Protocol of the Session on September 14, 2000

Es handelt sich hier um eine Petentin, die trotz rechtskräftiger Rücknahme ihrer vorläufigen Steuerbevollmächtigtenbestellung weiterhin steuerberatend tätig sein möchte. Die Petentin kommt aus Niedersachsen. Sie hat am 20. Januar 1981 die Abschlussprüfung als Gehilfin in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen bestanden. Am 12. Juni 1990 wurde sie durch den Magistrat der Stadt Halle in Steuersachen zugelassen. Am 6. September 1990 erhielt sie die Staatsbürgerschaft der DDR. Am 7. September 1990 wurde sie von der Bezirksverwaltungsbehörde Halle als Steuerbevollmächtigte bestellt und zugelassen, wobei die Petentin von einer rechtswidrigen Bestellung im Jahr 1990 nicht ausgehen konnte.

Diese Bestellung nahm die Oberfinanzdirektion Magdeburg mit Bescheid vom 12. Dezember 1991 zurück. Der Klageweg wurde durch die Petentin beschritten. Ihre Kanzlei arbeitete weiter. Sie hat einen etablierten Mandantenstamm und konnte diesen regelmäßig ausbauen.

Die Rücknahme der Steuerbevollmächtigtenberechtigung durch die OFD Magdeburg 1991 wurde durch die Entscheidungen des Finanzgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. September 1998 und des Bundesfinanzhofes vom 31. März 2000 bestätigt.

In ihrer Petition beantragt die Petentin bei der OFD Magdeburg die Aufhebung des Rücknahmebescheides. Hilfsweise beantragt sie die Vollzugsaussetzung des Bescheides. Zielstellung der Petentin ist es, auf die OFD dahin gehend einzuwirken. Die Petentin sieht in der Entscheidung der OFD Magdeburg in ihrem Fall grobe Willkür.

Nach mehrfacher Behandlung im Petitionsausschuss kam der Ausschuss in seiner 47. Sitzung am 6. September 2000 zu der Auffassung, dass es sich bei dieser Petition um einen exemplarischen Einzelfall handeln könnte.

Ich möchte Sie, sehr geehrte Damen und Herren, davon in Kenntnis setzen, dass die Petentin erneut einen Antrag auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigte gemäß § 48 des Steuerberatungsgesetzes gestellt hat.

Gleichzeitig bitten wir die Landesregierung SachsenAnhalts, sich der Sache erneut anzunehmen, um zu prüfen, ob durch die getroffene Entscheidung möglicherweise ein Grundrecht und die Verhältnismäßigkeit unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten verletzt sein könnten.

Meine Damen und Herren! Ich habe versucht, es kurz und trotzdem ausführlich zu machen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zuzustimmen. - Danke.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Danke, Frau Kollegin Knöfler, für die Berichterstattung. - Es ist keine Debatte vorgesehen. Ich frage trotzdem, ob jemand das Wort wünscht. - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Drs. 3/3594. Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu? - Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Enthaltungen? - Bei zwei Enthaltungen wurde der Beschlussempfehlung gefolgt. Wir haben den Tagesordnungspunkt 18 erledigt.

Ich rufe, wie wir vereinbart hatten, den Tagesordnungspunkt 22 auf, der eigentlich in der morgigen Sitzung behandelt werden sollte:

Beratung

Wahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für den beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu bestellenden Ausschuss gemäß § 7 Abs. 6 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AG VwGO LSA)

Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und der PDS - Drs. 3/3456

Der Einbringer Herr Dr. Brachmann steht bereits am Rednerpult und wird sofort das Wort ergreifen.

Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Tagesordnungspunkt 22 kommt nun doch noch. Sie haben es heute schon gehört, es gibt durchaus noch Themen, zu denen gemeinsame Anträge von SPD, CDU und PDS gestellt werden.

Das ist, wie ich meine, ein nicht unwichtiges Thema. Es geht um die Wahl der Vertrauensleute - den langen Titel möchte ich nicht vortragen - für die Wahl der ehrenamt- lichen Richter.

Ich will es kurz erklären. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet in bestimmten Verfahren mit ehrenamtlichen Richtern. Diese wiederum in ihr Amt zu bringen, ist ein etwas kompliziertes Verfahren. Sie werden nicht direkt gewählt. Dazu sind Vertrauensleute erforderlich, die wiederum im Landtag gewählt werden müssen.

Das Gesetz lässt dafür zwei Möglichkeiten zu. Entweder erfolgt die Wahl der Vertrauensleute im Plenum, oder wir beauftragen den Rechtsausschuss, dieses zu tun. Der Antrag enthält die Empfehlung, den Ausschuss zu beauftragen, dort die Wahl vorzunehmen. Ich denke, das Plenum kann diesem Antrag folgen. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der PDS - Zustim- mung von der Regierungsbank)

Danke schön für die Einbringungsrede. - Meine Damen und Herren! Es ist keine Debatte vorgesehen. Ich sehe auch keinen Bedarf zu debattieren.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Drs. 3/3456. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen und Gegenstimmen ist dem Antrag gefolgt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 22 beendet.

Meine Damen und Herren! Ich bekomme soeben die Information, dass der Versuch, den Tagesordnungspunkt 23 heute noch zu behandeln, gescheitert ist. Es sind nicht alle Redner anwesend.

(Minister Herr Dr. Püchel: Herr Becker fehlt!)

- Es sind nicht alle Redner anwesend. Ich möchte das jetzt nicht kommentieren.

Meine Damen und Herren! Wir schließen damit die heutige Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Ich berufe die morgige Sitzung für 9 Uhr ein.

Ende der Sitzung: 20.19 Uhr.

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Herausgegeben vom Landtag von Sachsen-Anhalt

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