Meine Damen und Herren! Für fast alle Senioren in Mitteldeutschland ist die Rente die einzige Geldquelle. Dagegen hat ein erheblicher Teil der Westrentner noch Zusatzeinnahmen aus Betriebsrenten, Mieten oder angespartem Vermögen. Somit wird das jetzige Rentenkonzept zu einer Teilung der Gesellschaft in Arme und Reiche führen. Hier ist die Gesellschaft nach wie vor gefordert, die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
eine bessere Reform und kein Reförmchen. Bei den Arbeitslosen reicht die soziale Absicherung sehr oft nicht aus, um einen Abstieg unter die Armutsgrenze zu verhindern. Die Armutsquote liegt bei den Arbeitslosen dreimal so hoch wie bei der Gesamtbevölkerung mit erschreckend steigender Tendenz.
Die neuen Bundesländer und insbesondere SachsenAnhalt verkommen zusehends zum Armenhaus Deutschlands. Das Land Sachsen-Anhalt ist seit Jahren Negativrekordhalter bei der Arbeitslosenquote, bei der Höhe der Investitionsdefizite in der Wirtschaft und bei der Abwanderung von jungen Fachkräften in die alten Bundesländer, um nur einiges zu nennen. Auch diese genannten Indikatoren tragen nicht dazu bei, die weiter steigende Altersarmut hierzulande zu stoppen.
Auch die neuerlichen Rentenpläne der rot-grünen Bundesregierung sind keine geeigneten Mittel, um die Altersarmut zurückzudrängen. Das Gegenteil wird eintreten.
Offiziell heißt es: Das Rentenniveau wird nur auf 67 % abgesenkt. Tatsächlich sinkt die Rente viel stärker; denn der heutige Nettoverdienst als Bezugsgröße wird um die 4 % der geplanten privaten Vorsorge gekürzt. Ein raffinierter Schachzug oder besser: ein hinterhältiger Trick der Bundesregierung; denn damit wird verschleiert, dass 67 % des neu definierten Nettoverdienstes weniger als 64 % des heutigen Nettoverdienstes sind.
Da in Anbetracht der finanziellen Situation nur ein Teil der Menschen auf eine private Altersvorsorge zurückgreifen kann, ist somit die Altersarmut für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung vorprogrammiert. Frauen werden hier besonders benachteiligt. Durch Kindererziehungszeiten, hinzukommende Arbeitslosigkeit oder mangelnde Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind diese nicht in der Lage, entsprechende Arbeitsjahre für die Rentenberechnung vorzuweisen.
Frauen stellen mit elf Millionen Rentnerinnen die Mehrheit unserer Rentenbezieher dar. 75 % der Rentnerinnen in Deutschland erhalten heute eine eigene Rente, deren Höhe niedriger als das Sozialhilfeniveau ist. Die gravierende Ungleichbehandlung der Rentenreform macht sich auch bei der Kürzung der Witwenrenten von bisher 60 % auf 55 % klar bemerkbar.
Dies möchte ich an einem weiteren Beispiel deutlich machen. Eine Witwe, welche in den alten Bundesländern ein Kind großgezogen hat, erhält monatlich ein Plus von 48,58 DM zu ihrer Witwenrente. Unter den gleichen Bedingungen erhält eine Witwe in den neuen Bundesländern aber nur einen Zuschlag von 42,26 DM. Das
Was sich einzig und allein bei dieser rot-grünen so genannten Riester‘schen Rentenreform herauskristallisiert, ist zunehmende Armut für weite Teile der Bevölkerung, insbesondere für die mitteldeutschen Geringverdiener, Langzeitarbeitslosen und Rentner.
Um es noch einmal gebündelt zu sagen: Wir brauchen in Deutschland ein tragfähiges und würdevolles Konzept für die Alterssicherung, und zwar für Frauen und Männer. Keinesfalls benötigen wir einen Verschiebebahnhof zulasten der Sozialhilfe. Es muss allen Menschen, die ihr Leben lang in Deutschland gearbeitet haben, ein menschenwürdiges Dasein im Alter ermöglicht werden.
Auch wir machen deutlich klar, dass die Landesregierung gravierend auf die Bundesregierung einzuwirken hat, ihre Position für eine langfristige Alterssicherung in Deutschland nochmals grundlegend zu überdenken und zu überarbeiten. - Danke.
Ich möchte zwei Dinge los werden. Eine Bitte an die Mitarbeiterinnen und die Verantwortlichen in der DVU-FLFraktion: Wenn Sie hier schon reden müssen, wäre es angebracht, wenigstens einen Satz zum Thema zu sagen.
Dann wollte ich Herrn Bergner auf einen Trugschluss aufmerksam machen. Herr Bergner, selbst wenn Sie es hinbekommen, die Berechnung des Versorgungsausgleiches für jeden Einzelfall durchzuführen - das kann so schwer nicht sein -, Sie werden die Bezahlung einfach nicht anders hinbekommen. Wenn Sie den Mann und dessen Witwe nicht mehr drankriegen, wer soll es dann bezahlen?
und Sie haben, egal wie Sie es errechnet haben, das gleiche Problem, nämlich dass der Staat in dem Moment für diese Dinge eintreten muss und - was Sie gesagt haben - dass die geschiedene Ehe bevorzugt wird.
Ich halte es für fast ausgeschlossen, dieses Geld tatsächlich von den betroffenen geschiedenen Ehemännern oder deren Witwen einzutreiben.
Ich denke, wir werden im Ausschuss noch genügend Gelegenheit haben, darüber zu debattieren. Wir sind am Ende der Debatte.
Es ist beantragt worden, den Antrag der PDS-Fraktion und damit natürlich auch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion - ich nenne noch einmal die beiden Drucksachen: 3/4240 und 3/4307 - in die Ausschüsse für Arbeit, Gesundheit und Soziales und für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport zu überweisen. Die Federführung soll dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales übertragen werden.
Wer stimmt der Ausschussüberweisung und der genannten Federführung zu? - Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Enthaltungen? - Auch nicht. Damit sind die Anträge einstimmig in die Ausschüsse überwiesen worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 16 bewältigt.
Bevor ich den für heute Abend letzten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich mitteilen, dass Kollegin Ria Theil darum gebeten hat, nach § 68 der Geschäftsordnung nach Beendigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung eine Erklärung abgeben zu dürfen. Ich will nur darauf hinweisen.
Zum Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungs- gesetzes (2. AAÜG-ÄndG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Überleitung des Rentenrechts Ost in das Rentenrecht West verdient schon jetzt den Titel einer unendlichen Geschichte. Diese unendliche Geschichte zeugt wie kaum ein anderes Beispiel davon, wie groß die Unterschiede zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR waren - ganz ohne Wertung -, aber auch davon, wie gering das Verständnis für die Unterschiede oder sogar wie gering das Wissen im Westen um diese Unterschiede war.
Das Rentenrecht war in der Vergangenheit und ist auch jetzt noch wie kaum ein anderes Recht Gegenstand von Beschwerden, Widersprüchen und Klagen. Trotz des massiven Widerstandes vieler Betroffener bedurfte es der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, um zumindest ein teilweises Umdenken der Regierung zu erreichen.
Im April 1999 wurden vom Bundesverfassungsgericht wesentliche Regelungen zur Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus zahlreichen Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesamtdeutsche Rentenversicherung für mit dem Grundgesetz unvereinbar und in einigen Fällen sogar für nichtig erklärt.
Erst 20 Monate danach legte die Bundesregierung im Dezember 2000 nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes, AAÜG - schöner Name -, vor. Von diesem Gesetzentwurf sind die Betroffenen enttäuscht, vor allem deshalb, weil die SPD weit hinter ihre Versprechungen aus dem Wahlkampf 1998 und weit hinter ihren eigenen Gesetzentwurf aus dem Jahr 1995 zurückgeht.
Die vorläufige Zahlbetragsbegrenzung für system- nahe und Sonder- und Zusatzversorgungssysteme auf 2 010 DM bleibt bestehen. Die vorläufige Zahlbetragsbegrenzung für Leistungen aus dem nicht systemnahen Versorgungsbereich nach Anlage 1 wird aufgehoben. Der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge wird vom 31. Dezember 1993 auf den Zeitraum bis zum 30. Juni 1995 ausgedehnt, wie es im Einigungsvertrag vereinbart war.
Die Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages wird mit den Anpassungswerten der alten Bundesländer durchgeführt. Bei der Neuberechnung der Bestandsrenten mit Sonder- und Zusatzversorgungssystemen wird das Günstigkeitsprinzip angewendet; der gesamte Versicherungsverlauf wird mit den letzten 20 Jahren verglichen und die jeweils höhere Leistung wird gezahlt.
Für ehemalige Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post wird das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 10. November 1998 umgesetzt, und es werden die über 600 DM hinausgehenden Entgelte bei den Personen anerkannt, die am 1. Januar 1974 zehn Jahre ununterbrochen in diesen Bereichen tätig waren.
Nachzahlungen für die Zeit vor dem 1. Mai 1995 erfolgen nur in solchen Fällen, in denen ein Überführungsbescheid bzw. Rentenbescheid nicht bestandskräftig geworden ist.
Nicht zuletzt: Die Entgeltbegrenzung für Angehörige des Versorgungssystems des Ministeriums für Staatssicherheit wird von 0,7 auf 1,0, also auf einen Entgeltpunkt angehoben.
Diese Regelungen haben Betroffene aus unterschiedlichen Gründen enttäuscht. Der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Nachweis, dass überhöhte Gehälter gezahlt worden sind und deshalb gezahlte Entgelte bei der Rentenberechnung unberücksichtigt bleiben, spielt im Gesetzentwurf keine Rolle.