als Kernaufgabe der Anstalt die Qualifizierung und Weiterentwicklung der offenen Kanäle im Land; aber auch die Betreuung des nichtkommerziellen Hörfunks in Sachsen-Anhalt gehört dazu. Die medienpädagogische Initiative der Landesmedienanstalt in Form von Medienwerkstätten an Schulen möchte ich in diesem Zusammenhang nicht vergessen. Als letztes Beispiel möchte ich die breite Entwicklung von Medienkompetenz, die bereits von unserem verehrten Ministerpräsidenten lobend hervorgehoben wurde, nennen.
Diese Aufgaben werden, wie bereits ausgeführt, zunehmend an Bedeutung gewinnen, auch wenn der Präsident des Landesrechnungshofes das anders sieht. Die Aufgaben der Landesmedienanstalten werden sich wandeln. Wir sollten dies zum Wohle der Menschen in unserem Land annehmen und gestalten.
Naheliegendes Ziel und ein erster Schritt in die Globalisierung sollte die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten in Sachsen-Anhalt, in Sachsen und in Thüringen sein. Wie schon erwähnt wurde, gibt es dazu erste Gespräche. Die ersten Kontakte und Gespräche haben in Leipzig auf dem Medienforum Mitteldeutschlands stattgefunden, so daß die Stärkung des Medienstandortes Mitteldeutschland durch eine engere Zusammenarbeit möglich erscheint. Ich hoffe damit auf ein größeres Gewicht Mitteldeutschlands im Konzert der Medienanstalten der Länder und im Wettbewerb der Medienstandorte in Deutschland und in Europa.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns heute dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen
und in nächster Zeit über die weiteren Schritte zur Stärkung des Medienstandortes Mitteldeutschland reden.
Den Änderungsantrag der PDS-Fraktion werden wir ablehnen. Ich erspare es mir, tiefer darauf einzugehen. Denn die Ausführungen des Präsidenten des Landesrechnungshofes und der Beschluß des Rechnungsprüfungsausschusses, in dem ein sparsamer Umgang mit öffentlichen Mitteln angemahnt wird - dazu zählen für mich auch die Rundfunkgebühren -, lassen es geboten erscheinen, einen Austausch von Personal zwischen Landesoberbehörden zu ermöglichen. - Danke.
Herr Kollege Kühn, diesmal hatte ich den Kollegen oder die Kollegin aus der DVU-FL-Fraktion nicht übersehen, sondern ich hatte mitgeteilt, daß diese Fraktion auf das Wort verzichtet.
Ihnen war das entgangen. Vergleichbares ist mir schon passiert, aber diesmal nicht. Das möchte ich klarstellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es besteht kein Zweifel: Ein Mediengesetz für Sachsen-Anhalt ist notwendig, da das bisherige Gesetz über den privaten Rundfunk in Sachsen-Anhalt durch vielfache Novellierungen an Unübersichtlichkeit litt und zugleich eine rasante technische Entwicklung zu verzeichnen ist, die bei entsprechender Nutzung und Förderung gesetzlicher Regelungen bedarf.
Doch an diesen gesetzlichen Regelungen scheiden sich die Geister - nicht immer und nicht überwiegend uneigennützig, sondern in Wahrnehmung ihrer ureigensten Interessen, sprich im Kampf um Markanteile auf einem hart umworbenen und fast schon aufgeteilten Verbrauchermarkt.
Gewiß, meine Damen und Herren, die Auffassung, der Markt, die Marktwirtschaft werde es schon richten, ist einer Gebrauchsanweisung ähnlich, die man liest, oft nicht versteht und die letztlich nicht als Handhabung ausreicht. Eine bestimmte Regulierung ist vonnöten. Allerdings ist die Frage berechtigt: In welchen Größenordnungen ist diese Regulierung erträglich?
Seit Jahren, nunmehr aufgrund der technischen Entwicklung und der technischen Möglichkeiten verstärkt, führen die privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter einen Ansturm gegen eine Rahmenfestlegung durch die von ihnen behauptete Überregulierung. Ihr Vorwurf gilt deshalb auch dieser Überregulierung und läßt sich durch den Präsidenten des Verbandes privater Rundfunk und Telekommunikation, Jürgen Doetz, dagegen aussprechen. Ich darf ihn zitieren:
„Eine Verfassungsrechtsprechung, die die Existenz privater Anbieter von einem prosperierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk abhängig macht, ist vor dem Hintergrund eines stabilen und wettbewerbsintensiven privaten Rundfunkmarktes nicht angemessen.“
„Das duale Rundfunksystem ist dringend reformbedürftig, da zur Zeit alle Privilegien auf seiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegen mit zum Teil erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Anbieter.“
Meine Damen und Herren! Deshalb ist es aber auch wohltuend zu lesen - ob auch von Anbietern als wohltuend empfunden, vermag ich nicht zu sagen -, wenn im vorliegendem Mediengesetz klare Kriterien, Grundsätze, sachliche und persönliche Zulassungsvoraussetzungen benannt werden, die letztlich auch Voraussetzungen für Kontinuität und Qualität der Programme sind.
Doch, meine Damen und Herren, ich nenne auch unsere Bedenken. Sie haben zwar in der Beratung und Abstimmung keine Mehrheit gefunden, aber aus unserer Sicht sind sie nicht aus dem Weg geräumt worden.
Die Fraktion der FDVP wandte sich zum Beispiel gegen gesetzliche Formulierungen, die eine Ordnungswidrigkeit nach § 73 bei der Verbreitung von Sendungen mit sterbenden Menschen oder von Sendungen, die etwas in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen widerspiegeln, ausschlossen, wenn ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliege. Wer, meine Damen und Herren, wer aber legt denn fest und nach welchen Kriterien, woran sich ein überwiegendes berechtigtes Interesse festmacht?
Meine Damen und Herren! Zunächst mitleidig, dann ungläubig staunend aufgenommen, zeigte doch die Resonanz auf „Big Brother“, daß dabei die Grenzen für Verletzungen der Menschenwürde fließend sind oder eigentlich gar nicht mehr wahrgenommen werden. Sind das Auswüchse, oder ist das der Trend künftiger Programme? Es geht wohlgemerkt nicht um vorauseilende Zensur an dieser Stelle, sondern um jüngst zurückliegende Berichterstattung auch über den NATOBombenkrieg gegen Jugoslawien. Dabei handelt es sich im Grunde genommen um eine permanente Ordnungswidrigkeit, allerdings ohne Ahndung.
Bedenken der FDVP-Fraktion hinsichtlich der Zusammensetzung der Versammlung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt, die nicht die tatsächlichen derzeitigen politischen Verhältnisse im Lande widerspiegelt, da die Amtszeit der Versammlung nicht in Übereinstimmung mit der Wahlperiode des Landtags steht, wurden aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nicht berücksichtigt. Die Zusammensetzung der Versammlung wird so als Anachronismus weiterhin gesetzlich verankert bleiben. Wir müssen also auf eine Veränderung der jetzigen Mehrheitsverhältnisse bauen. Ich kann Ihnen schon sagen: Wir sehen das durchaus optimistisch.
Meine Damen und Herren! Bei der vorangegangenen Erörterung des Hochschulgesetzes wurde ausgeführt, mit welcher Arroganz die Einwände der Angehörten in der Gesetzesberatung abgeschmettert wurden. Gewiß - das ist positiv -, hierin unterscheiden sich auch im Herangehen, in der Diskussion, in der parlamentarischen Erarbeitung die Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf.
Ich sage das auch deshalb, weil die Gedanken und Vorschläge des Präsidenten des Landesrechnungs- hofs Herrn Schröder - das vermerkten alle wohltuend - frei von parteibeschränktem Denken aufgegriffen und in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, da diese
Hinweise in Änderungsvorschläge, auch in die der FDVP, Eingang fanden. Vielleicht ist das ein Stück Hoffnung darauf, daß es in diesem Parlament auch anders geht. - Danke schön.
Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der Debatte und kommen zum Abstimmungsverfahren zu Drs. 3/3221, Beschlußempfehlung des Ausschusses, und zu Drs. 3/3314, Änderungsantrag der PDS-Fraktion.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie davon in Kenntnis setzen, daß die PDS-Fraktion uns soeben eine Änderung des eigenen Änderungsantrages vorgelegt hat. Die PDS-Fraktion möchte, daß der gesamte § 57 gestrichen wird, nicht nur Absatz 3. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen und bei der Abstimmung zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen. Uns liegt ein sehr umfangreiches Gesetz mit 77 Paragraphen vor. Ich möchte versuchen, soviel wie möglich zusammenzufassen. Ich würde dann unterbrechen, wenn Sie „Stopp“ sagen und gesondert abgestimmt haben wollen. Ich lasse immer über die Beschlußempfehlung des Ausschusses abstimmen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Änderungsempfehlung oder um die Empfehlung handelt, den Entwurf unverändert zu lassen.
Ich lasse abstimmen über Abschnitt 1 §§ 1 und 2; Abschnitt 2 §§ 3 bis 9; Abschnitt 3 §§ 10 bis 12. Wer bei den genannten zwölf Paragraphen der Beschlußempfehlung des Ausschusses folgt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist dem Votum des Ausschusses gefolgt worden.
Ich lasse jetzt abstimmen über Abschnitt 4 §§ 13 bis 20; Abschnitt 5 §§ 21 bis 29. Wer folgt der Beschlußempfehlung des Ausschusses? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei zwei Enthaltungen und einigen Gegenstimmen wurde dem Votum des Ausschusses gefolgt.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Abschnitt 6 §§ 30 bis 36; Abschnitt 7 §§ 37 bis 42. Wer dem Votum des Ausschusses zu den genannten Paragraphen folgt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Ebenfalls keine. Dem Votum wurde einstimmig gefolgt.
Ich rufe jetzt auf Abschnitt 8 § 43; Abschnitt 9 § 44; Abschnitt 10 §§ 45 bis 56. Wer dem Votum des Ausschusses zu den Abschnitten 8, 9 und 10 bis § 56 folgen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen wurde dem Votum des Ausschusses gefolgt.
Ich rufe jetzt § 57 auf. Es ist zunächst abzustimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drs. 3/3314, also über die Streichung des gesamten § 57. Wer stimmt dem Änderungsantrag der PDSFraktion zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist der Änderungsantrag der PDS-Fraktion mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich rufe jetzt § 57 in der Fassung der Änderungsempfehlung des Ausschusses auf. Wer stimmt der Empfehlung des Ausschusses zu? - Gegenstimmen? – Gegen
stimmen der PDS-Fraktion. Enthaltungen? - Bei Enthaltungen der FDVP und einer Enthaltung aus der PDSFraktion wurde dem Votum des Ausschusses mehrheitlich gefolgt.
Ich rufe auf die §§ 58 bis 63 und Abschnitt 11 §§ 64 bis 71. Wer dem Votum des Ausschusses zu den genannten Bestimmungen folgen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Gegenstimmen der FDVP-Fraktion. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit wurde dem Votum des Ausschusses mehrheitlich gefolgt.
Ich rufe auf Abschnitt 12 § 72, Abschnitt 13 §§ 73 und 74, Abschnitt 14 §§ 75 bis 77. Wer bei den genannten Bestimmungen dem Votum des Ausschusses folgt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Gegenstimmen der FDVP-Fraktion. Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit wurde der Empfehlung des Ausschusses mehrheitlich gefolgt.
Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt über die Abschnittsüberschriften abzustimmen. Sie sind vom Ausschuß in unveränderter Fassung zur Annahme empfohlen worden. Können wir über die Abschnittsüberschriften zusammen abstimmen? - Es gibt keinen Widerspruch; wir verfahren so. Wer die Abschnittsüberschriften dem Votum entsprechend übernehmen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme. Enthaltungen? - Mehrere Enthaltungen. Damit wurde dem Votum des Ausschusses mehrheitlich gefolgt.
Ich komme zu der Abstimmung über die Gesetzesüberschrift, die lautet: Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Sie ist also unverändert. Wer folgt dem Votum des Ausschusses? - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Enthaltungen der FDVP-Fraktion. Damit ist die Gesetzesüberschrift beschlossen.
Ich komme zu der Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses zu? - Gegenstimmen? - Gegenstimmen der FDVP-Fraktion. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit ist das Gesetz in seiner Gesamtheit beschlossen.
Entsprechend § 45 der Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Die genannte Drucksache liegt Ihnen vor und umfaßt zwei Kleine Anfragen für die Fragestunde.
Frage 1 betrifft das Sparkassengesetz Sachsen-Anhalt. Ich rufe als ersten Fragesteller den Abgeordneten Professor Dr. Günter Trepte auf. Bitte schön, Herr Professor.