Protocol of the Session on April 6, 2000

Wer Artikel 5 mit dieser Maßgabe sowie den Artikeln 6 und 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei fünf Stimmenthaltungen und einer großen Zahl von Gegenstimmen ist dies mit Mehrheit beschlossen worden.

Ich rufe die Artikel 8, 9, 10, 11 und 12 zur Abstimmung auf. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei fünf Stimmenthaltungen und einer großen Zahl von Gegenstimmen ist dies mit Mehrheit beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Dann kommen wir zu der Abstimmung über die Artikelüberschriften. Ich stelle die Überschriften der Artikel 1 bis 12 insgesamt zur Abstimmung. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen und einer kleineren Zahl von Gegenstimmen ist dies mit Mehrheit beschlossen worden.

Wir stimmen dann über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: „Gesetz über die Neugliederung der Amtsgerichte“. Wer dieser Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer größeren Zahl von Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist dies mit Mehrheit beschlossen worden.

Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamt- heit ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit 52 Dafürstimmen bei 42 Gegenstimmen und fünf Stimmenthaltungen ist das Gesetz mit Mehrheit beschlossen worden.

(Beifall bei der SPD - Unruhe)

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt noch nicht beendet. Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS ab unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderung, nach der es im zweiten Satz heißen soll: „die dafür einzustellenden Haushaltsmittel“.

In dieser Fassung stelle ich den Entschließungsantrag zur Abstimmung. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei zwei Stimmenthaltungen ist dieser Entschließungsantrag mit Mehrheit beschlossen worden.

Damit, meine Damen und Herren, ist der Tagesordnungspunkt 7 zunächst behandelt. Der Abgeordnete Herr Czeke hat für eine persönliche Bemerkung um das Wort gebeten hat. Bitte schön, Herr Czeke.

(Zuruf von Frau Stange, CDU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 76 unserer Geschäftsordnung möchte ich eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben.

Meine Ablehnung ist nicht Ausdruck von Reformunwilligkeit. Die Ablehnung richtet sich vielmehr gegen die eben praktizierte Mehrheit für die Schließung unter anderem des Amtsgerichtsstandortes Genthin. Damit werden mehrere tausend Unterschriften für den Erhalt des Amtsgerichtsstandortes Genthin und die Meinung der kommunalen Ebene mißachtet.

(Zuruf von der CDU: Richtig!)

Nachdem der Elbe-Havel-Winkel durch die Landesentwicklungsplanung an den Rand der Bedeutungslosigkeit geschoben wurde, bedeutet nun dieser Schritt das Aus für eine Region, das Aus für die Gerichte in Havelberg und Genthin. Wir erreichen ja Bürgernähe durch Mausklick!

Sie müssen verstehen, daß die Abgeordneten aus der Region vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit, die wir in Genthin zu verzeichnen haben, um jeden einzelnen Arbeitsplatz kämpfen.

(Frau Stange, CDU: Es ist scheinheilig, was Sie da sagen!)

Wir hatten für uns Gleichbehandlung mit Osterburg gefordert. Aber ich sehe natürlich ein, daß ich gegen einen Minister Herrn Heyer nicht anstinken kann.

(Oh! bei der SPD)

Die Sinnhaftigkeit der geplanten Gebiets- und Funktionalreform steht für mich im Widerspruch zu dem jetzt Umgesetzten. Auch Kollege Brachmann sprach von einer „Abweichung von der reinen Lehre“.

Wir haben hiermit die Schließung eines neuen, intakten, schnell arbeitenden Gerichts vollzogen. Ob die Polizei das Gebäude danach nun nutzt oder nicht, ist unerheblich; es wäre in jedem Fall eine Steuergeldverschwendung gewesen; denn wenn die Polizei eingezogen wäre, würde eine Immobilie des Landes mit einem doppelt so großen Grundstück leerstehen.

Bei all dem Druck und den finanziellen Zwängen, die sich aus dem Haushalt auch im sozialen Bereich ergeben, ist es nicht mehr nachvollziehbar, wenn die Justizministerin soviel Geld freischaufelt, um ein intaktes Gericht zu schließen, und dieses einem anderen zuordnet, obwohl es die Region nicht will. - Vielen Dank.

(Zurufe von Frau Leppinger, SPD, und von Herrn Gallert, PDS)

Herr Abgeordneter Czeke, ich frage der guten Ordnung halber: Wären Sie bereit, eine Frage der Abgeordneten Frau Stange zu beantworten? Sie müssen es nicht.

(Herr Czeke, PDS: Keine weiteren Fragen! - Frau Stange, CDU: So eine Scheinheiligkeit!)

Meine Damen und Herren! Mit der persönlichen Bemerkung ist die Beratung über den Tagesordnungspunkt 7 abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Mediengesetzes des Landes SachsenAnhalt (MedienG LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/2899

Der Gesetzentwurf wird von der Stellvertreterin des Herrn Ministerpräsidenten Frau Dr. Kuppe eingebracht. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Die Landesregierung hat Ihnen den Entwurf für ein neues Mediengesetz des Landes SachsenAnhalt vorgelegt. Dieses neue Mediengesetz soll das bisherige Gesetz über den privaten Rundfunk in Sachsen-Anhalt ablösen, das seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1991 insgesamt achtmal novelliert worden ist. Sie können sich vorstellen, daß dabei die Systematik und die Lesbarkeit nicht gerade gewonnen haben. Deshalb haben wir uns zu einer kompletten Neufassung des

Gesetzes entschlossen. Der erweiterte Ansatz kommt auch in dem neuen Namen „Mediengesetz“ deutlich zum Ausdruck.

Das Mediengesetz schafft einen modernen, einen umfassenden Rechtsrahmen für Rundfunk- und Mediendienste in Sachsen-Anhalt und erfaßt dabei auch neue Aspekte der Medienentwicklung. Es setzt zum einen die neuen Vorschriften des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages in Landesrecht um, zum anderen setzt es aber auch eigene landespolitische Akzente. So verankert das Gesetz die Förderung von Medienkompetenz als zusätzliche Aufgabe des Landesrundfunkausschusses, der zukünftig den Namen „Medienanstalt SachsenAnhalt“ tragen soll.

Mit einem festgelegten Einführungszeitraum bis zum Jahr 2010 für den Übergang von der analogen zur digitalen Rundfunktechnik gibt Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland den Rundfunkveranstaltern, der Geräteindustrie und den Verbraucherinnen und Verbrauchern die nötige Planungssicherheit auf dem Weg in die digitale Medienwelt.

Meine sehr geehrten Herren und Damen! Es sind vor allem drei inhaltliche Ziele, die die Landesregierung mit dem Entwurf für eine neues Mediengesetz verfolgt.

Erstens. Wir wollen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Medienvielfalt und damit Meinungsvielfalt als ein zentrales Element unserer Medienordnung gewährleisten.

Zweitens. Wir wollen für die Akteure der Medien in unserem Land einen modernen Rahmen für zukünftige Entwicklungen schaffen.

Drittens. Wir wollen die Entwicklung in Richtung digitaler Technologie nachhaltig unterstützen.

Um diese Ziele richtig bewerten zu können, werde ich Ihnen kurz vor Augen führen, wie sich die Medienlandschaft in Sachsen-Anhalt gegenwärtig darstellt.

Wir haben auf der einen Seite den Mitteldeutschen Rundfunk, der sich erfreulicherweise in den letzten Jahren als ein starker öffentlich-rechtlicher Sender etabliert hat. Daneben hat sich in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren eine lebendige private Rundfunklandschaft entwickelt. Die landesweiten Hörfunkveranstalter haben sich gut etabliert. Auch die offenen Kanäle und der nichtkommerzielle lokale Hörfunk sind dabei, ihren Platz zu finden. Sie werden darin vom Landesrundfunkausschuß unterstützt.

Diese beiden Formen des Bürgerrundfunks helfen bei der Entwicklung von Medienkompetenz. Sie sind ein notwendiger Ausgleich zum kommerziellen Rundfunk.

Im Bereich des Fernsehens sind mittlerweile in 18 Städten unseres Landes Pilotprojekte kommerziel- ler lokaler Veranstalter hinzugekommen, die in den rund zwei Jahren ihrer Existenz im ganzen ebenfalls eine gute Entwicklung genommen haben.

Aus der Sicht der Landesregierung läßt sich festhal- ten: In Sachsen-Anhalt ist in den letzten Jahren eine Medienlandschaft entstanden, mit der wir zufrieden sein können und die in hohem Maße von Vielfalt geprägt ist.

Mit dem neuen Mediengesetz verfolgen wir die Absicht, diese positive Entwicklung weiter zu unterstützen. In diesem Zusammenhang erwähne ich, daß die lokalen Fernsehveranstalter, die bisher noch auf der Basis von Pilotprojekten arbeiten, in Zukunft die Möglichkeit erhal

ten sollen, eine dauerhafte Zulassung für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren zu erhalten. Die im Grundsatz positive Entwicklung dieser Fernsehveranstalter, die der Landesrundfunkausschuß feststellen konnte, hat uns bewogen, diesen Schritt zu tun.

Die lokalen Fernsehveranstalter können sich darüber hinaus überörtlich zu Gemeinschaften zusammenschließen, die zusätzlich zur Verbreitung in Kabelanlagen auch terrestrische Frequenzen erhalten können. Damit besteht die Chance zu einer Verbreitung der Programme auf regionaler Ebene.

Ein weiterer Punkt. Die Digitalisierung der Rundfunkübertragungstechnik ist mit unserem Gesetzentwurf zum erstenmal in Deutschland Gegenstand eines Landesmediengesetzes. Wir haben uns bei der Rundfunkgesetzgebung fast schon daran gewöhnt, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß Wirtschaft und Technik häufig einen Schritt schneller sind als der Gesetz- geber. Hierbei soll es umgekehrt sein.

Zur Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens, das das heutige analoge terrestrische Fernsehen - ich nenne nur das Stichwort Dachantenne - ablösen soll, will Sachsen-Anhalt die notwendigen rechtlichen Regelungen schaffen, bevor Wirtschaft und Technik auf ihre Weise Fakten geschaffen haben. Gerade auf diesem Gebiet geht es um einen gleichberechtigten Anteil für alle Beteiligten an der Weiterverbreitung von Rundfunk und damit ganz wesentlich um die Sicherung der Meinungsvielfalt für die Zukunft.

Natürlich ist die Regelung, die wir im Gesetzentwurf vorschlagen, nicht im luftleeren Raum entstanden. Sie unterstützt vielmehr sowohl die Anliegen des Landesrundfunkausschusses als auch die Anliegen von MDR und ZDF, die eine zügige Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens in Sachsen-Anhalt und in Mitteldeutschland unterstützen.

Mit dieser Neuregelung wird darüber hinaus angestrebt, die sehr gute Position des Landes Sachsen-Anhalt bei der Nutzung digitaler Rundfunktechniken zu festigen. Ich halte es nebenbei für bemerkenswert, daß sich insbesondere der Landesrundfunkausschuß und unsere Hörfunkveranstalter technologisch eine Spitzenstellung im Bundesvergleich erarbeiten konnten.

Meine sehr geehrten Herren und Damen! Die Staatskanzlei hat zu dem Entwurf eines neuen Mediengesetzes am 7. März 2000 eine mündliche Anhörung durchgeführt. Diese Anhörung erbrachte insgesamt eine weitgehende Zustimmung. Selbstverständlich gab es auch Änderungsvorschläge, die die Landesregierung in dem nun vorliegenden Gesetzestext weitgehend berücksichtigt hat und die sicherlich auch Gegenstand der Beratungen im Ausschuß für Kultur und Medien sein werden. Auf Einzelheiten gehe ich heute bei der Einbringung des Gesetzentwurfs nicht ein.