Protocol of the Session on March 9, 2000

Zweitens. Der MDR hat sich verpflichtet, bei sich selbst eine zentrale Beteiligungsverwaltung als Voraussetzung für die Prüfungstätigkeit zu errichten. Eine solche Beteiligungsverwaltung gibt es beim MDR trotz der umfangreichen Outsourcing-Politik nicht.

Drittens. Der MDR hat sich weiterhin verpflichtet, über § 51 des GmbH-Gesetzes den Rechnungshöfen auf Verlangen die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und alle notwendigen Unterlagen zugänglich zu machen.

Obgleich der Präsident des Landesrechnungshofes nach eigener Aussage eine eindeutige Regelung bezüglich des Prüfungsrechts im Staatsvertrag bevorzugt hätte, hält er die Vereinbarung für einen Kompromiß, dessen Realisierung bei dem notwendigen guten Willen funktionieren sollte.

Die Vereinbarung zwischen dem MDR und den Rechnungshöfen der drei Länder ist zunächst bis zum 31. Dezember 2003 befristet. Zu diesem Zeitpunkt könnten sich dann die an der Vereinbarung beteiligten Partner gegenüber den Landtagen und den Landesregierungen dazu äußern, ob sich das Prüfungsverfahren auf dieser Grundlage bewährt hat oder ob sie eine Änderung des Staatsvertrages über den MDR als notwendig erachten.

Die Vereinbarung zwischen dem MDR und den Rechnungshöfen ist im Ausschuß von allen Fraktionen zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Durch die Fraktion der PDS wurde beantragt, die Beschlußempfehlung des Ausschusses wie folgt zu fassen:

Erstens. Der Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt die Vereinbarung zwischen dem MDR und den drei Rechnungshöfen Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts als einen ersten Schritt zur Erweiterung der Prüfungsrechte bei den Beteiligungsgesellschaften des MDR.

Zweitens. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, bei künftigen Verhandlungen zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk darauf hinzuwirken, daß § 35 folgenden Wortlaut erhält. - An dieser Stelle sollte dann die Formulierung des § 35 aus dem Antrag der PDS-Fraktion in der Drs. 3/2305 übernommen werden.

Demgegenüber sprachen sich die anderen Fraktionen vor dem Hintergrund der nunmehr existierenden Vereinbarung über die Prüfung der Verwendung der Rundfunkgebühren auch in den Tochtergesellschaften des MDR dafür aus, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag

der Fraktion der PDS sowie die Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und der CDU für erledigt zu erklären.

In der Ausschußdiskussion spielte immer wieder insbesondere die Frage eine Rolle, ob die Auslagerung von Dienstleistungen durch den MDR positive Effekte für den Gebührenzahler und den Medienstandort Deutschland habe.

Die Fraktion der CDU betonte, daß sie die Auslagerungspolitik des MDR für den richtigen Weg halte, um Kosteneffizienz zu erreichen.

Die Fraktion der SPD machte darauf aufmerksam, daß die Ausgründung von bestimmten Bereichen des MDR teilweise ein Ausgangspunkt für die Ansiedlung von Mediendienstleistungen in der mitteldeutschen Region gewesen sei. Sie äußerte die Hoffnung, daß diese Auslagerungen zu einem breiten Netz von Unternehmen und Arbeitsplätzen der Medienbranche in der Region führten.

Im Unterschied dazu äußerte die Fraktion der PDS zum Nutzen der Outsourcing-Politik des MDR zumindest Zweifel. Sie verwies auf den 12. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, KEF, in dem unter anderem davon gesprochen wurde, daß die Kommission die Maßnahmen des MDR „aufgrund der bislang vorliegenden Angaben für nicht unterlegt und demgemäß für nicht nachvollziehbar“ halte und daß die Fragen der Kommission an den MDR zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnah-men bisher nicht ausreichend beantwortet worden seien.

Der Präsident des Landesrechnungshofes vertrat die Auffassung, daß momentan weder die Rechnungshöfe noch die KEF in der Lage seien, den Sinn und den Nutzen der Ausgründungen durch den MDR abschließend zu beurteilen, da noch nicht alle dafür erforderlichen Daten vorgelegen hätten. Die Outsourcing-Politik sei nur akzeptabel, wenn über Wirtschaftlichkeitsberechnungen der tatsächliche Nachweis erbracht werde, daß der eingeschlagene Weg wirtschaftlicher sei.

Im Zusammenhang mit der hier erörterten Problemstellung hat der Ausschuß sich darauf verständigt, sich in der Sitzung am 29. März 2000 mit dem Bericht der KEF zu befassen. Diese Befassung wurde mittlerweile durch Beschluß des Ausschusses auf den 26. April 2000 vertagt.

Die Beschlußempfehlung, die vorliegenden Anträge in den Drs. 3/2305, 3/2319 und 3/2343 für erledigt zu erklären, fand im Ausschuß mit 10 : 3 : 0 Stimmen eine Mehrheit. Damit hat sich der durch die Fraktion der PDS in der Ausschußsitzung eingebrachte Änderungsantrag erledigt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDVP)

Danke sehr. - Für die Landesregierung spricht jetzt der Ministerpräsident Herr Dr. Höppner. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich nur zum Änderungsantrag der PDS in dieser Frage äußern und zwei Bemerkungen machen.

Ich begrüße es ausdrücklich, daß sich die Rechnungshöfe jetzt auf ein geeignetes Prüfverfahren geeinigt ha

ben. Das war damals, als wir die Probleme in der ersten Lesung behandelt haben, noch nicht der Fall. Ich glaube, daß wir da einen deutlichen Schritt vorangekommen sind; denn die sachgemäße Prüfung der gesamten Finanzen ist erforderlich.

Ich bin allerdings der Meinung, daß es nicht tunlich ist, jetzt schon irgendwelche Vorentscheidungen darüber zu treffen, was nach dem vereinbarten Prüfungszeitraum er ist ja begrenzt - tatsächlich gemacht werden soll. Ich halte es wirklich für verfrüht, Festlegungen zu treffen, die sogar die Formulierung von Staatsvertragsparagraphen einschließen. Das kann bestenfalls geschehen, wenn man nach dieser Etappe feststellt, daß das Instrumentarium, das wir haben, nicht ausreichend ist. Aber selbst dann muß erst überlegt werden. Dann hat man erst die Erfahrungen gesammelt, um festzustellen, welche Änderungen gegebenenfalls nötig wären.

Würden wir das jetzt beschließen, würde das wie eine Androhung klingen, als wenn wir diesen Staatsvertrag kündigen wollten, um diese Paragraphen einzubringen. Derzeit besteht nicht die Absicht, diesen Staatsvertrag zu kündigen und zu verändern. Deswegen käme dieser Beschluß zur Unzeit. Welche Form er haben müßte, wenn man an Änderungen denkt, das weiß man bestenfalls in zwei bis drei Jahren. Deshalb empfehle ich, den Änderungsantrag abzulehnen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren! In der angekündigten Fünfminutendebatte haben die Fraktionen der DVU-FL und der FDVP auf einen Beitrag verzichtet, so daß jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Stange zu Ihnen spricht. Bitte, Frau Stange.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es ganz kurz machen. Wir werden der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien zustimmen und den Änderungsantrag der PDS, weil er zum momentanen Zeitpunkt äußerst unpassend ist, ablehnen. Ich will das auch damit begründen, daß wir im Rundfunkrat sehr intensiv über die Vereinbarung diskutiert haben und kein Land, keine Landesregierung und keine Landesgruppe zum momentanen Zeitpunkt an irgendeiner Stelle Änderungsbedarf für den Staatsvertrag sieht.

Wir haben vor allen Dingen auch die Möglichkeit - das kann ich Ihnen zusichern, denn ich bin Mitglied im Rundfunkrat -, diese Vereinbarung sehr intensiv zu kontrollieren. Diese Möglichkeit wollen wir auch nutzen. Wir werden das in der Gemeinsamkeit über die Landesparlamente der drei Vertragsstaaten weiterhin kontrollieren.

Die Outsourcing-Geschichte, die hier dargelegt worden ist, ist umfangreich diskutiert worden. Der MDR hat an keiner Stelle und an keinem Ort irgendwelche Bedenken, das in der Gemeinsamkeit zu diskutieren.

Ich finde es schon ein bißchen unverschämt, daß Sie versuchen, das, was Sie im Ausschuß nicht erreicht haben, über alle möglichen Bereiche im Rundfunkrat und wieder über den parlamentarischen Weg zu schaffen. Nutzen Sie doch einfach die Möglichkeit des Miteinanderredens zu dieser Problematik in der Richtung, daß es dafür auch Mehrheiten gibt. Deswegen wer

den wir diesen Änderungsantrag ablehnen. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von Frau Dir- lich, PDS - Frau Stolfa, PDS: Was ist denn daran unverschämt?)

Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion verzichtet auf einen Redebeitrag, so daß die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Herrn Gärtner beendet wird. Bitte, Herr Gärtner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich kann es ziemlich kurz machen. Zur Sache ist im Landtag und im Ausschuß für Kultur und Medien alles gesagt worden. Die Standpunkte sind ausgetauscht.

Wir haben unseren Antrag am 12. November 1999 mit dem Ziel gestellt, daß die Erweiterung der Prüfungsrechte der Rechnungshöfe beim Mitteldeutschen Rundfunk im Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk verankert wird. Zwischenzeitlich - das ist bereits mehrfach erwähnt worden - haben die drei Rechnungshöfe mit dem MDR eine Vereinbarung abgeschlossen, in der eine Erweiterung der Prüfungsrechte festgehalten wird.

Im übrigen begrüßen wir das ja auch ausdrücklich in unserem Änderungsantrag. Insofern sehe ich das nicht als ein Zerreden dessen, was Frau Stange hier aus den Ausschüssen mitgebracht hat.

(Frau Stange, CDU: Na klar, Herr Gärtner, ma- chen Sie das!)

Trotzdem vertritt die PDS-Fraktion die Position - und ich meine, das ist legitim -, daß dies nicht ausreicht und daß Rechtssicherheit nur dann vollständig hergestellt ist, wenn die Verankerung dieser Prüfungsrechte im Staatsvertrag erfolgt. Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag zur Beschlußempfehlung eingereicht, in dem wir genau dies für künftige Staatsvertragsverhandlungen einfordern.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/2718.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drs. 3/2837 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Beschlußempfehlung selbst, zur Drs. 3/2718. Wer dieser Beschlußempfehlung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Somit ist die Beschlußempfehlung mit großer Mehrheit angenommen.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 beendet.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 17:

Zweite Beratung

Zur geplanten Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol im Bundesrat

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/2285

Beschlußempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 3/2722

Die erste Beratung fand in der 30. Sitzung des Landtages am 12. November 1999 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Sommerfeld. Bitte, Herr Sommerfeld, Sie haben das Wort.

Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drs. 3/2285 zur geplanten Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol im Bundesrat wurde vom Landtag am 12. November 1999 zur Beratung in den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

Der genannte Ausschuß hat sich mit diesem Antrag in seiner Sitzung am 16. Februar 2000 befaßt und kam einstimmig zu dem Entschluß, diesen Antrag für erledigt zu erklären.