Protocol of the Session on June 28, 2001

Wir erwarten, dass die Landesregierung ihrer Informationspflicht dem Finanzausschuss gegenüber bei der Vorlage von HU Bau unbedingt nachkommt.

Lange Diskussionen gab es vor allem um den noch nicht ausgeglichenen Verlustvortrag bei der Martin-LutherUniversität Halle/Wittenberg, der noch in Höhe von 32,5 Millionen DM zu Buche steht. Herr Kollege Scharf hat den Vorgang geschildert. Daran ist eigentlich nichts zu deuteln. In der Sache, Herr Scharf, sind wir, glaube ich, alle einer Meinung.

Ursprünglich war vorgesehen, in den Jahren 1999 und 2000 die Tilgungsraten zu leisten, wie es im Gesetz gefordert ist. Richtig ist, dass von den ursprünglich 42,5 Millionen DM bisher nur rund 10 Millionen DM ausgeglichen worden sind. Richtig ist, dass also noch rund 32,5 Millionen DM offen bleiben. Richtig ist auch, dass das nicht befriedigen kann und dass trotz der in den letzten Jahren gemachten Zusagen der Verlustausgleich nicht geschehen ist.

Aber - insofern sind wir in der SPD-Fraktion anderer Meinung - es wäre falsch, der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg aus diesem Grund, wie es der Rechnungsprüfungsausschuss dem Finanzausschuss vor

geschlagen hatte, die Entlastung für das Haushaltsjahr 1999 nicht zu erteilen. Die SPD-Fraktion befand diese Konsequenz für zu hart. Die Versagung der Entlastung löst doch nicht das Problem.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Aber vermeidet eine Be- schönigung!)

Der Finanzausschuss sah dies ebenso und ist in diesem Punkt dem Rechnungsprüfungsausschuss nicht gefolgt.

Wir werden sehr genau darauf Acht geben, wie ernst die Landesregierung diese Sache verfolgt. Wir können erwarten, dass der Verlustausgleich so schnell wie möglich erfolgen wird.

In der vorliegenden Beschlussempfehlung ist sehr viel von Berichterstattungen der Landesregierung zu den unterschiedlichen Problemdarstellungen im Hinblick auf noch offene Punkte zu lesen. An uns, dem Parlament, liegt es nunmehr, die zu erwartenden Berichte zum einen genauestens zu verfolgen und uns zum zweiten nicht nur berichten zu lassen, sondern darauf zu achten, dass Konsequenzen aus den aufgezeigten Fehlern, zum Beispiel den nicht genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, sichtbar werden, sodass wir uns künftig nicht mehr mit diesem Problem auseinander setzen müssen.

Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses hat für beide, für die Landesregierung und für das Parlament, eine Vielzahl von Aufgaben parat. Die Fraktion der SPD wird der Beschlussempfehlung zustimmen. Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion werden wir nicht die Zustimmung erteilen. Ich will das kurz begründen.

Das muss sehr kurz sein, verehrte Frau Kollegin.

In der Beschlussempfehlung ist die Landesregierung vom Finanzausschuss aufgefordert worden, uns bis zu den Beratungen zum Haushaltsplan 2002 eine Zeitschiene vorzulegen, die detailliert aufzeigt, zu welchem Zeitpunkt mit welchen Beträgen getilgt werden soll. Darauf werden wir achten. Das hält die SPD-Fraktion in dem Fall für ausreichend. Eine Nichtentlastung ist in diesem Fall nicht der richtige Weg. - Danke.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von der Regie- rungsbank)

Die PDS-Fraktion verzichtet auf einen Redebeitrag. Für die FDVP-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Wiechmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir halten uns, wie gehabt, an ehrliche Berichte, die sich an Tatsachen orientieren. Sie haben das heute Morgen auch schon gemerkt; ich habe das heute Morgen schon gesagt. Dem Landesrechnungshof ist an dieser Stelle für seinen ehrlichen Bericht zu danken. Ebenso danken wir dem Bund der Steuerzahler, der gelistet und benannt hat und den Bericht des Landesrechnungshofes unterstützt.

Ich denke, eine erneute Aufzählung der Ungereimtheiten und Mängel in der Haushaltsführung der Landesregie

rung, angefangen bei erwiesenen Verschwendungen bis hin zu nicht genehmigten Ausgaben, also eklatante Rechtsverstöße, ist an dieser Stelle nicht noch einmal so detailliert erforderlich. Erstens liegen sie gedruckt vor, zweitens sind sie heute schon mehrfach genannt worden.

Ich glaube, Sie ahnen, wie wir abstimmen. Ich brauche das nicht noch einmal zu sagen.

Frau Fischer, ich halte Ihre Meinung, dass die Verweigerung der Entlastung der Landesregierung nicht der richtige Weg wäre, für falsch. Ich habe natürlich von einer regierungstragenden Fraktion nichts anderes erwartet.

(Herr Dr. Bergner, CDU: Das ist eine Frage zwi- schen Parlament und Regierung, nicht zwischen regierungstragender Fraktion und anderen!)

Es wäre, glaube ich, ein Novum, wenn Sie Ihrer eigenen Landesregierung keine Entlastung erteilen würden. Ich denke aber, genau das wäre hier angebracht; denn eine beschönigende Geschichte - man klärt das irgendwann einmal - ist nach unserer Meinung nicht der richtige Weg. - Danke.

(Beifall bei der FDVP)

Für die DVU-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Herr Kannegießer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Finanzpolitik des Landes Sachsen-Anhalt ist nur als katastrophal zu bezeichnen.

(Herr Prof. Dr. Trepte, PDS, lacht)

Das ist sowohl aus dem Jahresbericht 2000 des Landesrechnungshofes als auch aus der dazu erfolgten Stellungnahme des Finanzministeriums ersichtlich, in welcher unter anderem

(Frau Bull, PDS: Bringen Sie Ihre Blätter nicht durcheinander!)

festgestellt wird - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -:

„Hinsichtlich der dargestellten Daten zur Verschuldung des Landes gibt es grundsätzlich keinen Dissens zwischen dem Landesrechnungshof und der Landesregierung. Ebenso teilt die Landesregierung die Besorgnis des Landesrechnungshofes über die Höhe der auflaufenden Verschuldung und erachtet die Begrenzung eines weiteren Anstiegs sowie schließlich deren Abbau als ein vorrangiges Ziel, das allerdings nicht losgelöst von der allgemeinen Situation gesehen werden darf.“

Sehen wir uns die Zahlen im Einzelnen an, meine Damen und Herren. Die Gesamtausgaben des Landes sanken zwar von 1997 bis 2000 von 21,3 Milliarden DM auf 20,6 Milliarden DM, die Zinsausgaben auf dem Kreditmarkt wuchsen allerdings in dieser Zeit von 1 Milliarde DM auf 1,5 Milliarden DM jährlich, während andererseits die Ausgaben für Investitionen von 5,4 Milliarden DM auf 3,9 Milliarden DM dramatisch absanken.

(Herr Oleikiewitz, SPD: Sind Sie da ganz sicher?)

Sachsen-Anhalt weist daher wie in den Vorjahren zum Jahresende 1999 die höchste aufgelaufene Gesamtverschuldung pro Einwohner aller neuen Bundesländer unter Einbeziehung der kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände usw. aus, nämlich 13 150 DM, während sie zum Beispiel in Sachsen bei 6 982 DM liegt.

Wie der Landesrechnungshof richtigerweise feststellt, liegt der Grund für das schlechte Ergebnis im Ländervergleich vor allem beim Land selbst, das die Bemühungen zur Rückführung der Neuverschuldung nicht in dem beabsichtigten Umfang festgelegt hat. Allein die Sondervermögen des Landes wiesen Ende 1999 einen Schuldenstand von sage und schreibe 181 Millionen DM aus. So wird das Land beispielsweise durch den in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführten Talsperrenbetrieb des Landes mit einem jährlichen Schuldendienst in Höhe von 9,4 Millionen DM belastet, ohne dass es bei diesem Landesbetrieb zu den geplanten Einnahmen durch Anlagenverkäufe und damit zusammenhängende Sondertilgungen kommt. Bei anderen Landesbetrieben verhält es sich analog.

Die Haushaltsrechnung 1999 wurde noch nicht einmal abrechnungstechnisch korrekt abgeschlossen, da sie einen Überschuss von rund 110 Millionen DM zur Deckung des im Jahr 1998 entstandenen Defizits in Höhe von rund 219 Millionen DM auswies, obwohl dazu bei Kapitel 13 02 Deckungsmittel veranschlagt waren. Es wurden Rücklagen gebildet, welche nicht hätten gebildet werden dürfen.

Bei der Prüfung des Forderungseinzuges der öffentlichen Hand waren keine verwertbaren Auswertungen vorhanden. Das Finanzministerium bestätigte unverblümt, dass für einen Zeitraum von elf Monaten ein kontinuierliches Mahnwesen nicht gewährleistet war und über einen Zeitraum von zwei Jahren mangels neuer Vollstreckungsaufträge eine - so wörtlich - zeitweilige Aussetzung des Beitreibungsverfahrens erfolgte.

Zum 31. Dezember 1999 wurden die fälligen Forderungen von 671,4 Millionen DM auf 338 Millionen DM verringert, um allerdings zum 20. Dezember 2000 wiederum auf 451 Millionen DM anzusteigen, von denen 237 Millionen DM zweifelhaft sind. Der Rückgang in Höhe von 146 Millionen DM zum 31. Dezember ist allerdings auf so genannte Sollabgänge, also Vergleich, Verzicht oder tatsächliche Korrektur zulasten des Landeshaushalts, zurückzuführen. Zu all dem kam der Stichzeitpunkt April 2000, zu dem offene Forderungen des Landesförderinstitutes mit einem Umfang von 517 Millionen DM zu verzeichnen waren, von denen sich rund 90 % im Gesamtvollstreckungsverfahren befanden.

Also, meine Damen und Herren, fast 1 Milliarde DM im Jahr 2000, die das Land, um es salopp auszudrücken, mit schwarzer Kreide an den Schornstein schreiben muss.

Sieht man sich dann, meine Damen und Herren, zu guter Letzt noch an, dass im Haushaltsjahr 1999 die Summe der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie der Vorgriffe insgesamt 469 Millionen DM ausmachte, davon 60 Millionen DM zur Deckung des Mehrbedarfs an Personalausgaben,

Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.

wofür allerdings niemand zur Rechenschaft gezogen wurde, so vervollständigt dies, meine Damen und Herren, aus der Sicht unserer Fraktion das Bild einer durch und durch unsoliden, aber auch unsozialen Finanzpolitik des Landes.

Ich komme zum Ende. - Danke.

(Zustimmung von Herrn Buder, DVU, und von Herrn Preiß, DVU)

Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte und kommen zum Abstimmungsverfahren. Es ist zunächst über die Drs. 3/4709 abzustimmen. Das ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der aus zwei Punkten besteht, die zusammengehören. Ich würde über diesen Änderungsantrag zuerst abstimmen lassen. Sollte dieser Antrag eine Mehrheit finden, würde ich trotzdem über die Punkte 1 und 2 getrennt abstimmen lassen oder auch gegebenenfalls zusammen. Falls der Änderungsantrag keine Mehrheit findet, würde ich über Punkt 1 und über die Punkte 2 bis 6 getrennt abstimmen lassen. So habe ich Sie verstanden.

Zunächst stimmen wir über die Drs. 3/4709 ab, also über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU. Wer folgt diesem Änderungsantrag? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.

Ich lasse jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 3/4684 abstimmen. Zunächst lasse ich über Punkt 1 abstimmen. Wer stimmt dem Punkt 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Reihe von Gegenstimmen ist Punkt 1 mit Mehrheit beschlossen worden.

Ich lasse über die Punkte 2 bis 6 der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Bei wenigen Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung in den Punkten 2 bis 6 gefolgt worden. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 21 abgeschlossen.

(Herr Büchner, DVU: Enthaltungen!)

- Oh, Entschuldigung. Stimmenthaltungen? - Bei drei Enthaltungen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften