Protocol of the Session on April 5, 2001

Aus den problematischen und unbefriedigenden Antworten möchte ich noch zwei Komplexe herausgreifen. In einem ersten Komplex geht es um die Aussage, dass seit 1994 besonderer Wert auf die Umsetzung der Grundsätze ambulant vor teilstationär vor stationär, bedarfsgerecht und möglichst gemeinde- und wohnortnah gelegt wurde, sowie um die Aussage, dass mit den auf der Basis der noch gültigen Netzplanung geschaffenen Plätzen die notwendige Grundversorgung gewährleistet ist.

Was ist - so fragen wir - unter dieser Grundversorgung zu verstehen, wenn es in unserem Land ausgewiesenermaßen an Möglichkeiten der Tagesbetreuung, des betreuten Wohnens und der differenzierten ambulanten Angebote mangelt?

Im siebenten Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung wird dargestellt, dass statt ambulanter und teilstationärer Angebote vielerorts kleinere stationäre Einrichtungen entstanden sind. Die Experten sprechen hier eher von einer Um- und nicht von einer Enthospitalisierung.

In der Antwort wird leider kaum auf neue Fragen und Probleme eingegangen, deren Lösung zu diskutieren wäre. Wie stellt sich die Landesregierung zum Beispiel die Betreuung von älteren behinderten Menschen insbesondere hinsichtlich des Wohnens in Wohnheimen an Werkstätten für Behinderte vor? Ist die Trennung von Wohnformen in solche für werkstattfähige und solche für nicht werkstattfähige und alte behinderte Menschen noch zeitgemäß? Wie soll die umfassende Integration in die Gesellschaft und die Sicherung der gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen gewährleistet werden? Wie soll das passieren?

Ein zweiter Komplex betrifft die Problematik Arbeit und Beschäftigung behinderter Menschen. In der Antwort der Landesregierung wird ausgeführt: Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs auf den ersten Arbeitsmarkt wurden besonders gefördert. - Die Daten aber zeigen, dass seit 1994, also in sechs Jahren, insgesamt 55 behinderte Menschen aus Werkstätten für Behinderte auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wurden.

Zielstrebig wurde in der Vergangenheit die Zahl der in Werkstätten für Behinderte bereitgestellten Arbeitsplätze ausgebaut, wobei sich aber die Überbelegung ab 1996 zügig erhöhte. Die Landesregierung hält - so ist ihrer Antwort zu entnehmen - aufgrund der Strukturen der Arbeitsplätze eine gewisse Überbelegung für vertretbar.

Welche Größenordnung verbirgt sich aber hinter dem Wort „gewisse“, 10, 20 oder 30 % Überbelegung? Nach unseren Informationen ist von 30 % die Rede. Eine solche Überbelegung könnte ich mir vielleicht hier im Saal vorstellen. In Werkstätten jedoch, in denen behinderte Menschen arbeiten und gefördert werden sollen, dürfte es da doch ein wenig eng werden.

Problematisch sind auch die Zahlen für die Fördergruppen. Nach der vorgelegten Statistik gibt es derzeit

316 Plätze, von denen 312 belegt wurden. Gleichzeitig wird aus dem Werkstufenbereich der Geistigbehindertenschulen demnächst ein Bedarf von 88 Plätzen angemeldet. Wir fragen: Wie soll das Problem gelöst werden?

Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Ein orientierende und auf Problemlösungen gerichtete Perspektiv- und Netzplanung für das Land Sachsen-Anhalt ist nur sehr schwer zu erkennen. Sie ist eigentlich eine noch zu lösende Aufgabe. Die Analyse offenbart Fehlentwicklungen.

Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung zunächst im Ausschuss darlegen wird, ob sie überhaupt politisch-fachlich fundierte Perspektiv- und Netzplanungen anstrebt, welche Ziele dabei anvisiert werden, wie die finanziellen Spielräume für den viel zitierten Paradigmenwechsel gestaltet werden sollen und welche Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele sie für angebracht hält. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wie Sie leicht feststellen können, sind unsere Tribünen wieder einmal sehr gut besetzt. Ich begrüße ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Havelberg sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Königerode.

(Beifall im ganzen Hause)

Für die Landesregierung erteile ich nunmehr der Ministerin Frau Dr. Kuppe das Wort. Bitte, Frau Dr. Kuppe.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Wie Herr Dr. Eckert eben schon treffend bemerkt hat, ist die im Jahr 1994 von der Landesregierung vorgelegte Perspektiv- und Netzplanung zur sozialen und medizinischen Versorgung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales mehrfach intensiv diskutiert worden. Diese Planung umfasste den Aufbau des Gesundheitswesens und die Schaffung sozialer Einrichtungen einschließlich der Einrichtungen für die Jugend- und Familienarbeit.

Die Berichte der Landesregierung, Herr Eckert, erfolgten regelhaft über die Arbeitsmarkt- und Sozialberichterstattung, und zwar nach Landtagsauftrag am Anfang jedes Jahr und dann alle zwei Jahre. Wir haben - daran erinnere ich mich sehr deutlich - jeden dieser Arbeitsmarkt- und Sozialberichte intensiv in den zuständigen Ausschüssen erörtert und dazu auch die Fragen der Behindertenhilfe, aber natürlich auch alle anderen sozialen Sektoren mit beachtet und diskutiert.

Die Große Anfrage der Fraktion der PDS zielt nun im Wesentlichen auf die Umsetzung der Netzplanung sozialer Einrichtungen, insbesondere der Behindertenhilfe, klammert also im Wesentlichen die anderen Bereiche aus. Es wird gefragt, welche Festlegungen bestanden, wie sich diese bewährt haben, welche Fortentwicklungen sie genommen haben und wohin sich unter Berücksichtigung politischer Vorgaben und rechtlicher Änderungen das Geschehen im Land entwickeln soll.

Erinnern wir uns: Nach seiner Neugründung 1990 stand das Land Sachsen-Anhalt vor der Aufgabe, für die Bevölkerung erst einmal angemessene Strukturen mit an

gemessenen Standards in vielen sozialen Feldern zu schaffen, darunter insbesondere auch für behinderte und für ältere Bürgerinnen und Bürger. Dabei orientierten sich die Festlegungen zunächst am Bedarf, der sich an den Erfahrungswerten alter Bundesländer bemessen hat. Diese Werte wurden für das Land Sachsen-Anhalt zunehmend durch eigene Erhebungen ersetzt.

Als eine der vordringlichsten Aufgaben in der Behindertenpolitik wurde schon 1990 begonnen, für die Werkstätten für Behinderte eine Netzplanung zu erarbeiten. Mit einem Einsatz von rund 150 Millionen DM aus dem Landeshaushalt wurden bisher 5 200 Werkstattplätze und 130 Plätze in Fördergruppen an Werkstätten für Behinderte investiv gefördert. Dabei handelt es sich um Arbeitsplätze auf einem sehr hohen Niveau und um eine qualitätvolle Arbeit, die im Wirtschaftsgeschehen der Region konkurrenzfähig ist.

Parallel erfolgte die Planung stationärer und teilstationärer Wohnangebote für pflegebedürftige und behinderte Menschen, die schrittweise umgesetzt wurde. Das bedeutet in einigen Zahlen: In den Jahren von 1994 bis 2000 wurden mit rund 123 Millionen DM an investiven Landesmitteln 2 000 Plätze für seelisch und geistig Behinderte, 1 700 Wohnplätze in Wohnheimen an Werkstätten, 240 Plätze in Außenwohngruppen und 210 Plätze im betreuten Wohnen durch das Land gefördert. Dieser kontinuierliche Aufbau in diesen differenzierten Wohnstrukturen hatte zum Ziel, den Grundbedarf zu decken und Fehlbelegungen abzubauen.

Die Landesplanung wurde dem sich verändernden Bedarf angepasst. So entwickelten sich die Grundanerkenntnisse nach §§ 39 und 40 BSHG von 13 021 im Jahre 1994 auf 16 316 im Jahre 1999. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung um rund 3 %.

Wir haben im Jahre 1995 die Leitlinien für die Enthospitalisierung in den ehemaligen Landeskrankenhäusern in Haldensleben, Jerichow und Uchtspringe herausgebracht. Wir wollten dadurch eine verstärkte Phase der Enthospitalisierung erreichen mit dem Ziel, Fehlentwicklungen, die wir aus DDR-Zeiten vorgefunden haben, gezielt und verstärkt abzubauen und gemeindenahe Strukturen mit der Möglichkeit der besseren Verselbständigung behinderter Menschen aufzubauen.

Durch die Änderung des Bundessozialhilfegesetzes im Jahre 1996 - darauf haben Sie hingewiesen, Herr Eckert - entstanden zudem neue Anforderungen an bestehende Infrastrukturen.

Die Landesregierung hat die nun im Bundessozialhilfegesetz geforderte Erarbeitung des Rahmenvertrages genutzt, um den bereits begonnenen und nun stärker notwendigen Paradigmenwechsel im Sinne einer deutlichen Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten und der Förderung der Selbstverwirklichung von behinderten Menschen fortzusetzen. Ausgehend von den Bedarfen der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger wurden Leistungen definiert, Leistungstypen entwickelt und es wurde das Vergütungssystem umgestaltet.

Dieser Rahmenvertrag ist am 29. November 2000 von den Verbänden der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, vom Land und von den kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet worden und am 1. Januar 2001 in Kraft getreten.

Damit, Herr Eckert, ist das Land Sachsen-Anhalt führend in der Bundesrepublik Deutschland; denn bisher hat kein

anderes Bundesland ein solches Vertragswerk in dieser fachlichen Tiefe vereinbart. Deshalb gilt an dieser Stelle allen Vertragspartnern, die zum Gelingen dieses Vertragswerkes beigetragen haben, mein Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von Frau Bull, PDS)

Inzwischen hat sich die Ständige Kommission nach dem Rahmenvertrag, die so genannte K 93, die der früheren Pflegesatzkommission entspricht, konstituiert und hat Gruppen zur Umsetzung der Vereinbarung gebildet.

Die im Jahr 1990 begonnene Netzplanung, die im Jahr 1994 fortgeschrieben wurde, ist nunmehr im Sinne dieses Vertrages bedarfsgerecht und möglichst gemeinde- und wohnortnah weiterzuentwickeln. Das müssen wir gemeinsam mit den Vertragspartnern tun.

Ohne bereits eine Prognose abgeben zu können, ist für mich völlig klar, dass insbesondere die hohe Zahl der stationären Wohnplätze überprüft werden muss. Ein Drittel der vorhandenen Plätze in Wohneinrichtungen ist bisher erneuert bzw. saniert worden und befindet sich damit auf einem sehr modernen Stand.

In Abhängigkeit vom Hilfebedarf sollen Alternativen aufgebaut und ausgebaut werden. Das zukünftige System muss erheblich transparenter und offener gestaltet werden. Wenn dies erfolgt ist - hierbei teile ich Ihre Meinung -, dann wird ein beträchtlicher Teil der noch nicht sanierten und erneuerten stationären Plätze wahrscheinlich nicht mehr gebraucht werden. Aber dazu bedarf es einer engen Kooperation mit der kommunalen Seite.

Ich sage an dieser Stelle deutlich: Trotz eindeutiger gesetzlicher Verpflichtung in den §§ 3, 4 und 99 des Bundessozialhilfegesetzes sehen beispielsweise die örtlichen Träger der Sozialhilfe, die Landkreise und kreisfreien Städte, die Förderung des ambulant betreuten Wohnens bisher nicht als ihre Pflichtaufgabe an. Ein solche ist es aber, Herr Eckert. Deswegen brauchen wir die Kommunen bei der Gestaltung dieser Versorgungslandschaft.

Nach dem Auslaufen der mehrjährigen freiwilligen Förderung des Landes für den Aufbau solcher Plätze scheint sich die Zahl ambulant betreuter Wohnplätze jetzt tatsächlich zu reduzieren, obwohl die Kommunen die hierfür notwendigen Mittel mit dem kommunalen Finanzausgleich erhalten. Sie haben die gesetzliche Verpflichtung, das ambulant betreute Wohnen zu fördern, und sie bekommen auch die Mittel dafür. Ich möchte diesen Punkt nicht weiter ausführen, weil das Problem Gegenstand der Erörterung im Zusammenhang mit einem Antrag der SPD-Fraktion sein wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt sieht seine besondere Verantwortung auch gegenüber den Älteren und den Pflegebedürftigen. Mit der baulichen Gestaltung von Pflegeeinrichtungen, die den neuesten Erkenntnissen der Altenpflege entsprechen, werden die Rahmenbedingungen geschaffen, die es den Älteren auch bei Hilfs- und Pflegebedürftigkeit ermöglichen, lange am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und eine selbstbestimmte Lebensführung zu gestalten.

Insgesamt sind in den letzten Jahren 188 Pflegeeinrichtungen im stationären Bereich und 31 Tagespflegeeinrichtungen mit Mitteln in Höhe von rund 1,4 Milliarden DM vom Bund und vom Land gefördert worden.

Aufgrund dieses erheblichen Mitteleinsatzes ist in den vergangenen Jahren nach meiner Einschätzung ein Quantensprung bei der Verbesserung der Lebensqualität bei Pflegebedürftigkeit für die Menschen in unserem Land erreicht worden.

Einer der Grundsätze der Landespflegekonzeption ist die Schaffung von vernetzten Angeboten durch die Verbindung von stationärer Pflege mit ambulanten Diensten, anderen Wohnformen und begleitenden Angeboten. Die Verknüpfung von Wohnen und Pflege kann wertvolle Synergieeffekte ergeben. Mit der Unterstützung des Wohnungsbauministeriums wurden in dem Zeitraum von 1994 bis 2000 mehr als 11 000 Wohnungen altengerecht hergerichtet. Das vielschichtige Netz umfasst mehr als 500 ambulante häusliche Pflegedienste, von denen bisher 25 als Solitäreinrichtungen oder in Verbindung mit voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen vom Land gefördert wurden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will noch einige Anmerkungen zu einem Bereich machen, der in den Diskussionen im Jahr 1994 eine Rolle spielte, aber in der öffentlichen Diskussion häufig unterbelichtet bleibt. Dies betrifft die Selbsthilfebewegung. Im Land Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Selbsthilfegruppen seit 1994 von damals 360 auf heute rund 1 700 gestiegen. 80 % der Mitglieder dieser Gruppen sind Frauen.

Die Selbsthilfegruppen haben sich je nach den verschiedenen Krankheitsbildern und Behinderungsarten zu 20 Landesverbänden zusammengeschlossen. Die Aktivitäten richten sich vor allem auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, von psychischen und sozialen Problemen. Sie wirken aber auch in das soziale und das politische Umfeld hinein. Sie sind eine besondere, eine engagierte Form der ehrenamtlichen Tätigkeit, die vielen Betroffenen zusätzlich zur professionellen Hilfe eine qualifizierte Unterstützung bietet.

In unserem Bundesland stehen den Selbsthilfegruppen sieben Selbsthilfekontaktstellen und darüber hinaus drei Selbsthilfeunterstützungsstellen zur Seite. Hilfe und Information erhalten Selbsthilfesuchende und Selbsthilfegruppen inzwischen auch in hoher Qualität von allen Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie von den Krankenkassen. Von letzteren erhalten sie auch finanzielle Unterstützung.

Das Land hat von 1994 bis heute für die Stärkung der Selbsthilfebewegung Mittel in Höhe von mehr als 2,7 Millionen DM eingesetzt. Seit dem 1. Januar 2000 ist in § 20 des Sozialgesetzbuches V die Förderung der Selbsthilfe als Sollvorschrift wieder zu einer gesetzlichen Aufgabe der Krankenkassen erklärt worden. Die Krankenkassen sollen 1 DM pro Versicherten für diesen Zweck bereitstellen. Die Ergebnisse für das Jahr 2000, auf die wir gespannt seien können, liegen derzeit noch nicht vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Exkurs, der lediglich Ausschnitte der Entwicklung der sozialen und medizinischen Infrastruktur aufzeigen konnte, dennoch verdeutlicht habe, dass sich in den zurückliegenden Jahren in SachsenAnhalt viel getan hat und mit maßgeblicher Lenkung und Förderung durch das Land vieles bewegt hat, um den Bürgerinnen und Bürgern die Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Frau Liebrecht. Bitte, Frau Liebrecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Am 21. September 1994 hat die CDU-Landtagsfraktion den Antrag gestellt, die Landesregierung aufzufordern, in dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Perspektiv- und Netzplanung zur sozialmedizinischen Versorgung im Land Sachsen-Anhalt zur Mitberatung vorzulegen. Diesem Antrag ist der Landtag gefolgt.

Die damalige und heutige Ministerin Frau Dr. Kuppe hat in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 12. Januar 1995 eine Perspektiv- und Netzplanung vorgestellt. Herr Kollege Nehler erklärte damals, dass er in dem von der Frau Ministerin vorgelegten Material eher eine Analyse des Istzustandes als eine Perspektivplanung sehe. Die Ministerin entgegnete, dass eine abschließende Perspektiv- und Netzplanung nicht möglich gewesen sei, da viele Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen seien.

Nun, sechs Jahre später, hakt die PDS mit ihrer Großen Anfrage nach, um zu erfahren, was aus dieser Perspektiv- und Netzplanung zur sozialen und medizinischen Versorgung geworden ist.

Die CDU räumt ein, dass sich die Rahmenbedingungen in den zurückliegenden Jahren verändert haben. Seit dem 1. Januar 1995 ist das von der CDU geschaffene Pflegeversicherungsgesetz prägend für die sozialmedizinische Versorgung geworden. Mit diesem Gesetzeswerk ist eine weitere Säule der Sozialversicherung geschaffen worden.