Protocol of the Session on April 5, 2001

Berichterstatterin aus dem Ausschuss ist die Abgeordnete Frau Dr. Hein. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Umgestaltung der Seminarlandschaft ist durch die Landesregierung in der 46. Sitzung des Landtages am 9. November 2001 eingebracht und durch diesen an die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, für Inneres, für Finanzen und für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport zur Beratung überwiesen worden.

Der Gesetzentwurf befasst sich nicht, wie der Titel vermuten lässt, vordergründig mit der Umgestaltung der Seminarlandschaft in Sachsen-Anhalt, sondern sieht als Folge dieser beabsichtigten Umgestaltung die Änderung von Bestimmungen im Landesbesoldungsgesetz und im Landespersonalvertretungsgesetz vor. So werden im Landesbesoldungsgesetz alte Leitungsämter gestrichen und neue ausgebracht.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält außerdem eine Übergangsvorschrift für die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten an den Seminaren. Die vorgesehenen Bestimmungen stehen in engem Zusammenhang mit dem Vorhaben der Landesregierung, die Lehrerbildung im Land sowohl im Hinblick auf ihr inhaltliches Profil als auch im Zuge der Verwaltungsreform neu zu strukturieren.

Der federführende Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat sich mit dem Gesetzentwurf erstmals in der Sitzung am 22. November 2000 befasst. Im Ergebnis der Sitzung hat sich der Ausschuss darauf verständigt, von Verbänden und Hochschulen, deren Arbeit durch das vorgesehene Gesetz tangiert wird, schriftliche Stellungnahmen einzuholen.

Zudem wurde das Kultusministerium ersucht, dem Ausschuss bis zum Januar 2001 eine schriftliche Konzeption zur künftigen Struktur der Lehrerbildung vorzulegen. Die Beratung zu der Konzeption sollte von der Beratung über den Gesetzentwurf entkoppelt werden, um die Verabschiedung des Gesetzes, in dessen Folge die Ausschreibungen für die Seminare erfolgen können, nicht zu verzögern.

In der Ausschusssitzung am 17. Januar 2001 befürwortete die CDU-Fraktion, in die Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf erst einzutreten, wenn das Konzept des Kultusministeriums für die Struktur der Seminarlandschaft als Hintergrund des Gesetzes vorliege.

(Zustimmung von Herrn Dr. Sobetzko, CDU)

Die sich daran anschließende Diskussion führte letztendlich zu einer vorläufigen Beschlussempfehlung, in der den mitberatenden Ausschüssen mit 9 : 0 : 3 Stimmen empfohlen wurde, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.

Wenige Tage nach der Sitzung ging dem Ausschuss ein Schreiben des Ministeriums zu, in dem dieses konzeptionelle Grundaussagen zur Umgestaltung der Seminarlandschaft getroffen hat.

Am 14. März 2001 erfolgte im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft die abschließende Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf sowie eine Beratung über die konzeptionellen Grundaussagen des Kultusministeriums zur Umgestaltung der Seminarlandschaft. Als Grundlage für die Beschlussfassung lagen dem Ausschuss Beschlussempfehlungen der drei mitberatenden Ausschüsse vor, die jeweils befürworteten, den Gesetzentwurf in

der von der Landesregierung vorgelegten Fassung zu verabschieden.

Im Ergebnis der Diskussion wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung einschließlich der Änderung, die Überschrift des Artikels 4 nicht „In-Kraft-Treten“, sondern „Schlussbestimmung“ lauten zu lassen, durch den Ausschuss mit 6 : 1 : 0 Stimmen beschlossen.

Bei der Ausfertigung der Beschlussempfehlung durch die Landtagsverwaltung sind außerdem zwei redaktionelle Korrekturen im Artikel 3 erfolgt: Nach der Artikelüberschrift „Übergangsvorschriften für ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte“ ist die Zwischenüberschrift „§ 1 Übergangsbestimmungen für ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte“ nicht erforderlich, da der Artikel keine weiteren Paragrafen enthält. Zudem wurde in der Artikelüberschrift das Wort „Übergangsvorschriften“ in den Singular gesetzt, da in dem folgenden Text nur eine Vorschrift getroffen wird.

Im Namen des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft empfehle ich dem Landtag, den Gesetzentwurf einschließlich der aus der vorliegenden Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. - Danke schön.

(Zustimmung bei der PDS, von Herrn Bischoff, SPD, und von Frau Kauerauf, SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Hein. - Im Ältestenrat ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Fünfminutendebatte vereinbart worden, und zwar in folgender Reihenfolge: CDU-, DVU-, PDS-, FDVP- und SPD-Fraktion. Vorher hat jedoch in Vertretung des Kultusministers Ministerin Frau Dr. Kuppe um das Wort gebeten. Bitte schön.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Seminarlandschaft hat in den zuständigen Ausschüssen große Zustimmung gefunden. Deswegen nutze ich an dieser Stelle die Gelegenheit, mich im Namen meines Kollegen Minister Harms bei allen Mitgliedern für die konstruktive und zügige Behandlung dieses Gesetzentwurfes zu bedanken.

Zugegebenermaßen wurden mit der Überschrift - Frau Hein deutete das schon an - bei einigen Abgeordneten Erwartungen geweckt, die sich bei näherem Lesen so nicht erfüllten. Im Kern des hier in Rede stehenden Gesetzentwurfes geht es um die Besoldungsstruktur der neuen Leitungsämter für die staatlichen Seminare. Darüber hinaus werden in Artikel 1 die Vorbemerkungen zu den Besoldungsgruppen A und B verändert, um die Besoldung von Leitungsämtern an Schulverbünden klarzustellen und die Maßzahlen für Schulgrößen eindeutig zu regeln.

Die Landesregierung hat gemäß der gemeinsamen Erklärung des Bundes und der Länder vom 1. Juli 1975 und vom 25. Juni 1995 zum vorliegenden Gesetzentwurf ein Moratoriumsverfahren zwischen Bund und Ländern durchgeführt. Es gab keine qualifizierten Widersprüche.

Hintergrund der vorgesehenen Änderungen im Landesbesoldungsgesetz ist die Neustrukturierung der Seminarlandschaft durch Zusammenführung der Ausbildungsund Studienseminare zu staatlichen Seminaren für Lehr

ämter, das heißt, die gewählte Überschrift steht programmatisch für ein neues Aus-, Fort-, und Weiterbildungsmodell in Sachsen-Anhalt.

Damit Sie den Hintergrund dieses Artikelgesetzes besser nachvollziehen können, ist die Landesregierung der Bitte des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft gern gefolgt und hat die der Umgestaltung der Seminarlandschaft zugrunde liegenden konzeptionellen Vorstellungen dem Ausschuss zugeleitet.

Ich will kurz einige Kernaussagen, die im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Seminarlandschaft stehen, hervorheben:

Erstens. Das neue Organisationsmodell ist ein wichtiger Schritt hinsichtlich der Ausgestaltung der Lehrerbildung im Land Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig werden mit der Zuordnung der Seminare zu den Schulamtsbereichen die regionalen Strukturen der Landesverwaltung gestärkt. Die Umgestaltung ist ein Teil der Verwaltungsreform.

Zweitens. Trotz der Absenkung der Zahl der Ausbildungsstellen können wir weiterhin ein sehr attraktives Angebot an Ausbildungsorten im ganzen Land gewährleisten und die Anziehungskraft noch erhöhen.

Drittens. Mit dem neuen Ausbildungsmodell kann besser und flexibler auf die jährlich schwankenden Bewerberzahlen reagiert werden.

Viertens. Einen ganz wesentlichen Impuls wird es durch die Umstrukturierung der Seminarlandschaft für die regionale Fortbildung gemäß § 30 a des Schulgesetzes und die dezentrale Weiterbildung durch die Seminare in der dritten Phase der Lehrerbildung geben.

Fünftens. Wir dürfen nicht davon ausgehen, dass in einer modernen Welt, in der sich Wissensbestände immer schneller verbreitern und vergrößern, ein Studienabschluss oder eine Berufsqualifikation für ein ganzes Berufsleben ausreicht. Das gilt generell, aber in besonderem Maße natürlich für den Lehrerberuf.

Sechstens. Dabei hat die Übernahme von Aufgaben der regionalen Fortbildung durch die staatlichen Seminare in enger Abstimmung mit dem Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung zu geschehen.

Siebentens. Einen weiteren bedeutenden Aspekt sehe ich in der Nutzung der Unterstützungs- und Beratungskompetenz der Seminare für die staatlichen Schulämter und zugleich für die Schulen selbst.

Achtens. Mit der Zusammenführung der Ausbildungsund Studienseminare zu staatlichen Seminaren für Lehrämter ergeben sich Effizienzgewinne in den Ausbildungsgängen zwischen den jeweiligen Lehrämtern in der Verwaltung und hinsichtlich der effizienten Auslastung der Seminare, also hinsichtlich der materiell-technischen Ausstattung, der Nutzung der Bibliotheken, der technischen Geräte, der Räume usw.

Neuntens. Für die Bündelung der Lehramtsausbildung des gehobenen und des höheren Dienstes in einem Seminar gibt es bundesweit kaum vergleichbare Modelle. Die Lehramtsanwärter werden in anderen Bundesländern in der Regel in separierten Seminaren ausgebildet. In Stellungnahmen der Kultusministerien der anderen Länder wird das vorgesehene Ausbildungsmodell in Sachsen-Anhalt mehrheitlich positiv bewertet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! All diese Entwicklungen sind der Hintergrund für die vorgesehenen Änderungen im Landesbesoldungsgesetz und im Landespersonalvertretungsgesetz. Diese Reform der Lehrerbildung schafft die Vorraussetzungen dafür, Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern beispielgebend zu organisieren, um das Qualifikationsniveau an unseren Schulen dauerhaft den Anforderungen eines neuen Schulwesens anzupassen. Deshalb bitte ich namens der Landesregierung um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Jetzt spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Herr Kuntze. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Minister Kuppe, Sie sind natürlich in die etwas undankbare Aufgabe hineingerutscht, das, was die Damen und Herren aus dem Kultusministerium Ihnen aufgeschrieben haben, hier vortragen zu müssen.

Eine bekannte Markenfirma warb einmal mit dem Slogan: Nur wo Nutella draufsteht, ist auch Nutella drin. -Ob die Landesregierung bei der Formulierung ihres Gesetzentwurfes daran gedacht hat, weiß ich natürlich nicht. Wenn ja, muss sie etwas verwechselt haben; denn man müsste in Anlehnung an diesen Slogan sagen: Wo Umgestaltung der Seminarlandschaft draufsteht, ist Änderung des Besoldungsgesetzes drin.

Was Sie eben an Möglichkeiten und Auswirkungen erklärt haben, Frau Dr. Kuppe, ist alles richtig, aber genau das regelt das Gesetz nicht.

(Zuruf von Ministerin Frau Dr. Kuppe)

Es ist uns - das hat Frau Hein deutlich gemacht - im Ausschuss eine Konzeption nachgereicht worden, die durchaus vernünftige Regelungen enthält, aber eben eine Konzeption, die die Regierung anschließend umsetzt oder es eben auch lässt.

Wenn Sie beispielsweise ein Gesetz unter der Überschrift „Gesetz zur Änderung des Besoldungsgesetzes“ eingebracht und in die Begründung hineingeschrieben hätten, warum Sie besoldungsrechtliche Vorschriften ändern wollen und was Sie tatsächlich vorhaben, dann hätte die CDU dem Ganzen sogar ein Stück folgen können. Diese Konzeption ist aber nicht Gegenstand des Gesetzes. Sie ist nicht einmal Teil der Begründung.

Folglich - um es ganz deutlich zu sagen - beschließen wir hier ein Gesetz, dem irgendwo eine Konzeption beigefügt wurde, mit der Möglichkeit für die Regierung, dieses Konzept umzusetzen, aber keineswegs mit der Pflicht, das auch nur ansatzweise zu tun.

(Zustimmung von Herrn Dr. Sobetzko, CDU)

Das ist uns als CDU ein bisschen zu viel Vollmacht. Deswegen werden wir unsere Bedenken anmelden.

Wir hatten bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs gesagt: Auch die CDU steht trotz sinkender Schülerzahlen für die Lehrerausbildung in unserem Land. Es zeichnen sich bereits jetzt Löcher ab. Die so

genannten Mangelfächer sind ein Problem. Eine unter Umständen stärkere Überalterung der Kollegien könnte ein weiteres sein.

Vor allem freuen sich andere Bundesländer über unsere hervorragend ausgebildeten Lehrer. Auch das kann nicht sein; denn es ist eine ziemlich teure Veranstaltung, Lehrerinnen und Lehrer auszubilden - junge, engagierte Leute, die wir in unseren Schulen dringend brauchen.

Die einzelnen Schritte, die Sie beabsichtigen, etwa die Zusammenlegung der Ausbildungs- und Studienseminare zu staatlichen Seminaren für Lehrämter, sind richtig. Dass es zu Einsparungen kommen wird, behaupten Sie auch nicht ernsthaft. Wer sich in der Szene auskennt, weiß, dass es gegenwärtig 18 Ausbildungs- und Studienseminare und Spezialseminare gibt, die bereits jetzt an zwölf Standorten zusammengefasst sind. Nach der vorgelegten Konzeption sollen es zehn sein. Dies bedeutet eine Reduzierung von zwölf auf zehn. Ob dem drastischen Rückgang der Schülerzahlen und damit auch der Ausbildungsplätze hinreichend Rechnung getragen wird, wollen wir einmal offen lassen.

Ich weise in diesem Zusammenhang nur auf den Vorschlag hin, universitätsnahe Standorte für diese Seminare zu wählen. Ob es nun exakt zwei oder drei sein sollen oder vielleicht nur ein einziger, darüber ließe sich streiten. Ob es denn zehn sein müssen, ist eine andere Frage.

Wenn Sie schon mehr Handlungsspielraum für die Regierung haben wollen, um unter Umständen wieder steigenden Bewerberzahlen Rechnung tragen zu können, stellt sich die Frage - hierzu haben wir im Ausschuss einen Vorschlag gemacht, der aber ebenfalls keine Mehrheit gefunden hat -, ob man in dem Gesetz nicht wenigstens die Anbindung an die Schulämter fixieren sollte. Damit hätte die Regierung, weil sie die Zahl der Schulämter verändern kann, immer noch genügend Spielraum. Lediglich die Absicht zu bekunden, das an Schulamtsstrukturen anzugleichen und gegebenenfalls mit der Reduzierung der Zahl der Schulämter auch dort eine Reduzierung vorzunehmen, scheint uns nicht hinreichend.