Die erste Beratung fand in der 35. Sitzung des Land- tages am 9. März 2000 statt. Ich bitte jetzt Kollegen Sachse, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! - Frau Präsidentin! Ich bitte um Entschuldigung. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die erste Beratung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr über den Antrag fand in der 23. Sitzung am 23. März 2000 statt.
Während der Beratung über diesen Antrag ergaben sich hinsichtlich der Verbindlichkeit des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt Fragen und vermeintliche Widersprüche. Der Ausschuss kam überein, den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst um eine juristische Bewertung des genannten Gesetzes, insbesondere für den Bereich des Schienennetzes, zu bitten. Unter anderem bat der Ausschuss um Auskunft darüber, ob zwischen der Bedeutung des in der ergänzenden Karte zum Landesentwicklungsplan dargestellten landesbedeutsamen Schienennetzes in seiner Bindungswirkung für die Legislative zum derzeit gültigen Verkehrsvertrag zwischen dem Land als besonderem Aufgabenträger und der DB Regio sowie zum SPNVPlan ein Widerspruch besteht.
Aus einer schriftlichen Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes für die 24. Sitzung am 28. April 2000 wurde zur Frage der Landesbedeutsamkeit darauf hingewiesen, dass alles, was der Gesetzgeber in den Landesentwicklungsplan aufgenommen habe, auch als landesbedeutsam anzusehen sei.
Die Umsetzung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan regele § 12 des Landesplanungsgesetzes und mit gleichem Wortlaut § 13 des Raumordnungsgesetzes. Zeitliche Festlegungen zur Verwirklichung der Ziele der Raumordnung gebe es jedoch nicht.
In der weiteren Diskussion kam auch die Infrastrukturverantwortung der Deutschen Bahn zur Sprache. Für die Fraktion der CDU stellen die im Landesentwicklungsplan enthaltenen landesbedeutsamen Schienenprojekte lediglich Wunsch- und Zielvorstellungen dar, wobei nun feststehen würde, dass nicht alle Schienenprojekte umsetzbar seien.
Die Fraktion der SPD widersprach dem Begriff der Wunschliste und hob hervor, dass der Landesentwicklungsplan ein Rahmengesetz sei, in dem im Sinne der Raumordnung Ziele und Grundsätze ohne zeitliche Festlegungen und finanzielle Prioritäten für das Land festgehalten würden.
Der als Beratungsgrundlage dienende Antrag der PDSFraktion geht davon aus, dass entsprechend der Landesbedeutsamkeit der aufgeführten Maßnahmen konkrete Bestellleistungen über fünf Jahre und darüber hinaus dazu führen sollen, eine Bestandssicherung hinsichtlich des Schienennetzes vorzunehmen. Dies ist aus einem Rahmengesetz aber nicht abzuleiten.
Der Ausschuss vertagte die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung, um den Fraktionen nochmals die Gelegenheit zu geben, vertiefende Fragen an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zu stellen.
In der letzten Beratung des Ausschusses zum Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 3/2762 in der 27. Sitzung am 1. September 2000 wurde fraktionsübergreifend festgestellt, dass sich die konkrete Antragsformulierung erledigt hat, obwohl das Thema Schienenpersonennahverkehr für den Ausschuss weiterhin ein aktuelles Thema bleiben wird.
Die Fraktion der PDS hat zwar den Entwurf einer Entschließung zur genannten Problematik vorgelegt, bestand aber nicht auf dessen Abstimmung, wenn im Ausschuss im Rahmen der Selbstbefassung zu gegebener Zeit dieses Thema wieder aufgerufen werde. Dabei werde die zurzeit vorhandene Dynamik in der verkehrspolitischen Diskussion zur Entwicklung der Deutschen Bahn berücksichtigt.
Der Ausschuss hat sodann einstimmig beschlossen, den Antrag in der Drs. 3/2762 für erledigt zu erklären.
Ich danke, Herr Kollege Sachse, für die Berichterstattung. - Meine Damen und Herren! Es ist keine Debatte vorgesehen. Wünscht trotzdem jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.
Dann kommen wir zur Abstimmung über Drs. 3/3574. Es wird empfohlen, den Antrag der PDS für erledigt zu erklären. Wer folgt der Beschlussempfehlung? - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Ebenfalls nicht. Einstimmig beschlossen. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 16 absolviert.
Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend die Unvereinbarkeit von Bestimmungen der Verfassung des Landes Hessen und des hessischen Wahlprüfungsgesetzes mit dem Grundgesetz - 2 BvF 1/00
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt noch zu einem höchst wichtigen Tagesordnungspunkt. Es geht um die Wahl der Vertrauensleute und deren Stellvertreter für - -
- Da bin ich jetzt falsch informiert. Ich bin aber gern bereit, auch zu diesem Tagesordnungspunkt etwas zu sagen.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgefordert, in dem Verfahren zu dem Wahlprüfungsverfahren in Hessen Stellung zu nehmen. Die Empfehlung des Ausschusses lautet, dass wir uns einer Stellungnahme enthalten, wie wir das im Übrigen sonst auch getan haben. Ich bitte um Zustimmung.
Meine Damen und Herren! Das war jetzt wirklich ein Bonuspunkt. Sie haben die Beschlussempfehlung nicht vor sich liegen gehabt, aber Sie hatten sie im Kopf.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht und Verfassung empfiehlt dem Landtag, zu dem oben genannten Verfahren keine Stellungnahme abzugeben, was den Entscheidungen entspricht, die wir in solchen Fällen bisher gefällt haben. Es ist keine Debatte vorgesehen. Wünscht trotzdem jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.
Damit stimmen wir über die Drs. 3/3409 ab. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit wurde der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt und wir haben den Tagesordnungspunkt 17 bewältigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bemühe mich, es kurz zu machen, möchte nur einen wesentlichen Fakt nennen und beginne gleich mit der Sachdarstellung.
Es handelt sich hier um eine Petentin, die trotz rechtskräftiger Rücknahme ihrer vorläufigen Steuerbevollmächtigtenbestellung weiterhin steuerberatend tätig sein möchte. Die Petentin kommt aus Niedersachsen. Sie hat am 20. Januar 1981 die Abschlussprüfung als Gehilfin in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen bestanden. Am 12. Juni 1990 wurde sie durch den Magistrat der Stadt Halle in Steuersachen zugelassen. Am 6. September 1990 erhielt sie die Staatsbürgerschaft der DDR. Am 7. September 1990 wurde sie von der Bezirksverwaltungsbehörde Halle als Steuerbevollmächtigte bestellt und zugelassen, wobei die Petentin von einer rechtswidrigen Bestellung im Jahr 1990 nicht ausgehen konnte.