Protocol of the Session on April 6, 2000

Für Schülerinnen und Schüler, die darüber hinaus mehr zu leisten bereit und in der Lage sind, hält das Schulsystem in Sachsen-Anhalt zusätzliche schulische und außerschulische Förderangebote bereit. Das sind im einzelnen die Begabtenförderung in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten, nämlich drei Schulen mit mathematisch-naturwissenschaftlichem Schwerpunkt, zwei Schulen mit sprachlichem Schwerpunkt, vier Schulen mit sportlichem Schwerpunkt und vier Schulen mit künstlerischem bzw. musikalischem Schwerpunkt. In diesen Schulen werden zusätzliche Unterrichtsstunden zur Verfügung gestellt. Über die Aufnahme entscheidet die Leistungsfähigkeit der Schüler.

Darüber hinaus gibt es im außerschulischen Bereich Förderangebote, die insbesondere in Wettbewerben wie den Olympiaden, „Jugend forscht“, „Schüler experimentieren“ in 179 Kreisarbeitsgemeinschaften, 18 Spezialistenlagern und drei künstlerischen Werkstätten organisiert werden. Die Leitung dieser Arbeitsgemeinschaften, Spezialistenlager, künstlerischen Werkstätten und Korrespondenzzirkel wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulen, der Hochschulen und von Künstlerinnen und Künstlern im Land übernommen.

Die geforderte detaillierte Aufstellung insbesondere der einzelnen möglicherweise hochbegabten Kinder würde, wie ich glaube, den Rahmen einer Fragestunde sprengen. Die einzelnen Angebote können bei Bedarf bei uns abgefragt werden. - Danke sehr.

Vielen Dank. - Es gibt eine Nachfrage, Herr Minister.

Herr Minister, es ist eigentlich keine Nachfrage, sondern eine Bitte zu dem letzten, was Sie gesagt haben. Wir wären damit zufrieden, wenn Sie uns eine solche Aufstellung auch ohne eine zusätzliche Abfrage unsererseits innerhalb kürzester Zeit schriftlich zukommen lassen könnten.

Selbstverständlich; allerdings keine Angaben über die einzelnen Personen, weil die Definition von Hochbegabungen ein ausgesprochen schwieriges Feld ist. Aber die Angebote kann ich Ihnen darstellen.

(Herr Wiechmann, FDVP: Danke!)

Die Frage 4 stellt die Abgeordnete Frau Wiechmann von der FDVP-Fraktion. Ihre Frage betrifft die Bundesvorstandssitzung der FDVP am 18. März 2000 in Gommern. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es zutreffend, daß Polizeivollzugsbeamte und/ oder Beamte des Landesverfassungsschutzes am 18. März 2000 in Gommern gegen 10 Uhr Bildaufnahmen unter der Aufsicht der Polizei von Landtagsabgeordneten der FDVP-Fraktion und geladenen Mitgliedern der nichtöffentlichen Veranstaltung gemacht haben, und welche Gründe veranlaßten die Exekutive, Bildaufnahmen anzufertigen?

2. Wurde die Anfertigung der Bildaufnahmen von einer obersten Landesbehörde, einer Mittelbehörde oder unteren Landesbehörde angeordnet, und welche tatsächlichen, nicht fingierten polizeilichen Aufklärungsergebnisse führten zur Anordnung der Bildaufnahmen, zumal ein Polizeiführer erklärte, daß er die Mitglieder der FDVP-Fraktion als Kunden zufriedenstellen wollte?

Für die Landesregierung antwortet der Minister des Innern Herr Dr. Püchel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wiechmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Die Polizei und der Landesverfassungsschutz haben im Zusammenhang mit der genannten Sitzung keine Bildaufnahmen gefertigt. Der unzutreffende Eindruck mag entstanden sein, weil die Polizei zur gleichen Zeit in Gommern mit einer sogenannten Radarpistole Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt hat.

(Frau Wiechmann, FDVP, lacht)

Mit diesem Meßgerät können keine Bildaufnahmen gefertigt werden. Die gemessene Geschwindigkeit wird lediglich auf einem Display angezeigt, so daß selbst die zu schnell anreisenden Teilnehmer der Sitzung nicht im Bild festgehalten wurden.

(Heiterkeit bei der PDS)

Die Beantwortung der Frage 2 entfällt damit.

Haben Sie eine Nachfrage? - Bitte, Frau Wiechmann.

Herr Minister, ich glaube, so lächerlich ist das Ganze gar nicht. Ich habe eine Nachfrage. Erstens. Ist es üblich, daß auf Parkplätzen vor Gaststätten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden?

(Frau Helmecke, FDVP, lacht)

Zweitens. Ist an diesem Tag auf einem Parkplatz vor dem Sportlerheim in Gommern eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt worden?

Auf Parkplätzen werden keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, vor Parkplätzen schon, da die angrenzenden Straßen im Normalfall Durchfahrtstraßen

(Herr Wolf, FDVP: Sackgassen!)

oder Sackgassen sind, so daß dort nicht in Schritt- geschwindigkeit gefahren werden muß.

Frau Wiechmann hat noch eine Nachfrage. Bitte.

Mir stehen leider nur zwei Nachfragen zu. - Herr Minister, stimmen Sie mir darin zu, daß es nicht vor einem Parkplatz, sondern auf einem Parkplatz stattgefunden hat? Denn die Gaststätte befindet sich nicht an der Straße.

Nach meinen konkreten Informationen wurden auf einem Parkplatz vor einer Gaststätte in Gommern keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, sondern vielmehr in der Stadt Gommern. Ich bin gern bereit, im nachhinein den genauen Standort dieses Radarmeßgerätes bekanntzugeben, falls Sie daran Interesse haben.

Herr Minister, dann stimmen Sie mir sicherlich darin zu, daß wir dort genau zu diesem Zeitpunkt eine Versammlung durchführten und ein Herr Friedrich vom Polizeirevier Burg uns ankündigte, daß die Polizei genau auf diesem Parkplatz vertreten sein wird? Darüber wissen Sie sicherlich Bescheid.

Entschuldigung, Frau Wiechmann. Sie wissen, daß Ihnen nur zwei Nachfragen zustehen. Das war jetzt die dritte. Diese wird der Herr Minister sicherlich noch beantworten, damit wir keine Probleme miteinander bekommen. Das war es aber dann.

(Frau Wiechmann, FDVP: Schriftlich!)

Ich bin verpflichtet, zwei Fragen zu beantworten. Ich bin gern bereit, falls Sie noch genauere Fragen haben und Sie eine schriftliche Anfrage stellen, diese zu beantworten.

(Zustimmung bei der SPD - Frau Wiechmann, FDVP: Das tun wir dann! Danke!)

Die Frage 5 wird vom Abgeordneten Herrn Scharf von der CDU-Fraktion gestellt. Sie betrifft die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Bitte.

Ministerpräsident Herr Dr. Höppner macht sich immer wieder in der Öffentlichkeit dafür stark, die Gehälter im öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern an das Niveau der Gehälter in den alten Bundesländern anzugleichen. Zuletzt trat er mit der konkreten Forderung an die Öffentlichkeit, die Osttarife in den nächsten neun Jahren schrittweise an das Westniveau anzupassen. Dies solle durch eine Anhebung um jeweils 2 % in den ersten sieben Jahren und eine Reduzierung der Arbeitszeit von 40 auf 38 Stunden in den letzten beiden Jahren geschehen.

Ich frage die Landesregierung:

Hat die Landesregierung diese Forderung in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in der sie durch einen entsandten Beamten vertreten wird, in die gegenwärtig laufenden Tarifverhandlungen eingebracht?

Für die Landesregierung antwortet der eben herbeigeeilte Minister der Finanzen Herr Gerhards. Bitte schön.

(Oh! bei der CDU)

Ministerpräsident Herr Dr. Höppner hat mit seinen Vorschlägen aufgezeigt, wo Kompromißlinien bei den Tarifverhandlungen verlaufen könnten. Jeder Stufenplan hätte unter anderem zur Voraussetzung, daß den Angleichungsschritten Reduzierungen der Beschäftigtenzahlen gegenüberstünden. Auch darauf hat der Ministerpräsident hingewiesen.

Dies und andere Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Stufenplans sind in Vorbereitung der Lohnrunde innerhalb der TdL diskutiert worden. Eine förmliche Einbringung in die gegenwärtig laufenden Tarifverhandlungen war schon deshalb nicht angezeigt, weil ein Stufenplan als eine der wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften zu den zentralen Verhandlungsgegenständen in den Tarifverhandlungen zählt. - Schönen Dank.

Danke.

Die Frage 6 wird von der Abgeordneten Frau Feußner von der CDU-Fraktion gestellt. Sie betrifft die Finanzierung der Insolvenz- bzw. der sozialen Schuldner- beratungsstellen. Bitte.

In einigen Landkreisen gibt es Unsicherheiten bezüglich der Finanzierung der Insolvenz- bzw. der sozialen Schuldnerberatungsstellen nach § 17 BSHG, da sich vereinzelt Träger auf die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schuldnerberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt (RdErl. des MS vom 26. Mai 1995) berufen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, daß die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schuldnerberatungsstellen im Land Sachsen-Anhalt nach wie vor in Kraft ist, und soll diese außer Kraft gesetzt werden?

2. In welcher geeigneten Form hat die Landesregierung die Träger über die veränderten Modalitäten bei der Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung informiert?

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales Frau Dr. Kuppe. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Feußner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat der Landtag von Sachsen-Anhalt für einen Übergangszeitraum von einem Jahr im Haushaltsjahr 1999 weiterhin Mittel für Zuwendungen an soziale Schuldnerberatungsstellen nach § 17 BSHG bereitgestellt. Deshalb hat die oben genannte Richtlinie ihre Gültigkeit behalten.

Für das Haushaltsjahr 2000 sind derartige Zuwendungen nicht mehr vorgesehen. Die Richtlinie wird daher außer Kraft gesetzt.