Protocol of the Session on September 14, 2000

Mit ähnlich fatalen Folgen war Gleiches in Frankreich und auch in der Bundesrepublik zu beobachten. Die Anzahl der Drogentoten ist in Deutschland kontinuierlich angestiegen; das Angebot an Drogen, das repressiv bekämpft werden sollte, hat sich nicht verändert. Stattdessen ist das Gegenteil eingetreten. Die Preise für Kokain und für Heroin sind gefallen und das Angebot ist nunmehr flächendeckend.

Dass allein repressive Maßnahmen bei der Bekämpfung von Drogenabhängigkeit und Drogenkriminalität nicht greifen, ist schließlich auch in der Anhörung in der 12. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung am 27. Mai 1999 deutlich geworden. Die Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlich getragenen Drogenprävention ist gerade von denen, die mit den Folgen von Drogensucht und Beschaffungskriminalität täglich unmittelbar konfrontiert sind, eindrucksvoll bestätigt worden.

Dabei ist nach der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 1999 der Anteil der Rauschgiftkriminalität an der in Sachsen-Anhalt gestellten Gesamtkriminalität gegenüber den Vorjahren leider mit 2,2 % weiterhin gestiegen. Das Fallaufkommen hat sich zum Vorjahr um ca. ein Drittel erhöht. Insgesamt wurden 4 774 Tatverdächtige, davon 431 nichtdeutsche, registriert.

Die allgemeinen Verstöße im Zusammenhang mit Cannabis stehen hierbei mit 2 504 Fällen an der Spitze. Das

ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigung um sogar 22 %. Rauschgiftdelikte im Zusammenhang mit Cannabis machen einen Anteil von 54,7 % an den registrierten Rauschgiftdelikten insgesamt aus.

Auch die allgemeinen Verstöße in Verbindung mit Heroin sind mit 284 Fällen gegenüber dem Vorjahr um 8 % gestiegen. Auffällig ist die starke Zunahme beim Konsum von Kokain. Hierbei gab es im Jahr 1999 188 allgemeine Verstöße. Im Vorjahr 1998 waren es nur 91. Das entspricht einer Steigerung um 106 %.

Als besonders bedrückend empfinde ich die Tatsache, dass die so genannten Jungverdächtigen, das heißt Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, mit ca. 61 % fast zwei Drittel der Tatverdächtigen ausmachen. Hierbei ist allerdings eine leicht sinkende Tendenz festzustellen. Im Einzelnen beträgt der prozentuale Anteil bei Kindern 0,9 %, bei Jugendlichen 23,5 % und bei Heranwachsenden 37 %.

Die polizeiliche Kriminalstatistik macht aber auch deutlich, dass das polizeiliche Konzept zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität im Lande Sachsen-Anhalt greift. Was hierdurch dokumentiert wird, ist vor allem auch die positive Entwicklung der letzten Jahre bei der Aufklärung der Straftaten. Die Quote der aufgeklärten Fälle ist seit 1997 - ich möchte fast sagen: sprunghaft - steigend. Waren es 1997 noch 2 469 Fälle, wurden 1998 bereits 4 114 und 1999 5 580 aufgeklärte Fälle registriert.

Trotz des weiteren Anstiegs, der auch für die nächsten Jahre prognostiziert werden muss, muss man sich jedoch vergegenwärtigen, dass sich das Niveau dieses Kriminalitätsbereiches im Vergleich zu den Altbundesländern weiterhin im unteren Bereich bewegt. Das soll uns aber nicht ruhen lassen.

Die präventiven Bemühungen im Bereich der Jugendkriminalität müssen wir weiterhin mit Nachdruck betreiben. In Sachsen-Anhalt existieren inzwischen eine Reihe von Gremien, Projekten und Initiativen mit kriminalpräventiver Zielstellung, die sich auch mit der Frage befassen, wie der Delinquenz von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden entgegengewirkt werden kann. Der Bereich der Rauschgiftkriminalität ist hiervon nicht ausgenommen.

Aus Zeitgründen kann ich leider nur auf einiges eingehen. In diesem Zusammenhang sind zunächst die in den Städten und Gemeinden entstandenen kriminalpräventiven Gremien zu nennen, in denen neben der Polizei und anderen öffentlichen Institutionen eine Vielzahl von Vereinen, Projekten und Initiativen vertreten sind. Die so genannten Polizeibeiräte koordinieren die kriminalpräventiven Aktivitäten in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Polizei und Stadtverwaltung, unter anderem das Schulamt, arbeiten im kriminalpräventiven Beirat in Magdeburg eng zusammen. Der Bereich der Suchtprävention nimmt hierbei einen sehr wichtigen Stellenwert ein.

Schließlich ist auch auf den im letzten Jahr auf Initiative der Landesregierung gegründeten Landespräventionsrat hinzuweisen, dessen Ziel es ist, die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention im Land und in den Kommunen zu fördern und weiterzuentwickeln.

Die Bemühungen staatlicher, gesellschaftlicher und privater Organisationen und Einrichtungen, die im Bereich der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind, sollen personell, institutionell und materiell miteinander vernetzt werden.

Als Konsequenz aus den neuen Anforderungen, die durch veränderte Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen nach der Wende an die Schulen gestellt werden, haben das Kultusministerium und das Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales schließlich gemeinsam die Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt entwickelt. Zentrales Anliegen ist hierbei die Intensivierung und Regelung der Kooperation von Schule und Jugendhilfe als eine wesentliche Voraussetzung zur Bewältigung von Problemen und Konflikten der Kinder und Jugendlichen in der Schule. Hiermit ist, meine ich, auch eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen worden, um der Flucht von jungen Menschen in den Drogenkonsum entgegenzuwirken.

Zudem können die durch das Ministerium des Innern geschaffenen Jugendkommissariate dazu beitragen, die Jugendkriminalität und speziell auch die Drogenkriminalität zu vermindern. Die Jugendkommissariate sind nunmehr flächendeckend in ganz Sachsen-Anhalt eingerichtet. Sie befassen sich ausschließlich mit Straftaten, die von Jugendlichen begangen wurden. Dort obliegt die Ermittlungstätigkeit im Umgang mit jungen Menschen besonders qualifizierten Polizeibeamten.

Darüber hinaus ist den Jugendkommissariaten ein Team von Sozialarbeitern als selbstständige, unabhängige Einheit angegliedert worden, die zumeist in Krisensituationen den Beschuldigten beratend zur Seite stehen. Die Jugendlichen werden durch die Polizeibeamten auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit den Sozialarbeitern hingewiesen. Sie können sich freiwillig und unmittelbar an diese wenden.

Gezielte Maßnahmen gegen Drogenkonsum und Drogenkriminalität erfordern aber auch Erkenntnisse hinsichtlich der Einstellung und der Verhaltensweisen von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden. Wichtig sind daher Untersuchungen zur Erkundung des Lan- des bzw. des regionaltypischen Erscheinungsbildes des Konsums von illegalen Drogen, um so Aussagen über den Charakter des Konsumverhaltens sowie zur Ausprägung und Verbreitung der Abhängigkeit treffen zu können. Die von der Landesregierung insoweit in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studien werden für künftige Maßnahmen von grundlegender Bedeutung sein.

Bereits anlässlich der ersten Beratung zu diesem Entschließungsantrag hatte ich auf die in Sachsen-Anhalt existierenden 32 Suchtberatungsstellen hingewiesen. Entwöhnungsbehandlungen werden in zwei Einrichtungen mit einer Gesamtkapazität von 238 Betten vorgehalten, die vornehmlich der Rehabilitation von Alkoholabhängigen dienen. Speziell für die von illegalen Drogen Abhängigen werden 14 Entgiftungsplätze in Bernburg vorgehalten sowie fünf Plätze für Kinder im BarbaraKrankenhaus in Halle.

Ich sehe, dass meine Redezeit zu Ende ist, und denke, dass ich in einer Minute fertig bin. Ich bitte Sie, mir diese zu gewähren.

Die Landesregierung plant im Übrigen eine Rehabilitationsklinik für drogenabhängige Jugendliche. Die Sucht- und Drogenberatungsstellen des Landes werden mit einer Anteilsfinanzierung von 2,84 Millionen DM im Haushaltsjahr 2000 vom Land unterstützt.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtkranke befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Im Rahmen dieser Richtlinie beabsichtigt

das Land, Präventionsfachkräfte mit einem Festbetrag von 30 000 DM pro Jahr zu fördern.

Daneben gehen aber auch Polizei und Justiz entschlossen gegen Drogenkriminalität vor. Auf die zunehmenden Fahndungserfolge der Polizei hatte ich schon hingewiesen. Die Staatsanwaltschaften des Landes haben im Jahr 1999 557 Beschuldigte zur Anklage gebracht, davon 28 vor den Landgerichten. Es sind 171 Strafbefehlsanträge gestellt worden. 56 Beschuldigte sind zu Freiheitsstrafen von zwei bis achteinhalb Jahren verurteilt worden. Sie sehen, die Landesregierung ist sich der verantwortungsvollen Aufgabe bewusst.

Die in der Beschlussempfehlung enthaltenen Maßnahmen werden bereits umgesetzt. Gleichwohl halte ich die Empfehlung für sinnvoll, weil hierdurch die zunehmende Brisanz des Themas mit aller Klarheit unterstrichen und die Notwendigkeit von gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen deutlich gemacht wird. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Frau Tiedge, PDS)

Danke, Frau Ministerin. - Ich mache darauf aufmerksam, dass auch den anderen Fraktionen etwas mehr Redezeit gewährt wird. Ich werde das rechtzeitig signalisieren. Die Frau Ministerin hat ihr Versprechen, nur eine Minute zu überziehen, eingehalten.

Meine Damen und Herren! Bevor wir in der Debatte fortfahren, möchte ich ein Problem an Sie herantragen, sodass die Lösung dieses Problems rechtzeitig vorbereitet werden kann. Es wurde signalisiert, dass Interesse daran besteht, den Tagesordnungspunkt 23 heute noch zu bewältigen, damit wir für morgen mehr Zeit gewinnen können. Das ist kein Problem. Es wurde signalisiert, dass die Fraktionen einverstanden sind. Ich bitte Sie, dass die Rednerinnen und Redner dann im Raum sind.

Als Nächster hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Herr Jüngling das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus dem ursprünglichen Antrag der CDU, mit dem sie im Juli 1998 ein Sofortprogramm gegen dramatisch angestiegene Drogenkriminalität forderte und damit publikumswirksam für den Bundestagswahlkampf zu punkten versuchte, ist nach mehreren Sitzungen des Ausschusses für Recht und Verfassung eine nach Auffassung meiner Fraktion recht ausgewogene Beschlussempfehlung entstanden.

Drogenkonsum und Drogenkriminalität stellen in unserem Land eine ständige, ernst zu nehmende Bedrohung dar, die von allen gesellschaftlich verantwortlich Handelnden im Grunde nur gemeinschaftlich mit einem Erfolg versprechenden Gesamtkonzept bekämpft werden kann. Daher haben sich auch alle Mitglieder des Ausschusses nach eingehenden sachlichen Diskussionen einstimmig auf fünf inhaltlich aussagekräftige Punkte einer vorläufigen Beschlussempfehlung verständigen können.

Meine Damen und Herren! Drogenkonsum und Drogenkriminalität sind und bleiben noch über einen sehr langen Zeitraum schwerwiegende gesellschaftliche Probleme. Diese in den Griff zu bekommen - ich wiederhole

es - kann nur mit vereinten Kräften bewerkstelligt werden.

Maßnahmen zur Bewältigung dieser Probleme eignen sich nach meiner Überzeugung nicht für parteitaktische oder ideologische Auseinandersetzungen. Daher finde ich es sehr bedauerlich, dass ein Teil der PDS-Fraktion die ursprüngliche Einstimmigkeit bei der Behandlung dieses ernsten Komplexes zunächst einmal wieder verlassen hat. Ich möchte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der PDS-Fraktion, in das Boot gemeinschaft- lichen Vorgehens zurückholen.

Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie das Hauptaugenmerk bei der Bewältigung der Aufgaben auf die Prävention legen. Alle Anstrengungen müssen in allen betroffenen Bereichen unternommen werden, um insbesondere Risikogruppen wirkungsvoll zu helfen, vom Drogenkonsum abzulassen, bzw. betroffene Personen so zu fördern, dass sie ein Leben ohne Drogen führen können. Jugendgerechte Aktionen und Programme sollen landesweit verstärkt werden. Auch die Forderung nach einem ausreichenden Angebot an Beratung und Therapie findet die Zustimmung der SPD-Fraktion.

Meine Damen und Herren! An dieser Stelle möchte allen im Lande, die sich im Rahmen ihres Berufes, aber auch über ihre beruflichen Pflichten hinaus, insbesondere auch ehrenamtlich, um Drogenabhängige kümmern, vorbeugende Aufklärungsarbeit leisten und sich oftmals in unablässigem Engagement für die betroffenen Menschen nahezu aufreiben, Dank und Anerkennung für ihre Leistung aussprechen.

Meine Damen und Herren! Bis hierher besteht meines Erachtens Konsens zwischen allen im Landtag vertretenen Parteien. Aber nach unserer festen Überzeugung ist es gleichermaßen erforderlich, neben der Prävention die konsequente strafrechtliche Verfolgung von Rauschgiftdealern zu betreiben. Ein effizientes Einschreiten der Polizei und schnelle, auch im Strafmaß angemessene Reaktionen der Strafjustizbehörden sind in jedem Fall erforderlich, um den organisierten Rauschgiftbanden das Handwerk zu legen.

In diesem Punkt, meine Damen und Herren von der PDS, sollten Sie nicht länger zögern zuzustimmen, wenn in der Beschlussempfehlung eine selbstverständliche Forderung aufgestellt wird, nämlich dass alle rechtsstaatlichen Mittel ausgeschöpft werden sollen, um zu verhindern, dass Drogendealer weiter ihrem verderblichen Geschäft nachgehen können. Das Ausschöpfen aller rechtsstaatlichen Mittel ist an sich sowieso eine Verpflichtung, die den Beamten obliegt und der sie auch nachkommen.

Wenn ich gerade die Aktivitäten derer gewürdigt habe, die sich um Drogenabhängige kümmern und Prävention betreiben, so gilt mein Dank gleichermaßen unseren Beamten, die in oft lebensgefährlichen Situationen ihre Pflicht und noch einiges mehr tun, um den Umfang und das strafbare kriminelle Verhalten dieser oft gewalttätigen Rechtsbrecher zu beweisen. Selbstverständlich ist es daher die Aufgabe der Politik, Polizei und Justiz nicht nur durch ein eindeutiges Votum dieses Hohen Hauses moralisch zu unterstützen, sondern auch die notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen, um Drogenkriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen.

Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass die vorliegende Beschlussempfehlung sowohl der Prävention Rechnung trägt, als auch das

erforderliche Maß an Strafverfolgung angemessen beschreibt. Wir stimmen daher allen Punkten der Beschlussempfehlung zu, und ich bitte Sie alle, im Interesse der Sache dies ebenso zu tun.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDVP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Weich.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ausgehend von den bereits stattgefundenen Beratungen sowie der Anhörung ist und bleibt die Bekämpfung der Drogenkriminalität eine der wichtigsten Maßnahmen unseres Landes zum Schutze der Kinder und Jugendlichen. Auch wenn es nicht für jeden offensichtlich ist: Es gibt sehr viele Jugendliche und Erwachsene, die bereits drogenabhängig sind, und die Zahl der Abhängigen steigt weiter. Selbst Kinder sind davon betroffen. Das Einstiegsalter sinkt.

Die Drogenprävention muss mit kinder- und jugendgerechten Aktionen und Programmen weiter ausgebaut werden. Hier sollte auch verstärkt mit den Jüngsten in der Schule gearbeitet werden; denn mit dem Schulbeginn für die Kleinsten fangen auch diese Probleme an. Man kann hier nicht einfach die Augen schließen und sagen: Erstklässler verstehen dies nicht. Auch sollten diese Aktionen nicht nur ein- oder zweimal im Jahr durchgeführt werden.

Ziel derartiger Aktionen und Programme sollte jedoch nicht die Bereitstellung von Druckräumen oder die staatlich kontrollierte Heroinabgabe sein. Vor solch einem gesetzlich geschaffenen Spielraum möchten wir nachdrücklich warnen.

In verstärktem Maße sollte auch eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die das Aufstellen von Zigarettenautomaten unterbindet. Kürzlich wurden zum Beispiel im Wohngebiet Magdeburg-Nord etliche dieser Automaten aufgestellt. Hier wurden Drogen für jeden frei zugänglich gemacht, also auch für Kinder.

Solange auch der Handel in diese Programme nicht mit einbezogen wird, werden weiterhin Alkohol und Zigaretten an Kinder und Jugendliche verkauft. Hier sollte auch der Einzelhandel - Supermärkte und andere - zur Verantwortung gezogen werden, da er sich bewusst strafbar macht im Sinne des Jugendschutzgesetzes.

Aber es geht nicht nur um die so genannten leichten Drogen, obwohl man mit dieser Bezeichnung vorsichtig sein sollte; denn eigentlich sollte man keinerlei Drogen als leicht bezeichnen. Inzwischen ist für die Jugendlichen und Erwachsenen jede Art von Drogen erhältlich. Um dagegen vorzugehen, brauchen jedoch unsere Polizei und Justiz mehr Unterstützung seitens der Politik und mehr Kompetenzen im Kampf gegen die Drogenhändler.

Es ist mitunter erschütternd, mit ansehen zu müssen, wie Drogenhändler zum Beispiel im Dessauer Stadtpark rund um die Uhr ihrem schmutzigen Geschäft nachgehen und unsere Polizei regelrecht austricksen. Passanten berichten über das ungenierte Verkaufen von Drogen auch an Kinder.

Bei einer kürzlich durchgeführten Razzia wurden zwar genügend Drogen, in der Erde vergraben, gefunden, doch keiner der Händler konnte dingfest gemacht wer

den. Vielleicht sollte auch hier eine Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen Drogenkonsumenten und Polizei angeboten werden, um einzelne Drogenhändler ausfindig zu machen.