Gibt es noch jemanden, der seine Stimme abgeben möchte? - Das ist nicht der Fall. Dann beginnen wir mit der Auszählung.
Meine Damen und Herren! Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Mit Ja votierten sieben Abgeordnete und mit Nein 72. Es gab keine Stimmenthaltung. Nicht anwesend waren 37 Abgeordnete. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 15 abgeschlossen. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 16 aufrufe, freue ich mich Schülerinnen und Schüler von der Schule des zweiten Bildungsweges Magdeburg in unserem Hause begrüßen zu dürfen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die PDSFraktion greift mit diesem Antrag ein Anliegen auf, das von Betroffenen als besonders gravierend angesehen wird, dessen Lösung allerdings gleichzeitig besonderer Sensibilität bedarf. Wir kommen um eine Lösung nicht herum. Wir sind den betroffenen Frauen und Männern eine Lösung schuldig.
Ich will den Fall einer Frau schildern, die zum Kreis der so genannten Altgeschiedenen gehört, deren Schicksale Anlass für unseren Antrag waren:
Die betroffene Frau war 27 Jahre lang mit einem angesehenen, viel beschäftigten und gut verdienenden Professor verheiratet. Der brauchte einen freien Rücken, also eine Frau, die ihm Familienarbeit und Kindererziehung abnimmt. Sie hat sich für dieses Leben entschieden und hat vier Kinder großgezogen - in einer Zeit, in der es noch keine Babyfertignahrung, Waschmaschinen oder andere Hilfsmittel im Haushalt gab, ein ziemlich harter Job. Dann kam die Scheidung. Sich noch eine eigene Existenz durch Arbeit aufzubauen, dafür war es zu spät. Krankheiten kamen hinzu. Heute sind beide Rentnerinnen.
Während allerdings die Arbeit des Professors mit einer guten Rente anerkannt wird, erhält die Frau für ihre Lebensleistung sage und schreibe 365,43 DM. Darin enthalten ist die Anerkennung für die Erziehung ihrer Kinder unter den eben geschilderten Umständen in Höhe von 168,97 DM.
Hätte die betroffene Frau im Westen gelebt, wäre ihre Situation eine ganz andere. Die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche an die Rentenversicherung wären im Rahmen eines Versorgungsausgleiches auf beide Ehepartnerinnen aufgeteilt worden. Grundlage dafür ist die in der Bundesrepublik übliche und auch angestrebte so genannte Hausfrauenehe oder noch besser die Wirtschaftsgemeinschaft Ehe, wie sie gern genannt wird. Grundlage dafür wiederum ist die in der Bundesrepublik übliche Sicht auf die Familie, in der der Mann die Rolle des Familienernährers hat, während sich die Leistung der Frau ausschließlich auf Haushalt und Kinder beschränkt.
Um nicht missverstanden zu werden: Die Frauen, die sich für ein Leben entscheiden, dessen Hauptinhalt Haushalt und Kinder sind, haben unsere und meine volle Anerkennung. Sie leisten eine wichtige Arbeit und eine schwere Arbeit; wenn ich auch politisch dafür wirke, das
Leben von Männern durch Tätigkeiten im Haushalt und auch durch die Beschäftigung mit ihren Kindern zu bereichern. Das aber nur am Rande.