Protocol of the Session on October 11, 2001

Das Bundesarbeitsgericht beschied im März dieses Jahres die gewünschte Zuordnung der Kläger in die Besoldungsgruppe A 13 unter der Bezeichnung „Lehrer mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern“, wenn sich die Lehrbefähigung auf Haupt- und Realschulen oder Gymnasien erstreckt sowie bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, negativ.

Die Gewerkschaften fordern die generelle Ausbringung des bisher fehlenden Amts eines Sekundarschullehrers als Eingangsamt in der Besoldungsgruppe A 13 der

Bundesbesoldungsordnung oder aber als Landesregelung. Das ist aber eine andere und vor allen Dingen generell weitergehende Forderung. Aber diese scheint politisch nicht mehrheitsfähig zu sein.

Strittig scheint auch die Regelungskompetenz des Landes in diesen Besoldungsfragen zu sein. Die Landesregierung verwies in ihrem Redebeitrag sehr deutlich auf die Gesetzgebungshoheit des Bundes. Sie stellte auch dar, dass noch im Oktober die Kultusministerkonferenz über die Schaffung eines quotierten Beförderungsamtes befindet, infolge dessen für 35 % der Sekundarschullehrer neuen Rechts ein Beförderungsamt in der Besoldungsgruppe A 13 der Bundesbesoldungsordnung entstehen soll. Nach Abschluss der KMK-Befassung soll durch mehrere Länder ein entsprechender Antrag im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden.

Der Gesetzentwurf der CDU greift also etwas auf, was sich bereits auf der zuständigen Ebene im Prozess befindet. Das war meine Kritik.

Die geforderte Quote von 40 % ist, wenn man so etwas schon macht, zudem unangebracht, da sie nur in den Ländern ausgebracht wird, in denen das Amt für die Sekundarstufe I neben der Haupt- und Realschule auch den Bereich des Gymnasiums umfasst. Wir haben aber hier ein gesondertes Lehramt für Gymnasien.

Die Ausbringung zusätzlicher Beförderungsstellen kostenneutral darzustellen, wie im Gesetzentwurf geschehen, ist schon sehr mutig. Natürlich entstehen dem Land Kosten. Jedoch ist dieses Geld unserer Überzeugung nach gut angelegt. Oder, Herr Finanzminister?

(Zuruf von Herrn Gürth, CDU)

Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt die Aktivitäten der Landesregierung im Hinblick auf die Ausbringung eines Sekundarschullehramtes mit dem Eingangsamt in der Besoldungsgruppe A 12 und der quotierten Aufstiegsmöglichkeit ausdrücklich.

Wir sind uns dessen bewusst, dass mit der angestrebten Regelung keine absolute Gerechtigkeit erreicht werden kann. Die Schere bei der Vergütung zwischen Sekundarschullehrern alten und neuen Rechts wird auch zukünftig nicht ganz geschlossen werden können. Jedoch entspricht die geplante Regelung den realistischen Handlungsmöglichkeiten.

Die generelle Ausbringung eines Eingangsamtes in der Besoldungsgruppe A 13 würde beim Bund nicht die notwendige Zustimmung finden und von der üblichen Handhabung abweichen. Die geplante Regelung ist, denke ich, so vorgesehen, dass ihre Umsetzbarkeit damit auch befördert wird.

Man muss dem natürlich entgegensetzen, dass dies mit dem ersten Lehrerinnen- und Lehrergleichstellungsgesetz generell nichts zu tun hat, in dem es um die Lehrkräfte alten Rechts geht. Ich glaube, es ist notwendig, sowohl im Bildungsausschuss als auch im Finanzausschuss darüber zu diskutieren, wie der Stand der gegenwärtigen Vorgänge ist. Denn wenn so beschieden wird, wie von der Landesregierung dargestellt und von mir aufgegriffen, ist der Gesetzentwurf überflüssig wie ein Kropf. Der Zeitlauf scheint das zu bestätigen. - Recht vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von Frau Bull, PDS)

Danke schön, Frau Mittendorf. - Ich habe noch eine Zwischenfrage auf der Agenda. Soll diese noch gestellt werden?

Frau Kollegin, ich hatte mich spontan gemeldet, als Sie den Eindruck zu erwecken versuchten, als ob die Ungleichbehandlung der Lehrer alten und neuen Rechts das Ergebnis der CDU-geführten Regierung der ersten Wahlperiode wäre. Deshalb möchte ich Sie noch einmal fragen: Ist Ihnen bekannt, unter welcher Regierungsverantwortung und mit wessen Stimmen im Parlament das Lehrergleichstellungsgesetz beschlossen wurde?

Zum ersten Teil Ihrer Ausführungen muss ich sagen, dass ich nicht den Eindruck erwecken wollte, dass diese Ungleichbehandlung so entstanden ist. Ich wollte aber nicht nur den Eindruck erwecken, sondern ich wollte Ihnen darlegen, dass es in den ersten Jahren möglich gewesen wäre, über eine entsprechende Regelung in der Bundesbesoldungsordnung das Problem damals schon zu klären. - Das zum ersten Sachverhalt.

(Zustimmung von Frau Dr. Hein, PDS)

Zum zweiten Sachverhalt: Es ist tatsächlich so, dass durch die sehr komfortablen Regelungen des Lehrerinnen- und Lehrergleichstellungsgesetzes eine tatsächliche Ungleichbehandlung entstanden ist, die jetzt nur sehr mühsam auszuräumen ist. Wir sind aber auf dem Weg dazu.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Gürth, CDU: Da sind Sie schon lange unterwegs!)

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion hat noch einmal Frau Kollegin Feußner das Wort.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Minister Gerhards, wir begrüßen natürlich alle anderen Schritte, die im Hinblick auf die Gleichstellung der Sekundarschullehrkräfte, vor allen Dingen derjenigen neuen Rechts, unternommen werden. Das ist keine Frage.

Aber ich sagte in meinen vorherigen Ausführungen, dass es solche Initiativen bereits gab und dass diese schon fünf Jahre alt sind bzw. dass seit fünf Jahren schon davon die Rede ist. Seien es Bundesratsinitiativen anderer Länder oder Initiativen der Kultusministerkonferenz, man weiß immerhin noch nicht, wie die Beratungen im Bundesrat ausgehen werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sehen wir uns auch nicht gerade zu Optimismus genötigt; denn fünf Jahre sind schon eine ganz schöne Zeitdauer.

Wir sind uns auch über die rechtliche Problematik sehr wohl im Klaren. Auf der anderen Seite ist eine Beweis

führung, dass etwas unmöglich ist, nicht unbedingt als durchschlagend anzuerkennen, wenn das, was angeblich unmöglich ist, in einem anderen Bundesland, nämlich im Land Sachsen, existiert,

(Zustimmung bei der CDU)

und das schon seit 1995.

Herr Gerhards, wenn Sie uns vielleicht, um einmal mit den Worten von Herrn Kultusminister Harms zu sprechen, einen schlampigen Gesetzentwurf nachsagen wollen, dann kann ich Ihnen nur mitteilen, dass wir natürlich auch juristische Stellungnahmen dazu eingeholt haben, und zwar auch von ausgewiesenen Experten, die meinten, dass dies landesrechtlich möglich sei.

Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass das Land Sachsen mit dem Lehrergleichstellungsgesetz, Frau Mittendorf, bereits im Jahr 1995 eine landesrechtliche Regelung für seine Mittelschullehrer getroffen hat.

Wenn das Bundesarbeitsgericht sagt, dass die derzeitige Rechtslage zu einer Ungleichbehandlung und damit vielleicht auch zur Verfassungswidrigkeit führen wird, dann ist meiner Ansicht nach der Landesgesetzgeber, soweit er diese Rechtslage selbst geschaffen hat, auch zu einer Korrektur verpflichtet.

Wir wollen jetzt folgenden Kompromiss mit Ihnen eingehen: Wir möchten gern, dass unser Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Finanzen und für Bildung und Wissenschaft überwiesen wird. Wir schlagen vor, federführend in den Ausschuss für Finanzen. Wir würden uns dann gern eines Besseren belehren lassen.

Wenn in nächster Zeit - ich sage aber bewusst, in nächster Zeit - eine bundesrechtliche Regelung verabschiedet wird, dann können wir durchaus unseren Gesetzentwurf mit diskutieren oder auch fallen lassen. Es kommt darauf an, wie die bundesrechtliche Regelung aussehen wird. Zumindest wollen wir, dass über unseren Gesetzentwurf diskutiert wird, weil wir nicht gewiss sein können, dass diese Frage der Ungleichbehandlung durch den Bundesrat gelöst wird. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Frau Feußner. Ich habe das richtig verstanden: Sie beantragen die Überweisung in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft sowie für Finanzen, federführend in den Ausschuss für Finanzen.

(Herr Dr. Rehhahn, SPD, und Frau Feußner, CDU: Richtig!)

- Danke schön. - Frau Mittendorf, bitte.

Wir beantragen die Federführung durch den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft.

(Frau Dr. Hein, PDS: Wir auch!)

Herr Dr. Rehhahn, bitte.

Herr Präsident, es ist doch grundsätzlich so, dass besoldungsrechtliche Fragen immer in den Finanzausschuss gehen.

(Zustimmung bei der CDU - Frau Stolfa, PDS: Abstimmen! - Herr Dr. Rehhahn, SPD: Wir stim- men dem Antrag zu! - Herr Dr. Daehre, CDU: Oh, das ist protokollfähig!)

Meine Damen und Herren! Wir werden darüber abstimmen und am Ende werden wir es wissen. Zunächst ist, bevor wir uns weiter darüber auseinander setzen, welcher Ausschuss die Federführung übernehmen soll, darüber zu entscheiden, ob wir den Gesetzentwurf überhaupt in die Ausschüsse überweisen.

Wer der Ausschussüberweisung als solcher zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - 24 Jastimmen wären das allemal.

Dann kommen wir zu der Frage, in welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen werden soll. Ich denke, das ist unstrittig, darüber brauchen wir nicht abzustimmen. Die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft sowie für Finanzen sollen es sein. Also müssen wir uns ernsthaft darüber unterhalten, welcher Ausschuss federführend beraten soll. Von der Antragstellerin wurde der Ausschuss für Finanzen vorgeschlagen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist dieser Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft und für Finanzen überwiesen worden. Federführend berät der Finanzausschuss.

(Frau Kauerauf, SPD: Schade!)

Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes 9.

Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, darf ich in diesem Hause Damen und Herren des Jugendklubs aus dem Landkreis und der Stadt Köthen herzlich willkommen heißen. Wir freuen uns, dass Sie uns besuchen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

Einzelentschädigung für Zwangsausgesiedelte