Ich weiß, dass es auch aufseiten der Innenpolitiker meiner Fraktion Diskussionen zu diesem Verfahren gegeben hat,
Der Finanzausschuss hat sich an die Spielregeln, die wir uns in diesem Hause selbst gegeben haben, gehalten.
Herr Kollege Rehhahn, es mag sein, dass es in Ihrer Fraktion eine Verabredung dahin gehend gab, diese Novelle bis November 2001 zu verabschieden. Herr Becker fragte mich vorhin, worin der Zeitdruck begründet ist. Vom Verfahren her - ich habe es vorhin auch gesagt - ist das möglicherweise alles durch die Geschäftsordnung gedeckt.
Aber wenn es die Eile nicht gibt - sehen Sie in den Gesetzentwurf hinein: Das Gesetz soll vier Wochen nach der Veröffentlichung in Kraft treten; einige Regelungen,
zum Beispiel zur Frage der Anstellungsverträge, sind erst Ende 2002 in Abstimmung mit dem Verband zu treffen, wirken also frühestens 2003; die Frage der Gewinnausschüttung stellt sich frühestens im Sommer nächsten Jahres, wenn die Bilanzen für das Jahr 2001 fertig sind; auch die Frage der Prüfung stellt sich erst dann -, weshalb dann der Zeitdruck im November? Das hätten wir auch im Dezember beschließen können.
Im Hinblick auf die praktische Anwendung des Gesetzes ändert sich dadurch überhaupt nichts. Deswegen frage ich Sie: Warum die Eile? Warum nicht einfach sagen, auch als Finanzausschuss: Die Beratungen bei uns sind abgeschlossen; diese eine Landtagssitzung können wir noch abwarten, damit auch der Innenausschuss sich damit befassen kann. Das ist fairer Umgang, Herr Kollege Rehhahn.
Sie haben uns unterstellt, hierbei würde mit Verzögerungstaktik gespielt. Diese Taktik würde nur funktionieren - das wissen Sie -, wenn wir das ganze Verfahren bis April nächsten Jahres hinauszögerten und das Gesetz quasi wegen der Beendigung der Legislaturperiode verfallen würde. Bis dahin ist aber noch viel Zeit.
(Herr Dr. Rehhahn, SPD: Herr Dr. Daehre hat sich noch gemeldet! - Herr Dr. Daehre, CDU: Ich hätte eine Frage an Herrn Rehhahn! - Herr Webel, CDU: Lasst ihn erst einmal antworten! Aber er hat nichts aufgeschrieben, deshalb kann er nichts sagen!)
- Herr Dr. Rehhahn, sind Sie bereit, die Frage zu beantworten? Erst die Intervention oder erst die Frage?
Herr Kollege Rehhahn, ein Satz war interessant. Sie sagten, auch in Ihrer Fraktion gibt es bei den Innenpolitikern - ich sage es einmal so - ein bisschen Bauchschmerzen. Kann es sein, dass Ihrerseits die Befürchtung bestand, dass es im Innenausschuss eine Mehrheit hätte geben können, die der Mehrheit im Finanzausschuss widersprochen hätte, und dass Sie deshalb den Innenausschuss nicht angehört haben?
Klare Antwort, Herr Dr. Daehre: Nein, diese Befürchtung bestand - das zu Ihrer Erläuterung und noch einmal zum Mithören und zum Mitschreiben - nicht.
Wir haben deutlich gefragt: Gibt es inhaltliche Einwände gegen diesen Gesetzentwurf? Darauf kam die klare Ant
wort: Nein. Wenn Sie, Herr Jeziorsky, wirklich vorgehabt hätten, etwas in der Richtung zu ändern - Sie hatten in dieser Zeit mehrere Sitzungen -, dann hätten Sie das Thema in einer dieser Sitzungen auf die Tagesordnung nehmen können.
(Herr Jeziorsky, CDU: Nein, Herr Kollege! Da war Haushaltsberatung! Die hat Vorrang gehabt! - Herr Webel, CDU: Eine!)
Sie haben vorhin in Ihren Ausführungen gesagt, es sei immer üblich gewesen, dass erforderlichenfalls auch Sondersitzungen anberaumt werden konnten. Innerhalb von acht Wochen wäre das wohl möglich gewesen.
Sie als Ausschussvorsitzender haben weder während der Anhörung noch zu irgendeinem anderen Zeitpunkt auch nur angezeigt, dass Sie über den Gesetzentwurf erst zu einem späteren Zeitpunkt beraten können. Wenn Sie das wirklich vorgehabt hätten, hätten Sie es anzeigen können, dann hätten wir im Finanzausschuss reagieren können.
(Herr Gürth, CDU: Das haben wir doch vorge- bracht! Das wurde abgeschmettert, Herr Reh- hahn! - Zuruf von Herrn Jeziorsky, CDU)
Sämtliche Tagesordnungen des Finanzausschusses, auch die Tagesordnung vom 8. November, lagen Ihnen vor, sodass Sie rechtzeitig vor dem 8. November 2001 ein Signal hätten geben können, dass Sie dazu inhaltlich diskutieren wollen, wenn Sie es wirklich gewollt hätten. Sie hätten auch Ihre Fraktionskollegen Herrn Scharf, Professor Böhmer oder Herrn Dr. Keitel ein Signal geben lassen können, dass wir über dieses und jenes noch reden müssen. Dann hätten dort Anträge eingebracht werden können und wir hätten darüber befinden können oder etwas tun können.
Ich habe es vorhin schon gesagt: Es lagen und liegen keine inhaltlichen Anträge vor, deshalb konnten wir auch nicht darüber debattieren. Auf welcher Grundlage sollten wir etwas anderes beschließen oder versuchen, etwas anderes zu beschließen? Die Chance hätte bestanden. Sie haben sie verspielt. Deswegen bitte ich nochmals um die Abstimmung.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Durch Herrn Jeziorsky von der CDU-Fraktion ist die Rücküberweisung in den Ausschuss beantragt worden. Wer dem Antrag auf Rücküberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine Enthaltung, aber überwiegend Gegenstimmen. Damit ist der Antrag auf Rücküberweisung gescheitert.
Wir kommen jetzt zu der Frage: Wollen wir auch in diesem Fall § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung anwenden und über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abstimmen? Oder möchte ein Mitglied des Landtages an irgendeiner Stelle getrennte Abstimmung? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.
Ich lasse jetzt über die vom Ausschuss vorgelegte Beschlussempfehlung abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist das gleiche Stimmenverhältnis. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Wer der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Gegenstimmen und mehreren Enthaltungen ist der Überschrift zugestimmt worden.
Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das ist das gleiche Stimmenverhältnis. Damit ist das Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt 6 erledigt
Meine Damen und Herren! Bevor ich Sie in die Mittagspause entlasse - ich schlage angesichts unseres begrenzten Zeitrahmens eine Pause von 30 Minuten vor -, möchte ich darauf hinweisen, dass Unicef - das ist seit Jahr und Tag in der Vorweihnachtszeit Tradition - vor dem Speisesaal für einen guten Zweck Weihnachtskarten verkauft. Ich bitte Sie, davon nicht nur Kenntnis zu nehmen, sondern von der Möglichkeit vielleicht Gebrauch zu machen. - Recht herzlichen Dank.
Nach der Reihenfolge der Tagesordnung müssten wir nun Tagesordnungspunkt 7 beraten. Da der Berichterstatter zu diesem Thema im Augenblick noch nicht anwesend ist, frage ich, ob Sie damit einverstanden sind, dass wir den Tagesordnungspunkt 8 vorziehen, der ohne Debatte beraten wird. Wir würden den Tagesordnungspunkt 7 dann nachholen. - Ich sehe keinen Widerspruch.