Protocol of the Session on April 7, 2000

Vielleicht überzeugt ja die sicherheitspolitische Position die CDU; denn das ist ein Argument, das bei ihr sonst immer zählt, nur in diesem Fall nicht. Ich kann nur an die CDU appellieren, ihren ideologischen Widerstand an dieser Stelle aufzugeben; denn der Widerstand, den sie hier leisten, ist weiß Gott nicht sachlich, sondern rein ideologisch begründet.

(Zuruf von Herrn Schulze, CDU)

Wenn Sie ein wenig differenzierter an unseren Antrag herangegangen wären, dann hätten Sie zugeben müssen, daß die Drogenpolitik der alten Bundesregierung in die Sackgasse geführt hat. In einer anderen Situation befinden wir uns im Land derzeit auch nicht. - Besten Dank.

(Beifall bei der PDS)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/2920 neu, dem Ursprungsantrag der PDS-Fraktion, sowie zu dem Änderungsantrag in der Drs. 3/2961.

Ich stelle zunächst den Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer sich dem Änderungsantrag anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist der Änderungsantrag mehrheitlich angenommen worden.

Ich lasse jetzt über den Antrag in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Wer der Drs. 3/2920 neu in geänderter Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei gleichem Abstimmungsverhalten wie bei der Abstimmung über den Änderungsantrag ist dieser Antrag angenommen. Damit ist die Behandlung des Tagesordnungspunktes 18 abgeschlossen.

Wir kommen zur Behandlung des letzten Tagesordnungspunktes unserer heutigen Sitzung, des Tagesordnungspunktes 19:

Beratung

Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes durch das Land Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/2921

Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 3/2960

Nach der Einbringung durch den Abgeordneten Herrn Schomburg folgt eine Fünfminutendebatte in folgender Reihenfolge: FDVP, - DVU-FL verzichtet - PDS, SPD und CDU. Bitte, Herr Schomburg, Sie haben das Wort.

Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich bemühen, es kurz zu machen. Zum 1. Januar dieses Jahres trat die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach den §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Einige Wochen später erreichten uns auf Versammlungen und brieflich Beschwerden über die schwierige Handhabbarkeit dieser neuen Richtlinie für die Vertriebenen.

Die Kritik, die uns erreicht hat, machen wir uns zu eigen. Daher legen wir Ihnen den vom Präsidenten gerade genannten Antrag vor. Der Antrag sieht vor, die genannte Richtlinie nach einem Gespräch mit den Vertriebenenverbänden noch einmal einer Überarbeitung zu unterziehen, um die Handhabbarkeit für die Vertriebenen zu verbessern.

Lassen Sie mich auf einige Einzelheiten eingehen. Unter Punkt 2 der Richtlinie ist der Gegenstand der Förderung definiert. Dort findet die Pflege von Mundarten aus den Herkunftsgebieten keine Erwähnung mehr. Als Gegenstand der Förderung ist die Pflege der deutschen Sprache im Ausland aufgeführt, nicht aber die Pflege des Schlesischen oder der sudetendeutschen Mundarten. Dies geschah sicherlich ungewollt. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß diese Tendenz im Innenministerium gewollt ist; denn nach den Richtlinien von 1992 und 1994 war die Pflege der Mundarten immer Gegenstand der Förderung.

(Zustimmung von Herrn Dr. Daehre, CDU)

Es ist auch eines der wesentlichen Gebiete, mit denen sich die Vertriebenen bei ihren Zusammenkünften beschäftigen.

Außerdem wurde der letzte Satz in Punkt 2 kritisiert, der eine restriktive Handhabung der Richtlinie durch die Regierungspräsidien zuläßt.

Als dritter Kritikpunkt ist die Definition des Zuwendungsempfängers zu nennen. Die neue Richtlinie sieht vor, daß Zuwendungsempfänger lediglich juristische Personen sein können. Dies war ebenfalls bisher nicht so. Juristische Personen sind aber lediglich die Landesverbände der Vertriebenen, also der Verband der Sudetendeutschen und der Vertriebenenverband. Alle anderen Kreis-, Orts- und kleinen Regionalverbände sind keine eigenen juristischen Personen und damit nicht antragsberechtigt. Ich meine, auch dies kann bei der Novellierung der Richtlinie nicht gewollt gewesen sein.

Ich gebe allerdings zu überlegen, ob man nicht, wenn man bei dieser Fassung bleiben will, den Landesverbänden einen globalen Ansatz zur Verfügung stellt und ihnen die Zuweisung der Mittel an die Kreis-, Stadt- und Ortsverbände als eigene Aufgabe zuweist. Dies würde auch eine Kritik an der Zuwendungshöhe und deren Korrektur entbehrlich machen.

Es ist keine Kritik an der Obergrenze, wonach nur bis zu Beträgen von 5 000 DM gefördert werden kann. Es ist vielmehr eine Kritik an der Untergrenze, daß der Förderungsbetrag mindestens 500 DM betragen muß. Bei einer Regelfinanzierung, die hälftig erfolgt, heißt das, eine Veranstaltung muß mindestens 1 000 DM kosten, damit man überhaupt in den Genuß einer Förderung kommt. Es gibt viele Veranstaltungen - eigentlich sind es die meisten -, die weniger als 1 000 DM kosten. Diese

Veranstaltungen würden alle aus der Förderung herausfallen.

Ich kann mir vorstellen, wie diese Grenze entstanden ist. Es ist für das Regierungspräsidium oder für das Innenministerium - ich weiß nicht, wer die bewilligende Behörde ist - viel günstiger, wenn es nur wenige größere Anträge gibt, als wenn eine Vielzahl von Anträgen gestellt wird, die jeweils nur wenige hundert D-Mark umfassen. Das ist vom Verwaltungsaufwand her sicherlich schwieriger zu bewerkstelligen. Deshalb ist mein Angebot an die Verwaltung, über die Zuweisung an die Verbände das Verwaltungshandeln auf Landesebene zu vereinfachen.

Angesprochen wird von den Vertriebenenvertretern ebenfalls die Fahrtkostenpauschale in Höhe von 15 Pfennigen pro Kilometer. Das wird als etwas zu niedrig kritisiert. Auch hierbei wird Nachbesserungs- bedarf geltend gemacht.

Des weiteren geht es um die Referentenhonorare. Das ist der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte. Für eine Referentenstunde, die eine dreiviertel Stunde dauern soll, wird ein Betrag von 40 DM festgelegt. Wenn man qualifizierte Experten zu speziellen Themen einlädt, beispielsweise Rechtsexperten, Professoren oder Künstler, etwa Mundartdichter, die weiter ent- fernt wohnen, so ist dieses Honorar in Höhe von 40 DM pro Stunde zu niedrig angesetzt, um diese Personen binden zu können.

Wer die Förderung des Anliegens ernst nimmt - Herr Minister, ich gehe davon aus, daß Sie dies tun -, der muß auch die Regeln so gestalten, daß sie praktikabel für die Anwendenden sind. Sonst würde man sich dem Vorwurf aussetzen, man würde sich zwar in Sonntagsreden und am Tag der Heimat dafür einsetzen, dies aber in der praktischen Tätigkeit nicht tun wollen. Dies unterstelle ich Ihnen ausdrücklich nicht.

Deshalb fordern wir Sie hiermit auf, im Gespräch mit den Vertriebenen diese Richtlinie noch einmal zu überarbeiten und nach einer angemessenen Zeit im Innenausschuß darüber Bericht zu erstatten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Herrn Wolf, FDVP)

Danke sehr. - Für die Landesregierung spricht sogleich der Innenminister Herr Dr. Püchel. Bitte, Herr Dr. Püchel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank dafür, Herr Schomburg, daß Sie mir das nicht unterstellen. Wir sind uns, glaube ich, darüber einig. Wer mich lange genug kennt, weiß, daß Sie damit schief gelegen hätten.

Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion befaßt sich mit der Richtlinie vom 9. Dezember 1999 über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnamen und Projekte nach den §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes.

Mit dieser Richtlinie wurden die bisher auf verschiedene Erlasse verteilten Regelungen zu einer Vorschrift zusammengefaßt. Sie umfaßt jetzt die Förderung und Eingliederung von Vertriebenen und Spätaussiedlern. Damit entspricht sie der Zielsetzung des Landes im Hinblick auf die Reduzierung und Qualitätsverbesserung der För

derrichtlinien, insbesondere - das hatten Sie angeführt - zur Senkung des Verwaltungsaufwandes. Dies müßte auch im Interesse der Zuwendungsempfänger sein.

Die neue Förderrichtlinie dient wie bisher schwerpunktmäßig sowohl der Eingliederung der Vertriebenen und Spätaussiedler als auch der Erhaltung des Kulturgutes sowie der Pflege und Weiterentwicklung kultureller Leistungen. Gefördert werden Veranstaltungen wie der Tag der Heimat - zu dem wir sprechen und keine Sonntagsreden halten -, Maßnahmen zur Pflege des Brauchtums, wissenschaftliche Projekte, die sich mit der Vertreibung und der Eingliederung beschäftigen, sowie Vorhaben zur Erhaltung der deutschen Sprache und Kultur für die deutschstämmige Bevölkerung in den Herkunftsgebieten. Auch Veranstaltungen und Einzelmaßnahmen zur Erleichterung der beruflichen, kulturellen und sozialen Eingliederung von Spätaussiedlern sind hiermit umfaßt.

Im Antrag enthalten ist auch die Pflege der Mundart. Dies ist eindeutig ein Teil der Maßnahmen zur Pflege des Brauchtums und damit auch ein Bestandteil der Richtlinie. Dieser Sachverhalt, Herr Schomburg, wurde gegenüber der Landesvorsitzenden des Bundes der Vertriebenen, allen Kreisvorsitzenden und allen Vorsitzenden der Landsmannschaften anläßlich einer Beratung am 8. Dezember 1999 im Ministerium ausdrücklich klargestellt.

Im übrigen wurden bei dieser Beratung Änderungsvorschläge erörtert, die auch weitestgehend Eingang in die endgültige Fassung der Richtlinie gefunden haben. Zur Mundartpflege kann ich Ihnen sagen, die pflege ich zu Hause auch. Ich bin froh, wenn es andere auch noch tun. Wir werden das auch fördern.

Der Kreis der Zuwendungsempfänger, das heißt alle Organisationen, Verbände und Einrichtungen, die als Träger von Maßnahmen und Veranstaltungen der Vertriebenen- und Spätaussiedlerarbeit in unserem Land in Betracht kommen, ist unverändert geblieben. Es gibt keine Änderungen, es dürfte auch keine Beschwerden geben.

Es gab lediglich ein Problem in bezug auf den Begriff der juristischen Personen. Einige ältere Herrschaften verstanden unter „juristischen Personen“ Juristen. Diesbezüglich gab es Mißverständnisse. Vielleicht können wir das noch einmal klären.

Die Förderung von Honoraren und das Verfahren zur Antragstellung haben sich gegenüber den bisherigen Regelungen ebenfalls nicht geändert. Selbst die Antragsformulare wurden beibehalten. Wenn ein Honorar einmal höher liegen sollte, könnte dieses dann auch so abgerechnet werden.

Allerdings sind Maßnahmen, die nicht in Sachsen-Anhalt stattfinden, die anderweitig mit Bundes- oder Landesmitteln gefördert werden oder die überwiegend touristischen, geselligen oder politischen Charakter tragen, nicht zuwendungsfähig. Dies gilt in Übereinstimmung mit fast allen Bundesländern grundsätzlich auch für Heimattreffen und für landsmannschaftliche Treffen außerhalb des Landes. Auch die Erstattungsfähigkeit der Fahrt- kosten orientiert sich an diesen Grundsätzen.

Meine Damen und Herren! Seit dem Jahr 1992 stellt das Land Sachsen-Anhalt trotz der angespannten Haushaltslage kontinuierlich entsprechende Haushaltsmittel bereit. In diesem Jahr ist es wieder ein Betrag von insgesamt 300 000 DM. Damit kann sich Sachsen-Anhalt im Ländervergleich durchaus sehen lassen. So werden

in Stadtstaaten und im Saarland überhaupt keine Fördermittel mehr gezahlt. In den Ländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz liegen die Summen deutlich unter 100 000 DM.

Um den seit Jahren zunehmenden Verwaltungsaufwand zu minimieren, wurde in der Förderrichtlinie zunächst vorgesehen, daß der Zuwendungsbetrag 500 DM nicht unterschreiten darf. Kleinstförderungen sollten dadurch aber nicht ausgeschlossen werden. Die Antragsteller sollten jedoch veranlaßt werden, ihre Maßnahmen und Projekte zu bündeln.

Mit der 500-DM-Grenze haben wir bereits eine Sonderregelung zugunsten der Vertriebenen und Spätaussiedler geschaffen; denn die allgemeine Bagatellgrenze im Lande beträgt derzeit 1 000 DM. Im übrigen war die Bagatellgrenze von 500 DM von der Landesvorsitzenden des Bundes der Vertriebenen selbst vorgeschlagen worden.

Entsprechend der jahrelangen guten Zusammenarbeit mit dem Landesverband hatte ich Frau Hofmann im Rahmen der Neukonzipierung der Richtlinie natürlich beteiligt. In der bereits erwähnten Besprechung mit den Verbänden am 8. Dezember 1999 wurde die in Aussicht genommene Bagatellgrenze von 500 DM allgemein akzeptiert.

Des weiteren wurden die Teilnehmer auch bereits darüber informiert, daß Maßnahmen, bei denen sich ein inhaltlicher Zusammenhang herstellen läßt, durchaus zusammengefaßt werden können, um die notwendige Mindestzuwendungshöhe nicht zu unterschreiten.

Schließlich hatte ich die Regierungspräsidien als Bewilligungsbehörden aufgefordert, die Verbände in diesem Sinne verstärkt zu beraten, damit auch kleinere Maßnahmen unterstützt werden können und die kulturelle Arbeit weiterhin intensiv gefördert werden kann.

Trotz alledem scheint es in der Praxis zu Anwendungsproblemen bei der Umsetzung der Richtlinie, insbesondere bezüglich dieser 500-DM-Grenze, gekommen zu sein. Viele Veranstaltungen der Verbände bleiben kostenmäßig unterhalb dieser Grenze.

Da ich für konstruktive Kritik stets offen bin und mich sinnvollen Vorschlägen grundsätzlich nicht verschließe, habe ich dieses Thema noch einmal mit meinem Kollegen, dem Finanzminister Herrn Gerhards, erörtert. Im Ergebnis sind wir übereingekommen, daß wir die Bagatellgrenze auf 250 DM heruntersetzen. Ich denke, wir haben so trotz des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes eine gute Regelung gefunden.

(Herr Becker, CDU: Das ist gut!)