Protocol of the Session on May 17, 2001

Ich halte die Entscheidung der Mehrheit des Deutschen Bundestages für klug; denn sonst wäre es zu keinem

Ergebnis gekommen. Ich denke schon, dass die Regelungen in den Ländern nicht so unterschiedlich sein werden, wie Sie denken.

Danke sehr.

Die Frage 9, wiederum das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz betreffend, wird durch den Abgeordneten Dr. Bergner gestellt. Darauf antwortet wiederum der Innenminister Dr. Püchel für die Landesregierung. Bitte, Herr Dr. Bergner.

Die Landesregierung hat im Vorgriff auf den Abschluss des Verfahrens des Vermittlungsausschusses zum Lebenspartnerschaftsgesetz im Rahmen eines Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes eigene landesrechtliche Ausführungen verabschiedet. Der Vorgriff auf das Votum des Bundesrates bzw. des Vermittlungsausschusses und das Tempo der Gesetzeserarbeitung lassen auf einen Eilbedarf schließen, der einer besonderen Erklärung bedarf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sieht die Landesregierung - im Gegensatz zu den Regierungen anderer Bundesländer - Eilbedarf bei der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes und worin besteht er?

2. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung in die Beratung über landesrechtliche Regelungen zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht alle gesellschaftlichen Gruppen, zum Beispiel die Kirchen, einbezogen?

Bitte, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bergner namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Das Land ist nach Artikel 83 in Verbindung mit Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes verpflichtet, den Vollzug des Lebenspartnerschaftsgesetzes ab 1. August 2001 zu ermöglichen, falls bis zu diesem Zeitpunkt das im Vermittlungsausschuss befindliche Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, das die entsprechenden Vollzugsregelungen enthält, nicht mehr verabschiedet werden sollte. Da aufgrund des vorhandenen Streitstandes von der Nichtverabschiedung ausgegangen werden kann, hält die Landesregierung die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens für ein Ausführungsgesetz im Hinblick auf den dafür noch zur Verfügung stehenden Zeitraum bis zur Sommerpause für eilbedürftig.

Auch in anderen Ländern werden entsprechende Vorkehrungen getroffen. So haben zum Beispiel in Hessen die Fraktionen der CDU und der FDP am 2. Mai 2001 einen Gesetzentwurf zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in den Landtag eingebracht, der bereits am 9. Mai 2001 in erster Lesung behandelt worden ist.

In diesem Zusammenhang hat die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion Frau Birgit Zeimetz-Lortz im hessischen Landtag ausgeführt, dass die CDU das

Lebenspartnerschaftsgesetz zwar nach wie vor für verfassungswidrig halte, aber - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident - gleichwohl habe man das Landesgesetz eingebracht, um eine fristgerechte Umsetzung des Bundesgesetzes nicht zu blockieren, falls es doch noch rechtskräftig werde.

Auch in Niedersachsen ist von der Fraktion der SPD bereits ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht worden, der im Juni 2001 beraten werden soll. Dies trifft auch für Mecklenburg-Vorpommern zu, wo der Gesetzentwurf am 2. Mai 2001 in den Landtag eingebracht worden ist.

Zu 2: Der Gesetzentwurf wurde auf breiter Ebene den gesellschaftlichen Kräften, wie zum Beispiel dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesfachverband der Standesbeamten, dem Landesfrauenrat, dem Lesben- und Schwulenverband sowie dem lesben- und schwulenpolitischem runden Tisch zur Anhörung zugeleitet. Daneben wurde der Beauftragte der evangelischen Kirchen beim Landtag und bei der Landesregierung, das Katholische Büro und der Landesverband jüdischer Gemeinden von dem Gesetzesvorhaben unterrichtet.

Ich weise darauf hin, dass das familienrechtliche Institut der Lebenspartnerschaft, die Namensführung sowie die sich aus einer Lebenspartnerschaft ergebenden Rechte und Pflichten abschließend im Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes geregelt sind.

Mit dem heute vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetzes soll das Lebenspartnerschaftsgesetz lediglich ab 1. August 2001 für die Verwaltung vollziehbar gemacht werden, wozu das Land beim Fehlen einer Bundesregelung verpflichtet ist. Der Gesetzentwurf enthält demzufolge nur Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen für die Verwaltungen. Das Institut der Lebenspartnerschaft als solches wird durch den Entwurf eines Ausführungsgesetzes nicht berührt.

Herr Minister, es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Dr. Bergner.

Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass mit diesen Ausführungsregelungen ein Institut in die gesellschaftliche Praxis eingeführt wird, das erhebliche gesellschaftspolitische Auswirkungen hat?

Ich frage Sie ferner: Weshalb haben Sie keine Verpflichtung gefühlt - Sie sagten, die Kirchen seien unterrichtet worden -, in diesem Zusammenhang, da Sie den schwulen- und lesbenpolitischen runden Tisch beteiligt haben, auch die Kirchen an der Entscheidungsfindung zu diesem Gesetz zu beteiligen?

Herr Bergner, ich finde, dieses Lebenspartnerschaftsgesetz hat eine positive Auswirkung auf unsere Gesellschaft. Das zum einen auf Ihre erste Frage.

(Zustimmung von Frau Fischer, Leuna, SPD, und von Frau Lindemann, SPD - Beifall bei der PDS)

Zum zweiten geht es hierbei um Verwaltungsfragen und um den Ablauf innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Hierbei sehe ich die Kirchen nicht direkt betroffen. Betroffen waren die Kirchen in erster Linie, als es darum

ging, zu prüfen, ob dieses Institut in Deutschland eingeführt werden soll oder nicht. Diese Entscheidung ist gefallen. Ich begrüße, dass die Entscheidung so gefallen ist. Die Kirchen haben sich an der Stelle einbringen können und auch eingebracht.

Hierbei geht es nur um die Umsetzung. Da die Verbindung auf dem Standesamt geschlossen wird, sind die Kirchen nicht direkt betroffen. Die Kirchen wären dann betroffen, wenn sie darüber nachdenken würden, analog zur standesamtlichen Verbindung eine kirchliche Eheschließung zu ermöglichen.

(Frau Krause, PDS: Genau!)

Wenn das der Fall gewesen wäre, dann hätte man mit der Kirche darüber diskutieren können, ob sie sich dem anschließen sollte.

(Beifall bei der PDS)

Da dies aber nicht der Fall ist, ist das nicht das Thema dieses Gesetzes und auch nicht der Anhörung gewesen.

Es gibt eine zweite Nachfrage, Herr Minister, vom Abgeordneten Herrn Becker. Bitte, Herr Becker, stellen Sie Ihre Frage.

Herr Minister, dann hätten Sie doch nur die kommunalen Spitzenverbände fragen müssen. Es geht nur um Behörden. Sie haben aber auch andere gehört.

Wir haben die kommunalen Spitzenverbände gefragt. Diese sind betroffen. Wir haben den Bund der Standesbeamten befragt, weil diese die Ausführenden sind. Wir haben auch diejenigen befragt, die wirklich betroffen sind, die dieses gewünscht haben und dorthin gehen werden, um diese Verbindung einzugehen. Das halte ich für vollkommen gerechtfertigt.

(Zustimmung bei der PDS - Frau Bull, PDS: Das haben wir doch schon alles diskutiert!)

Herr Minister, die Abgeordneten dürfen jeweils zwei Nachfragen stellen.

(Minister Herr Dr. Püchel: Wir werden dazu auch noch eine Debatte haben!)

Herr Dr. Bergner stellt die zweite Nachfrage.

Herr Minister, Ihre Ausführungen werden mir immer unplausibler.

Nur Ihnen, wie es scheint!

Gut, es ist die Frage, nach wem Sie sich in diesem Parlament orientieren. Das ist schon klar.

(Frau Bull, PDS: An den Menschen!)

Ich habe zwei Ohren, ich höre beide Richtungen.

Herr Minister, ich möchte die Frage einmal so stellen: Das Institut der Ehe ist von der Tradition her zunächst nicht von Standesbeamten, sondern ursprünglich in den Kirchen vollzogen worden. Wenn wir von dieser Tradition ausgehen und jetzt sozusagen eine eheähnliche Institution ermöglichen, dann möchte ich wissen: Haben Sie kein Verständnis dafür, dass neben dem Bund der Standesbeamten auch die Kirchen ein Bedürfnis zur Mitsprache in Bezug auf diese Regelung haben?

(Herr Bischoff, SPD: Das kann doch die Kirche nicht bringen!)

Ich habe Verständnis für schwule und lesbische Christen, die Forderungen gegenüber den Kirchen aufmachen, dass die Kirchen sich dem anschließen sollten, bei dem der Staat vorangeht.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Leider haben die Kirchen diesen Ruf bisher nicht aufgegriffen und bringen damit viele Christen, die lesbisch oder schwul orientiert sind, in Schwierigkeiten.

(Beifall bei der SPD und bei der PDS)

Danke sehr.

Meine Damen und Herren! Die Frage 10 befasst sich mit der Einführung eines Pflichtpfandes. Die Frage wird durch den Abgeordneten Herrn Gürth gestellt. Bitte, Herr Gürth.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: