Meine Damen und Herren! Herr Riester hofft das, aber in 30 Jahren, denke ich, wird Herr Riester nicht mehr leben und dann kann er für diese verfehlte Politik nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Das tut mir heute schon Leid. - Danke sehr.
Danke sehr. - Die Debatte zum Thema Rentenpläne wird beendet mit dem Beitrag der Abgeordneten Frau Lindemann für die SPD-Fraktion. Bitte, Frau Lindermann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Rentendiskussion ist in aller Munde, und auch meine Töchter sind verunsichert und fragen mich oft, ob sie als Rentner noch genügend abgesichert sein werden. Reichen in 30 Jahren die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus? Das ist die entscheidende Frage.
Nach den derzeit bestehenden Regelungen wird das Einkommen der künftigen Beitragszahler spätestens ab dem Jahr 2030 mit Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 24 bis 26 % belastet. Wäre das gerecht? - Ich denke, nein. Und genau deshalb erarbeitet die Bundesregierung eine langfristig tragende und zukunftsweisende Reform der Alterssicherung. Eigentlich hätte das bereits früher gemacht werden müssen, aber dazu hat anscheinend der damaligen CDU-FDP-Regierung der Mut gefehlt.
Die Gründe für die Notwendigkeit der Rentenreform sind wohl hinlänglich bekannt. Rückläufige Geburtenzahlen und die stetig wachsende Lebenserwartung machen eine grundlegende Reform notwendig. Im vergangenen Jahrhundert hat sich die durchschnittliche Lebenserwartung verdoppelt. Dem muss Rechnung getragen werden. Für die nächsten 30 Jahre wird ein Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung um zwei Jahre prognostiziert. Für die Rentenbezugsdauer gegenüber heute bedeutet dies eine Verlängerung um mehr als 10 %.
Das hohe Ziel einer tragenden Reform der Alterssicherung ist die Bezahlbarkeit der gesetzlichen Rente für die jüngere Generation und die Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards im Alter. Eine wesentliche
Wenn genau dieser Faktor immer wieder in Frage gestellt wird, schafft das nur Unsicherheit. Es reicht nicht aus, den Menschen zu versprechen, dass ihre Renten sicher sind; es muss auch klar und deutlich gesagt werden, dass aufgrund der steigenden Lebenserwartung und des leider seit drei Jahrzehnten anhaltenden Rückgangs der Geburten in Deutschland die Bevölkerungszahl langfristig abnimmt.
Wenn der Beitragssatz in der jetzigen Höhe gehalten werden soll, muss bereits heute umgesteuert werden. Oder möchte hier jemand an der Höhe des Beitragssatzes ansetzen? Das wäre der falsche Weg; denn nur ein stabiler Beitragssatz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Begrenzung der Lohnnebenkosten und damit zur Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Eine Anhebung der Versicherungsbeiträge kann nicht im Interesse der Allgemeinheit liegen. Oder sollte an dieser Stelle jemand dieses solidarische Prinzip hinterfragen wollen?
Werfen wir einen kurzen Rückblick auf das 19. Jahrhundert, auf die soziale Frage und auf die sozialen Bewegungen jener Zeit. Deutschland reagierte als erstes Land mit der Einrichtung eines Systems der sozialen Sicherung. Im Jahr 1889 wurde die Alterssicherung geschaffen. Damit konnten die Standardrisiken des modernen Arbeitslebens minimiert werden. Gleichzeitig kamen die Menschen nach und nach zu Wohlstand. Nicht nur deshalb schauten die meisten anderen westeuropäischen Nationen auf Deutschland und reagierten mit eigenen Gesetzgebungen. Diese begründeten ebenfalls die Versicherungspflicht oder sahen eine staatliche Subventionierung freiwilliger Versicherungen vor.
Der entscheidende Punkt hierbei ist die Errichtung einer Solidargemeinschaft. Ich denke - das ist auch an die Adresse der CDU mit dem C wie „christlich“ in ihrem Namen gerichtet -, wir kennen die Maxime „Die Stärkeren stützen die Schwächeren“ auch aus der Bibel. Das ist die Pflicht eines jeden Christen.
Die Ansprüche, die aus der Rentenversicherung erwachsen, ergeben sich aus den eigenen Leistungen. Diejenigen, denen das nicht in ausreichendem Maße gelingt, werden von der Gemeinschaft unterstützt. Hier greift der Gerechtigkeitsgedanke, den Sie, meine Damen und Herren von der CDU, anscheinend anzweifeln.
(Herr Dr. Bergner, CDU: Also, nun werden Sie etwas zurückhaltender bei der Vorlage, die Sie hier verteidigen! Ich wäre da sehr viel leiser!)
Bei dem Bemühen um die Herstellung von Gerechtigkeit muss es auch um einen Ausgleich einseitiger Mehrbelastungen gehen. Genau das versucht die Bundesregierung mit dieser Rentenreform.
Wenn Sie von der CDU jetzt eine Aktuelle Debatte über die Rentenpläne der Bundesregierung führen und dabei von Willkür sprechen, dann ist das mehr als heuchlerisch; denn Ihre Partei entzieht sich den Rentengesprächen, die der Minister immer wieder angeboten hat. Bringen Sie sich endlich inhaltlich ein und meinen Sie
(Herr Dr. Bergner, CDU: Oh, oh! - Herr Gürth, CDU: Wahlkampfreden von Schröder nachlesen! Sehr zu empfehlen!)
Lassen Sie uns aber auch über zum Teil kritisch beurteilte und ausbaufähige Punkte dieses Reformvorschlages diskutieren.
Wir hätten genug Gesprächs- und Diskussionsstoff, also stellen Sie sich nicht immer hin und mäkeln an den Vorschlägen anderer herum.
Kommen Sie endlich zu einer Sachdiskussion um der Sache willen zurück und bringen Sie tragfähige, konstruktive Vorschläge. - Danke.
Meine Damen und Herren! Ich wiederhole: Beschlüsse zur Sache werden gemäß der Geschäftsordnung nicht gefasst. Damit ist das zweite Thema der Aktuellen Debatte beendet und der Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen.
Die Fraktion der CDU beantragte fristgemäß, die Große Anfrage zum Thema „Polizei in Sachsen-Anhalt“ zur Aussprache auf die Tagesordnung zu setzen.
Der Ältestenrat schlägt eine 30-Minuten-Debatte vor. Gemäß § 43 Abs. 6 der Geschäftsordnung wird zunächst dem Fragesteller das Wort erteilt. Alsdann erhält es die Landesregierung. Nach der Aussprache steht dem Fragesteller selbstverständlich das Recht zu, Schlussbemerkungen zu machen. Für die Debattenbeiträge werden folgende Redezeiten und folgende Reihenfolge vorgeschlagen: PDS sechs Minuten, FDVP fünf Minuten, SPD acht Minuten, DVU-FL fünf Minuten, CDU sechs Minuten.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Nachdem die CDU in den vergangenen zwei Jahren massiv und hartnäckig für die Verbesserung der polizeilichen Befugnisse im Bereich von Sicherheit und Ordnung gekämpft hat, verfolgt sie mit der vorliegenden Großen Anfrage das Ziel, die Arbeitsbedingungen der Polizei in unserem Land zu beleuchten
Wir von der CDU haben in Vorbereitung dieser Großen Anfrage und im Nachgang, als die Antwort vorlag, viele Gespräche mit Betroffenen geführt. Ich möchte mich von hier aus bei denen bedanken, die uns dazu viele gute Hinweise und Anregungen geben konnten.
Herr Minister, eines muss ich deutlich sagen: Als wir die Große Anfrage eingebracht haben, haben wir, ehrlich gesagt, nicht damit gerechnet, dass die strukturellen Probleme bei der Polizei so groß sein würden, wie es sich nach der Beantwortung durch die Landesregierung abgezeichnet hat. Ein Kompliment an Ihre Pressestelle, die es bisher vermocht hat, uns in dieser Hinsicht hinters Licht zu führen.
(Zustimmung bei der CDU - Minister Herr Dr. Püchel: Die führt niemanden hinters Licht! - Frau Dr. Sitte, PDS: Erst muss einmal Licht da sein!)
Frau Dr. Sitte, die Fakten, die jetzt ans Tageslicht befördert wurden, dürften allerdings nicht nur die Polizei betreffen, sondern sie sind geradezu symptomatisch für unsere gesamte Landesverwaltung.
Am Beispiel der Polizei zeigt sich jetzt, wie gravierend die Folgen der Vernachlässigung einer Verwaltungsreform und wie gravierend die Folgen des Fehlens eines Personalentwicklungskonzepts sind. Das muss festgestellt werden.
Nehmen wir als Beispiel einmal die vorsorgende Personalentwicklungsplanung, die wir von der CDU seit sechs Jahren bei der Landesregierung angemahnt haben. Noch im Juni hat der Herr Ministerpräsident, der jetzt leider nicht da ist, erklärt: Die Problematik der Altersstruktur in der Landesverwaltung sei der Landesregierung bewusst; sie habe deshalb an den wesentlichen Stellen, an denen eine Überalterung der Verwaltung zu befürchten sei, bereits Einstellungskorridore für junge Leute eingerichtet.
Meine Damen und Herren! Die Realität sieht - wie die Antwort auf die Große Anfrage „Polizei in SachsenAnhalt“ widerspiegelt - anders aus. Während heute etwa die Hälfte unserer Polizeibeamten jünger als 40 Jahre sind, wird bereits in zehn Jahren - das ergibt sich aus der Antwort auf die Große Anfrage - nur noch einer von vier Polizeibeamten jünger als 40 Jahre sein.
- Jawohl, Herr Kühn, das ist natürlich, weil es ein Wachsen der Alterspyramide ist, aber es ist, lieber Herr Kollege Kühn, gefährlich für unsere Sicherheit und Ordnung.