„Doch, meine Damen und Herren von der PDS, die Lösungsansätze zeigen in die falsche Richtung und sind zudem höchst unseriös.“
Der Herr Innenminister setzte damals, im Jahre 1999, hinzu: „Viele Vorschläge im Gesetzentwurf gehen in die falsche Richtung.“ Weitere Zitate erspare ich mir, Herr Minister. Ich habe damals gesagt: „Es steht der Kommunalwahlkampf bevor.“
Nun haben wir diesen Gesetzentwurf, und der Herr Innenminister, die SPD und die PDS behaupten, seit 1999 sei der Gesetzentwurf massiv verbessert worden. Tatsächlich wurde er - ich rufe nicht die Götter an, sondern ich verweise nur auf die kommunalen Spitzenverbände - verschlimmbessert.
Ich darf insoweit ausdrücklich noch einmal auf das hinweisen, was die kommunalen Spitzenverbände gesagt haben.
Sie, Herr Minister, haben ausgeführt - dies wurde auch von der Frau Kollegin Theil dargelegt -, der Gesetzentwurf sei während der vergangenen 12 Monate so verändert worden, daß die früheren Vorwürfe, er sei überflüssig, verfassungswidrig, kostentreibend, er wecke unnötige Hoffnungen bei den Bürgern, ausgeräumt seien. Ich muß Sie nun allen Ernstes fragen, auch Sie, Herr Minister, ob Sie das, was die kommunalen Spitzenverbände vorgetragen und geschrieben haben, gelesen und ob Sie sich auch mit den Bedenken der CDU wirklich auseinandergesetzt haben.
Wir von der CDU stellen mit großem Bedauern fest, daß diese Gesetzesänderung auch bei den Fünf-plus-FünfGesprächen zu Gommern Aufnahme gefunden hat, was soviel heißt wie: Noli me tangere, zu deutsch: Rühr mich nicht an,
ich bin Gesetz, das heißt plaziert; Einwände interessieren mich nicht, das Gesetz wird durchgepeitscht; Ende der Durchsage.
In einem Punkt haben Sie, Frau Theil, - das gestehe zu - allerdings auf uns gehört. Das waren die Kreisstraßen. Dort haben Sie Verbesserungen eingeführt. Das ist auch geboten gewesen, weil es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hätte, die Bundesstraßen nicht herausnehmen, die Kreisstraßen aber zu befreien.
Am 15. Juni hat der Herr Ministerpräsident bei der Aussprache über die Regierungserklärung zur Verwaltungsreform betont, Deregulierung sei das Gebot der Stunde. Ich kann nur sagen, Herr Ministerpräsident: Wie wahr, wie wahr! Aber wenn wir uns jetzt den Gesetzentwurf ansehen, müssen wir sagen: Schon wieder stoßen wir in die andere Richtung. Im übrigen tun wir so, als ob das Geld für die wichtigen Umweltschutzmaßnahmen wie Kläranlagen, Sammler und Ortsnetze in irgendeiner Bundesdruckerei frei für unser Land, ohne Mengenbegrenzung, gedruckt werden könnte,
wohl wissend, daß diese Gesetzesänderung, Frau Theil, den Kommunen und deren Zweckverbänden mehr finanziellen Kummer bereiten wird, als Sie es darstellen.
Wenn Sie es von den Bürgern auf die Kommunen verlagern, werden es sich die Kommunen, auch die, die Ihnen treu sind, über die Grundstuer und über andere Steuern wieder zurückholen.
Tun wir doch nicht so, als ob das Geld bei Ihnen im Bürgermeisteramt im Tresor läge! Es ist doch gar nichts da, Sie sind doch sowieso verschuldet bis über beide Ohren.
Wie anderes ließen sich denn sonst Regelungen, die Sie erfunden haben, wie das Kostenüberschreitungsverbot in § 5 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz, die Gebührenfreiheit für Kapazitätsüberschreitungen, die Sanktionen für unterbliebene Bürgerbeteiligung, erklären?
Lassen Sie mich noch eines kurz sagen - die Uhr beginnt schon wieder zu ticken -: Wir haben erhebliche Bedenken vor allen Dingen wegen der authentischen Gesetzesinterpretation. Es wurde von allen schon gesagt und Herr Remmers hat es in eine Frage gekleidet. Der Minister hat sich an diesem Punkt fast feurig geredet. Das hat mich gewundert, Herr Minister, aber Sie reden es krank, Sie reden es nicht gesund, das Problem bleibt. Aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips können Sie Ihre Meinung nicht an die Stelle der Entscheidungen der Gerichte setzen.
Das hat mit Gerichtsschelte nichts zu tun, das hat etwas mit der Verletzung des Demokratiegebotes, der Gewaltenteilung zu tun. Das müssen wir uns einfach einmal merken. Es ist eben nicht mehr so, Herr Hoffmann, daß wie früher die Einheitlichkeit von Staat und Recht gepredigt wird. Das gibt es nicht mehr. Vor diesem System hat man im Dritten Reich gesagt: „Recht ist, was dem Staate nützt.“ Das hat mit Demokratie nichts zu tun, meine Damen und Herren!
Wir machen die Gesetze, und die Richter legen sie aus. Daran müssen wir uns endlich gewöhnen. Sie werden feststellen - das sagte ich schon in der Öffentlichkeit, das ist ein Leckerbissen für Dessau -, wir werden damit Schiffbruch erleiden.
Leider wieder zu Lasten der Bürger, die fälschlicherweise Hoffnungen an solche Gesetzesänderungen knüpfen.
Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil wir zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden der Meinung sind, er ist überflüssig, er ist verfassungswidrig und er bringt uns keinen Schritt voran. Für uns gilt immer noch das Wort des Ministerpräsidenten: Deregulierung ist das Gebot der Stunde und keine Überregulierung. - Danke.
Die erste Frage: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich die Aussprüche, die Sie zitiert haben, in Kenntnis des PDS-Gesetzentwurfs aus dem vergangenen Jahr getätigt habe, der aber mit dem vorliegenden Papier wirklich nur noch wenig gemein hat?
Die zweite Frage: Sie haben zum Schluß bemerkt, daß wir nicht mehr bei der Einheit von Staat und Rechtsprechung seien, wie das vor 1989 der Fall gewesen sei. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich der letzte bin, der das nicht so sehen würde, wie Sie es eben dargelegt haben?
Ich beginne mit der zweiten Antwort: Ich würde Ihnen nie unterstellen, daß Sie ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat hätten. Ich habe nur darauf hingewiesen, daß diese Regelung zeigt, daß ihr ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat zugrunde liegt.