Protocol of the Session on December 14, 2000

Die Fraktion der CDU äußerte Bedenken hinsichtlich der zusätzlichen finanziellen Belastungen der Kommunen. Diesen Bedenken stellten die Fraktionen der SPD und der PDS entgegen, dass es politischer Wille aller Fraktionen sei, im Land Sachsen-Anhalt wenigstens bei künftigen Neubauvorhaben Barrierefreiheit zu schaffen.

(Zustimmung von Herrn Dr. Eckert, PDS - Zuruf von Frau Krause, PDS)

Für den Bau des Umweltbundesamtes in Dessau ist nach ersten Erkenntnissen für die umfassende Barrierefreiheit ein Finanzvolumen von weit unter 1 % angegeben worden.

(Zustimmung von Herrn Dr. Eckert, PDS)

Der von der Fraktion der CDU gestellte Antrag, die Landesregierung zu beauftragen, eine Gesetzesfolgenabschätzung hinsichtlich des § 56 vorzunehmen, wurde bei 3 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wies auf Nachfrage darauf hin, dass laut § 23 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages ein Gesetzentwurf, der zu Mehr- oder Minderausgaben führt, entsprechende Angaben enthalten muss. Dies gilt auch für die Bauordnung.

Der § 56 wurde schließlich vom Ausschuss mit 8 : 0 : 3 Stimmen angenommen.

(Zustimmung bei der PDS)

- Ich denke, das ist ein gewisser Durchbruch. Das kann man schon sagen.

Der federführende Ausschuss hat den geänderten Gesetzestext insgesamt mit 8 : 3 : 0 Stimmen beschlossen. Das Gesetz hat nun die Form eines Mantelgesetzes. Es trägt die Überschrift „Gesetz zur Vereinfachung des Baurechts in Sachsen-Anhalt“.

In Artikel 1 wird die bisher geltende Bauordnung durch die Bauordnung Sachsen-Anhalts abgelöst.

Die Artikel 2 bis 6 enthalten jeweils die Änderung weiterer betroffener Gesetze.

In Artikel 7 ist geregelt worden, dass die Bauordnung am 1. Mai des Jahres 2001 in Kraft tritt.

Die Beschlussempfehlung greift auch die in der vorläufigen Beschlussempfehlung bereits enthaltene Entschließung zu § 52 Abs. 8 hinsichtlich der Verwendung der Stellplatzablösebeträge auf.

Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zur der vorliegenden Beschlussempfehlung einschließlich der heute Morgen ausgereichten redaktionellen Berichtigungen.

Aber hierzu - darauf muss ich hinweisen - gibt es inzwischen eine erneute Berichtigung. Ich bitte Sie, sich diese Berichtigung einmal vorzunehmen. Ich werde versuchen, die Änderung mündlich vorzutragen, und übergebe diese dem Präsidium.

Nr. 3 der Berichtigung ist wie folgt neu zu fassen: In Artikel 1 § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ist der Text auf der rechten Seite der Synopse zu verändern in: „wenn dies gemäß § 66/1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 oder Satz 4 verlangt wird“.

Ich hoffe, dass ich Ihnen die Änderung verständlich vorgetragen habe und diese von Ihnen mit in die Beratung einbezogen werden kann. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Herrn Hoffmann, Dessau, PDS, und von Herrn Kasten, PDS)

Vielen Dank, Herr Sachse. Ich kann Ihre Apothekerschrift hoffentlich lesen. Wir werden dies dann bei der Abstimmung, wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, als die Berichtigung zu der berichtigten Fassung aufrufen.

Im Ältestenrat ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Die Fraktionen sprechen in der Reihenfolge PDS, FDVP, SPD, CDU, DVU-FL. Vorher hat Minister Herr Dr. Heyer um das Wort gebeten. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden ab dem nächsten Jahr eine neue Bauordnung haben. Wir werden eine Bauordnung haben, die besser sein wird als die geltende Bauordnung.

Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen allen danken, allen, die daran mitgewirkt haben. Ich glaube, es waren fast alle Ausschüsse des Landtages, die sich damit beschäftigt haben. Ich darf nicht nur der Regierungsfraktion, sondern allen Fraktionen danken, weil wir, glaube ich, interessante und sehr ernsthafte Diskussionen miteinander geführt haben.

Ich will zu den Einzelheiten der neuen Bauordnung nicht mehr Stellung nehmen, sondern nur in ein paar wenigen Punkten darstellen, was uns wichtig ist, was uns auch an Neuerungen wichtig ist.

Erstens. Die Pflicht zur Baugenehmigung wird gelockert. Es wird in Zukunft eine Vielzahl von Bauvorhaben geben, für die kein Baugenehmigungsverfahren mehr erforderlich ist. Es wird dafür ein Freistellungsverfahren für Vorhaben eingeführt, die keiner Genehmigung bedürfen, für die aber Vorlagen bei der Gemeinde eingereicht werden müssen. Das gilt für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen.

Die Chance für die Beschleunigung, die in diesen Regelungen steckt, liegt darin, dass die Gemeinden nun selbst die Möglichkeit haben, durch die Aufstellung von Bebauungsplänen die Bautätigkeit in ihren Gemeinden zu erleichtern. Ich finde, das ist eine wichtige Vorschrift und ein guter Anreiz für unsere Gemeinden, sich selbst darum zu kümmern, dass die Baugenehmigungsverfahren entfallen und damit das Bauen beschleunigt wird.

Zweitens. Das Baugenehmigungsverfahren wird deutlich gestrafft. Beim genehmigungspflichtigen Verfahren wird das bereits existierende so genannte vereinfachte Verfahren zum Regelverfahren. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren werden bautechnische Nachweise nicht mehr durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft. Für Vorhaben von einem bestimmten Schwierigkeitsgrad an hat der Bauherr jedoch staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung und für die Bescheinigung der Richtigkeit sicherheitsrelevanter bautechnischer Nachweise einzuschalten. Also ganz wichtig: Das vereinfachte Verfahren wird das Regelverfahren.

Drittens. Investitionen in denkmalgeschützte Bauten werden erleichtert. Das Denkmalschutzgesetz wird geändert, und es wird künftig auch für solche Vorhaben, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, eine Bearbeitungsfrist in denkmalrechtlichen Verfahren von längstens zwei Monaten eingeführt.

Ich glaube, dass wir damit einen guten Kompromiss gefunden haben zwischen der Beschleunigung und der Schnelligkeit eines Baugenehmigungsverfahrens einerseits und der Sicherung der Denkmalinteressen andererseits; denn vergessen wir nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es ist ein großer Vorteil unseres Landes Sachsen-Anhalt gegenüber anderen Ländern in Ostdeutschland und erst recht in Westdeutschland, dass wir eine Vielzahl von Denkmalen haben. Das sind, in wirtschaftlichen Termini gesprochen, weiche Standortfaktoren. Das gilt nicht nur für den Tourismus, sondern das gilt auch für die Wirtschaft in unserem Land, und insbesondere bei Ansiedlungsvorhaben wird das wichtig werden. Der Kompromiss, den wir gefunden haben, ist gut.

Viertens. Der Einfluss der Gemeinden auf die Ortsentwicklung wird gestärkt. Die Entscheidung über örtliche Bauvorschriften wird künftig nicht mehr zum übertragenen, sondern zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gehören.

Sie werden sich vielleicht daran erinnern, dass ich Ihnen bei der Einbringung des Gesetzes von einer Stadt im Land berichtet habe, die Schwierigkeiten mit ihrer Satzung hat. Das wird jetzt nicht mehr geschehen.

Fünftens. Die Möglichkeiten der Grenzbebauung werden erweitert. Die Bauvorschriften für Nebengelasse werden erleichtert. Das ist eine Sache, die die Praxis sehr viel beschäftigt, die aber nicht, sagen wir einmal, das Gesicht dieses Gesetzes prägt.

Geprägt wird das Gesicht des Gesetzes durch die neuen Vorschriften für barrierefreies Bauen. Ich verhehle nicht und es ist ja in der ganzen Diskussion deutlich geworden, dass ich anfangs die Vorstellung hatte, wir sollten uns an der Musterbauordnung aller Länder orientieren. Wir haben etwas andere Vorschriften gefunden. Und dann haben viele gesagt, dass dadurch das Bauen teurer würde. Ich bin nicht davon überzeugt, meine Damen und Herren, dass barrierefreies Bauen grundsätzlich teu

rer sein muss als - wie ich es einmal sagen will - normales Bauen.

(Zustimmung von Herrn Dr. Eckert, PDS, und von Herrn Hoffmann, Dessau, PDS)

Die Zahlen, die diesbezüglich in die Welt gesetzt worden sind, meine Damen und Herren, werden wir überprüfen müssen.

Für alle Bauherren gilt, sowohl für die privaten als auch für öffentlichen Bauherren,

(Zuruf von Herrn Dr. Daehre, CDU)

- Herr Kollege Daehre, das gilt auch für den staatlichen Hochbau - dass hier Fantasie gefragt ist, dass ordentliches Planen gefragt ist und dass wir alle daran interessiert sein müssen, dass dann das barrierefreie Bauen, soweit es denn erforderlich ist, auch nach den neuen Bauvorschriften nicht unbedingt oder nur unwesentlich teurer wird als das Bauen, wie es bisher betrieben worden ist.

Und als Letztes, meine Damen und Herren, will ich hier mit dem Märchen aufräumen - es ist ja durch die Presse gegangen -, dass die Bauordnung nun verspätet in Kraft treten würde und dass die Bürgerinnen und Bürger, die bauen wollen, und die Investoren, die bauen wollen, dadurch Nachteile erleiden würden. Nichts dergleichen ist der Fall.

Diese Bauordnung wird in Kraft treten mit ihrer Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes. Und für all diejenigen, die von diesem Zeitpunkt an Anträge stellen, wird die jeweils günstigere Regelung - das ist in einer Übergangsregelung festgehalten - der alten oder der neuen Bauordnung gelten. Sie können sich das gewissermaßen aussuchen.

Wir selbst werden die Zeit bis zur Umsetzung der Bauordnung am 1. Mai 2001 zur Information der örtlichen Behörden nutzen sowie zur Information der Bevölkerung, aber auch zum Erlass der notwendigen Richtlinien und Anweisungen, die zur Umsetzung der Bauordnung erforderlich sind.

Meine Damen und Herren! Ich sage es noch einmal: Wir werden ab 2001 eine bessere Bauordnung haben als die geltende Bauordnung. Wir werden das Bauen leichter machen. Wir werden die Interessen behinderter Menschen schützen. Wir werden die Interessen unserer Denkmale schützen, aber wir werden diejenigen, die mit Denkmalschutz zu tun haben, mal ein bisschen auf Trab bringen, wenn ich das einmal sagen darf. Diese Verfahren werden beschleunigt werden.

Noch einmal an Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung. Ich bin ganz sicher: Diese Bauordnung wird mit dazu beitragen, dass das Gesicht Sachsen-Anhalts noch moderner wird. - Herz- lichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei der PDS und von der Regierungsbank)

Vielen Dank. - Wir kommen dann zu den vereinbarten Debattenbeiträgen der Fraktionen. Für die PDS-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Radschunat. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die im Jahr 1994 in Kraft gesetzte Bauordnung war, was die

notwendige Flexibilität betraf, für Bauwillige und Bauausführende ein echter Hemmschuh geworden. Wer zudem Kenntnisse über die Akkuratesse der in den Behörden Beschäftigten besitzt, weiß, welche Zeitdauer die Bearbeitung eines vorgelegten Antrags haben kann.

Nicht unwesentlich erschien uns die Tatsache, dass Sachsen-Anhalt bezüglich der Angleichung seiner Landesbauordnung an Bestimmungen der Musterbauordnung gegenüber anderen Bundesländern ins Hintertreffen geraten war.

(Herr Dr. Daehre, CDU: Richtig!)

In Anbetracht der Wirkungsweise der bestehenden Landesbauordnung und in Kenntnis bereits überarbeiteter Bauordnungen anderer Länder hat deshalb die PDSFraktion das Vorhaben der Landesregierung, die Landesbauordnung zu ändern, als sinnvoll eingeschätzt und sich im Interesse der Bauwilligen und der Verwaltungen aktiv eingebracht.