Protocol of the Session on November 10, 2000

Ihnen allen beste Gesundheit und Wohlergehen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur zweiten Wahlhandlung. In der Beschlussempfehlung in der Drs. 3/3637 wird unter Abschnitt II vorgeschlagen, von den nach § 4 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes gewählten Mitgliedern als Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes Herrn Dr. Gerd-Heinrich Kemper und als Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichtes Herrn Erhard Köhler zu wählen.

Auch diese Wahl wird gemäß der im Ältestenrat erzielten Übereinkunft als geheime Wahl mit Stimmzetteln durchgeführt. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt als Wahlhelfer wieder aufzunehmen. Herrn Hacke bitte ich festzustellen, dass die Wahlurne leer ist.

- Das ist der Fall. - Ich bitte die Abgeordnete Frau Weiß, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Schriftführerin Frau Weiß ruft die Abgeordneten namentlich zur Stimmabgabe auf)

Der Namensaufruf ist beendet. Nun wählen die am Wahlverfahren beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer, Frau Dirlich, dann anschließend Herr Hacke, Frau Helmecke und Herr Jüngling.

Ich frage, ob noch ein Mitglied des Landtages im Saal ist, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat. - Frau Ludewig, Herr Miksch und Herr Buder.

Abschließend wählt der Sitzungsvorstand, Herr Rothe, Frau Weiß und Herr Schaefer.

Damit schließe ich die Wahl ab und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Unterbrechung: 10.16 Uhr.

Wiederbeginn: 10.25 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Wie ich eingangs erläuterte, werden auch der Präsident und der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt.

Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift hat die Wahl folgendes Ergebnis: abgegebene Stimmen 107, ungültige Stimmen keine, gültige Stimmen 107. Das heißt, bei der gesetzlichen Zahl von 116 Abgeordneten und bei 107 Abgeordneten, die heute an der Wahl teilgenommen haben, mussten 72 gültige Stimmen für den Wahlvorschlag abgegeben werden.

Für den Wahlvorschlag stimmten 94 Abgeordnete, gegen den Wahlvorschlag stimmten sieben Abgeordnete, es gab sechs Stimmenthaltungen.

Damit ist festzustellen, dass zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt Herr Dr. GerdHeinrich Kemper und zum Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt Herr Ehrhard Köhler gewählt worden ist.

(Beifall im ganzen Hause)

Im Namen des Hohen Hauses spreche ich den beiden Gewählten die herzlichsten Glückwünsche zu ihrer Wahl aus. Wir wünschen Ihnen, Herr Dr. Kemper und Herr Köhler, eine erfolgreiche Amtsführung und persönlich alles Gute sowie Gottes Segen.

Dem bisherigen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts, Herrn Jürgen Goydke, sowie dem bisherigen Vizepräsidenten, Herrn Burkhard Guntau, möchte ich im Namen des Hohen Hauses für ihre Tätigkeit zum Wohle des Landes Sachsen-Anhalt ausdrücklich und von Herzen danken.

(Beifall im ganzen Hause)

Zugleich gibt sich der Landtag die Ehre, alle ausgeschiedenen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, die neu gewählten Mit

glieder sowie die Landesregierung, die Vertreter der Fraktionen und die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verfassung um 13 Uhr in das Palais am Fürstenwall einzuladen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach § 7 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes beginnt die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder mit der Aushändigung der Ernennungsurkunden durch den Ministerpräsidenten. Gemäß § 7 Abs. 2 leisten danach die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts vor dem Landtag den Amtseid. Es ist vorgesehen, die Vereidigung in der Landtagssitzung am 14. Dezember des Jahres 2000 vorzunehmen.

Vielen Dank, meine Damen und Herren. Damit ist der Tagesordnungspunkt 12 abgeschlossen.

Wir können noch Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Großleinungen und Schülerinnen und Schüler der Justizvollzugsschule Klötze begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Aussprache zur Großen Anfrage

Lage und Entwicklung der freien Berufe in SachsenAnhalt

Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 3/3315

Antwort der Landesregierung - Drs. 3/3634

Der Ältestenrat schlägt eine Debatte von 30 Minuten Dauer vor. Gemäß § 43 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Landtages wird zunächst dem Fragesteller das Wort erteilt, alsdann erhält es die Landesregierung. Nach der Aussprache steht dem Fragesteller das Recht zu, Schlussbemerkungen zu machen.

Für die Debatte wird folgende Reihenfolge der Redner vorgeschlagen - ich gebe gleichzeitig vorsichtshalber die Redezeiten mit an -: PDS sechs Minuten, FDVP fünf Minuten, DVU-FL fünf Minuten, SPD acht Minuten und CDU sechs Minuten. - Ich erteile nunmehr für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Herrn Gürth das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die freien Berufe sind neben dem Handwerk, welches in der Handwerkskammer organisiert ist, und dem Gewerbe, welches in der Industrie- und Handelskammer organisiert ist, die dritte Säule des Mittelstandes.

Jeder von uns hat in seinem Leben sehr oft mit Freiberuflern zu tun. Manche haben damit schon zu Beginn ihres Daseins auf der Erde durch den Kontakt mit der freiberuflichen Hebamme zu tun, dann im Verlauf des Lebens durch den Kontakt zu Ärzten und zu vielen Dienstleistern, wie zum Beispiel Rechtsanwälten etc., die man in Anspruch nimmt.

Nach Angaben von Vertretern der freien Berufe, die in Sachsen-Anhalt im Landesverband der freien Berufe organisiert sind, gibt es im LFB neun Kammern für freie Berufe und zwölf Verbände, die diese Berufsstände vertreten.

Nach Angaben der Landesregierung erwirtschaften die freien Berufe ca. 6 % des Bruttoinlandsproduktes in

Deutschland. Die freien Berufe in Sachsen-Anhalt haben ca. 80 000 Beschäftigte.

Was den Anteil am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland betrifft, sage ich: Diese Zahl muss angezweifelt werden; denn sie beruht auf der Basis einer Zahl von 591 000 selbständigen Freiberuflern, die angeblich in Deutschland tätig sein sollen. Der Bundesverband der freien Berufe gibt aber eine Zahl von 702 000 freiberuflich selbständigen Unternehmungen mit 1,7 Millionen Beschäftigten und 161 000 Auszubildenden an.

Bereits eingangs der Antwort der Landesregierung wird auf das Institut der freien Berufe sowie auf die Stellungnahmen vieler Kammern verwiesen und es wird auch der Hinweis gegeben, dass Statistiken nicht überall geführt werden. Insofern ist es der Landesregierung sicherlich auch aus meiner Sicht nachzusehen, dass einige Fragen nicht oder nur unzureichend beantwortet wurden, so zum Beispiel die Frage nach der Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse oder die Frage nach der Entwicklung der Berufsbilder.

Allerdings hätte man zumindest erwarten können, dass man gerade im Wirtschaftsministerium die vier Grundrechenarten beherrscht. Ich erwähne dies aus einem Grund, den ich Ihnen jetzt erläutern möchte.

Ich bitte die Landesregierung darum, sich noch einmal ihre Antwort auf unsere Große Anfrage vorzunehmen. Mir ist völlig unerklärlich, wie sie dem Parlament solche falschen und unkorrekten Angaben vorlegen konnte.

Während Sie in der Beantwortung unserer Anfrage von 8 896 verkammerten selbständigen Freiberuflern in Sachsen-Anhalt sprechen, heißt es in dem wenige Wochen vorher vorgelegten Mittelstandsbericht - der ist ja auch von der Landesregierung; ich zitiere, Frau Präsidentin -:

„Gleichwohl ist auch im Jahr 1999 die Zahl der freiberuflich Tätigen in Sachsen-Anhalt mit 22 221 freiberuflich Tätigen - darunter 20 129 in verkammerten freien Berufen - weiter angestiegen.“

Das ist eine Zahlenabweichung, die nicht geringfügig ist. Mir fällt dazu Arthur Schnitzler ein. Schnitzler - nicht mit Karl Eduard zu verwechseln - hat einmal gesagt:

„Fehler der anderen zu entschuldigen, das ist Toleranz. Takt heißt, sie nicht zu bemerken.“

Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir im Parlament diese Art von Toleranz und Takt im Verhältnis zur Landesregierung nicht aufbringen können.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich wundere mich auch, dass der Landesregierung nicht aufgefallen ist, dass das vorgelegte Zahlenmaterial an vielen Stellen völlig widersprüchlich ist. So wird zum Beispiel die Anzahl der Steuerberater in Sachsen-Anhalt im Jahr 1999 - immer mehr Leute kommen ohne Steuerberater gar nicht mehr aus - auf Seite 5 mit 724 angegeben. Auf Seite 13 sind es nur noch 488.

Während man auf Seite 5 noch der Auffassung ist, dass wir Ende 1999 1 008 Architekten in Sachsen-Anhalt hatten, wird acht Seiten weiter erklärt, dass Ende 1999 648 Architekten in Sachsen-Anhalt ansässig waren.

Ich frage mich: Was gilt denn nun, Herr Minister? Sie reduzieren die Anzahl der Freiberufler in der Antwort auf unsere Anfrage so hoppla-hopp um 40 %. Was die