßnahmen, mit denen die Steuermindereinnahmen kompensiert werden könnten. Zu diesen Maßnahmen gehörten unter anderem:
Erstens. Die globale Minderausgabe sollte um weitere 53 Millionen € erhöht werden. Aufgrund dieser Erhöhung müssen nun insgesamt 156,3 Millionen € im Haushaltsvollzug 2002 zusätzlich erwirtschaftet werden. Das entspricht einem Anteil von 1,5 % am Gesamthaushalt. Die globale Minderausgabe wurde mit Ausnahme der Einzelpläne 01 und 16 auf alle Einzelpläne verteilt und ist bei Titel 972 01 ausgewiesen.
Zweitens. Ein zusätzlicher Einsparbetrag sollte bei den veranschlagten Personalkosten in Höhe von 28 Millionen € erwirtschaftet werden. Das entspricht ca. 1 % der bislang veranschlagten Personalkosten. Dieser Einsparbetrag ist nunmehr - zu entsprechenden Anteilen auf jeden Einzelplan aufgeteilt - gesondert bei Titel 462 01 globale Minderausgaben für Personalausgaben - ausgewiesen.
Ich hatte zu Beginn bereits ausgeführt, dass nach Meinung des Finanzausschusses die Personalausgaben realistisch veranschlagt werden sollten. Diese Meinung ist auch der Grund für die Ablehnung des von der CDUFraktion eingebrachten Antrages gewesen.
Die von der Landesregierung vorgeschlagene Reduzierung der Ausgaben für Personalkosten um ein weiteres Prozent betrachten wir im Hinblick auf den Haushaltsvollzug als nicht unproblematisch. Jedes Ressort hat zwar aufgrund der Einstellung der globalen Personalminderausgabe bei dem entsprechenden Einzelplan einen konkreten Betrag genannt bekommen, dennoch bleibt abzuwarten, ob ein Betrag in dieser Größenordnung einzusparen ist.
Drittens. Eine weitere Maßnahme ist die Senkung der Zinsausgaben um 60 Millionen €. In dieser Hinsicht konnte der Finanzminister dem Finanzausschuss glaubhaft vermitteln,
(Herr Scharf, CDU: Frau Vorsitzende, Sie haben als Berichterstatterin nicht zu werten, Sie haben zu berichten!)
dass diese Kürzung nach einer erneuten Überprüfung der anzunehmenden Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus umsetzbar sein dürfte.