Protocol of the Session on June 28, 2001

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf. Zur zweiten Beratung liegt Ihnen ein Antrag der Fraktion der CDU in der Drs. 3/1382 zu den Auswirkungen des beabsichtigten Kernenergieausstiegs auf Sachsen-Anhalt vor. Es gibt dazu eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten in der Drs. 3/4663.

Berichterstatter aus dem Ausschuss ist der Abgeordnete Herr Metke. - Wo ist der Abgeordnete Herr Metke? Er ist jetzt überrascht davon, dass wir schon so weit sind. Ich frage die Mitglieder der SPD-Fraktion: Können Sie uns helfen? Wissen Sie, wo der Abgeordnete Herr Metke ist?

(Herr Bischoff, SPD: Das wissen wir zurzeit nicht!)

Wenn das länger dauern sollte, würde ich den soeben aufgerufenen Tagesordnungspunkt zurücknehmen und den Tagesordnungspunkt 19 - Frau Knöfler sitzt schon in den Startlöchern - vorziehen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend § 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Sachsen-Anhalt - LVG 4/01

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 3/4627

Aus dem Ausschuss berichtet Frau Knöfler. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht und Verfassung schlägt Ihnen in der Beschlussempfehlung vor, sich nicht zum Landesverfassungsgerichtsverfahren 4/01 zu äußern. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst, und ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung zu folgen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der PDS und bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Eine Debatte war nicht vereinbart. Neben einem Lob für die Kürze frage ich: Gibt es Diskussionsbedarf? - Dies ist erkennbar nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung, wie sie Ihnen vorgetragen wurde, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch dies ist nicht der Fall. Dann ist dies einstimmig so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 19 erledigt.

Ich darf jetzt fragen: Haben Sie Glück gehabt, was den Abgeordneten Herrn Metke angeht?

(Frau Kachel, SPD: Er kommt!)

- Dann machen wir ganz langsam, damit er unseretwegen nicht noch rennen muss.

(Herr Metke, SPD, betritt den Plenarsaal - Beifall bei der SPD und bei der PDS)

- Manchmal gibt es schon Applaus, nur weil man da ist, Herr Metke.

(Heiterkeit)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Zweite Beratung

Auswirkungen des beabsichtigten Kernenergieausstiegs für Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/1382

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten - Drs. 3/4663

Die erste Beratung fand in der 18. Sitzung des Landtages am 15. April 1999 statt. Berichterstatter ist Herr Metke, den ich jetzt das Wort zu nehmen bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Nachsicht.

Grundlage für die vorliegende Beschlussempfehlung zu den Auswirkungen des beabsichtigten Kernenergieausstieges auf Sachsen-Anhalt war ein Antrag der CDUFraktion in der Drs. 3/1382, der vom Landtag am 15. April 1999 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten und zur Mitberatung an den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt überwiesen wurde.

Der federführende Ausschuss befasste sich im Zeitraum von Januar 2000 bis März 2001 in insgesamt sechs Ausschusssitzungen ausführlich mit dem Thema des Antrages.

In der ersten Beratung am 26. Januar 2000 wurde zunächst die Frage behandelt, inwieweit die im CDU-Antrag aufgeworfenen Einzelfragen von landespolitischer Bedeutung sind bzw. durch die Landespolitik beeinflusst werden können. Die SPD-Fraktion vertrat dazu die Auffassung, dass die meisten Punkte des CDU-Antrages für die Landespolitik nicht relevant seien.

Auch die Landesregierung machte in ihren Ausführungen deutlich, dass die Konsensgespräche zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen geführt würden. Dennoch seien die Auswirkungen des Ausstiegs aus der Kernenergie mit oberster Priorität zu beraten. Dies gelte insbesondere für die Interessen des Landes im Zusammenhang mit der Verstromung von Braunkohle. Deshalb sei das Thema auch im Zusammenhang mit anderen energiepolitischen Aspekten zu beraten.

Die CDU-Fraktion machte ihrerseits noch einmal deutlich, dass für den Ausstieg ein Konsens mit der Energiewirtschaft notwendig sei, um Entschädigungszahlungen und damit auch finanzielle Belastungen für die Länder zu vermeiden. Gleichzeitig wurde auf die Gefahren hingewiesen, die sich aus einer Steigerung der Energiepreise für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen des Landes ergeben könnten. Vorstellbar sei aber auch, dass beispielsweise der Maschinen- und Anlagenbau vom Ausstieg aus der Kernenergie profitieren könne, weil daraus ein erhöhter Bedarf an Braunkohleverstromungsanlagen resultieren könne.

Nach ergänzenden Fragen zur CO2-Verminderung und zu den Auswirkungen des Kernenergieausstiegs auf die Arbeitsplatzsituation in der Braunkohleindustrie sowie nach dem Hinweis der PDS-Fraktion, dass die Aspekte des Kernenergieausstiegs nicht separat diskutiert werden könnten, wurde vereinbart, am 22. März 2000 eine umfassende Debatte über die zukünftige Energiepolitik des Landes zu führen.

Nach grundsätzlichen Ausführungen der Landesregierung zu den Fragen der Liberalisierung des Strommarktes, der Entwicklung regenerativer Energien sowie der Förderprogramme des Landes im Bereich der Energietechnologien erfolgte in der Ausschusssitzung am 22. März 2000 auf Vorschlag der PDS-Fraktion eine Strukturierung der energiepolitischen Debatte in drei Teile. So sollte es im ersten Teil um die Liberalisie

rung des Strommarktes gehen, im zweiten Teil um die Evaluierung der Förderprogramme und im dritten Teil um die Auswirkungen des Ausstiegs aus der Kernenergie.

Die Fortsetzung der Debatte zum dritten Teil erfolgte in der Ausschusssitzung am 12. April 2000 mit einer ausführlichen und konkreten Stellungnahme der Landesregierung zum vorliegenden CDU-Antrag. Dabei wurde zu den einzelnen Punkten Folgendes erklärt:

Erstens. Die Ausstiegsszenarien seien mit den einzelnen Bundesländern abgestimmt. Am 23. Juni 1999 habe der Bundesminister für Wirtschaft ein entsprechendes Gremium „Energiedialog 2000“ eingerichtet. Über die Bundesländer hinaus seien die Wirtschaft, die Politik, die Verbände und die Gewerkschaften vertreten. Der gesamte Prozess werde wissenschaftlich begleitet.

Zweitens. Zur Forderung nach einer Denkpause in Sachen Ausstieg wurde erklärt, dass in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Aufträgen für Studien an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben worden sei. Es werde sichergestellt, dass alle beteiligten Partner über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studien unterrichtet würden.

Zu Punkt 3 erklärte die Landesregierung, dass eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen in Sachsen-Anhalt nicht zu erwarten sei und auch von einer Gefährdung bestehender industrieller Arbeitsplätze keine Rede sein könne, da infolge der Liberalisierung des Energiemarktes die Strompreise zwischenzeitlich deutlich gesunken seien.

Im Hinblick auf Stromimporte aus sicherheitsbedenklichen Anlagen in Ost- und Westeuropa wurde erklärt, dass sich die Bundesregierung in diesen Bereichen gemeinsam mit den europäischen Partnern engagiere und sich zum Beispiel in Bezug auf die Reaktoren in Russland insbesondere mit technischem Know-how und auch finanziell beteilige.

Zur Frage der Gefahr von Entschädigungsforderungen bei Stilllegung von Kernenergieanlagen wurde seitens der Landesregierung erklärt, dass man mit dem Ziel der Bundesregierung übereinstimme, die Restnutzung der Anlagen und die Neuregelung der Entsorgung entschädigungsfrei und ohne zusätzliche volkswirtschaftliche Kosten zu gestalten. Genau dies sei auch Bestandteil der Gespräche des „Energiedialogs 2000“.

Zu Punkt 6 des CDU-Antrages wurde seitens der Landesregierung ausgeführt, dass der Ersatz von Arbeitsplätzen im Bereich der Kernenergie über einen längeren Zeitraum zu betrachten sei, da der Ausstieg schrittweise erfolge. Darüber hinaus müsse ein Saldo zwischen verlorenen Arbeitsplätzen und neu geschaffenen Stellen im Bereich der alternativen Energieerzeugung gebildet werden.

Gerade die Energieversorgungsunternehmen seien intensiv dabei, in alternative Energien zu investieren und dort Arbeitsplätze zu schaffen. Als Beispiel wurde die Windenergie mit ihren erheblichen Arbeitsplatzeffekten angeführt. Gerade auf diesem Gebiet zeige sich, dass die für diesen Prozess erforderlichen Rahmenbedingungen unterstützt würden und durch das Energieeinspeisungsgesetz die Grundlage geschaffen worden sei, neue Arbeitsplätze entstehen zu lassen.

Im Hinblick auf den letzten Punkt des CDU-Antrags, bei dem es um das Ziel der Minderung des Kohlendioxidausstoßes um 25 % bis zum Jahr 2005 ging, wurde er

klärt, dass der Kernenergieausstieg nicht bis zum Jahr 2005 realisiert werden solle. Vordringlich gehe es deshalb darum, große Potenziale zur Minderung der Kohlendioxidemission zu erschließen. Dazu gehöre die Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes im Bereich der vorhandenen Energien. Aber auch der ständig erweiterte Einsatz alternativer Energien werde zu einer Reduzierung der CO2-Emission beitragen.

In der nachfolgenden Diskussion wurde insbesondere seitens der PDS-Fraktion noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass die in Deutschland installierte Kraftwerksleistung 150 % der benötigten Spitzenlast betrage. Weiterhin sei festzustellen, dass westeuropäische Stromanbieter zusätzlich auf den deutschen Markt drängten, sodass das Angebot an Strom in Deutschland ausreichend sei und ein Zurückgreifen auf Strom aus unsicheren Anlagen kein ernsthaftes Problem darstelle.

Im Gegenteil: Aufgrund der hohen installierten Leistung gebe es ernst zu nehmende Forderungen nach einem sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie. Diese Forderung, die vom Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Vergangenheit erhoben worden sei, werde von der PDS-Fraktion allerdings nicht geeilt, da ein übereilter Ausstieg aus der Kernenergie nur dazu führen würde, dass verstärkt fossile Energieträger zum Einsatz kämen. Dies liege an dem momentan noch langsamen Wachstum bei der Bereitstellung erneuerbarer Energien.

In diesem Zusammenhang wurde seitens der PDS-Fraktion ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an dem Ziel der Kohlendioxidminderung unbedingt festzuhalten sei und dass die vorgesehenen Fristen für den Ausstieg aus der Kernenergie die Erreichung des Minderungsziels auch realistisch erscheinen ließen.

Im Zusammenhang mit der Verringerung der CO2-Emission wurde seitens der SPD-Fraktion besonders auf die Entwicklung im Verkehrsbereich hingewiesen. So könne die Entwicklung der Brennstoffzelle und der serienmäßige Einsatz dieser Technologie im Bereich der Automobilindustrie dazu führen, dass die angestrebten Ziele in Bezug auf die Verringerung der CO2-Emission nicht nur erreicht, sondern sogar überboten werden könnten.

In den Ausschusssitzungen am 7. und 14. März 2001 wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet und dem mitberatenden Ausschuss für Raumordnung und Umwelt zugeleitet. In seiner 48. Sitzung stimmte der Ausschuss für Raumordnung und Umwelt der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung zu, sodass der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 13. Juni 2001 die jetzt in der Drs. 3/4663 vorliegende Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschloss.

Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)