Zu 2: Polizeibeamte des mittleren und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes können nach dem Absolvieren einer Aufstiegsausbildung bis in den höheren Dienst aufsteigen. Bereits ab der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes eröffnen sich vielfältige Führungspositionen in unserer Landespolizei.
Die Frauen werden durch Fort- und Weiterbildung und die größtmögliche Beachtung von Familienaufgaben unterstützt. Zudem werden Frauen schon in Stellenausschreibungen höherwertiger Dienstposten besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Sofern die Voraussetzungen des Frauenfördergesetzes vorliegen, erhalten Frauen bei gleichwertiger Qualifikation gegenüber männlichen Bewerbern den Vorzug.
Nicht zuletzt ist an dieser Stelle der erheblich gestiegene Frauenanteil bei den neu eingestellten Studierenden des gehobenen Dienstes an der Fachhochschule der Polizei in Sachsen-Anhalt von nahezu 50 % zu erwähnen. Auch dadurch werden sich Frauen in der Polizei in Zukunft in Führungspositionen verstärkt durchsetzen.
Die erste Beratung fand in der 59. Sitzung des Landtages am 28. Juni 2001 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Sommerfeld. Bitte, Herr Sommerfeld.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt in der Drs. 3/4669 wurde vom Landtag am 28. Juni dieses Jahres in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Er enthält Bestimmungen, die das Füttern und die Kirrung des Wildes betreffen. Neben der ausschließenden positiven Aufzählung erlaubter Futtermittel wird die Kirrung, eine zur Wildanlockung zum Zwecke des Erlegens vorgenommene Fütterung, näher präzisiert.
Die erste Beratung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu diesem Gesetzentwurf fand in der 42. Sitzung am 20. September 2001 statt. Dazu lag dem Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der Änderungen bei den Begriffsbestimmungen sowie redaktionelle Änderungen vorgeschlagen wurden.
Vonseiten des Ausschusses wurde des Weiteren auf einen Widerspruch im Gesetzentwurf aufmerksam gemacht. Daraufhin wurde die weitere Beratung über den Gesetzentwurf vertagt, und das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt kündigte an, dem Ausschuss einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen.
Die zweite und abschließende Beratung des Ausschusses fand in der 44. Sitzung am 18. Oktober 2001 statt. Dazu lag ihm der angekündigte überarbeitete Gesetzentwurf vor. Dieser neue Entwurf berücksichtigte größtenteils die in der ersten Beratung zur Sprache gekommenen Änderungsvorschläge. Diskussionsbedarf sah der Ausschuss dennoch hinsichtlich der Formulierung „landwirtschaftliche Produkte“ in dem unter Nr. 1 neu gefassten § 34 Abs. 4 Satz 3. Im Anschluss an die Diskussion wurde von der Fraktion der PDS ein Änderungsvorschlag unterbreitet, der jedoch keine Mehrheit fand.
Der Ausschuss hat daraufhin in der zweiten Beratung den von der Landesregierung vorgelegten überarbeiteten Gesetzentwurf unverändert mit 9 : 0 : 4 Stimmen angenommen. Die Veränderungen gegenüber der Ursprungsdrucksache 3/4669 sind in der Beschlussempfehlung synoptisch dargestellt.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu folgen. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Eine Debatte war nicht vorgesehen. Wünscht trotzdem jemand das Wort zu ergreifen? - Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich Ihnen aus der neuen Geschäftsordnung, die seit 1. November 2001 gültig ist, § 32 Abs. 1 Satz 2 vortragen:
„Die Abstimmung über Teile der Beschlussempfehlung kann zusammengefasst werden, soweit nicht Änderungsanträge vorliegen oder ein anwesendes Mitglied des Landtages getrennte Abstimmung verlangt.“
In Anwendung dieses Paragrafen schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt jemand eine Einzelabstimmung? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Die vom Ausschuss vorgelegte Beschlussempfehlung besteht aus § 1 mit den Nrn. 1 und 2 sowie § 2. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Eine Enthaltung, keine Gegenstimmen. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Das ist einstimmig angenommen.
Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 2 beendet.
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten - Drs. 3/5116
Die erste Beratung fand in der 59. Sitzung des Landtages am 28. Juni 2001 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Metke. Eine Debatte ist auch hierzu nicht vorgesehen. Bitte, Herr Metke, tragen Sie vor.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag beschloss am 28. Juni 2001 in seiner 59. Sitzung die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu einem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten.
Der Wirtschaftsausschuss erarbeitete in seiner 61. Sitzung am 24. Oktober 2001 die vorliegende Beschlussempfehlung. Dabei wurde abweichend vom eingebrachten Gesetzentwurf lediglich eine Änderung in Artikel 3 dahin gehend vorgenommen, dass bei einer möglichen Kündigung des Staatsvertrages oder einer Auflösung des Versorgungswerkes auf Vorschlag der Architektenkammer Sachsen-Anhalt statt der Landesregierung das für die Aufsicht über die Architektenkammer zuständige Ministerium ermächtigt wird, durch eine Rechtsverordnung innerhalb der Kündigungsfrist einen geeigneten Rechtsträger für die Fortführung zu bestimmen.
Vorausgegangen war eine Debatte über den Gesetzentwurf, die sich vorwiegend auf den Punkt konzentrierte, inwieweit die Möglichkeit bestanden hätte, ein eigenes Versorgungswerk in Sachsen-Anhalt aufzubauen. Seitens der Landesregierung wurde hierzu noch einmal deutlich erklärt, dass die Anzahl und die Struktur der Versorgungsberechtigten in Sachsen-Anhalt nicht ausreichend sind, um insbesondere im Hinblick auf die versicherungsmathematischen Voraussetzungen eigenständige Landesregelungen durchzusetzen.
Im Übrigen ist die vorliegende Regelung ausdrücklich auf Wunsch der Architektenkammer Sachsen-Anhalt zustande gekommen. Mit dem Staatsvertrag wird darüber hinaus die bereits im Jahr 1995 erlassene Anschlusssatzung der Architektenkammer auf ausdrücklichen Wunsch der Kammer durch den Staatsvertrag ersetzt. Der Staatsvertrag wurde am 7. März 2001 vom sächsischen Innenminister und am 29. März 2001 von der Wirtschaftsministerin des Landes Sachsen-Anhalt unterzeichnet.
Der Wirtschaftsausschuss verabschiedete die vorliegende Beschlussempfehlung mit 6 : 1 : 3 Stimmen. Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung, die in der Drs. 3/5116 vorliegt. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Auch hierzu schlage ich vor, nach § 32 Abs. 1 der neuen Geschäftsordnung über die Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Verlangt jemand eine Einzelabstimmung? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir über die vom Ausschuss vorgelegte Beschlussempfehlung ab. Sie besteht aus vier Artikeln. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.
Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: „Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen“. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Überschrift ist einstimmig so beschlossen.
Wir stimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme ist das Gesetz beschlossen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 abgeschlossen.
Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesrechts zur Umstellung auf Euro (Drittes Rechts- bereinigungsgesetz)
Die erste Beratung fand in der 61. Sitzung des Landtages am 13. September 2001 statt. Berichterstatterin
des Ausschusses für Finanzen ist die Abgeordnete Frau Fischer. Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Bitte, Frau Fischer.
Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ob wir es wollen oder nicht - der Jahreswechsel steht bald vor der Tür. Wie Sie alle wissen, findet dann auch die Währungsumstellung statt. Ab dem 1. Januar 2002 ist der Euro die gemeinsame europäische und damit auch die in Deutschland allein gültige Währung.
Nun gibt es auch in Sachsen-Anhalt zahlreiche Rechtsvorschriften, in denen auf die bislang gültige Währung, die Deutsche Mark, Bezug genommen wird. In seiner 33. Sitzungsperiode wurde dem Landtag von SachsenAnhalt am 13. September 2001 der Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesrechts zur Umstellung auf den Euro - Drittes Rechtsbereinigungsgesetz vorgestellt. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Finanzen zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesen. Das Plenum sah es nicht als notwendig an, andere Ausschüsse zur Mitberatung aufzufordern.
Der Finanzausschuss hat sich in seiner 80. Sitzung am 26. September 2001 erstmalig mit dem Gesetzentwurf befasst. Im Rahmen dieser Beratung fand auch die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände statt.