- Ja. Ich habe es verstanden. - Meine Damen und Herren! Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden in der Reihenfolge CDU, SPD, DVU, PDS und FDVP. Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Schomburg das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich habe eine fertige Rede, die ich nicht in
dem Umfang halten werde, wie ich es mir vorgenommen hatte. Ich will aber zumindest ein paar Worte dazu sagen, warum wir diesen Antrag der FDVP-Fraktion ablehnen müssen.
Der Antrag geht wie einige Vorgängeranträge davon aus, dass es noch eine enge Verquickung zwischen dem Staat und den Medien gibt, dass also die Landesregierung weiterhin zu berichten hat, was in den Medien passiert. Das ist nicht unser Verständnis von Medien. Allerdings hatten auch wir im Laufe der letzten Monate einen erheblichen Fragebedarf an den MDR und hatten für die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien einen Antrag zur Selbstbefassung vorbereitet, um eine Anhörung im Ausschuss durchzuführen.
Die FDVP-Fraktion ist uns mit diesem Antrag zuvorgekommen. Ich sage jedoch jetzt schon, dass wir diesen Antrag, falls unser Änderungsantrag abgelehnt werden sollte, im Ausschuss erneut stellen werden, weil wir dieses Thema zumindest im Ausschuss für so diskutierenswert halten, dass wir darauf bestehen wollen.
Lassen Sie mich ergänzend zur Geschichte dieses Antrages Folgendes sagen: Es gab im Jahr 1991, als wir uns mit der Gründung des MDR befassten, gerade vonseiten der SPD-Fraktion erhebliche Sorge, dass bei den Mitarbeitern des Mitteldeutschen Rundfunks zu wenige von den 9 000 Mitarbeitern des DDR-Rundfunks dann in Leipzig beschäftigt sein könnten.
Ich erinnere an die Rede im Rahmen der zweiten Lesung des Gesetzes zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk. Den Beitrag hat damals der jetzige Ministerpräsident Herr Höppner gehalten. Es müsste allen klar gewesen sein, dass insbesondere die Medien den Bemühungen der Stasi ausgesetzt waren, die dort Tätigen unter Kontrolle zu halten; denn niemand war so gefährlich wie derjenige, der eine Zugangsberechtigung zu Massenkommunikationsmitteln hatte.
Deshalb ist es selbst Laien, die mit einigermaßen offenen Augen durch die DDR gegangen sind, klar gewesen, dass sich im Staatsfernsehen der DDR ein erheblicher Anteil von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern der Stasi befinden musste. Deshalb ist einiges an Erstaunen, was ich jetzt höre, etwas heuchlerisch.
Für uns ist nicht nachvollziehbar, wie zum Teil fahrlässig oder zumindest nicht konsequent mit diesen Fällen innerhalb des MDR umgegangen wurde. Genau zu diesen Punkten besteht erheblicher Nachfragebedarf an den Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks. Deshalb werden wir an unserem Änderungsantrag festhalten. - Vielen Dank.
Die SPD-Fraktion hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Ich hatte vergessen, die stellvertretende Ministerpräsidentin Frau Dr. Kuppe aufzurufen. Sie hatte sich nach der Einbringung zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Ein wesentlicher Ausdruck der Meinungsfreiheit, die Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes garantiert, ist die Staatsferne des Rundfunks. Der MDR
Staatsvertrag berücksichtigt dies in den Regelungen zur Rechtsaufsicht über die Anstalt, die von den drei MDRStaatsvertragsländern ausgeübt wird.
Die Kontrolle anstaltsinterner Vorgänge ist primär Aufgabe der pluralistisch zusammengesetzten Aufsichtsgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat. Der Rundfunkrat hat Maßnahmen zur Überprüfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR auf eine Stasi-Tätigkeit beschlossen. Der Intendant des MDR hat den Chef der Staatskanzlei über diese Beschlüsse mit Schreiben vom 3. April 2001 informiert.
Der Personalausschuss des Rundfunkrates hat seine Tätigkeit aufgenommen. Er wird die aktuellen StasiUnterlagen anfordern und auswerten. Die Tätigkeit des Personalausschusses ist vertraulich. Es ist allein Sache der Anstalt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Deshalb halte ich es für notwendig, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Die DVU-Fraktion hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Für die PDS-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Gärtner.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich kann es relativ kurz machen, weil die stellvertretende Ministerpräsidentin die wesentlichen Punkte benannt hat.
Meine Damen und Herren! Dieser Antrag der FDVPFraktion macht auf klare Art und Weise das Verständnis der Antragsteller vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seinen Gremien deutlich. Anhand einer in der Tat schwierigen Problematik soll direkt in die Programmgestaltung und in die Mitarbeiterbesetzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vonseiten der Politik eingegriffen werden. Zum Glück stehen die Verfassung und die Staatsverträge dem entgegen. Das ist auch richtig so.
Wir hatten das schon einmal. Wir wollen das nie wieder in dieser Form haben. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen.
Ich denke, dass der MDR und seine Gremien sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich jetzt auf einen Prozess verständigt haben, den wir beobachten werden. Ich denke, das sollte auch erst einmal beobachtet werden. Dem sollten wir nicht vorgreifen.
Zusammengefasst: Wir sind der Auffassung, dass die gewählten Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - in diesem Fall die des Mitteldeutschen Rundfunks sehr wohl in der Lage sind, diese schwierige Frage sensibel zu behandeln. In diesem Sinne werden wir auch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte mir eigentlich gewünscht - das habe ich mehrfach zum Ausdruck gebracht - dass der Herr Ministerpräsident zu diesem Thema spricht; denn es ist einzig und allein seine Angelegenheit. Ich denke, dieses Thema kann man auch nicht delegieren. Das, was Ministerin Frau Kuppe heute vorgetragen hat, kann wohl nicht die Stellungnahme zu diesem brisanten Thema gewesen sein.
Eine Abstimmung darüber, Frau Präsidentin, ob über den Antrag im Ausschuss beraten werden sollte, hat es leider nicht gegeben. Schade, denke ich, dass ein so wichtiges Thema dadurch am Rande untergehen soll. Ich denke, dieses Thema wird aber nicht am Rande untergehen, sondern wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Allerdings in Richtung PDS: Es ist schön, was Sie heute gesagt haben, Herr Gärtner. Wir werden uns das noch einmal genau durchlesen. Ausgerechnet von Ihrer Fraktion eine derartige Haltung an den Tag zu legen, da Sie selber in Ihren Reihen noch mit solchen StasiVerstrickungen leben, nicht leben müssen, sondern bewusst leben -
Das muss man einfach einmal erklären. Ich bitte trotzdem noch einmal darum, sollte der Änderungsantrag der CDU abgelehnt werden, dass über unseren Antrag namentlich abgestimmt wird. - Danke schön.
Danke. - Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu den Drucksachen 3/4360 und 3/4408.
Es ist zuerst abzustimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drs. 3/4408. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltung. Die eindeutige Mehrheit lehnt diesen Änderungsantrag ab.
Es ist jetzt über den Antrag in der Drs. 3/4360 in der Ursprungsfassung abzustimmen. Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch sagen, dass wir vorhin einige Schwierigkeiten mit der Auszählung hatten, weil wir nicht genau vernehmen konnten, welches Votum Sie abgegeben haben oder ob jemand nicht anwesend war. Ich bitte das ganz deutlich zu sagen, Ruhe zu bewahren und auch anzugeben, wenn jemand nicht anwesend ist.