Protocol of the Session on November 15, 2001

Umweltschutz ist Staatsziel. In Artikel 20 a des Grundgesetzes ist das nachzulesen. Auch wir haben in unserer Landesverfassung eindeutig darauf abgestellt, dass die Umwelt zu schützen ist. Daher kann ich es eben nicht verstehen, wenn man nach Planfeststellungen aus den Jahren 1936 und 1938 verfährt und keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführt.

Herr Keller, Sie haben richtig erwähnt, dass auf diesem Statusseminar vonseiten der Bundesregierung die Tonnage auf ein Drittel reduziert worden ist. Das bedeutet, wenn man die EU-Osterweiterung hinzuzählt, in deren Ergebnis auch mit einem Plus gerechnet werden kann, können wir für das Jahr 2015 davon ausgehen, dass auf der Elbe fasst genau die gleiche Menge Güter wie heute befördert wird. Dafür aber wollen wir 500 Millionen DM sozusagen in den heimischen Sand setzen.

Es gibt aber noch ein Transportmedium, nämlich die Bahn. Wir sprechen immer von der Schiene, mittlerweile nicht mehr wie zu DDR-Zeiten mit der Diesellok betrieben, sondern elektrifiziert. Wenn wir in dieser Rich

tung nachdenken würden, könnten wir auch ein Paar Waggons in Auftrag geben und vielleicht auch Ammendorf wieder einen Auftrag verschaffen.

Es wird eben suspekt, wenn Herr Trittin gerade dieser Tage 30 Millionen DM für das Biosphärenreservat übergibt, diese Wasserstraße aber dem Bundesverkehrsministerium untersteht, das im Prinzip der Biosphäre, die wir rechts und links als Auenlandschaft schützen wollen, das Wasser abgraben will. Das ist nicht zu verstehen. Der Ausbau mit Leitwerken und Buhnen bedeutet nur eine wirtschaftliche Verbesserung.

Hier setzt unsere konkrete Forderung an. Das Gesamtkonzept trifft dazu eine eindeutige Aussage. Ich verstehe nicht, Herr Sachse, dass Sie dort noch ein geistiges Fragezeichen drin haben. Der Abgleich der Ökonomie des Bundes mit den ökologischen Voraussetzungen der Länder ist definiert. Das ist schon im Jahr 1996 eindeutig definiert worden. Wenn wir uns danach richten würden, müssten wir uns nicht mehr um den Verbau von Schlackesteinen streiten, den man wirklich mit einem Fragezeichen versehen muss.

Wir waren gerade erst an der Donau. Da ist es schon erschreckend, wenn ausgerechnet im Coswiger Abschnitt eine Baufirma aus Vilshofen in Bayern tätig ist. Ich brauche Ihnen nicht zu erklären, welche Problematik wir in Bayern vorgefunden haben.

(Zurufe von Herrn Sachse, SPD, und von Herrn Dr. Daehre, CDU)

Wir wollen eben keine Verschlechterung der Situation und deshalb hätten wir gesagt: Mit Vorliegen des Gesamtkonzeptes wäre der Ausbau wahrscheinlich zu stoppen. Die Gelder könnten zum Beispiel in den Hochwasserschutz durch den Rückbau von Deichen investiert werden. Dafür könnte Geld ausgegeben werden. Ich sage nur, am Rhein kann man sich das tagtäglich angucken.

(Herr Sachse, SPD: Das wird gemacht!)

Wir haben jetzt erreicht, dass halbjährlich darüber Bericht erstattet wird nach dem Motto: Erreicht haben wir zwar nichts, aber wir sprechen regelmäßig darüber.

Wir können damit nicht zufrieden sein. Die Kollegen von ganz rechts außen haben es ja erwähnt: Wir haben schon im Frühjahr dieses Jahres einen Antrag gestellt und ebenfalls eine Gesamtkonzeption gefordert. Jetzt sind wir fast ein Jahr weiter und haben nichts erreicht. Wie lange soll das noch so weitergehen? Das wäre unsere Frage gewesen und deswegen sollte die Bundesratsinitiative aufgenommen werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Herr Czeke, eine Frage von Herrn Dr. Daehre.

Herrn Daehre beantworte ich eine Frage.

Vielen Dank, Herr Czeke. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie heute einen entsprechenden Antrag stellen wollen, oder ist das falsch?

Ich habe gesagt, dass von unserem ehemaligen Antrag nicht mehr viel übrig bleibt. Er wir heute beerdigt. Da wir es in dieser Legislaturperiode nicht mehr schaffen werden, werden sich unsere Nachfolger damit beschäftigen müssen. Die Elbe wird in diesem Hohen Haus ein Politikum bleiben müssen.

(Zustimmung bei der PDS - Herr Dr. Daehre, CDU: Danke!)

Danke schön. - Bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich in diesem Hause Schülerinnen und Schüler des Fürst-Franz-Gymnasiums aus Dessau, die auf beiden Seiten der Tribüne Platz genommen haben, herzlich begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir kommen dann zur Abstimmung über die vorgelegte Drucksache. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Beschlussvorlage gefolgt worden. Der Tagesordnungspunkt 9 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Beratung

Abschlüsse an Sekundarschulen

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/5107

Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/5147

Der Antrag wird von Frau Dr. Hein von der PDS-Fraktion eingebracht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Änderungen im Schulgesetz aus dem Jahre 1996 sind wichtige gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen worden, dass sich die Sekundarschule in Sachsen-Anhalt im Wesentlichen als integrative und solide Schulform für die Erreichung mittlerer Schulabschlüsse etablieren kann.

Allein, mit der Ausgestaltung dieses Bildungsganges können wir alles andere als zufrieden sein - nicht nur dass der Runderlass „Arbeit in der Sekundarschule“ vom November 1998 recht spät kam, um die qualitativen Neuerungen dieser Schulform sorgfältig genug vorzubereiten; es ist offensichtlich auch so, dass über den Erlass hinaus nicht allzu viel getan wurde, um Lehrerinnen und Lehrer auf ihre neue Aufgabe vorzubereiten und sie dafür zu begeistern. Gesetze und Erlasse allein bewirken eben noch nicht, dass sich Grundsätzliches ändert.

Grundsätzliches aber muss sich ändern, soll die Sekundarschule in Sachsen-Anhalt nicht den Ruf einer Restschule erhalten. Dazu gehört, dass das Neue auch tatsächlich umgesetzt wird und sich im Unterrichtsgeschehen und im Bildungsniveau tatsächlich widerspiegelt. Derzeit sind die Signale von Lehrerverbänden und Eltern aber eher gegenläufig.

Darum ist es höchste Zeit, Missstände auszuräumen, gezielte Weiterbildung anzubieten und methodische Anregungen zu geben. Viele Schulen kommen zum Beispiel mit der äußeren Fachleistungsdifferenzierung und ihren Auswirkungen auf den sozialen Halt gerade für lernschwache Kinder nicht zurecht. Hierzu bedarf es weitergehender Überlegungen.

Hinzu kommt, dass die Anwahl der Kurse ausschlaggebend für den späteren Abschluss ist. Der Minister hat kürzlich festgestellt, dass sich etwa die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in die leichteren B-Kurse einträgt. Die Informationen aus den Schulen lauten aber teilweise ganz anders und geben ein schlechteres Bild. Aber selbst wenn die Zahl des Ministers stimmte, bedeutet das eben, dass die Hälfte der Schülerinnen den Anschluss der Fachoberschulreife gar nicht erwerben kann.

Das könnte gleichbedeutend sein mit einem Rückgang des Bildungsniveaus an den Sekundarschulen. Damit bin ich bei unserem Antrag.

Sicher könnte man ganze Debatten damit füllen, die Fehlstellen in der Umsetzung des neuen Konzepts zur Sekundarschule aufzuzeigen, zu dem wir im Grundsatz immer noch stehen. Wir haben uns aber in unserem Antrag bewusst auf die immer noch fehlende Abschlussverordnung beschränkt. Es ist doch ein Unding, dass fünf Jahre nach der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes die Verordnung immer noch fehlt.

In diesem Jahr besuchen erstmals Schülerinnen und Schüler, die durch die Förderstufe gegangen sind, die neunte Klasse der Sekundarschule. Seit der siebenten Klasse, also bereits vor zwei Jahren, mussten sie sich für eine Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Deutsch und Mathematik entscheiden. Vielfach geschah dies, ohne dass ihnen und ihren Eltern die Konsequenz ihrer Entscheidung bewusst geworden wäre.

Man kann über die äußere Fachleistungsdifferenzierung denken, wie man will. Ich empfinde sie im Hinblick auf einen integrativen Denkansatz als kontraproduktiv. Aber sie ist uns durch die entsprechenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vorgegeben worden und die Möglichkeiten, sie zu umgehen, sind zumindest sehr eingeschränkt. Wenn man ihr also genügen will oder muss, dann gehört dazu auch ein gediegenes ministerielles Management, damit Schülerinnen und Schüler nicht am Ende ihrer Schulzeit mit Abschlüssen konfrontiert sind, die in der Öffentlichkeit geringer bewertet werden als der bisherige Realschulabschluss.

Genau diese Gefahr droht aber jetzt. Sie droht, weil in den teilweise sehr großen Klassenstärken der B-Kurse nicht so intensiv, wie es wünschenswert wäre, gefördert werden kann, weil die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrerinnen und die Eltern über die Konsequenzen der Kurswahl nicht informiert sind, weil die Wirtschaftsverbände auf die Qualitätsanforderungen der neuen Abschlüsse nicht eingestellt sind und ihnen womöglich argwöhnisch gegenüberstehen.

Wir aber wollten mit dem neuen Gesetz erreichen, dass die neuen Abschlüsse für eine künftige Berufswahl günstigere Voraussetzungen schaffen und mehr Schülerinnen und Schüler höhere Abschlüsse erreichen. Dieses Ziel ist nun in akuter Gefahr.

Die Ursache für die Misere ist vor allem darin zu finden, dass im Kultusministerium die Hausaufgaben nicht gemacht wurden. Darum sehen wir uns zu diesem Antrag genötigt.

Wir wollen ausdrücklich nicht fordern, dass die Problematik vor der Verabschiedung der Verordnung im Landtagsausschuss diskutiert wird. Das bringt nichts. Vielmehr wollen wir die Verabschiedung der Verordnung durch die Landesregierung möglichst unverzüglich.

Dabei genügt es nach unserer Auffassung aber eben nicht, den seit Wochen im Netz stehenden Entwurf durch das Kabinett zu bringen und zu veröffentlichen. Vielmehr bedarf es einer intensiven Begleitung, um die begonnenen Fehlentwicklungen zu korrigieren.

An dieser Stelle möchte ich ein Wort zu dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion sagen. Vielleicht ist die Regelung in Punkt 3 des Antrages der PDS-Fraktion zu kompliziert für Sie formuliert. Der Punkt 3 in dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion

(Frau Feußner, CDU: Das verstehen wir nicht!)

- ich habe schon geahnt, dass Sie das nicht verstehen bleibt weit hinter dem zurück, was die PDS-Fraktion fordert.

(Herr Dr. Daehre, CDU: Nach Ihrer Meinung!)

Sicher wollen auch wir keine Abstriche an den Leistungsanforderungen. Das steht auch in dem Antrag der PDS-Fraktion.

(Frau Feußner, CDU: Das sieht aber anders aus in Ihrem Punkt 3!)

- Eben. - Wir meinen, dass es möglich sein muss, unter falscher Annahme getroffene Kurswahlen zu korrigieren. Das fehlt in dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion vollständig. Dass es dazu wahrscheinlich zusätzlicher Förderangebote bedarf, auch dazu sagen Sie in Ihrem Änderungsantrag nichts.

Die PDS-Fraktion meint, dass es mit einer sehr schnellen Lösung für die akuten Probleme der schon im Bildungsgang befindlichen Schülerinnen und Schüler ebenso darauf ankommt, ihnen zu helfen, wie für die künftigen Schülerinnen- und Schülerjahrgänge entsprechende Regelungen zu treffen.

Im Unterschied zu der CDU-Fraktion ist die PDS-Fraktion aber der Auffassung, dass mit dem Punkt 5 in dem Antrag der PDS-Fraktion auch die Maßnahmen zu diesem Punkt zur Diskussion stehen. Es wäre also nicht notwendig, dies zusätzlich in den Landtag bzw. in den Landtagsausschuss, wie es in dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion formuliert ist, einzubringen. Kurz: Ihr Änderungsantrag greift zu kurz. Er war aber wahrscheinlich gut gemeint.

(Ach! bei der CDU)