Protocol of the Session on February 10, 2000

Der Ansatz des Antrages wird durchaus als berechtigt angesehen, was sich aus folgenden zwei Punkten ergibt: Der Zersplitterung des Parlamentes muß entgegengetreten werden. Der Steuerzahler soll nicht zusätzlich belastet werden. Das als Grundlage.

Der Antrag, der aus drei Absätzen besteht, wird von mir kurz kommentiert. Der möglichen Zersplitterung des Parlamentes könnte man auch durch eine gezielte Veränderung der gesetzlichen Mindestzahl der Mitglieder des Landtages auf 101 Abgeordnete begegnen. Die sich daraus ergebende Konsequenz wäre folgende: Es sind zur Fraktionsbildung nominell nicht fünf, sondern sechs Abgeordnete erforderlich.

(Herr Bullerjahn, SPD: Oder acht oder neun!)

Berührt wäre das Landeswahlgesetz, die Veränderung der Wahlkreise und so weiter und so fort.

(Herr Scharf, CDU: Das Problem lösen wir doch aber nicht!)

5 % von 101 Abgeordneten wäre größer als fünf. Damit käme der sechste Abgeordnete ins Spiel.

Der Absatz 2 erregt keinen Widerspruch. Ob der Ältestenrat eine Empfehlung ausspricht oder nicht, beschädigt nicht die demokratischen Grundsätze. Abgestimmt wird ohnehin im Landtag.

Dem Absatz 3 kann ohne Abstriche zugestimmt werden.

Weitere Beratungen an dieser Stelle stoßen nicht auf unseren Widerspruch. - Danke.

(Beifall bei der DVU)

Danke sehr. - Für die Fraktion der SPD spricht noch einmal Herr Dr. Fikentscher.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beantragen die Überweisung in den Ältestenrat.

Als Erwiderung auf die Ausführungen von Herrn Scharf folgendes: Ich habe mir im Vorfeld der Debatte alles durchgelesen, was Sie und was wir alle damals gesagt haben. Ich kann sehr wohl verstehen, daß Sie sich damals etwas ungerecht behandelt fühlten.

(Herr Scharf, CDU: Danke, danke!)

Aber das tut mir wiederum nicht so sehr leid. Wir sind ja nicht hier zusammengekommen, um uns gegenseitig zu streicheln, sondern um uns gelegentlich auch einiges zuzumuten.

(Zuruf von Herrn Scharf, CDU)

Ich muß auch sagen - das habe ich vorhin schon getan -: Wir waren damals in einer Koalition, und man nimmt natürlich in solchen Fragen auch Rücksicht auf den Koalitionspartner.

Bei der rechtlichen Ausdeutung ist es so - das ist bei Herrn Gallert und jetzt auch bei Ihnen zum Ausdruck gekommen -, wenn man in gewisser Weise eine vorgefertigte Meinung hat, eine politische Absicht verfolgt, kann man die Ausdeutung mehr in die eine als in die andere Richtung treiben. Das wird auch unser Problem im Ältestenrat sein, wenn wir darüber reden. Das wird auch die spannende Frage sein, wenn hinterher gesagt wird: Was macht ihr denn in diesem oder in jenem Fall? Darauf wird man unterschiedliche Antworten geben.

Aber ich glaube, daß wir jetzt eine Ausgangssituation haben, bei der wir in der Lage sein müßten, im Landtag eine große Mehrheit zu finden, ob zu diesem Text oder zu einem etwas veränderten Text, bleibe dahingestellt. Aber das gemeinsame Ziel könnte in dieser Frage erreicht werden. Wenn das gelingt, ist das, was wir wollten, auch mit erreicht und wir könnten uns dann in Ruhe wieder anderen Fragen zuwenden. - Danke schön.

(Zustimmung bei der SPD, von Frau Stolfa, PDS, und von der Regierungsbank)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Es ist die Überweisung in den Ältestenrat beantragt worden. Gemäß § 93 der Geschäftsordnung kann sich der Ältestenrat auch ohne besondere Überweisung mit Fragen der Geschäftsordnung befassen. Ich denke, wir können trotzdem darüber abstimmen.

Wer sich dem Antrag anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme ist dieser Überweisung zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 abgearbeitet.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 3:

Zweite Beratung

Verbesserung der Situation binationaler gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/687

Beschlußempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport - Drs. 3/2666

Die erste Beratung fand in der 12. Sitzung des Landtages am 11. Dezember 1998 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Ferchland. Ich bitte Frau Ferchland um Ihren Vortrag. Es ist dann eine Fünfminutendebatte angesagt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der PDS-Fraktion in der Drs. 3/687 wurde in der 12. Sitzung des Landtages am 11. Dezember 1998 federführend in den Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuß für Inneres überwiesen.

Der Ausschuß hat sich in der 9. Sitzung am 29. Januar 1999 darauf verständigt, wie mit diesem Thema weiter verfahren werden soll. Die Mitglieder der PDSFraktion stellten den Antrag, eine Anhörung zu diesem Thema durchzuführen. Aufgrund eines vorliegenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Februar 1996 lehnten die Vertreter der CDU-Fraktion eine Anhörung ab. Die Anhörung wurde dennoch mit der Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter von SPD und PDS beschlossen.

Am 19. März 1999 wurden acht Vertreterinnen und Vertreter von Vereinigungen aus Sachsen-Anhalt angehört. Von allen Angehörten wurde eine landesspezifische Lösung für binationale gleichgeschlechtliche Partnerschaften für notwendig befunden.

In der 13. Sitzung am 30. April 1999 diskutierten die Mitglieder des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport, wie nun nach der Anhörung weiter zu verfahren sei.

Die Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion stellten den Antrag, diese Thematik für erledigt zu erklären, da kein Handlungsbedarf bestehe. Daraufhin fand eine ausführliche Diskussion im Ausschuß statt, in der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD und der PDS erklärten, die Anhörung habe gezeigt, daß die Betroffenen eine landesspezifische Lösung erwarteten.

Der Antrag der Vertreter der CDU-Fraktion wurde bei 3 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.

Die Vertreterinnen der PDS-Fraktion beantragten eine Vertagung auf die 15. Sitzung des Ausschusses. Diesem Antrag wurde gefolgt.

In der 15. Sitzung des Ausschusses am 3. Juli 1999 wurde der Tagesordnungspunkt erneut abgesetzt, um eine Entscheidung auf Bundesebene zum Aussetzen des Runderlasses in Hessen zu dieser Problematik abzuwarten.

In der 23. Sitzung am 10. Dezember 1999 war die Verbesserung der Situation binationaler gleichgeschlechtlicher Partnerschaften wieder auf der Tagesordnung. Da

keine weitere Bundesentscheidung vorlag, verabschiedete der Ausschuß mit 7 : 4 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlußempfehlung. In dieser wird die Landesregierung aufgefordert, im ersten Quartal 2000 im Sinne des hessischen Runderlasses eine eigene Landesregelung zu erarbeiten.

Der vorläufigen Beschlußempfehlung stimmte der Innenausschuß in der 25. Sitzung mehrheitlich in unveränderter Fassung zu.

In der 24. Sitzung am 28. Januar 2000 wurde im Ausschuß für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport der Beschlußempfehlung endgültig mit 7 : 4 : 0 Stimmen zugestimmt. Diese Beschlußempfehlung liegt dem Plenum vor.

Ich bitte Sie namens der Mitglieder des Ausschusses für Gleichstellung, Kinder, Jugend und Sport und des Ausschusses für Inneres, dieser Beschlußempfehlung zuzustimmen. - Danke.

(Beifall bei der PDS)

Danke sehr. - Für die Landesregierung erteile ich Ministerin Frau Dr. Kuppe das Wort. Bitte, Frau Dr. Kuppe.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Februar 1996 stellte fest, daß auch das Leben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ein Ausdruck der persönlichen Freiheit des Menschen ist, die durch Artikel 2 des Grundgesetzes geschützt ist.

Seit diesem Urteil ist bei der Bewilligung eines Aufenthaltsstatus für einen ausländischen Mitbürger oder eine ausländische Mitbürgerin im Rahmen des Ermessens das Bestehen einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zu prüfen.

Sachsen-Anhalt hatte sich im Bundesratsverfahren dafür eingesetzt, daß in die Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz eine Formulierung aufgenommen wird, die die Intention des genannten Urteils widerspiegelt. Leider gab es dafür im Plenum keine Mehrheit.

Die Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz geben jetzt lediglich allgemein vor, daß ausnahmsweise im Ermessenswege eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann - mehr nicht.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, in einem Erlaß alles das zu regeln, was an Fragen im konkreten Bewilligungsverfahren auftreten könnte, wie zum Beispiel: Was ist eine auf Dauer angelegte Partnerschaft? Muß sich diese nach außen in irgendeiner Weise manifestieren? Wie lange muß diese Partnerschaft andauern? Wie wird der Unterhalt der ausländischen Partnerin oder des ausländischen Partners gesichert?

Um bei solchen und ähnlichen Fragen Klarheit und auch eine landesweit einheitliche Verwaltungspraxis zu gewährleisten, arbeitet die Landesregierung - hier federführend das Innenministerium unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales bereits an einem entsprechenden Erlaß.

Die Landesregierung ist gern bereit, in den entsprechenden Ausschüssen über diesen Erlaß zu berichten.