Protocol of the Session on April 6, 2000

„Den Antrag der Fraktion der CDU in der durch den Änderungsantrag der Fraktion der PDS und die weiteren akzeptierten Vorschläge abgeänderten Fassung beschließt der Ausschuß einstimmig.“

Die erste Anhörung, in der die eingeladenen Verbände, Institutionen und Gewerkschaften zu einer Gesamtbewertung des Vorhabens einer Neugliederung der Amtsgerichte aus landespolitischer Sicht aufgefordert waren, wurde am 18. November 1999 durchgeführt. 13 landesweit agierende Verbände und Institutionen nutzten die Möglichkeit, ihre Auffassungen im Ausschuß vorzutragen. Organisationen, die an diesem Tag verhindert waren, gaben schriftliche Stellungnahmen ab.

Die Mehrheit der Anzuhörenden unterstützte die Neugliederung bzw. sprach sich nicht gegen die Neugliederung der Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt aus. Von mehreren Anzuhörenden wurde der Zeitpunkt der Neugliederung kritisch beleuchtet. Einige Anzuhörende bewerteten bei grundsätzlicher Unterstützung der Neugliederung die vorgesehene Schließung der Amtsgerichte Köthen, Hettstedt, Osterburg und Genthin sehr kritisch.

Eine zweite Anhörung, in der die betroffenen Amtsgerichte, die Personalräte der Amtsgerichte, die Landräte und die Bürgermeister, die Vertreterinnen und Vertreter der vor Ort wirkenden Anwälte sowie die Vorsitzenden der jeweiligen Kreistage der Landgerichtsbezirke Stendal und Dessau befragt worden sind, fand am 13. Januar 2000 statt. Analog wurde mit den Landgerichtsbezirken Magdeburg und Halle verfahren, deren Anhörung am 27. Januar 2000 durchgeführt wurde.

In beiden Anhörungen wurde intensiv und ausführlich das Für und Wider der Neugliederung aus der Sicht der unmittelbar Betroffenen dargelegt, so daß sich für die Abgeordneten vor allem bezüglich der am 18. November 1999 genannten offenen Fragen ein klareres Bild ergab.

Der Ausschuß für Recht und Verfassung erarbeitete in seiner 21. Sitzung am 17. Februar 2000 eine vorläufige Beschlußempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse. In dieser Beratung lagen dem Ausschuß ein Antrag der CDU-Fraktion, ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der PDS sowie redaktionelle Änderungsvorschläge des Ministeriums der Justiz vor.

Die CDU-Fraktion schlug dem Ausschuß vor, sich vor der Erarbeitung einer vorläufigen Beschlußempfehlung die Gegebenheiten an den Standorten Genthin, Staßfurt und Wanzleben anzusehen. Dieser Antrag fand im Ausschuß keine Mehrheit.

Der gemeinsame Änderungsantrag von SPD und PDS beinhaltete, die Amtsgerichte an den Standorten Köthen, Hettstedt und Osterburg nicht aufzulösen und die Amtsgerichte Hettstedt und Osterburg im Jahre 2004 einer Prüfung zu unterziehen.

Die CDU-Fraktion formulierte zu diesem gemeinsamen Antrag von SPD und PDS einen Änderungsantrag, der zum Gegenstand hatte, auch die Amtsgerichte in Wanzleben, Staßfurt und Genthin zu erhalten. Dieser Änderungsantrag der CDU-Fraktion wurde bei zwei Jastimmen und drei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Der ungeänderte gemeinsame Änderungsantrag von SPD und PDS fand im Ausschuß bei der Abstimmung über die einzelnen Artikel und Nummern eine Mehrheit von acht Jastimmen ohne Gegenstimme.

Die erarbeitete vorläufige Beschlußempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und für Finanzen wurde vom Ausschuß bei einem Abstimmungsergebnis von acht Jastimmen, drei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung beschlossen.

Am 15. März 2000 berieten der Ausschuß für Inneres, am 23. März der Finanzausschuß über die vorläufige Beschlußempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung und stimmten dieser mehrheitlich zu, so daß der federführende Ausschuß am 23. März 2000 abschließend beraten konnte.

Neben den Voten der mitberatenden Ausschüsse lagen dem Ausschuß für Recht und Verfassung zu diesem Zeitpunkt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion sowie ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor.

Die CDU-Fraktion beantragte die Streichung der Amtsgerichte in Genthin und Staßfurt aus der Liste der aufzulösenden Amtsgerichte. Nach eingehender Diskussion und den Darlegungen der Ministerin der Justiz Frau Schubert zur Nachnutzung der Gebäude an den auf- zulösenden Standorten fand der Antrag der CDU-Fraktion bei einem Abstimmungsergebnis von fünf Jastimmen, fünf Gegenstimmen und drei Enthaltungen keine Mehrheit im Ausschuß.

Die SPD-Fraktion schlug mit ihrem Änderungsantrag Änderungen in Artikel 5 sowie in Artikel 12 des Gesetzentwurfs vor.

In Artikel 5 geht es um die Änderung der Verordnung über das maschinell geführte Grundbuch. Die Beratung im Ausschuß ergab, daß Anfang April 2000 eine Änderung der Verordnung über das maschinell geführte Grundbuch veröffentlicht werden wird. Ich habe die Information, daß dies inzwischen erfolgt ist. Da die Änderung dem Ausschuß aber nicht vorliegen konnte, konnte die aktuellste Fassung der Verordnung in der Beschlußempfehlung nicht berücksichtigt werden.

Auf diesen Fakt möchte ich aufmerksam machen und vorschlagen, daß der Landtag den Artikel 5 mit der Maßgabe beschließt, bei der Verkündung des Gesetzes zur Neugliederung der Amtsgerichte die aktuellste Fassung der Verordnung zum maschinell geführten Grundbuch einzustellen.

Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Recht und Verfassung beendete am 23. März die Beratungen zur Neugliederung der Amtsgerichte. Den mit dem Antrag der SPD-Fraktion am 23. März vorgeschlagenen Änderungen der Artikel 5 und 12 wurde mehrheitlich stattgegeben. Der Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit fand im Ausschuß mit sechs Jastimmen bei zwei Enthaltungen und fünf Gegenstimmen eine Mehrheit.

Ich möchte mich - gestatten Sie mir diese Anmerkung - bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr engagiertes Mitwirken bei der Vorbereitung und Durchführung der drei Anhörungen zum Gesetzentwurf bedanken. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Abgeordneten für die bei dieser komplizierten und kontrovers diskutierten Problematik geübte sachliche Argumentation und Diskussion. - Danke schön.

(Zustimmung bei der PDS und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Meine Damen und Herren! Im Ältestenrat ist zu diesem Gesetzentwurf eine 60-Minuten-Debatte vereinbart worden. Ich nenne zunächst die Reihenfolge der Fraktionen sowie die Redezeiten: CDU-Fraktion 14 Minuten, PDS-Fraktion zwölf Minuten, FDVP-Fraktion fünf Minuten, SPD-Fraktion 24 Minuten, DVU-FL-Fraktion fünf Minuten. Die Landesregierung hat eine Redezeit von 24 Minuten. Für diese spricht zunächst die Ministerin der Justiz Frau Schubert. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir das Gesetzgebungsverfahren zur Neugliederung der Amtsgerichte in unserem Land und seine Vorbereitung Revue passieren lassen, so möchte ich, ohne jetzt der Angelegenheit ein falsches Pathos zu verleihen, eingangs meiner Rede auf einen Aspekt hinweisen, der, wie ich meine, einen gewissen Symbolcharakter trägt.

Zwischen der vorletzten Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten, der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers der Landesregierung und der Verabschiedung des Gesetzentwurfs liegt der Wechsel zu einem neuen Jahrtausend. Sinnbildlicher läßt es sich kaum noch vermitteln, was die Landesregierung mit der Amtsgerichtsreform bezwecken will, nämlich die dritte Gewalt im Staate im Übergang zum neuen Jahrtausend leistungsfähig und zukunftssicher zu gestalten.

Wir verfolgen dieses Ziel eingedenk unserer Verantwortung vor den Bürgerinnen und Bürgern, den modernen Rechtsstaat fortzuentwickeln und seine Instrumente auf der Höhe der Zeit zu erhalten; denn nur ein Rechtsstaat, der die berechtigten Anliegen der Gesellschaft auch effektiv zu wahren vermag, wird auf die Dauer die ihm gebührende Akzeptanz erhalten. Ich weiß, daß hierzu mehr gehört als die Umstrukturierung von Behörden und Gerichten. Ich denke, wir haben auch schon vieles erreicht.

Der Personalaufbau in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist weitgehend abgeschlossen. Die Ablauforganisation wird, beispielsweise durch die Einrichtung von Serviceeinheiten, einem modernen Management angepaßt. Die Informationstechnologie hält in den Justizbehörden, insbesondere in den Grundbuchämtern, den Handelsregistern und demnächst auch in Mahnsachen Einzug. Die Einführung des elektronischen Grundbuches geht zügig voran. Handelsregister und Mahnsachen werden folgen. Mittlerweile sind mehr als die Hälfte der Grundbücher in Sachsen-Anhalt elektronisch verfügbar.

Dies alles dient nicht dem Selbstzweck. Die Justiz ist die dritte Gewalt im Staate. Die Menschen haben in revolutionären Prozessen erfahren müssen, daß die Wahrung berechtigter Einzelinteressen gegenüber anderen Individuen ebenso wie der Schutz der Menschenwürde gegenüber einem übermächtigen Staat nur dann gelingen kann, wenn die Kräfte des Staatswesens, nämlich Legislative, Exekutive und Judikative, unabhängig voneinander eine Machtbalance gewährleisten.

Im modernen Rechtsstaat, der darauf gegründet ist, daß der einzelne auf Gewalt zur Durchsetzung seiner Interessen verzichtet, ist es daher notwendig und unabdingbar, daß alle Bürgerinnen und Bürger auf eine funktionierende, das heißt auf eine langfristig effektive und effiziente Justiz vertrauen können.

Viele Menschen verknüpfen ihre Vorstellungen von der Justiz in erster Linie mit der spruchrichterlichen Praxis der Gerichte. Unter jenen sind sicherlich die Amtsgerichte die populärsten Einrichtungen.

Dieses Verständnis der Menschen von der Justiz im allgemeinen und von den Amtsgerichten im besonderen führt uns zum Kern des Reformvorhabens, über das Sie, meine Damen und Herren, heute zu entscheiden haben.

Wenn wir, wie ich eingangs kurz dargelegt habe, in personeller und technologischer Hinsicht schon vieles erreicht haben, können wir es uns nicht leisten, im Bereich der Struktur der Amtsgerichtsbezirke und der Organisation der Amtsgerichte der Entwicklung hinterherzulaufen.

Ich wiederhole das, was ich in diesem Hause bereits in meiner Einbringungsrede am 17. September 1999 gesagt habe: Es führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei, daß sich das Land Sachsen-Anhalt auf Dauer 35 Amtsgerichte nicht leisten kann. In deren Bezirken leben durchschnittlich nur 76 000 Bürgerinnen und Bürger, während es im Bundesdurchschnitt mehr als 100 000 sind.

Es führt auch kein Weg daran vorbei, von liebgewonnenen Kleinstgerichten Abschied zu nehmen, in welchen wenige Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger die große Mühe auf sich nehmen müssen, die in den letzten Jahren stark gestiegenen Aufgaben der Amtsgerichte im Zivilrecht, in der Strafrechtspflege und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit bürgerfreundlich zu erledigen.

Deshalb hat die Landesregierung auf der Grundlage der umfassenden Untersuchungen der interministeriellen Projektgruppe den Gesetzentwurf über die Neugliederung der Amtsgerichte in den Landtag eingebracht. Bereits die Vorbereitungen dieses Gesetzentwurfs waren von einer umfassenden Untersuchung aller erdenklichen Kriterien geprägt.

Keiner, der sich schon einmal mit Rechtspolitik befaßt hat, konnte indessen überrascht sein, daß die parlamentarische und insbesondere die außerparlamentarische Diskussion des Vorhabens große Emotionen freigesetzt hat.

Ich habe Verständnis für den kommunalpolitischen Ansatz der Kritik und das Bestreben der Gemeinden, ihr jeweiliges Amtsgericht zu behalten. Ich habe die vielen Eingaben von kommunalpolitischen Funktionsträgern, Bürgerinnen und Bürgern mit großem Ernst zur Kenntnis genommen. Sie sind keineswegs nur gesammelt und abgeheftet worden. Im Gegenteil: Wie Sie dem Abschlußbericht entnehmen können, sind sämtliche Argumente der Kriteriengruppen bei der Bewertung des Für und Wider der Umstrukturierung im allgemeinen und der Ortswahl im besonderen berücksichtigt worden.

Gleichwohl läßt sich die verständliche Forderung nach dem Erhalt des Status quo realistisch nicht durchsetzen. Das haben auch die Anhörungen vor dem Rechtsausschuß bestätigt. Die umfangreichen Erörterungen im federführenden Ausschuß für Recht und Verfassung, der in mehreren ganztägigen Anhörungen nochmals allen maßgeblichen Vertretern aus Justiz, Kommunalpolitik und Wirtschaft, nicht zuletzt aber auch den betroffenen Bediensteten der Amtsgerichte Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hatte, haben unbeschadet unterschiedlicher Beurteilungen des Reformvorhabens eines ergeben: Die Feststellungen der Projektgruppe und da

mit der auf deren Abschlußbericht aufbauende Gesetzentwurf der Landesregierung sind sachlich zutreffend. Es haben sich - darauf lege ich Wert - in der Anhörung keine wesentlichen neuen Aspekte ergeben, die nicht bereits im Abschlußbericht Berücksichtigung gefunden hätten.

Deshalb kann das Gesetzesvorhaben vernünftigerweise auch nicht in Frage gestellt werden. Die eingesetzte Arbeitsgruppe hat bewiesen, daß eine umfassende Gesetzesfolgenabschätzung nicht nur den Gesetzgeber in die Lage versetzt, die Auswirkungen seiner Entscheidungen realistisch vorherzusehen, sondern auch zur Versachlichung der Debatte in einem Vorhaben beitragen kann, das seiner Natur nach geeignet ist, große Emotionen in der Öffentlichkeit auszulösen.

Vor allem möchte ich - genau wie der Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verfassung - den Mitgliedern des Ausschusses, aber auch den Mitgliedern des Innen- und des Finanzausschusses meinen Dank für ihr Engagement und für ihr Interesse aussprechen.

Ich würde mich freuen, meine Damen und Herren, wenn der eine oder andere unter Ihnen, der bislang dem Gesetzesvorhaben nicht meinte zustimmen zu können, angesichts der Beratungen in den Ausschüssen vielleicht doch noch auf die Seite der Befürworter wechseln könnte. Ich meine nämlich, daß der Auftrag, unsere Justiz fit für die Zukunft zu machen, wenig zu parteipolitischer Frontenbildung taugt. Er ist vielmehr das Resultat der Verpflichtung, am Gemeinwohl mitzuwirken, der wir alle - ob Regierung oder Opposition - unterliegen.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich deshalb mit den grundsätzlichen rechtstheoretischen Erwägungen, die in dieser Stunde durchaus ihre Berechtigung haben, enden und auf einige Aspekte des nunmehr vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen.

Das Gesetzgebungsverfahren mußte jeden, der den Anhörungen unvoreingenommen gefolgt ist, davon überzeugen, daß angesichts gestiegener und zu erwartender zusätzlicher Aufgaben die Steigerung der Effizienz und Effektivität der Amtsgerichte nur erreicht werden kann, indem Gerichte geschaffen werden, welche über einen Mindestbestand von Personal verfügen.

Gerade die Äußerungen der Präsidentin des Oberlandesgerichts und der Präsidenten der Landgerichte in der Anhörung haben deutlich gemacht, daß die fünf großen von den Amtsgerichten zu besorgenden Rechtsgebiete der Zivil-, der Straf- und der Jugendgerichtsbarkeit sowie der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Familiensachen dann am besten von den Richterinnen und Richtern sowie den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und den Folgediensten wahrgenommen werden können, wenn diese möglichst wenig Mischdezernate bearbeiten müssen.

Wenn Sie dann noch berücksichtigen, daß in Urlaubs- und Krankheitsfällen das hiervon betroffene Dezernat nicht verwaisen sollte, gelangen sie unschwer zu der Grundforderung des Reformvorhabens, Amtsgerichte zu schaffen, welche über durchschnittlich zehn Richterplanstellen verfügen sollten.

Daß es sich hierbei nicht um eine Forderung von mathematisch-naturwissenschaftlicher Stringenz handeln kann, liegt auf der Hand. Jedenfalls aber sind Amtsgerichte mit zwei bis vier Richterstellen, welche wir gegenwärtig im Land Sachsen-Anhalt noch zur Genüge haben, auf keinen Fall in der Lage, moderne Justizdienstleistungen

in Zukunft und auf lange Dauer zu erbringen. Ich sage dies, obwohl ich weiß, mit welchem alle Grenzen überschreitenden Einsatz gerade die Bediensteten dieser Kleinstgerichte ihre Arbeit tagtäglich zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger verrichten.

Die Neugliederung der Amtsgerichte ist daher - das möchte ich betonen - in keiner Weise als Kritik an den Leistungen unseres Justizpersonals gedacht. Im Gegenteil: Wenn der Einsatz in den kleinen Gerichten einen Umfang annimmt, der die durchschnittlichen Erwartungen der Justiz an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über einen langen Zeitraum übersteigt, dann besteht für den Dienstherrn Handlungsbedarf.

Ich weiß mich im übrigen in meiner Einschätzung hinsichtlich der mangelnden Zukunftsfähigkeit kleiner Amtsgerichte von vielen Rechtsexperten, auch von denen hier im Hause, unterstützt.

Die Einsicht, daß eine mangelnde Zukunftsfähigkeit besteht, reicht aber nicht aus. Notwendig ist auch, ein akzeptanzfähiges Konzept zu entwickeln. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf stellt auch unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen ein solches Konzept dar. Ich will gern auf die Änderungsempfehlungen eingehen.

Soweit abweichend vom ursprünglichen Gesetzentwurf die Amtsgerichte Köthen, Hettstedt und Osterburg beibehalten werden sollen, halte ich diese Lösung unter Berücksichtigung des Prüfauftrags für hinnehmbar. Ich räume ein, daß das Amtsgericht Köthen zwar gegenwärtig nicht die angestrebte Richterzahl erreicht. Der zu erwartende Personalzuwachs im Rahmen der Reform des Zivil- und Strafverfahrensrechts und der Erhalt eines Amtsgerichts im Landkreis sind jedoch Argumente, denen ich mich letztendlich auch nicht verschließen will.

Anders stellt sich allerdings die Situation bei den Amtsgerichtsstandorten Hettstedt und Osterburg dar. Diese beiden werden nur schwer die Größe erreichen, bei der ihr dauerhafter Fortbestand nicht in Frage gestellt wird. Der Auftrag für eine erneute Evaluation ist jedoch ein tragfähiger Kompromiß. Lassen Sie uns in drei Jahren erörtern, ob die Argumente für und gegen die Auflösung der Amtsgerichte Hettstedt und Osterburg ein anderes Gewicht erhalten.