Ich selbst habe im August die Möglichkeit gehabt, einen Fußballeinsatz in Magdeburg, also einen Polizeieinsatz während eines Fußballspiels, zu begleiten. Das war sehr aufschlussreich, auch gerade hinsichtlich der Tatsache, dass sehr viele Polizeikräfte für ein solches Fußballspiel gebunden werden. Man muss darüber nachdenken, ob das verhältnismäßig ist.
Ich habe aber auch zum Beispiel einen solchen Fußballeinsatz in Braunsbedra erleben können. Dazu sage ich ganz klar: Dieser kleine Oberligaverein SV Braunsbedra könnte eine solche Hundertschaft und einen solchen Einsatz einfach nicht bezahlen. Wir sollten sehr, sehr sensibel mit dieser Frage umgehen, auch wenn ich meine, wir sollten darüber nachdenken, wie wir das effektiver gestalten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die PDSFraktion bleibt bei ihrer geäußerten Bereitschaft, Vorschläge zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit sachlich zu prüfen. Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Effektivität sind uns dabei wichtige Kriterien.
Einer Überweisung des Antrages in den Innenausschuss stimmen wir zu. Dort haben wir auch die Möglichkeit, gewisse Präzisierungen vorzunehmen, zum Beispiel bei der Frage, was die CDU mit „Ordnungshütern“ meint. Meine Kollegin Theil hat zu Recht gesagt, sie verstehe sich in ihrer Gemeinde als Bürgermeisterin auch als Ordnungshüterin. Ich meine also, dass sollten wir uns genau anschauen.
Die sachliche Beratung von Vorschlägen verträgt allerdings eines nicht: Lassen wir uns nicht dazu verleiten, angesichts eines bevorstehenden Wahlkampfes und angesichts des Auftretens einer Einpunktpartei in einen Wettstreit populistischer Äußerungen zu treten. Sicherheitsbedürfnis und Kriminalitätsängste von Bürgerinnen und Bürgern müssen ernst genommen und dürfen nicht benutzt werden. Populismus kann der Herr Schill vielleicht besser betreiben. Demokratische Parteien sollten die sachliche Debatte in diesem Sinne besser können. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim Lesen Ihres Antrages, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, kam mir schon in den Sinn, dass Sie Gefahr laufen, von der Polizei in Gewahrsam genommen zu werden - um dabei zu bleiben -, weil Sie sich - ich glaube nach § 37 Abs. 1 SOG - sonst oder anderweitig in einer hilflosen Lage befinden. - Das war ein kleiner Scherz zur Aufheiterung. Aber das mit der hilflosen Lage kam mir beim Lesen Ihres Antrags in den Sinn.
Zweifelsohne ist er gut gemeint, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion. Sie fordern das ein, was meine Fraktion schon seit Jahren haben will, nämlich Recht und Ordnung, Kriminalitätsbekämpfung und Ablösung des Landes Sachsen-Anhalt aus der Führungsposition in der Kriminalität in den fünf neuen Ländern. Ich denke, es ist auch an der Zeit, dass Magdeburg nicht die Landes
hauptstadt der Kriminellen ist, sondern dass sich in der Landeshauptstadt die rechtstreuen Bürger auch wohl fühlen.
Meine Damen und Herren! Ich will auf einzelne Details Ihres Antrages eingehen. Auf alle werde ich nicht eingehen. Darüber wurde schon so vieles gesagt.
Eine motivierte Polizei kann Kriminalität bekämpfen. Die Voraussetzung ist natürlich, dass sie motiviert ist und dass es eine angemessene Dienstpostenbewertung gibt, eine Besoldung und Anerkennung durch den Staat und die Gemeinschaft. Hieran mangelt es zuhauf gerade in Sachsen-Anhalt.
Es kann unseres Erachtens nicht angehen, dass in Sachsen-Anhalt Polizeiobermeister, gemessen an ihrem Einsatz, bis zu ihrer Pensionierung in der Besoldungsgruppe A 8 gerade eben so durchkommen, während die Kollegen in Nordrhein-Westfalen das Glück haben, mit dem Zur-Ruhe-Setzen zum Polizeioberkommissar ernannt zu werden.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren von der CDU, hätten Sie auch ansetzen können. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Ansatzpunkt, um aus den gewerkschaftlichen Blaumannträgern wieder richtige Polizeibeamte zu machen.
Die Erhöhung der sichtbaren Präsenz der Polizeibeamten im Straßenbild bringt eigentlich gar nichts, wenn Sie nicht gleichzeitig die Rahmenbedingungen für das polizeiliche Einschreiten ändern. Polizeibeamte in SachsenAnhalt lassen sich doch heute eher zusammenschlagen, bevor sie bereit sind, die Dienstwaffe einzusetzen. Das ist die Realität. Dafür kann ich Beispiele nennen. Eine Kriminalitätsbekämpfung kann so, meine Damen und Herren, nicht stattfinden.
Die Punkte 1 und 3 besagen nicht mehr und nicht weniger, als dass die Polizeivollzugsbeamten, die ihre Stuben nach einer Forderung von Ihnen zu verlassen haben, nach Punkt 3 ihre Stuben wieder aufsuchen sollen, um Sprechstunden abzuhalten. Das können Sie so ernst nicht gemeint haben. Gemeint sein könnte aber die Forderung nach einer Aufstockung des Personalstammes der Polizei. Diese Forderung tragen wir mit.
Das von Ihnen thematisierte Problem - ich sage, das ist ein Problem - ist nur durch Neueinstellungen zu lösen. Hierbei handelt es sich - ich kann es nur noch einmal betonen - um eine Forderung, die wir von der Freiheitlichen Deutschen Volkspartei schon öfter hier gestellt haben.
Die von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, unter Punkt 2 erhobene Forderung einer verpflichtenden Präsenz der Ordnungshüter lässt sich einfacher realisieren, und zwar durch die Installierung von Videokameras. Dennoch teilen wir auch hierbei Ihre Auffassung, dass Doppel- und Dreifachstreifen von Schutz- und Kriminalpolizei die Regel werden müssen.
Was Sie allerdings mit Punkt 4 bezwecken, ist für uns nicht ganz erkennbar; denn die Ordnungsbehörden haben ganz klare Kompetenzen und Eingriffsbefugnisse. Das Gleiche gilt auch für die Polizei. Es gibt nur staatliche Polizeibeamte, jedoch keine kommunalen Ordnungshüter. Ihre Terminologie verklärt mehr, als dass sie aufklärt.
Die von Ihnen unter Punkt 6 erhobenen Forderungen gehen weitgehend an der Sache vorbei. Die Begleitung
von Schwerlasttransporten erfolgt durch die Transportunternehmen. Nur die Ausnahme ist die Polizeibegleitung.
Die Verkehrsunfallaufnahme ist zwingend eine Aufgabe der Polizei; denn nach dem Bekunden des polizeilichen Einzeldienstes sind Verkehrsunfälle bis auf wenige Ausnahmen noch der einzige Anlass, bei dem die Anforderungen an Kfz-Führer und Fahrzeuge geprüft werden.
Der Innenminister hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion zutreffend darauf hingewiesen, dass er nicht daran denkt, die Unfallaufnahme einzuschränken; denn sie ist eine der wenigen Möglichkeiten, Verkehrsverstöße wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit am Steuer, Verkehrsgefährdung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und andere Verstöße festzustellen.
Die Kostenlast für Großveranstaltungen ist eine Frage der Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen und des Zustands von Sachen. Sie ist ein Rechts- und kein Personalproblem. Sie sollten das auch hier bedenken; denn Gleiches wird gelten, wenn Ihre Partei Großveranstaltungen initiiert.
Aber schließlich doch noch eines, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion: Wer die Polizeitankstellen für Dienstfahrzeuge abschaffen will, der muss damit vorlieb nehmen, die Polizei im Park zu belassen, wenn gestreikt wird oder die einsatztaktischen Zeiten sich verschlimmert haben.
Ich habe gerade gehört, dass es in Sachsen-Anhalt schon eine sehr unsichere Situation gibt. Der Minister hat das auch noch einmal ausgeführt.
- Er hat gesagt, bis auf drei Tankstellen ist das schon alles geregelt. Wenn Sie zugehört hätten, wüssten Sie das. Ich denke, dann könnte man leicht in eine solche Situation geraten.
Jetzt hatten Sie aber Glück, dass der Herr Minister seine Redezeit überzogen hatte. Sie lagen schon außerhalb der Redezeit. - Für die DVU-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Brandt.
Frau Präsidentin! Werte Herren und Damen! Die Polizei hat den Auftrag, die öffentliche Sicherheit für die Bürger in Sachsen-Anhalt mit ihrer Präsenz zu gewährleisten und, wenn nötig, die entsprechende Ordnung wiederherzustellen.
Klarstellen möchte ich dazu, dass niemand einen Polizeistaat nach dem Vorbild der ehemaligen DDR haben will. Aber seinerzeit konnte man als Otto Normalverbraucher weitestgehend ohne große Angst und unbehelligt auch spätabends allein durch die Straßen und Parkanlagen der Städte gehen. Heutzutage beschleicht gesetzestreue Menschen dabei ein mulmiges Gefühl. Insbesondere ältere Menschen begeben sich nach Ein
Bundesweit registrierte die Polizei im Jahr 1999 rund 1,7 Millionen Fälle von Straßenkriminalität. Raubüberfälle, nicht nur auf betagte Bürger, vorsätzliche Körperverletzung, Sachbeschädigung an Gebäuden, Drogendelikte, Diebstähle im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen sowie Sachbeschädigungen und Einbrüche an Kraftfahrzeugen oder andere, zum Teil schwere Straftaten stehen auf der Tagesordnung. Insbesondere Gewalthandlungen und Körperverletzungen an Personen im öffentlichen Raum haben sich im Vergleich zum Vorjahr drastisch erhöht.
Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass jeder zweite Bürger in Sachsen-Anhalt befürchtet, Opfer einer Straftat zu werden. Diese Befürchtungen treffen vor allem auf öffentliche Orte zu. Durch zum Teil abgeschaltete Straßenbeleuchtungen in den Städten und Gemeinden, hervorgerufen durch Zwangssparmaßnahmen oder, besser ausgedrückt, durch leere Kassen der Kommunen, werden prägnant die Ängste der Bürger verstärkt. So gesehen bedeutet die Nichtpräsenz der Ordnungshüter, sprich von Polizisten, einen gravierenden Einschnitt in die Lebensqualität eines jeden einzelnen Bürgers in Sachsen-Anhalt.
Minister Herr Dr. Püchel, Sie publizieren mitunter, dass zur Bekämpfung der Straßenkriminalität die hiesige Polizei ihre Präsenz auf den Straßen und den Plätzen erhöht hat. Das ist aber nur Ihre Interpretation. Wenn Sie sich mit den Bürgern unterhalten würden, wäre Ihnen klar, Herr Minister, dass von sichtbarer Präsenz der Polizei, vor allem in den Abend- und Nachtstunden, keine Rede sein kann.
Des Weiteren ist es zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor notorischen Verbrechern notwendig, dass unsere Polizei von polizeifremden Aufgaben jeder Art entlastet wird.
Übereinstimmung mit der Auffassung der CDU besteht auch darin, dass die Verursacher von adäquaten Einsätzen der Polizei in Zukunft stärker in die Verantwortung, vor allem aber in die finanzielle Pflicht genommen werden müssen. Es ist nicht mehr einzusehen, dass der Steuerzahler für Polizeieinsätze, zum Beispiel bei Sportgroßveranstaltungen, bezahlen soll.
Das Gleiche trifft auch für Castor-Transporte oder bei gewalttätigen Demos zu. Auch hier müssen die grünen und roten Krawallchaoten endlich kräftig zur Kasse gebeten werden. Dann wären wieder ausreichend Polizeikräfte für die alltägliche Polizeiarbeit zum Wohle und zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger vorhanden. Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Ordnungshüter! Der Herr Innenminister hat in seinem Redebeitrag zu den einzelnen Punkten des CDU-Antrages Position bezogen und diese Positionen
werden von der SPD-Fraktion unterstützt. Der CDUAntrag verdient es, im Innenausschuss erörtert zu werden. Ihr Wunsch, Herr Becker, nach einer Anhörung im Ausschuss ist mir Befehl.
Die Anhörung wird Sie zu der Erkenntnis führen, dass Ihre Forderung, das Fußstreifenmindestnormativ von 15 % auf 30 % zu erhöhen, nicht dazu geeignet ist, die innere Sicherheit im Lande planmäßig zu vervollkommnen;
vielmehr brauchen wir für die Wechselfälle des polizeilichen Einsatzgeschehens ein Mindestmaß an Flexibilität und auch die Möglichkeit, dezentral in den Dienststellen zu entscheiden, anstelle einer von oben par ordre du mufti vorgegebenen Norm.
Damit spreche ich nicht gegen die Festschreibung eines Mindestanteils von 15 % Fußstreifen, wohl aber gegen die von Ihnen beabsichtigte Verdoppelung, die im Übrigen als zentrale Vorgabe auch nicht mit dem neuen Leitbild der Landespolizei vereinbar wäre, das heißt mit den Geboten zeitgemäßer Menschenführung. Nach diesem Leitbild wird nämlich Führungsverantwortung auf allen Ebenen wahrgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an den Zielfindungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt. Das Sicherheitsbedürfnis der Bürger ist - so das Leitbild - Orientierung für die Präsenz und professionelle Dienstleistung rund um die Uhr.