Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion ist in der 12. Sitzung des Landtages am 11. Dezember 1998 in den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt zur federführenden Beratung und in den Wirtschaftsausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.
Die Beratungen im Umweltausschuss fanden am 4. Februar, am 3. Juni und am 1. Juli 1999, am 13. Januar, am 17. Februar, am 15. Juni und am 23. November 2000 und letztlich am 31. Mai 2001 statt. Die Häufigkeit der Beratungen und die lange Beratungsdauer des Antrages machen deutlich, wie kontrovers das Thema im Ausschuss diskutiert wurde und dass die Herbeiführung eines Beschlusses immer wieder verschoben wurde, weil die rechtlichen Grundlagen auf der Bundes- und der Landesebene fehlten.
Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drs. 3/684 zielte darauf hin, die Landesregierung aufzufordern, den Entwurf eines Abfallwirtschaftsprogramms für das Land Sachsen-Anhalt dem Landtag vorzulegen. Ein Schwerpunkt im Hinblick auf die Aufstellung des Abfallwirtschaftsprogramms war die Forderung nach einer verbindlichen Festlegung von Entsorgungstechniken und Anlagenstandorten, um eine Planungssicherheit für die Kommunen, aber auch für die Wirtschaft und die Industrie zu erhalten.
Die Landesregierung legte dem Ausschuss am 22. Juni 1999 und am 5. Januar 2000 einen Zwischenbericht und am 17. November 2000 einen Sachstandsbericht zum Abfallwirtschaftsprogramm Sachsen-Anhalts vor.
In den ersten Beratungen im Umweltausschuss standen die Abfallwirtschaftspläne für die Regierungsbezirke Magdeburg, Halle und Dessau im Mittelpunkt der Diskussion. Nach ca. einem Jahr, am 5. Januar 2000, übergab die Landesregierung dem Ausschuss die Ent
Weitere zentrale Punkte in den Beratungen war die Diskussion über die TA Siedlungsabfall, die thermische Verwertung, Standortfragen für Müllverbrennungsanlagen, aber auch über die für die Entsorgung im Land Sachsen-Anhalt bedeutsame Deponie Halle-Lochau. Zur Deponie Halle-Lochau sowie zur Grube Teutschenthal lagen den Ausschussmitgliedern Informationen der Betreiberfirmen vor. Entgegen früheren Planungen steht nun fest, dass für die Deponie Halle-Lochau ein weiterer Einlagerungsbetrieb für Hausmüll ab Juli 2005 nicht mehr zulässig ist.
Der Ausschuss für Raumordnung und Umwelt kam im vergangenen Jahr überein, den Antrag zur Abfallwirtschaftsplanung im Zusammenhang mit den Anträgen der Fraktionen von PDS und CDU zur Fristenverlängerung für die Abfallwirtschaftsplanung zu beraten. Diese Anträge wurden für erledigt erklärt.
Der Antrag zum Abfallwirtschaftprogramm wurde weitergeschoben, weil es nach Aussage der Landesregierung zu jener Zeit rechtliche Unsicherheiten gegeben habe. Diese rechtlichen Unsicherheiten rührten daher, dass das Bundesumweltministerium den Bundesländern den Entwurf einer Abfalllagerungsverordnung vorgelegt habe, mit dessen Konkretisierung erst im Laufe des Jahres zu rechnen sei.
In der Sitzung am 23. November 2000 legte die Landesregierung dem Ausschuss erneut einen Sachstandsbericht vor.
Nach kontroverser Diskussion lehnte der Ausschuss Punkt 2 des Antrages, der eine verbindliche Festlegung von Entsorgungstechniken und Anlagenstandorten vorsieht, bei 4 : 7 : 0 Stimmen ab. Die Punkte 1, 3 und 4 wurden mehrheitlich für erledigt erklärt.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten schloss sich in seiner Empfehlung vom 5. Mai 2001 der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 7 : 3 : 0 Stimmen an.
Am 31. Mai 2001 beschloss der Ausschuss für Raumordnung und Umwelt im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsausschuss, die Punkte 1, 3 und 4 des Antrages in der Drs. 3/684 für erledigt zu erklären, da diese Fragen in den vorliegenden Abfallwirtschaftsplänen für die Regierungsbezirke behandelt sind, sowie Punkt 2 des Antrages abzulehnen. Diese Beschlussempfehlung, die Ihnen nun vorliegt, wurde vom Ausschuss mit 5 : 3 : 1 Stimmen verabschiedet. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Annahme dieser Empfehlung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Daehre. - Im Ältestenrat ist eine Debatte nicht vereinbart worden. Ich frage Sie: Gibt es Diskussionsbedarf? - Wenn dies nicht der Fall ist, kommen wir zum Abstimmungsverfahren.
Wer der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei etlichen Gegenstimmen und ohne Enthaltungen ist das mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Damit ist die Beratung zum Tagesordnungspunkt 14 abgeschlossen.
Die Berichterstattung übernimmt der Abgeordnete Herr Hoffmann. Bevor ich Herrn Hoffmann bitte, uns Bericht zu erstatten, möchte ich darum bitten, die Diskussionen einzustellen oder so leise zu führen, dass sie nicht stören. - Bitte schön, Herr Hoffmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner 19. Sitzung am 16. April 1999 den Antrag der Fraktion der PDS zum Thema „Barrierefreies Bauen“ in der Drs. 3/1390 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Der federführende Ausschuss kam in der Sitzung am 30. April 1999 zu der Übereinkunft, den Antrag erst im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung zu behandeln.
Die erste Beratung über den Antrag fand in der 34. Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr am 1. Dezember 2000 statt. Hierbei kam es zu dem einstimmigen Beschluss, den Antrag für erledigt zu erklären.
Die Forderung unter Punkt 1 des Antrages wird von der Landesregierung schon seit 1999 erfüllt. Für die Erfüllung des Punktes 2, die Erarbeitung von Richtlinien, wurden mit der neuen Landesbauordnung die Voraussetzungen geschaffen.
Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Der Finanzausschuss schloss sich in seiner 74. Sitzung am 17. Januar 2001 der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit einem Abstimmungsergebnis von 8 : 0 : 2 Stimmen an.
In der 36. Sitzung am 9. Februar 2001 wollte der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr abschließend über den Antrag befinden. In der gleichen Sitzung wurde durch das Ministerium die Wohnungsbauförderrichtlinie für das Jahr 2001 vorgelegt. Kollege Dr. Daehre stellte fest, dass nach der Meinung der CDUFraktion aufgrund der Richtlinien zu viel Freiraum für die Auslegung der Regelungen über das barrierefreie Bauen entstehen würde. Daraufhin wurde die weitere Beratung auf Antrag der PDS-Fraktion vertagt, um die Wohnungsbauförderrichtlinien auf diesen Sachverhalt hin zu überprüfen.
In der 39. Sitzung am 11. Mai 2001 befasste sich der Ausschuss abschließend mit dem Antrag. Die in der vorhergehenden Beratung genannten Bedenken wurden nicht noch einmal thematisiert. Der Ausschuss be
schloss die Empfehlung an den Landtag, den Antrag als erledigt zu betrachten, mit 8 : 0 : 4 Stimmen.
Namens des federführenden Ausschusses bitte ich Sie, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Hoffmann. - Auch dazu ist im Ältestenrat eine Debatte nicht vereinbart worden. Ich frage: Gibt es Diskussionsbedarf? - Dies wird nicht angezeigt.
Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 3/4609 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Damit ist die Beratung zum Tagesordnungspunkt 15 abgeschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der PDS wurde vom Landtag am 15. Dezember 2000 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten, für Inneres, für Finanzen sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen.
Im Januar 2001 führte der Ausschuss im Rahmen der Selbstbefassung eine Anhörung zu dieser Problematik durch.
Eine erste Beratung des federführenden Ausschusses zu diesem Antrag fand in der 36. Sitzung am 9. Februar 2001 statt. Die Fraktion der PDS betonte dabei, dass mit diesem Antrag der Problematik der Stadtentwicklung und des wohnungswirtschaftlichen Strukturwandels in den neuen Ländern Rechnung getragen werden solle. Sie stellte fest, dass der wohnungswirtschaftliche Strukturwandel kein wohnungspolitisches, sondern mittlerweile ein gesamtgesellschaftliches Problem geworden sei.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion kommt den vom Land geförderten Stadtentwicklungskonzepten eine große Bedeutung zu. Sie legte deshalb dem Ausschuss in dieser ersten Beratung den Entwurf einer Beschlussempfehlung vor, mit dem der Schwerpunkt auf die Stadtentwicklungskonzepte gelegt werden sollte. Die Fraktion der SPD forderte darin unter anderem eine Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss über die Ergebnisse der vom Land geförderten Stadtentwick
lungskonzepte. Weiterhin wird die Landesregierung darin aufgefordert, bei der Bundesregierung eine zusätzliche Unterstützung für den Abriss leer stehender Wohnungen aus dem Erblastentilgungsfonds einzufordern.
Die Fraktion der CDU erklärte, sie könne diesem Entwurf der Beschlussempfehlung nur zustimmen, wenn aus der Formulierung hervorgehe, dass die Beseitigung des Wohnungsleerstandes eine gesamtdeutsche Aufgabe ist, die Finanzierung insbesondere aus dem Erblastentilgungsfonds übernommen wird und des Weiteren für das Jahr 2002 ein Abrissprogramm aufgelegt wird.
Die Fraktion der PDS ließ wissen, dass sie sowohl mit den Vorschlägen der SPD-Fraktion als auch mit denen der Fraktion der CDU mitgehen könne. Allerdings hielt sie die ausdrückliche Forderung nach einem Abrissprogramm nicht für erforderlich. Sie legte besonderen Wert darauf, die für die Beseitigung des Wohnungsleerstandes erforderlichen Mittel aus dem Erblastentilgungsfonds zur Verfügung zu stellen.
Die Fraktion der SPD sprach sich dafür aus, die Forderung nach einem Abrissprogramm nicht zeitnah zu erheben, da gegenwärtig keine detaillierten Erkenntnisse über den Bedarf für den Wohnungsabriss vorlägen; des Weiteren müssten alle Förderinstrumente auch im Zusammenhang mit dem Wohnungsabriss diskutiert werden.
Von der Landesregierung wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass sie den Begriff „Abrissprogramm“ ablehne, was nicht bedeute, dass sie den Abriss von Wohnungen ablehne. Der in den vergangenen Jahren in SachsenAnhalt erfolgte Abriss von ca. 2 000 Wohnungen sei auch mit Mitteln aus existierenden Förderprogrammen unterstützt worden.