Herr Gärtner, sind Sie bereit, eine Frage des Abgeordneten Herrn Kühn zu beantworten? - Bitte, Herr Kühn.
Herr Gärtner, können Sie sich vorstellen, daß wir bei einer Ausschußüberweisung und einer Beobachtung der Dinge, die da vorgehen, vielleicht am Ende zu einer ganz neuen Deutschen Welle kommen könnten, an der wir uns beteiligen, indem wir darüber debattieren? Deshalb war mein Vorschlag: Laßt uns den Antrag in den Ausschuß geben. Vielleicht können wir den Prozeß bis hin zur neuen Deutschen Welle begleiten.
Herr Kühn, ich werde einer Ausschußüberweisung natürlich nicht vehement entgegenstehen. Das ist keine Frage. Ich bezweifele allerdings, daß wir in unserem Ausschuß, hier in unserem kleinen Ländle nun die Zukunft der Deutschen Welle in irgendeiner Weise entscheiden oder diskutieren werden. Aber wir können das gern machen.
Danke sehr. - Für die CDU-Fraktion spricht noch einmal der Abgeordnete Herr Schomburg. - Er verzichtet.
dien beantragt worden. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist diesem Antrag bei einer Reihe von Enthaltungen stattgegeben worden. Der Antrag wurde in den Ausschuß für Kultur und Medien überwiesen. Wir haben somit den Tagesordnungspunkt 22 erledigt.
Einbringer ist der Abgeordnete Herr Webel. Eine Debatte war nicht vorgesehen. - Ich sehe, Herr Becker, daß Sie die Rolle des Herrn Webel übernehmen. Bitte, Herr Bekker, tragen Sie vor.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Bis zum 1. Januar 1999 ist es möglich gewesen, mit dem Führerschein der Klasse 3 Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t zu führen. Wir alle wissen das noch von der Führerscheinprüfung.
Nun ist dies aufgrund der neuen EU-Vorschrift zum 1. Januar 1999, die mittlerweile in nationales Recht übertragen worden ist, nicht mehr möglich. Vielmehr können mit dem Führerschein der Klasse 3 nur noch Fahrzeuge mit bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden.
Für die meisten hier im Hause ist das kein großes Problem, denn sie fahren nie oder nur selten solche großen Fahrzeuge. Aber die Folge dieser Vorschrift ist, daß mittlere Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr von einer Person geführt werden dürfen, die den Führerschein der Klasse 3 besitzt.
Die Gemeinden müssen diesen jungen Leuten künftig einen Lastwagenführerschein bezahlen. Das ist teuer und langwierig, und sie müssen zunächst einmal die jungen Leute davon überzeugen, sich dieser Prüfung, diesem ganzen Verfahren überhaupt zu stellen. Sie müssen sie erst einmal locken. Das ist eine schwierige Geschichte.
Derzeit gibt es auf EU-Ebene einen C1-Führerschein, der eine Übergangslösung darstellt. Zu bedenken ist jedoch: Auch dieser Führerschein verursacht den Gemeinden Kosten.
Nun soll mit dem vorliegenden Antrag geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche Erleichterungen für Angehörige der Feuerwehren und andere Organisationen geschaffen werden könnten. So ist mit den neuen Regelungen vorgeschrieben: Personen ab dem 50. Lebensjahr müssen sich alle fünf Jahre einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Anderenfalls wird ihnen der Führerschein abgenommen. Man stelle sich einmal vor, was das zum Beispiel für älter werdende Feuerwehrleute bedeutet.
Zu prüfen ist, ob diese ärztliche Untersuchung mit anderen ohnehin notwendigen Untersuchungen, wie etwa der Atemschutztauglichkeit, verbunden werden könnte. Auch in Österreich gibt es diesbezügliche Sonderrege
lungen, wie unsere Recherchen ergaben haben. Dort können Sonderführerscheine in Feuerwehrschulen erworben werden, Herr Innenminister. Außerdem ist der vorgeschriebene Zeitraum zwischen den ärztlichen Untersuchungen auf zehn Jahre verlängert worden.
Die Innenministerkonferenz der Länder hat sich ebenfalls für eine Sonderregelung für die Feuerwehr ausgesprochen. Dies ist jedoch auf den Widerstand des Bundesverkehrsministers gestoßen. Da ich Sie, Herr Dr. Heyer, als jemanden kenne, der sich gern einmal mit dem Bundesverkehrsminister rauft, hoffe ich auf Ihre Unterstützung. Der Bundesverkehrsminister hat nämlich angeführt, eine Sonderregelung würde zu mehr Bürokratie führen. Wir sind der Meinung, daß das nicht der Fall ist.
Eine vergleichbare Initiative ist im Bayerischen Landtag einstimmig, übrigens auch mit Unterstützung der SPD, angenommen worden. Ich hoffe, daß dieses wichtige Anliegen auch in Sachsen-Anhalt eine deutliche Mehrheit findet. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Wie gesagt, eine Debatte war nicht vorgesehen. Wünscht trotzdem einer der Abgeordneten das Wort zu ergreifen? - Das ist nicht der Fall. Auch eine Überweisung ist nicht beantragt worden.
Dann können wir zur Abstimmung über den Antrag in der Drs. 3/2559 schreiten, der ohnehin eine Berichterstattung im Innenausschuß im Monat April vorsieht. Wer sich dem anschließt und dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 23 beendet.
Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt dieser Sitzungsperiode, dem Tagesordnungspunkt 24, und haben damit unser Ziel erreicht, die gesamte Tagesordnung am heutigen Tage abzuarbeiten:
Einbringer zum Antrag der SPD-Fraktion ist Herr Barth, Einbringer zum Antrag der PDS-Fraktion ist der Abgeordnete Herr Czeke. Bitte, Herr Barth, Sie haben das Wort. Herr Czeke bereitet sich vor.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesbauernverband hat sich im Dezember 1999 in mehreren Schreiben mit der Bitte um Un
terstützung an die Landesregierung und an das Parlament gewandt. Gegenstand dieser Schreiben ist die von der EU geplante Reform der Marktordnung in bezug auf Hanf und Flachs, die sowohl die Anbauer als auch die Verarbeiter von Hanf in Sachsen-Anhalt stark beunruhigt.
Die EU beabsichtigt im einzelnen, die Flächenbeihilfe für den Hanfanbau schrittweise auf das Niveau der Getreidebeihilfe abzusenken und im Gegenzug eine mengenbezogene, zeitlich befristete und quotierte Verarbeitungsbeihilfe zu gewähren.
Der Hintergrund für die geplante Reform der Marktordnung besteht in der starken Ausdehnung des Hanfanbaus innerhalb der EU. So hat die Ausdehnung des Hanfanbaus in einzelnen Mitgliedsstaaten, vor allem in Spanien, dazu geführt, daß sich die Haushaltsausgaben für die Flächenbeihilfe mehr als verdoppelt haben.
Der ursprüngliche Ansatz, die innovativen Verarbeitungsmöglichkeiten von Hanf zu fördern, konnte dabei das ist regional sehr differenziert - nicht in dem erforderlichen Maße realisiert werden. Es ist daher eine logische Konsequenz, daß sich die EU anderer Steuerungsmechanismen bedienen möchte, um zum einen die Haushaltsausgaben zu senken und zum anderen die Verarbeitung stärker zu fördern.
Von der Idee her ist gegen eine Reform der Marktordnung nichts einzuwenden. Man könnte sogar sagen, sie ist notwendig.
In Sachsen-Anhalt, insbesondere in der strukturschwachen Region Altmark, ist mit dem Anbau sowie der Verarbeitung von Hanf ein wichtiges wirtschaftliches Standbein geschaffen worden. Gerade für unsere Landwirte besteht hierin die große Chance, sich ein Produktionsfeld zu erschließen, das zukünftig immer mehr an Bedeutung gewinnen wird.
Mit dem Produktionsbeginn der Firma Ver-na-ro in Gardelegen ist ein erster Schritt getan, um diese zukunftsträchtigen Technologien in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu etablieren. Weitere innovative Verarbeitungsmöglichkeiten, mit denen die Neuansiedlung von Unternehmen verbunden ist, kündigen sich an. Lassen Sie uns diese Chance nicht vergeben.
Aus dieser Sicht und im Hinblick auf die Interessen Sachsen-Anhalts - darin dürfte im parlamentarischen Raum Einigkeit bestehen - stellen die konkreten Vorschläge der Kommission eine erhebliche Bedrohung für den Hanfanbau und die Verarbeitungsindustrie in unserem Land dar. Lassen Sie mich das kurz erläutern.
Wir haben das Problem, daß die drastische Absenkung der Flächenbeihilfe von ca. 1 300 DM auf 750 DM durch die Verarbeitungsprämie in Höhe von knapp 150 DM bei weitem nicht ausgeglichen wird. Daher ist es notwendig, die geplante Verarbeitungsprämie entsprechend anzuheben.
Weiterhin halten wir eine Produktionsquote - zumindest bei einer Absenkung der Flächenbeihilfe auf das Niveau von Getreide - für nicht erforderlich und hinsichtlich der Entwicklung des Marktes für innovative Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen sogar für kontraproduktiv.
Hinzu kommt, daß die für Deutschland vorgesehene Quote für Hanfkurzfasern bereits unter den gegenwärtigen Bedingungen nur etwa einem Drittel der bisher zugelassenen Verarbeitungskapazitäten entspricht. Allein Sachsen-Anhalt würde mehr als 50 % der Quote abdekken.
Hinsichtlich der geforderten Genehmigung des Hanfanbaus möchte ich sagen, daß die bisherige Regelung der Anzeigepflicht in Verbindung mit den Kontrollen des THC-Gehaltes in Deutschland ausreichend ist. Das Erteilen von Genehmigungen würde lediglich einen höheren Verwaltungsaufwand bedeuten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem ich Ihnen einen kurzen Überblick über die geplante Reform der Marktordnung in bezug auf Hanf und über die daraus resultierenden Probleme für Sachsen-Anhalt gegeben habe, halte ich es für notwendig, zu erwähnen, daß es bereits einen Antrag der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Sachsen mit Änderungsvorschlägen bezüglich der entsprechenden Verordnung der EU im Bundesrat gibt.
Am vergangenen Freitag hat sich der Agrarausschuß des Bundesrates einstimmig für diesen Antrag ausgesprochen. Im Kern beinhaltet dieser die von mir bereits genannten Punkte. Ich denke, der Minister wird noch auf diesen Antrag eingehen wollen.