Auch wenn wir die Forderung nach Entkriminalisierung teilen und das Absehen von Strafverfolgung bei geringfügigen Mengen bei den Konsumenten von Cannabis bzw. weichen Drogen befürworten - der Schritt zur Legalisierung ist uns zu weit.
Erstens. Solange nicht durchgängig die Kenntnis über Art, Wirkung und Folgen des Konsums weicher Drogen in allen gesellschaftlichen Schichten vor allem bei jungen Leuten vorhanden ist, darf eine Freigabe unseres Erachtens nicht erfolgen.
Zweitens. Auch wenn anerkannt ist, dass die Wirkung und Abhängigkeit von legalen Drogen, zum Beispiel Alkokohl, mit ihren verheerenden Folgen für die Gesundheit und für die Volkswirtschaft das Problem Nummer 1 in Sachsen-Anhalt und in Deutschland ist, wohingegen Cannabis weit abfällt und völlig im Hintergrund steht, weil es viel weniger gesundheitsschädlich ist und nicht organisch abhängig macht, darf trotzdem nicht gefolgert werden, dass das Übel Alkokohl dafür herhalten
Drittens. Wir wissen, dass die Jugendorganisationen der Parteien - auch der SPD - dieses Problem anders sehen. Es ist das Vorrecht junger Leute, die Zwänge infrage zu stellen und einen verantwortlichen Umgang für sich selbst einzuklagen.
Wir wissen von denen, die harte Drogen nehmen, dass sie meist über diesen Weg zu harten Drogen gekommen sind,
psychisch abhängig machen kann, dass wir noch bessere und mehr Aufklärung über die Wirkung brauchen und dass Cannabis keine Ersatzdroge ist, sondern meistens zusätzlich oder gleichzeitig mit Alkohol genommen wird.
Erstens. Das Betäubungsmittelgesetz gilt. Frau Ministerin sagte, es gibt keine Absicht, daran etwas zu ändern. Deshalb brauchen wir auch keine Abstimmung. Das hieße ja, wir würden irgendetwas infrage stellen. Deshalb sind die Punkte 2 und 3 Ihres Antrages für uns überflüssig.
Zweitens. Es ist scheinheilig, wenn Sie zumindest in Ihrem Antrag nur die illegalen Rauschmittel angreifen, aber die Hauptdroge Alkohol überhaupt nicht erwähnen.
Das ist die eigentliche Herausforderung, weil sie Tausende von Toten, gesundheitliche Schäden und Milliardenverluste für die Sozialkassen zur Folge hat.
Herr Schulze, Sie hätten es eben richtig zitieren müssen, weil Sie immer darstellen - dies passt in das Gesamtbild der CDU -, dass alles in Sachsen-Anhalt schlecht ist. Jeder Tote ist zu viel. Richtig! Aber Sachsen-Anhalt war im Jahr 1999 mit drei Drogentoten an allerletzter Stelle.
An zweiter Stelle in Deutschland stehen bei Drogentoten Bayern und Hessen. Weit vor Sachsen-Anhalt waren im Jahr 1999 Thüringen und Sachsen. In diesem Jahr haben wir zugegeben sechs Drogentote.
Ich habe die Erhebung vom 28. Februar 2001 aus dem Bundesministerium. In Mecklenburg-Vorpommern gab es zum Beispiel keinen Drogentoten.
Man kann also nicht sagen, überall wo SPD oder SPD und PDS regieren, ist alles schlecht und dort, wo die CDU regiert, alles gut, sondern die Zahlen sprechen hier tatsächlich eine absolut andere Sprache. Das sollten Sie zumindest auch erwähnen.
Auch die Forderung, Herr Schulze, nach Suchtlehrern, wie ich in der Zeitung immer lese, ist längst vom Tisch.
Selbst Ihre eigenen Kolleginnen im Bildungsausschuss haben den ganzheitlichen Ansatz gesucht und haben gesagt, eine Fokussierung auf nur einen Lehrer, der dann noch das Vertrauen aller haben soll, ist nicht der richtige Weg, eigentlich müssen das alle Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen leisten.
Ich habe den Antrag gestern erhalten - im Januar einstimmig abgestimmt -, wo ein ganzheitlicher Ansatz gewählt wurde. Von Suchtlehrern war keine Rede mehr.
Zum Schluss. Eine erneute Beratung in den Ausschüssen ist sinnvoll. Unterdessen liegt ja auch bald die zweite Modros-Studie zur Drogenprävention und Suchtkrankenhilfe vor, deren Ergebnisse in die Beratung einfließen können.
Deshalb sollte der Änderungsantrag der PDS auf eine Anhörung zu dem Thema „Umgang mit so genannten weichen illegalen Drogen“ durch die Worte „sowie eine Auswertung der Modros-Studien“ ergänzt werden. Am Ende sollte folgende Passage eingefügt werden:
„Wenn die Vertreterinnen von Sucht- und Drogenberatungsstellen, Schulsozialarbeit, Polizei, Justiz und medizinischen Einrichtungen hinzugezogen werden, sollten auch die Autoren der Studien eingeladen werden.“
Wenn Sie das übernehmen, würden wir dem Änderungsantrag der PDS zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Bischoff, Sie haben Ihre Rede mit der richtigen Bemerkung begonnen, dass dieser Antrag eine Reaktion auf eine öffentliche Diskussion ist, die durch eine Aktion der PDS in Hessen ausgelöst wurde. Es herrscht in der Bevölkerung, jedenfalls im Einflussbereich der „Volksstimme“, die das transportiert hat, ein hohes Interesse daran, wie der Landtag von SachsenAnhalt zu einem Vorstoß hinsichtlich der Drogenlegalisierung steht, über den berichtet wurde.
Halten Sie es nicht für angezeigt, dass wir dies, selbst auf die Gefahr hin, dass wir schon einmal beschlossene Aussagen bekräftigen müssen, zum Anlass nehmen, im Rahmen einer Resolution klarzustellen, wie wir zur Legalisierung von Drogen stehen?
Herr Schulze hat das Angebot gemacht, die Überweisung des Anliegens der PDS in Ergänzung zu betrachten. Müssten Sie unter diesem Gesichtspunkt nicht
den drei von uns aufgeführten Punkten schon aufgrund der Tatsache zustimmen, dass wir eine öffentliche Diskussion haben und diese eine Bekräftigung unserer zugegebenermaßen schon einmal beschlossenen Standpunkte erfordert?
Herr Dr. Bergner, ich verstehe das, was Sie hier sagen. Ich habe sehr deutlich gesagt: Für uns steht die Legalisierung von Cannabis überhaupt nicht zur Diskussion. Dazu haben wir uns doch eindeutig geäußert. Wenn wir erneut darüber abstimmten, hieße das, wir wären irgendwie verunsichert und würden es anders sehen.
Es steht im Betäubungsmittelgesetz und dort soll es bleiben. Daher verzichten wir darauf, darüber erneut abzustimmen. Es ist auch ein Stückchen fair, wenn wir sagen, das, was bisher geschehen ist, stellen wir nicht in Zweifel. Es soll so bleiben.
Kollege Bischoff, seien Sie so freundlich und geben mir das schriftlich, was Sie ergänzt haben wollen. So schnell kam ich nicht mit. Aber lassen Sie sich Zeit. Es reicht, wenn Sie es mir vor der Abstimmung noch geben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Deutschland sind nach Expertenangaben mehr als acht Millionen Menschen von Tabak, Alkohol, Cannabis, Heroin, Kokain oder von Medikamenten abhängig. Noch einmal die gleiche Zahl von Menschen litten als Angehörige, Freunde oder Kollegen mit.